Monatsarchive: September 2019

Warum ich schwarz trage

Für die Rückfahrt vom Landgericht Neuruppin nach Berlin hatte ich mir das schwarze Hemd aus- und einen hellgrauen Pullover angezogen. Noch kurz zum Tanken und dann auf die Autobahn … so war der Plan.

Tanken, bezahlen, einsteigen, losfahren, knapp in den Verkehr einfädeln und dann kommt mir ein Polizeiauto entgegen. Ein, zwei Minuten später war der Streifenwagen hinter mir und zwar mit eingeschaltetem Leuchtbalken, der mir das Anhalten und rechts Ranfahren geboten hat.

Der freundliche Polizist spulte seine Textbausteine ab. Ich habe ihm zunächst meinen Führerschein gegeben, der er sich intensiv anschaute.

„Haben Sie Ihren Personalausweis dabei? Das Bild in Ihrem Führerschein ist schon etwas älter.“

begründete er sehr diplomatisch seine Bitte und signalisierte mir, dass er mich für einen alten Sack hielt, dessen (rosa) Führerschein von 1997 stammt und als Ersatz für den (grauen) aus 1975 stammt.

Dann konnte ich ihm noch die Kopie des Fahrzeugscheins aushändigen, das Original liegt zuhause in einer Akte.

Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?

lautete seine nächste Standardtextbausteinfrage. Ich habe es mir verkniffen, an dieser Stelle den Besserwisser zu geben und auf die fehlende Belehrung hinzuweisen. Schließlich hatte ich ja nicht nur keinen Fahrzeugschein dabei sondern auch noch Kenntnis von dem seit 24 Tagen abgelaufenen TÜV.

Yup, das Auto hätte vor 4 Wochen beim TÜV sein müssen.

… war meine kleinlaute Antwort.

Ach?! Gut, dass Sie das sagen. Das habe ich noch gar nicht gesehen.

Si tacusisses oder in Neudeutsch: *Hmmmpf!* war meine interne Reaktion.

Ne, Sie waren nicht angeschnallt. Das hat man sehr deutlich auf Ihrem hellen Pullover gesehen.

Da ziehe ich einmal was nahezu Buntes an (weil grad nichts anderes zur Hand war) und schon werde ich dafür bestraft. Bei Verlassen der Tankstelle hatte ich noch das Portemonnaie aus der Gesäßtasche geholt, die Lücke im Verkehr gesehen, bin losgefahren und habe mich danach erst angeschnallt.

Er half nichts, außer einem kleinen Opportunitäts-Rabatt für den überzogenen TÜV und den nicht mitgeführten Original-Fahrzeugschein gab es kein Entrinnen. Wenigstens auf die Belehrung über die Gefährlichkeit des gurtlosen Fahrens hat der Polizist verzichtet.

Die Bezahlung des Verwarnungsgeldes per mobilem EC-Kartenlesegerät hat reibungslos geklappt, wie mir der Kontoauszug signalisierte.

Den grauen Pullover habe ich soeben dem Kleidersack für die Obdachlosenhilfe zugeführt. Ich bleibe bei meinem Schwarz, passt auch besser zu meiner Seele.

Besten Dank an den Beamten und seiner Kollegin für das trotz allem freundliche Gespräch.

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Straftäter bei der CDU

Der CDU Ortsverband Britz hat eine Mission. In dem (vormals?) bürgerlichen Bezirk im Süden Neuköllns soll mit starken Worten für Ordnung gesorgt werden:

Bemerkenswert ist zunächst die Wortwahl der honorigen CDU-Ortverbandelten. Die in trilingualer Fäkalsprache gehaltene Aufforderung lässt durchaus gewisse Rückschlüsse auf das Bildungsniveau des acht- bis neunköpfigen Vorstands dieser (weiteren) Splittergruppe der Berliner CDU zu.

Aber schauen wir uns einmal an, was die CDU Britz dort ankündigt.

Wir klauen euren Scheiß aus euren Verstecken!

Der gemeine Jurastudent aus dem ersten Semester erkennt sofort: Das ist der klassische Fall der Ankündigung einer Wegnahme fremder beweglicher Sachen, also eines Diebstahls, der mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann.

Der auch nur oberflächlich informierte Kundige erkennt sofort, dass mit dem „Scheiß“ Betäubungsmittel gemeint sind, die von „Dealern“ versteckt werden. Das sind nicht nur Sachen im Sinne des § 242 StGB, sondern auch Regelungsgegenstände des Betäubungsmittelgesetzes.

Der Diebstahl dieser Betäubungsmittel stellt einen Erwerb im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG dar, der zu dem nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG unter Strafe (in gleicher Höhe wie der Diebstahl) gestellten Besitz führt.

Blättert der Interessierte dann im BtMG ein paar Vorschriften weiter und hat dabei die Anzahl der Vorstandsmitglieder des OrtsverBANDEs im Hinterkopf, fängt der interessante Teil der Betrachtung an. Hier sind diverse Verbrechenstatbestände definiert, die der fortgeschrittene Jurastudent durchprüfen kann.

Geht man dann noch mit ganz feinem Besteck an das Plakat heran, findet man hier

Haut ab!

zusätzlich noch nötigende (§ 240 StGB) Elemente.

Ich halte fest:

Mitglieder des CDU Ortsverbands kündigen die Begehung massiver Straftaten an, um ihr Revier von vermeintlichen Straftätern zu säubern. Der im Subtext deutlich erkennbare Rassismus kennzeichnet zusätzlich die Gesinnung dieser besorgten Gesellen aus Neukölln Süd. Das sind exakt solche Methoden, die von einer bürgerlichen Partei, die eigentlich auf dem Boden unserer Verfassung stehen sollte, nicht erwartet werden konnte.

In diesem Sinne:

Nazis raus, auch aus Neukölln Britz!

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Das siebte Jahr: Verflixt?

Zum siebten Mal in Folge haben geschätzte Kollegen die Ansicht vertreten, ich würde als Strafverteidiger saubere Arbeit abliefern. Seit 2013 steht mein Name nun auf der Focus-Liste der TOP-Strafverteidiger. Die Urkunde dazu gab es auf dem Postweg.

Selbstverständlich freue ich mich sehr über diese Wertschätzung, bin aber auch ein wenig beunruhigt, ob ich den damit verbundenen Erwartungen entsprechen kann. In mehr als zwei Jahrzehnten konnte ich jedoch reichlich Erfahrungen sammeln in meinem Lieblings-Beruf als Strafverteidiger. Irgendwas sollte da schon hängen geblieben sein.

Besten Dank jedenfalls an all meine kollegialen Groupies. :-)

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Selbstbewusster Rechtfertigungsdruck

Ich hatte in einer Bußgeldsache wegen Verstoßes gegen § 111 SGB IV („OWi Sofortmeldung“) in einer ausführlichen Stellungnahme zu den – unzutreffenden – Tatvorwürfen das Verhalten der Ermittlungsbehörde massiv kritisiert und das Ganze dann noch einmal mit deutlichen Worten in der Hauptverhandlung vorgetragen. Die anwesenden Behördenvertreter waren sichtlich beeindruckt. Damit war das Thema für den Mandanten und mich eigentlich erledigt.

Was war passiert?

Die eigentliche Bußgeldakte war filmdünn. Die im Bußgeldbescheid bezeichneten umfangreichen „Beweismittel“ stammten aus einer fetten Strafakte, die sich nicht in der Akte befanden. Daraus hatte die Bußgeldbehörde Auszüge in Form von Kopien hergestellt und diese in sogenante „Beweismittelordner“ gepackt.

Auf mein Akteneinsichtsgesuch verweigerte man mir zunächst die Einsichtnahme in diese Ordner. Nach meiner Intervention hieß es, ich könne mir die Akten auf dem Amt anschauen – in gut 100 km Luftlinie entfernt von Kreuzberg.

In einem weiteren Durchgang der Diskussion um die Rechte der Verteidigung bot man mir an, diese Ordner für mich zu kopieren und avisierte eine Rechnung mit einem höheren dreistelligen Betrag. Allerdings weigerte sich die Behörde, mir die Aktenkopien zuzusenden. Ich könne sie mir abholen.

Ich habe dann mich mit ein paar wohlklingenden Worten in der Hierarchie der Behörde nach oben gearbeitet. Irgendwann traf dann endlich ein Paket mit allen Akten-Ordnern in Kreuzberg ein. Damit hatte ich nach mehreren Wochen endlich das, was für die Verteidigung unverzichtbar war.

Die Möglichkeit, das unerträgliche Blockadeverhalten der Bußgeldbeamten dann in deren Anwesenheit in der Hauptverhandlung noch einmal zu thematisieren, hat mir dann auch ein klein wenig Freude gemacht.

Empfindliche Gemüter

Offenbar habe ich damit einen Nerv getroffen. Denn die Beamten konnten ihrem Rechtfertigungsdruck nicht widerstehen und haben sich in einer schriftlichen Stellungnahme zu meinem Opening Statement gegenüber dem Gericht eingelassen:

Da gab es also irgendwo eine „Dienstvorschrift“, die die Beamten berechtigen sollten, an der außerhalb der Behörde geltenden Rechtslage vorbei die Verteidigung auszuhebeln oder zumindest reichlich graue Steine in den Rechtsweg zu legen.

Wenigstens gibt es in den oberen Etagen mancher Behörden Menschen, die die Stellung der Verteidigung in einem rechtstaatlichen Verfahren kennen und wissen, wie man fair miteinander umgeht. Ärgerlich ist nur, dass man sich als Verteidiger erst mit dem insoweit ahnungslosen, aber ungerechtfertigt selbstbewußten Sachbearbeitern herumschlagen muss.

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Arbeit doch nicht nur für die Tonne?

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte mit größerem Getöse ein Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung gegen meinen Mandanten, den auch eine Ermittlungsbehörde im wilden Westen der Republik im Fokus hatte.

Die Berliner Staatsanwältin versuchte der westdeutschen Staatsanwaltschaft ihre Akten überzuhelfen, was ihr u.a. mangels Sorgfalt und irriger Einschätzung der Rechtslage misslang. Die Wessis teilten ihr mit, dass sie ihre Arbeit schon selber erledigen sollte.

Das war der Staatsanwältin jedoch irgendwie unangenehm, deswegen stellte sie das Verfahren einfach still und leise ein. Allerdings auch ohne mich, den Verteidiger in dieser Sache, über die Einstellung zu informieren.

Und weil mir diese Einstellung nicht bekannt war, habe ich natürlich an der Sache weiter gearbeitet. Nicht sehr viel, aber durchaus schon die eine oder andere Stunde, und zwar weder für Gotteslohn, noch für den Mandanten, sondern für die Tonne.

Darüber habe ich bereits einen magenschonenden Blogbeitrag geschrieben. Zusätzlich und zur weiteren Pflege meiner Mageninnenseiten habe ich mich an die Dienstaufsicht dieser Staatsanwältin gewandt.

Dienstaufsichtsbeschwerden sind einem landläufigem Vorurteil gemäß formlos, fristlos, fruchtlos. Ich vertrete da eine andere Ansicht. Diese Beschwerden werden zwar überwiegend als unbegründet zurückgewiesen – Staatsanwälte machen in der Regel ja nichts falsch (scheint auch so’n Vorurteil zu sein). Dennoch: Die damit transportierte Botschaft erreicht ihren Empfänger und entfaltet dort ihre Wirkung. Immer.

In dieser verheimlichten Einstellungssache habe ich jedoch einen superseltenen Treffer gelandet. Die Generalstaatsanwalt stimmt mir zu und hält meine Dienstaufsichtsbeschwerde für begründet:

Das wird nun nicht zu einem Karriereknick führen, aber sicherlich zu einem sorgfältigerem Arbeiten in Zukunft. Wer mit den scharfen Instrumenten der Strafverfolgung ausgestattet ist, dem sind keine Fehler zu gestatten.

Vielleicht hilft eine solche Beschwerde aber auch dem #TeamResopal dabei, dass die Überlasten, die die Dezernenten auszuhalten haben, weniger werden; denn irgendwo sind solche Fehler ja nicht immer nur ein individuelles Problem, sondern dokumentieren das Versagen der Organisation, die es versäumt, für erträgliche Arbeitsbedingungen ihrer Leute zu sorgen.

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Kriminaltechnischer Wishcode und anwaltliche Beratung

In einer überschaubaren Sache wegen Untreue und Betrugs hat die Polizei bei der Wohnungs-Durchsuchung u.a. die Mobiltelefone der Durchsuchten sichergestellt. So eine Aktion führt bei den Beschuldigten regelmäßig zu Amputationsschmerzen.

Dieses Leid kann nur durch die Rückgabe der Smartphones gelindert werden. Das wissen erfahrene Ermittler.

Bevor diese wunderbaren Beweismittel von der Polizei aber tatsächlich wieder herausgegeben werden, möchten die Ermittler sich die Inhalte erst einmal ansehen. Deswegen fragen sie die Beschuldigten höflich nach den Zugangsdaten.

Nun gibt es zwei Arten vor Beschuldigten: Die einen sind gut beraten und die anderen ärgern sich, auf’s falsche Pferd gesetzt zu haben. Hier das Ergebnis einer unterschriedlichen Beratung:

Der letzte Satz ist der entscheidende: Mit oder ohne Preisgabe bleibt die Elektronik erst einmal da, wo sie ist, nämlich bei der Polizei.

Bemerkenswert ist aber auch, die nicht vorhandene Möglichkeit der Kriminaltechnik, den Wishcode zu knacken. Das führte bei dem auskunftsfreudigen Beschuldigten zur Einziehung des Telefons als Tat- und Beweismittel. Meinem Mandanten wurde das Telefon – wenn auch sehr viel später – wieder herausgegeben.

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