Arbeit doch nicht nur für die Tonne?

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte mit größerem Getöse ein Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung gegen meinen Mandanten, den auch eine Ermittlungsbehörde im wilden Westen der Republik im Fokus hatte.

Die Berliner Staatsanwältin versuchte der westdeutschen Staatsanwaltschaft ihre Akten überzuhelfen, was ihr u.a. mangels Sorgfalt und irriger Einschätzung der Rechtslage misslang. Die Wessis teilten ihr mit, dass sie ihre Arbeit schon selber erledigen sollte.

Das war der Staatsanwältin jedoch irgendwie unangenehm, deswegen stellte sie das Verfahren einfach still und leise ein. Allerdings auch ohne mich, den Verteidiger in dieser Sache, über die Einstellung zu informieren.

Und weil mir diese Einstellung nicht bekannt war, habe ich natürlich an der Sache weiter gearbeitet. Nicht sehr viel, aber durchaus schon die eine oder andere Stunde, und zwar weder für Gotteslohn, noch für den Mandanten, sondern für die Tonne.

Darüber habe ich bereits einen magenschonenden Blogbeitrag geschrieben. Zusätzlich und zur weiteren Pflege meiner Mageninnenseiten habe ich mich an die Dienstaufsicht dieser Staatsanwältin gewandt.

Dienstaufsichtsbeschwerden sind einem landläufigem Vorurteil gemäß formlos, fristlos, fruchtlos. Ich vertrete da eine andere Ansicht. Diese Beschwerden werden zwar überwiegend als unbegründet zurückgewiesen – Staatsanwälte machen in der Regel ja nichts falsch (scheint auch so’n Vorurteil zu sein). Dennoch: Die damit transportierte Botschaft erreicht ihren Empfänger und entfaltet dort ihre Wirkung. Immer.

In dieser verheimlichten Einstellungssache habe ich jedoch einen superseltenen Treffer gelandet. Die Generalstaatsanwalt stimmt mir zu und hält meine Dienstaufsichtsbeschwerde für begründet:

Das wird nun nicht zu einem Karriereknick führen, aber sicherlich zu einem sorgfältigerem Arbeiten in Zukunft. Wer mit den scharfen Instrumenten der Strafverfolgung ausgestattet ist, dem sind keine Fehler zu gestatten.

Vielleicht hilft eine solche Beschwerde aber auch dem #TeamResopal dabei, dass die Überlasten, die die Dezernenten auszuhalten haben, weniger werden; denn irgendwo sind solche Fehler ja nicht immer nur ein individuelles Problem, sondern dokumentieren das Versagen der Organisation, die es versäumt, für erträgliche Arbeitsbedingungen ihrer Leute zu sorgen.

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Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft, Wirtschaftsstrafrecht veröffentlicht.

5 Antworten auf Arbeit doch nicht nur für die Tonne?

  1. 1
    matthiasausk says:

    „versuchte … überzuhelfen“

    Mein Wortschatz wurde gerae erweitert – danke!

  2. 2
    Fritze says:

    In einer Welt, in der andere keine Fehler gestattet sind, moechte ich nicht leben.

  3. 3
    Patenter_Anwalt says:

    @Fritze:

    Die Staatsanwaltschaft gestattet anderen keine Fehler und genau daran muß sie sich messen lassen…

  4. 4
    Andreas says:

    „offensichtlich versehentlich“.
    Das ist doch wohl sonnenklar, oder? Oder?

  5. 5
    Fritze says:

    @ Patenter Anwalt:
    Schon mal von 153, 153a StPO gehört?