Vorbildliches aus Bayern

Strafsachen in Bayern bearbeite ich mit einem lachenden und mit einem weinenden Auge.

Wenn ich mir die Rechtsfolgen und die Möglichkeiten anschaue, die die bayerische StPO einer engagierten Verteidigung zubilligt, wird mir schwindelig. Was aber die Zusammenarbeit mit der bayerischen Justiz betrifft, geht mir das Herz auf.

In einem Verfahren gegen einen zukünftigen Ex-Kollegen hatte ich um Akteneinsicht nachgesucht und um „Übersendung der Ermittlungsakte(n) an unsere Kanzlei“ gebeten.

Ein paar Tage später trudelte dann dieses Fax hier ein:

So macht die Mandatsbearbeitung Spaß, es geht flott und es werden unnötige Kosten und sinnloser Aufwand vermieden. Das wäre einmal ein Aspekt, unter dem sich die Moabiter Landjustiz ein Beispiel an den Bayern nehmen könnte. Es ist ja nicht alles schlecht …

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Bild: © Bernhard Aichinger / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Justiz, Staatsanwaltschaft, Strafverteidiger, Wirtschaftsstrafrecht veröffentlicht.

12 Antworten auf Vorbildliches aus Bayern

  1. 1
    Faxe says:

    Oh niedlich, per „Telefaxi“.

  2. 2
    bajuvar says:

    Das „zur Entschlüsselung erforderliche Programm“ kommt aus Bayern… keine Angst vor #ozapftis?

    https://www.heise.de/newsticker/meldung/Verfassungsbeschwerde-gegen-Bayerntrojaner-und-ausgeweitete-Vorratsdatenspeicherung-3795880.html

  3. 3
    Flo says:

    Oha, darf man fragen was für ein Vorwurf im Raum steht das man als Verteidiger schon vor der Akteneinsicht von einem künftigen Ex-Kollegen spricht?

  4. 4
    @law says:

    Urkundenfälschung….steht doch da….aber der eigentliche Klopper ist: Passwort und Verschlüsselungs Saftware werden in EINEM Paket versandt., das Passwort in einer Postkarte (heutzutage email genannt.).von Datenschutz NULL Ahnung die Ozapfter.

  5. 5
    WPR_bei_WBS says:

    An @law:

    Häh?

    1.) Passwort und Software werden nicht in einem Paket versendet, sondern getrennt (steht doch da)

    2.) Selbst wenn sie zusammen verschickt werden, so what? Der Algorithmus (und damit auch die Software), darf nicht nur bekannt sein, sondern sollte sogar. Oder propagieren Sie ernsthaft Security by Obscurity? Oder anders: Ob ich jetzt nur ein Passwort verschicke oder ein Passwort und das zum entschlüsseln notwendige VeraCrypt (als Beispiel) ist gehopst wie gesprungen.

    3.) Das Passwort würde nicht per Email versendet, sondern per Fax (steht doch da).

  6. 6
    WPR_bei_WBS says:

    @ bajuvar

    Vielleicht hat crh für externe Dateien einen Standalone Rechner mit Live-System. Würde mich aber auch mal interessieren.

  7. 7
    BV says:

    Nächster Schritt: Download der verschlüsselten Akte über die Justiz-Cloud.

  8. 8
    ratlos says:

    So ist das. Wo die Justiz unabhängig ist fehlt es an Leistung.
    Wo sie es nicht ist, wo der Justizminister der Staatsanwaltschaft offen Anweisungen gibt, ist sie effektiv.t

  9. 9
    WPR_bei_WBS says:

    @ ratlos

    Ihnen ist aber schon bewusst, dass keine Staatsanwaltschaft in Deutschland unabhängig ist, oder? Unabhängigkeit der Justiz bezieht sich nur auf die Gerichte / Richterschaft.

  10. 10
    quicker-easier says:

    @BV:
    „Nächster Schritt: Download der verschlüsselten Akte über die Justiz-Cloud.“
    Genau das ist der Plan: https://www.lto.de/recht/juristen/b/e-akte-strafsachen-akteneinsicht-digital-dokumente-pdf-bea/2/
    Was kann da schon schiefgehen…

  11. 11
    Der wahre T1000 says:

    „gegen einen zukünftigen Ex-Kollegen“

    Autsch. Eine lange Ausbildung für die Katz.

  12. 12
    Matthiasausk says:

    Das Passwort wird Ihnen Frau X auf der Geschäftstelle hinter vorgehaltener Hand persönlich ins Ohr flüstern. Die Dienstzeiten sind ….