Ich konnte es nicht lassen. Das tut mir Leid. Ich habe die „Bild“ gelesen. Und – es war vorhersehbar – ich war wieder einmal entsetzt.
Und zwar über den alten Mann, der nahezu täglich seinen Müll in diese „Zeitung“ einwickelt (das tut nur toten Fischen weh, aber noch nicht dem Müll).
Zu besagtem „Post Müll von Wagner“ hatte auch das Bildblog Zutreffendes veröffentlicht. Und auf Twitter darauf aufmerksam gemacht.
Mit immer noch hochgegangener Hutschnur habe ich den Bildblog-Tweet retweetet, allerdings nicht ohne eine magengeschwürverhindernde Kommentierung:
Es ist nicht zu fassen, was 75 Jahre bei dem ehemaligen Klosterschüler, der schon das Abi nicht geschafft hat, noch bewirken konnten.
Dieser Taliban der Geschmacklosigkeit, der noch immer eine Plattform hat, auf er seine ranzigen Sprüche verbreiten kann, ist ein widerlicher Gnom. https://t.co/iX066iR7r7— Kanzlei Hoenig (@KanzleiHoenig) 5. Februar 2019
Dieser Retweet scheint nicht überall auf Gegenliebe gestossen zu sein. Irgendwelche Fans dieses Ex-Klosterschlülers (oder gar der Müllmann selbst?) haben sich beschwert. Nicht bei mir, sondern beim Aufseher.
Die Obrigkeit reagierte gelassen:
Es geht doch nichts über die weiten Grenzen der Redefreiheit.
Nicht wahr, lieber Franz Josef Wagner, 75?
Widerlicher Gnom soll also keine strafbare Beleidigung sein?
Hallo,
ich hab die Kolumne von Wagner nicht gelesen. Wenn ich das hier lese denke ich auch das ist gut so.
Allerdings hab ich auch mit den Erwiderungen so meine Probleme. Weniger damit dass soetwas gesagt werden DARF, das ist gut so. Aber ich empfinde so einiges an den Erwiderungen als unpassend.
Und den Teil mit der Wiederholung der Geschichte ….
Dieses „Wiederholung der Geschichte“ oder auch „Nichtwiederholung der Geschichte“ … das wird gerade in unserem Land fast ausschließlich in Verbindung mit einer Zeit gebraucht die nur wenige – durchaus unbeliebte – Zeitgenossen wiederhaben wollen. Aus dem Kontext lese ich (mag sein dass der Verfasser es nicht so gemeint haben will)
a) Hoffdung daraus dass sich Geschichte doch wiederholt
b) Dass der Herr Wagner in einer solchen Wiederholung in eine ganz spezielle Dusche geschikt werden soll
Und das, mit Verlaub, stößt mir sauer auf. Sehr sauer.
@Ryker: In diesem konkreten Kontext? Nein.
@Willi
Der Hoenig meint das tatsächlich anders.
Schaun se mal bei Twitter. Ob er nun anstatt der Zeitung massenweise Tablets verbrennen will… das weiß ich leider auch nicht. Vielleicht schreibt er noch etwas dazu. :-D
Übrigens: Geschichte wiederholt sich oft. Auch an der Börse. Fragen Sie mal den alten Kostolany.
@crh: Dann hätten Sie die weiten Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten.
(K)eine Bitte um Rechtsauskunft:
Als ich, vor vielen Jahren, mal die Bild gelesen habe, wurde wegen der „tollen“ Berichterstattung mein körperliches Wohlbefinden sehr stark beeinträchtigt.
Kann ich die Bild nun wegen Körperverletzung verklagen?
@Ryker: Nein, da es sich dabei offensichtlich um eine Tatsachenbehauptung handelt.
@Paul Baumann: Möglicherweise aber auch gar keine Behauptung, sondern eine zutreffende Feststellung?Dafür, dass Wagner widerlich ist, kann vermutlich der Tatsachenbeweis angetreten werden. Bei dem Kategorisieren als Gnom bin ich überfragt – auch wegen meiner Unkenntnis über die horizontale Ausdehnung des Beschriebenen.