Wenn Koks, dann besser Taxi!

Sieht nicht so gut aus für den Mandanten:

Da hatte Hannes Wader 1972 eine wesentlich schlauere Idee; der alte Zausel ist mit der Taxe zum KuDamm gefahren.

Wochenende … all around my brain.

Dieser Beitrag wurde unter Betäubungsmittelrecht, Fahrerlaubnisrecht, Verkehrsstrafrecht veröffentlicht.

5 Antworten auf Wenn Koks, dann besser Taxi!

  1. 1
    S2B2 says:

    Zum Glück hatte er nur „Kokaion“ im Blut. Habe ich nicht im BtmG gefunden. Scheint ein positiv geladenes Koka-Elementarteilchen zu sein. Vielleicht ein Kernphysiker, der Mandant?

    Ich vermute daher die Abbauprodukte haben ihm dahingehend aber das Genick gebrochen. Bedeutet zwar auch Idiotentest, aber wenigstens kein § 316 StGB.

    • Die Verteidigung gegen den Vorwurf eines Verstoßes gegen § 316 StGB ist Routine. Für Fortgeschrittene ist die Vertretung im Verfahren wegen der Fahrerlaubnis. :-) crh
  2. 2
    Fahrerlaubnis says:

    Ist der Lappen futschikato? Taxi ist auf Dauer so teuer. :-(

  3. 3
    Kommissar Ente says:

    Ich drücke schonmal die Daumen, dass die Pappe weg ist :-) Bin aber sehr zuversichtlich!

  4. 4
    3113 says:

    12Monate Abstinenznachweis.
    Entzug der FE hinauszögern wenn möglich.
    9 Monate laufen.
    MPU
    Alles wieder gut.

  5. 5
    Egbert Sass says:

    [Der an den Haaren hierhin gezogene Beitrag wurde entfernt.]

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