Eingestellt: Das letzte Abofallenverfahren

In den Jahren 2008 und 2009 hat das System, mit dem einige Jungs aus dem deutschsprachigen In- und Ausland hohe sieben-, teilweise achtstellige Umsätze erzielt haben, gewaltige Wellen geschlagen.

Es hat reichlich Ermittlungsverfahren gegeben. Und es sind auch vereinzelt Urteile rechtskräftig geworden, mit denen ein paar der Jungunternehmer vorübergehend in den Knast geschickt wurden. Der überwiegende Teil der damaligen Beschuldigten ging jedoch sanktionslos aus.

Nun ist auch das letzte dieser Verfahren aus jener längst vergangenen Zeit endgültig beendet worden.

Mit nachhaltigem Einsatz und verdammt langem Atem ist es gelungen, eine Einstellung gegen Zahlung einer Auflage zu erreichen. Der größte Teil der Auflagenzahlung wurde aus den beschlagnahmten Kontenguthaben durch Verrechnung beglichen. Den dreistelligen Rest hat unser Mandant aus seiner Schatulle bezahlt.

So sieht nun das Ende eines gewaltigen Zirkusses aus, der Justiz, selbsternannte Verbraucherschützer, hinterhältige Verräter mit Insiderwissen und schäumende Medien aller Art lange in Wallung gehalten hat:

Insgesamt waren es anspruchsvolle Mandate, die für die engagierten Strafverteidiger einen hohen Unterhaltungswert hatten. Besten Dank an alle Beteiligten!

Dieser Beitrag wurde unter Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht veröffentlicht und mit den Begriffen verschlagwortet.

26 Antworten auf Eingestellt: Das letzte Abofallenverfahren

  1. 1
    Stefan Jacobi says:

    Vergessen Sie nicht vor Wut schäumende betroffene.
    Und was an Whistleblowern in diesem Millieu hinterhältig ist, dürften SIe auch ruhig mal erläutern.

  2. 2
    blu*b says:

    Das sagt mir alles überhaupt nichts.

    • 8-) crh
  3. 3
    Ausbilden says:

    Die letzte Abofalle war das leider nicht, sondern nur das letzte hängende Verfahren. Seine Pokerfreunde betreiben ihre krummen Geschäfte noch weiter.

  4. 4
    RA Kelle says:

    Hoenig schrieb:

    … gewaltigen Zirkusses aus, der Justiz, selbsternannte Verbraucherschützer, hinterhältige Verräter mit Insiderwissen und schäumende Medien…

    Ihnen scheint die Wahrnehmung von Recht und Unrecht ein wenig verrutscht zu sein. Dass ein Verteidiger seine gute Verteidigungsarbeit erwähnt, ist im Grunde in Ordnung. Also, dass er den Angeklagten vor einer ungerechten Behandlung bewahrt hat. Aber sich darüber aufzuregen, dass es jemand gewagt hat, das Handeln dieser Trickbetrüger als das zu bezeichnen, was es ist, nämlich als Unrecht, bedarf schon einer stark eingefärbten Brille.

    • Sie betreiben Unterstellung. Zu der Frage, Unrecht oder nicht, habe ich mich in dem Beitrag nicht positioniert. Es gab – nebenbei geschrieben – durchaus auch die eine oder andere schwergewichtige Ansicht, dass das, was man den Betreibern vorgeworfen hat, eben kein Betrug war. Aber das ist jetzt eine Diskussion, die wir nach 10 Jahren nicht wieder von vorn beginnen sollten. Zumal die Rechtsprechung inzwischen eindeutig ist.
       
      Was Sie jedoch zitieren, ist (m)eine Kritik an der neidgetriebenen Hysterie, die in der Öffentlichkeit betrieben wurde, und zu dem Schaden, den der Einzelne erlitten haben mag, völlig außer Verhältnis stand. Was sich eben auch in den zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen widerspiegelt, unter anderem eben auch in der obere beschriebenen. (Wenn ich dürfte, könnte ich Ihnen noch sehr viel größere Aufreger in diesen Fällen berichten.) crh
  5. 5
    Leser says:

    Eine vermeintlich geringe Höhe des Schadens beim Einzelnen ist kein Argument gegen a.) eine Bestrafung und b.) eine harte Bestrafung, sondern vielmehr eine dafür.

    Wer einer Million Leuten je einen Euro stiehlt, ist trotzdem ein Millionendieb. Und er hat sogar mehr Leben gestört als der Dieb, der einem Geschädigten auf einen Schlag eine Million gestohlen hat.

    Auch vom Schaden her geringfügige Taten können für die Geschädigten erhebliche Auswirkungen haben. Geschädigt werden – nicht nur, aber überproportional – die Gutgläubigen, die Unerfahrenen, mit anderen Worten: die Verletzlichen. Ein Diebstahl, ein Betrug kann derart verunsichern und verstören, dass Leute darüber sterben – mindestens einen Fall kenne ich.

    Darüber hinaus führen Abofallenbetreiber, Abmahnanwälte, Spammer usw. führen zu einem kaum messbaren gesamtgesellschaftlichen Schaden. Das Internet ist teilweise kaum benutzbar, weil es durch solche Aktivitäten geradezu verpestet wird. Ein Einkaufszentrum mit ähnlich hohem Betrugs-, Diebstahls- und Belästigungsvorkommen müsste schließen.

    Herr Hoenig, ich schätze Ihre Beiträge, in vielem stimme ich mit Ihnen überein, auch was die Einordnung einiger vermeintlicher oder auch echter Straftaten angeht.

    Aber dieser Kommentar liegt m. E. dann doch etwas daneben.

    Dass eine überforderte Justiz, das teilweise hinter der Zeit gebliebene Strafnormen es nicht geschafft haben, dieses Gewerbe mit deutlichen Zeichen – und das meint: mehrjährige Haftstrafen – zu beenden, ist kein Grund zum Feiern, kein Grund für Medien-, Whistleblower oder gar Beschuldigtenschelte. Wer hier von einer „neidgetriebenen Hysterie“ spricht, redet sich schön, woran er hier mitgewirkt hat, und beleidigt alle Geschädigten.

    Bei allem Respekt: Gehen Sie in sich, Herr Hoenig, und prüfen Sie, ob Ihr moralischer Kompass noch richtig eingestellt ist.

  6. 6
    Hend says:

    @ Leser
    Das Verfahren zog sich 9 Jahre, in denen der nicht ganz preiswerte (aber seinen Preis bestimmt Wert seiende) crh verteidigte.
    Auf diesem Kosten bleibt der Mandant ja sitzen.

    Wenn ich dabei beachte, dass die Beträge auf den beschlagnahmten Konten die Geldauflage um maximal 999 Euro verfehlten, wäre es doch sehr ungewähnlich wenn wir hier auf Millionenbeträge kämen (Nein, auch nicht bei crh).
    Der Skandal ist nicht, dass crh hier jemand Verteidigte, den Sie eventuell für einen Betrüger halten würden (ein übler Tanz der Konjunktve), sondern dass eine Staatsanwaltschaft offensichtlich 9 Jahre gebraucht hat um zu einem Ergebnis zu kommen, dass man in den ersten 6 Monaten hätte erreichen können.

    Und wenn ich das ins Verhältnis zu dem Schaden setze, der uns allen mit den Cum-Ex Geschäften entstanden ist (pro Kopf halt auch nur so 2000 – 3000 Euro), wird mir schlecht.

    Schöne Grüße,
    Hend.

  7. 7
    zwerg nase says:

    Vor allem wenn die Täter wie u.a. eine buhende Ratte und ein fistender Eber sich mit dem Geld jahrelang einen Lenz machen und den auch noch online posten und mit dem Geld der Opfer angeben und diese öffentlich verhöhnen!

    Ich finde das unter aller Sau Mr. Hoenig!

    • Ok, bei dem nächsten Mandat, das an mich herangetragen wird, werde ich Sie vorher fragen, ob es Ihnen genehm ist, wenn ich den Beschuldigten verteidige.
       
      Aus Ihrer Kritik (naja) spricht eine Menge Neid auf anderer Leute Geld. Warum sind Sie nicht schlicht zufrieden mit dem, was Sie haben? crh
  8. 8
    Organ says:

    Ein Rechtsanwalt ist ein Organ der Rechtspflege, der Wahrheit und Gerechtigkeit in der Welt verpflichtet. Denken Sie immer daran, wenn Sie wieder einen Verbrecher vor der gerechten Strafe bewahrt haben, Mr. Hoenig!

    • [   ] Sie haben das Prinzip eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens verstanden. crh
  9. 9
    gerd5 says:

    Hohen Unterhaltungswert hat bestimmt auch die Honorarvereinbarung für zwei Strafverteidiger. :o)

    • Wenn Sie das auch haben wollen: Einfach ein bisschen Jura studieren, dann zwei Examen bestehen, Fachanwaltsprüfung ablegen und dann gut 20 Jahre als Strafverteidiger arbeiten: Und ruckzuck sind Sie gut unterhalten. Na, wäre das nichts für Sie? crh
  10. 10
    Leon Caspari says:

    @Organ: Ein Rechtsanwalt ist in Deutschland ein Organ der Rechtspflege.

    Alles nach dieser von Ihnen vorgenommenen Feststellung ist blanker Wahn und hat mit der Realität, auch jener innerhalb des Berufsrechts, nichts zu tun.

  11. 11
    blu*b says:

    @Organ.

    Einfach an Karma glauben, dann geht’s Ihnen gleich wieder besser.

    Selbst die Besungene in „S’Muaterl“ von EAV hat mal im Lotto gewonnen.

  12. 12
    Hoenig-Fan says:

    Herr Hoenig, lassen Sie sich nicht unterkriegen von diesen Neidern und Versagern, die zu doof sind, das Kleingedruckte in der Jamba-Werbung zu lesen, Geschweige denn das mit Abstand schwerste Studium in Deutschland zu bestehen. Die Geschichte wird Ihnen und Ihrem Mandaten Recht geben. Man erinnere sich an den anderen vielgescholtenen Jungunternehmer Lars Windhorst. Was wurde dieser durch den Dreck gezogen und heute ist er (Mit-)Besitzer eines hocherfolgreichen Bundesligavereins. Leistung und Unternehmertum werden immer siegen, aber die Versager werden untergehen. Jeder Gedanke an diese Leute ist verschwendete Lebensmüh.

  13. 13
    Der wahre T1000 says:

    Tja, Sympathe und Gerecht…. äh… Rechtsprechung sind verschiedene Sachen.

    Ich nehme zur Kenntnis, daß diese Straft… äh … Unternehmer vom (Gerichts-) Haken gesprungen sind.

    Gute Arbeit!

    Das bedeutet aber nicht, daß man sie mögen muss. Man kann immer die Meinung vertreten, es seien ausgesprochene Analvertiefungen.

  14. 14
    Der wahre T1000 says:

    Um das in den richtigen Kontext zu setzen: nur weil man Grenzgesetzausschöpfer mit Abzockattitüde nicht mag, kann man trotzdem den Anwalt gut finden.

    Mir ist natürlich klar, dass ein Blog keine Werbung ist. Aber ich würde mich gern (wieder) von Ihnen vertreten lassen. Ist nur gerade nichts anhängig.

  15. 15
    Nur Ich says:

    Mir wird immer ein wenig komisch, wenn das Argument „Organ der Rechtspflege“ angeführt wird. So wird doch nach wie vor aus historisch zumindest höchst zweifelhaften Gründen postuliert, dass der Rechtsanwalt auch andere als die Interessen des Mandanten im Blick haben sollte.
    Ein wenig überspitzt formuliert, ist es der gesetzlich geforderte Parteiverrat. Glücklicherweise ist die Handhabung dieses Begriffs deutlich zurückhaltender als in anderen Zeiten der Geschichte.

    Oder auch kurz: ich will kein Rechtswahrer sein!

  16. 16
    Schnorchel says:

    Man darf nicht vergessen, dass es Pseudodienste gab, die überhaupt keinen Hinweis darüber gaben, dass er etwas kosten soll und solche, die den Hinweis sehr wohl hatten und eigentlich nicht zu übersehen war, wenn man seine Augen aufgemacht hat. Er war einfach nur etwas kleingedruckt, aber keineswegs winzig. In vielen Fällen haben sich also, das muss man schon so sagen, die Leute auch selbst getäuscht und darauf hatte man es abgesehen.

    Der größte Teil der Auflagenzahlung wurde aus den beschlagnahmten Kontenguthaben durch Verrechnung beglichen.

    Wie man sieht, wurde also auch der Staat am Gewinn beteiligt. Auch fielen Steuern dafür an. Warum sollte man dann die Betreiber einsperren, wenn der Staat selbst kräftig an den Opfern verdient hat? Ich glaube kaum, dass der Staat auf seine Einnahmen verzichtet und diese an die Opfer zurückgegeben hat.

  17. 17
    Leser says:

    @ Schnorchel
    Einnahmen aus Drogenhandel, Zwangsprostitution und Auftragsmord sind ebenfalls einkommenssteuerpflichtig. Empfinden Sie diese Tätigkeiten dann als legal und/oder moralisch vertretbar?

    @ Hoenig-Fan
    Also… als Volljurist möchte ich sagen, dass das Jura-Studium nicht wirklich schwer ist.

    @ Hoenig
    Kritikern Neid vorzuwerfen, wirkt auf mich ziemlich billig. Man muss nicht neidisch sein auf Drogendealer, Steuerbetrüger oder „erfolgreiche Internet-Unternehmer, die in nicht strafbarer Form die Unerfahrenheit zahlreicher Kundinnen und Kundinnen ausgenutzt haben“, um ihr Verhalten zu missbilligen.

  18. 18
    Schnorchel says:

    @Leser:

    Diese Fälle sind nicht vergleichbar, weil ganz andere Rechtsgüter verletzt werden. Hier allerdings ist den Opfern nur ein Vermögensschaden entstanden, niemand wurde sonst wie an seinem Leib und Leben geschädigt. Wenn das der einzige Schaden ist und der Staat den Schadensersatz selbst einheimst, ist es fragwürdig, dafür jemanden zu verurteilen, weil wir heute konkrete Taten abstrafen und nicht etwa eine betrügerische Gesinnung.

  19. 19
    Leser says:

    @ Schnorchel
    Darf ich das als Einverständnis verstehen, Ihr Eigentum zu stehlen, Ihr Konto leerzuräumen und am besten noch ein paar Kredite zu Ihren Lasten abzuschließen, wenn ich die Beute danach dem Finanzamt schenke?

  20. 20
    Roger says:

    Glückwunsch zum Ausgang des Verfahrens. Die Wortwahl „hinterhältige Verräter mit Insiderwissen“ ist aus meiner Sicht ein Fehlgriff – kommt nicht gut rüber.

    • Welchen Begriff bevorzugen Sie für jemanden, der – um seinen eigenen Hintern aus dem Feuer zu ziehen (§ 46b StGB) – seine ehemaligen Vertrauten falsch belastet und denunziert. crh
  21. 21
    Roger says:

    @crh: wenn falsch belastet wurde, würde ich vielleicht „Verleumder“ sagen. So wie Sie es ausgedrückt haben, kam es bei mir so an, als würden Sie Personen „hinterhältige Verräter“ nennen, die die Wahrheit gesagt haben. Das fand ich halt nicht so toll.

  22. 22
    gerd5 says:

    Fachanwaltsprüfung ablegen und dann gut 20 Jahre als Strafverteidiger arbeiten: Und ruckzuck sind Sie gut unterhalten. Na, wäre das nichts für Sie? crh

    Ja, wäre gerne Fachanwalt, wie Sie.
    Dachte zuerst, ihr Mandant hat auf dem Motorrad in Frankfurt nicht mehr aus dem Kreisel gefunden.

  23. 23
    Schnorchel says:

    @Leser: So ist es.

  24. 24

    […] aus Berlin aktuell berichtet, hat er bei seinem letzten Abofallenverfahren nach fast 10 Jahren eine Einstellung erreicht. Der von Anwalt Hoenig dazu festgestellte „Zirkus“ sei nun […]

  25. 25
  26. 26
    Fragensteller says:

    Ihr letztes oder das letzte dieser Branche?