Die Verteidigung in Steuerstrafsachen hat im Vergleich zu „normalen“ Strafsachen einige Besonderheiten.
Schwierig sind immer wieder die Verhandlungen mit den Ermittlungsführern bei den Straf- und Bußgeldstellen. Zumeist handelt es sich um den klassischen Beamten, der es gewohnt ist, Entscheidung nur streng nach Vorschrift und Dienstanweisungen zu treffen. Die Spielräume sind im Verhältnis zu denen von Staatsanwälten erheblich enger.
Da das Arbeiten in einem Finanzamt aber sehr stark reglementiert und strukturiert ist (sein muß?), sehen auch die (Ermittlungs-)Akten entsprechend aus. Und das wiederum erleichtert dem Verteidiger die Arbeit.
Solche wunderbaren Übersichten habe ich bisher fast nur in Steuerstrafsachen entdecken können:
Diese Akte ist nun ohnehin wegen ihres bescheidenen Umfangs recht übersichtlich. Aber solche Inhaltsverzeichnisse sind absolut hilfreich, wenn es sich um Verfahren handelt, die einen Aktenumfang haben, der sich auf mehrere Umzugskartons verteilt.
Nebenbei: Diese Ordnungsstrukturen finden sich auch in von den Steuerbehörden digitalisierten Akten wieder. Auch dort sehen die Akten mancher Staatsanwaltschaften aus wie Kraut und Rüben.
Es ist eben nicht alles schlecht, was vom Finanzamt kommt. :-)
Thematisch sehr schön aufbereitete Übersicht. Aber zwei Fragen stellen sich mir trotzdem: ich dachte bis jetzt immer, (Ermittlungs)akten müssten chronologisch geführt werden – irre ich da? Und zweitens (da kommt jetzt mein Beruf durch): Bei dieser, nicht durchgängigen, Paganierung fällt es leichter, mal schnell eine Seite zu „verlieren“ – ist diese Gefahr nur rein theoretisch.
Ok, doch noch eine dritte Frage :-): „Fach“ ? Wirklich? Kapitel, Abschnitt etc haben im Wortschatz wohl gerade gefehlt? :-)
Ich widerspreche mal: es ist alles schlecht, was vom Finanzamt kommt.