Dem Beschuldigten gefiel es wenig bis gar nicht, dass er als Angeklagter zur Hauptverhandlung geladen war. Statt pünktlich und sauber gekleidet beim Gericht zu erscheinen, ging er andere Wege. Die er im Nachhinein bitter bereut hat: Der standardmäßig eingeleiteten Auslandsfahnung folgte relativ flott die Festnahme.
Das Urteil, das zwei Monate nach seiner Auslieferung verkündet wurde, beschreibt, warum sich über seine damalige Entscheidung sehr geärgert hat.
In der Enge von 42 qm mit 9 Personen, die mit großer Sicherheit sich nicht an die üblichen Konventionen gepflegten gesellschaftlichen Zusammenlebens gehalten haben, verbringen zu müssen, ist nicht lustig.
Dass das Gericht die Zeit der Auslieferungshaft sowohl beim Strafmaß als auch bei der Anrechnung dieser Haft auf die Strafe berücksichtigt hat, tröstet den Verurteilten nicht wirklich.
Knapp 7 Monate in serbischer Auslieferungshaft zu sitzen, hätte aber auch nicht sein müssen. Wenn der Mann kompetent beraten worden wäre. Das geht auch schneller, wenn der Verteidiger weiß, an welchen Schrauben er drehen muss. Hier war jemand unterwegs, der „das bisschen Strafrecht“ mal eben nebenher macht. Nun, wenigstens ist noch knapp eine Bewährungsstrafe dabei herumgekommen.
Wenn er unter Berücksichtigung der Auslieferungshaft nun knapp eine Bewährung bekommen hat, hätte er ohne dem wohl eher eine Strafe von über 2 Jahren bekommen.
Was war ihm lieber? 7 Monate da oder 2-3 Jahre hier.
Um auf Ihre Frage zurück zu kommen: Mir wären 3 Jahre Knast in Tegel lieber als 1 Jahr Auslieferungshaft in Serbien.
Mir sind Fälle bekannt, da hat selbst das deutsche Gericht, die mit sowas seeeehr sparsam umgehen, 3 zu 1 angerechnet. Bei dem Anhören der Berichte dieser Verurteilten ist mir ernsthaft schwindelig geworden. crh
@Bernd
Ich bin ziemlich sicher, ein paar Monate mehr hier wären ihm lieber gewesen. Ich bin ja weissgott keiner aus der Fraktion „unsere Gefängnisse sind bessere Jugendherbergen“, aber sie sind dann doch signifikant besser als die beschriebenen in Serbien.
@ crh / andere
Ist durch die Anrechnung die geurteilte Strafe niedriger, oder lautet das Urteil „wie normal“, aber ein Teil der Strafe gilt als verbüßt? Und im Falle des letzteren: Hat das dann trotzdem Einfluss auf die Bewährungsgrenze (zwei Jahre), oder nur auf die zwei-drittel Grenze (bzw. in seltenen Fällen die Halbstrafen-Grenze)?
Eine weitere Frage: Gibt’s eigentlich Länder / Gefängnisse, die einem in DE mit weniger angerechnet werden könnten? Also so nach dem Motto „zwei Monate in Schlaraffia entsprechen einem Monat in DE“.
Und last but not least: Hat der Mandant hier gegen die Auslieferung gekämpft, oder sind die sieben Monate trotz seiner Zustimmung ins Land gezogen?
Muss man da dann auch die Seife aufheben?
@Gesicht
Unmöglich – es gab ja gar keine Seife.
Gibt schon Seife, man muss sie halt vorher kaufen.
Unter den gegebenen Umständen wäre Schmierseife wahrscheinlich besser.
Unter den gegebenen Umständen wuerde ich wohl verhindern wollen, auch nur irgendwie einen wohlriechenden, gepflegten und gesunden Eindruck zu machen:).
Zwei Dinge fallen mir dazu ein.
1. Selbst schuld. Das haette er sich auch sparen koennen.
2. Knast in D ist dann wohl eher eine Wohlfuehlanstalt.
Habe ich da was falsch verstanden?
@T1000
Falsche Schlussfolgerung. Richtig wäre: Knäste in D sind keine Folteranstalten. Im übrigen meine ich, Sie haben seeehr komische Vorstellungen über den Begriff „Wohlfühlen“.
Insofern zu ihrer Frage: Ja!
raddi
Da hat in meinem Kommentar ein Satzteil gefehlt. Es haette heissen sollen:
„Knast in D ist dann im Vergleich wohl eher eine Wohlfuehlanstalt“.
Das kommt, wenn man einen Whisky zuviel hatte. Mir ist auch klar, dass kein Knast eine Hoteloase ist. (Ausser vielleicht in Schweden, wo Knastis eine eigene Insel frei bewohnen duerfen.)
Auch auf dieser frei bewohnbaren Insel hat der Wohlfühlquotient Grenzen: Die Nachbarn kann man sich nicht aussuchen und die ziehen nie weg!
Für den halben Globus wäre ein Aufenthalt bei freier Verpflegung, Gesundheitsversorgung und einem Dach überm Kopf das Paradies.