Durchsuchungsbericht

So sieht es aus, wenn man nachts um 3 Uhr die Tür nicht aufgemacht hat, als die Polizei wegen einer angezeigten Ruhestörung um Einlass nachsuchte und neben einem großen Hund auch eine Waffe vermutet wurde.

Bei dem großen Hund handelte es sich um einen altersweisen Labradorschoßhund und die Waffe war die Spielzeugpistole des sechsjährigen Enkels.

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23 Antworten auf Durchsuchungsbericht

  1. 1
    Matthiasausk says:

    Anscheinswaffe und Anscheinshund!
    Gefährlich, gefährlich.

  2. 2
    schneidermeister says:

    Ist das der Fall, zu dem die BZ noch verkündete, der Anzeigeerstatter sei Bundespolizist und habe sich selbst Verletzungen zugefügt gehabt???

  3. 3
    K75 S says:

    Hey, nicht jammern.

    Immerhin waren sie offenbar schon mal bei der richtigen Zielperson – d.h. in der Wohnung zu der sie bestellt wurden.

  4. 4
    Vera S. says:

    Dazu fällt mir das ‚mich (v)erschreckende‘ Feature ein, das am 13.4. auf Deutschlandfunk Kultur ausgestrahlt wurde:
    Zitat aus Programmhinweis:
    „Polizeigewalt in Deutschland Täter in Uniform
    Strafanzeigen gegen Polizisten führen selten zu einem Verfahren und fast nie zur Verurteilung.
    Anschläge auf friedliche Bürger, Misshandlungen in Gewahrsamszellen, Totschlag und Mord im Dienst: Die Liste der Vorwürfe ist lang. Strafanzeigen gegen Polizisten führen selten zu einem Verfahren und fast nie zur Verurteilung der Beschuldigten. Geschädigte, die sich wehren, bekommen oft die ganze Härte des Gesetzes zu spüren. Wird der Rechtsstaat seinem Anspruch gerecht? Nach dem jüngsten Bericht der Bundesregierung zur Lage der Menschenrechte in Deutschland 2018, gibt es keinen Handlungsbedarf für eine unabhängige Untersuchung solcher Fälle.“
    https://www.deutschlandfunkkultur.de/polizeigewalt-in-deutschland-taeter-in-uniform.3682.de.html?
    dram:article_id=439245

  5. 5
  6. 6
    Thomas says:

    Kein Grund zur Aufregung, der Wohnungsinhaber lebt (vielleicht mit dauerhaften körperlichen und psychischen Schäden, aber immerhin!) und nicht mal der gefährliche Kampfschmusehund wurde präventiv erschossen…

  7. 7
    Das Ich says:

    Bis wieder einer mal durch die Tür schießt, weil die Herren Spezialisten sich nicht ankündigen… Dann ist das Geschrei wieder groß und Herr Hönig hat Arbeit:-)

  8. 8
    BV says:

    Es wäre interessant zu wissen, wie es zu den beiden Fehlannahmen gekommen ist und wie ein solcher Einsatz bei einer schlichten(?) Ruhestörung verhältnismäßig sein könnte.

  9. 9
    WPR_bei_WBS says:

    Eigentlich sollte ja…. aber ich erwarte nichts mehr, nachdem die Staatsanwalt kein beweisbares Fehlverhalten feststellen konnte, als die Polizei die falsche Wohnung genommen und einen unbeteiligten, unschuldigen und unbewaffneten Mann erschossen hat.

  10. 10
    Jan says:

    Vorsichtig,
    Manchmal schiest auch die Polizei durch die geschlossene Tür.

    Ich hab da den Fall Dieter Zurwehme in Erinnerung.

    War ja auch nicht das einzige Mal, unsere lokale Polizei scheint nervöse Finger zu haben.

  11. 11
    Grundrechtsverteidiger says:

    Selber Schuld, wer nicht auf bewaffnete Eindringlinge schießt.

  12. 12
    Harry Sabbatti says:

    Meine Prognose:
    Die Strafanzeige wird von der Staatsanwaltschaft eingestellt und selbst wenn er ermittelt, wird nicht feststellbar sein, welcher Beamte was gemacht hat, denn die Beamten sind vermummt.
    Fazit: Einstellung

    Verwaltungsverfahren:
    Hier wird mit guter Wahrscheinlichkeit festgestellt, dass das Vorgehen der Beamten rechtswidrig war. Ich würde vermuten, es gab keinen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, der eine Durchsuchung zur Nachtzeit angeordnet hat. Da Gefahr im Verzug nur noch in extremen Fällen zieht, alles rechtswidrig. Der Betroffene wird entschädigt. Sachschäden, ein kleines Schmerzensgeld um die 3000 Euro und Vermögensschaden/Verdienstausfall und zu guter letzt die Heilbehandlungskosten. Sollte die Massnahme doch wider Erwarten rechtmässig gewesen sein und die Beamten nicht überzogen haben, mac es einen Hoffnungslauf über das StrEG geben.

    Die Rechtssituation hat sich auch durch die neue Rechtsprechung zum Enteignungsgleichen Eingriff für den Betroffenen verbessert.

    Harry

  13. 13
    Ungläubiger Thomas says:

    Und hier glauben wirklich alle, dass irgendwo in Deutschland bei einer Anzeige wegen Ruhestörung gleich das SEK kommt??

  14. 14
    Der wahre T1000 says:

    @13 Thomas: wenn der sich beschwerende Nachbar erwahnt, die Polizei muesse dort mit einem Kampfhund und einer Waffe rechnen, dann passiert wohl sowas. Die Frage ist, kann man den Nachbarn nicht irgendwie dafuer drankriegen?

    Was mich irritiert: die Polzei kommt wegen einer Ruhestoerung bzw. Behauptung ins blaue hinein mit dem SEK, demolieren das gesamte Inventar und verhaftet gewaltsam jemanden, dem man keinerlei Straftaten nachgewiesen hat? Spinnen die?

    Oder war es etwa so, dass der Mann der Polzei die Tuer nicht oeffnete und damit drohte zu schiessen, wenn sie nicht abhauen? Das waere natuerlich eigene Bloedheit.

    Wir wissen es nicht.

  15. 15
    Ungläubiger Thomas says:

    @ 14: In der Tat, wir wissen gar nichts. Es soll sogar Leute geben, die denken sich irgendwelche Geschichten aus.

  16. 16
  17. 17
  18. 18
    Mara says:

    Ein großes Lob an die Behördenmitarbeiter, dass sie die Nerven bewahren und sich den Schwachsinn anhören. Mir wäre sicher schon längst die Nerven am Ende gewesen..?

  19. 19
    Julius says:

    $$36 ASOG Bln
    Betreten und Durchsuchung von Wohnungen
    (1) 1 Die Ordnungsbehörden und die Polizei können eine Wohnung ohne Einwilligung des Inhabers betreten und durchsuchen, wenn

    1.
    Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine Sache befindet, die nach § 38 Nr. 1 sichergestellt werden darf,

    2.
    von der Wohnung Emissionen ausgehen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer zu einer erheblichen Belästigung der Nachbarschaft führen,

    ……

    Und da nicht geschrieben steht, was der Beschwerdeführer gegenüber der Polizei vom Stapel gelassen hat, ist jedes hier vorgebrachte Klischee ein Klischee.

  20. 20
    Durchgelesen says:

    @19: Gesetze liest man ganz, dann findet man auch § 11 Abs. 1, 2 ASOG Bln und den darin explizit festgelegten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der für jede Massnahme der Polizei gilt.

  21. 21
    Julius says:

    Die von Ihnen geforderte Verhältnismäßigkeit findet sich auch schon hier im §36.
    „von der Wohnung Emissionen ausgehen, die nach Art, Umfang und Dauer zu einer erheblichen Belästigung der Nachbarschaft führen.“

    Also kein SEK-Einsatz, wenn einmal das Messer oder der Teller vom Tisch gefallen ist, aber ein SEK-Einsatz ist möglich, wenn „Wacken 2019“ für Stunden in Original-Lautstärke gestreamt wird und weitere Hinweise auf eine Gefahr bestehen.. ;-)

  22. 22
    Oldman says:

    @21:Naja, solange es für offensichtliches Fehlverhalten von Polizisten in vielen Fällen keine angemessene Sanktionierung gibt, gibt es für ein unverhältnismässiges Vorgehen kein Korrektiv. Solange es bei der Polizei keine nach aussen belegbare Fehlerkultur gibt und Verfahren wegen gegenseitig entlastender Kollegen oftmals eingestellt werden, wird die Behörde wohl mit diesen Vorwürfen leben müssen. Da hilft auch kein rumgewiesel von wegen „steht da nicht“ und „erst mal die Ermittlungen abwarten“.

  23. 23
    Mischaaa says:

    ich kenne ja den ganzen sachverhalt nicht im detail, aber eine „randalierende person“, die eine waffe mit sich führt/besitzt und nachbarn dann noch was von einem hund in der wohnung verlauten lassen, würde ich auch nicht anders zu hause „aufsuchen“.
    wenn’s nacher eine spielzeugpistole und nen alter schoßhund sind… sei‘s drum