Am Samstagabend erreichte uns eine Nachricht, die zu dem Komplex …
Könnten Sie sich mal eben um die Lösung meiner Probleme kümmern; dauert auch nicht lange.
… gehört:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn eine Person bei Insolvenzbeantragung 2010 ein kleines Gundstück mit alter Scheune ca 20000,. Wert, nicht offen gelegt hat beim Insolvenzanwalt und die Insolvenz 2016 fertig war ( Restschuldbefreiung) erhalten hat, könnte man jetzt noch eine Anzeige gegen diese Person zb wegen Betrug machen, oder wäre der Betrug verjährt. Vielleicht könnte Sie mir darüber eine Antwort geben, einfach Ja oder Nein nur damit ich Bescheid weiß ob ich noch was unternehmen könnte oder nicht.
Was soll jemand, der sich einmal auch nur oberflächlich mit den Fragen der Verjährung von Straftaten beschäftigt hat, ohne dabei Gedanken an einen erweiterten Suizid zu entwickeln, darauf antworten?
Ich habe mich für folgendem Text entschieden:
… auf Ihre Frage nach dem Eintritt einer Verjährung möchte ich anregen, sich hier einmal zu informieren:
https://wp.me/PU6xR-aO5
Weitere Hinweise dazu und zum sorgfältigen Umgang mit Fragen zu verjährungsrechtlichen Einordnungen finden Sie hier:
http://tinyurl.com/y76opwnc
Zum Schluss noch der hier:
http://tinyurl.com/ycgzt92b
Ihnen auch einen schönen Sonntag.
Meinen Restsonntag habe ich dann mit einer Beschäftigung ausgefüllt, die mal überhaupt nichts mit Strafverteidigung und Beratungsschnorrern zu tun hat.
Bei solchen Fragen juckt es mich immer „Ja oder Nein“ zu antworten…
Gab es da nicht mal einen Song einer Stuttgarter Kapelle, die sich mit diesem Problem (Wie antworten?) befasst hat?
Wenn das Grundstück seit 2010 niemand gefunden hat, findet es auch jetzt niemand mehr.
Ich bin sicher, die-/derjenige hat sich schon an eine andere Kanzlei gewandt. Es kann schließlich nicht angehen, dass eine eMail, die man schon am Samstagabend abgeschickt hatte, erst am Sonntag beantwortet wird!
Ich überlege noch was am meisten Brechreiz hervorruft.
Die Tatsache das der Fragensteller sich nicht mal die Mühe macht sich seinen Text nochmal durchzulesen und Tippfehler korigiert…
Das anschnorren….
Oder einfach nur die Tatsache das er denunzieren will..
Meine Frage daher:
Wenn jemand die ganze Zeit während eines Insolvenzverfahrens von Fehlverhalten wusste – hätte er das sofort anzeigen sollen bzw. müssen? Oder sollte er jetzt moralisch handeln und für immer schweigen?
Oh, ich vergaß – ich frage ja gerade einen Rechtsanwalt, da kann ich ja keine Antwort zum Thema Moral erhalten ;)
@Draalo:
Die Antwort könnten Sie vielleicht erwarten. Aber garantiert nicht zum Nulltarif!
Spaß beiseite, wäre die Antwort nicht am ehesten: „Müsste ich mir genauer ankucken, kostet XXXX€“?
Bäh, alles viel zu kompliziert. Die einzig wahre Antwort lautet Zweiundvierzig!
@Draalo: Für wahrscheinlicher halte ich eines von 2 anderen Szenarien:
1) Ein Gläubiger hat erst jetzt zugetragen bekommen, dass damals nicht alles mit rechten Dingen zu ging und will jetzt prüfen, ob er noch irgendwie an Kohle kommt (Weniger wahrscheinlich, dann würde er/sie sich einen Anwalt leisten und den Schuldner zahlen lassen…).
2) Dem Schuldner wurde zugetragen, dass ein Gläubiger von seiner/ihrer Aktion Wind bekommen hat und möchte nun wissen, ob er/sie sich Sorgen machen muss. Und ob eventuell eine Selbstanzeige Vergünstigungen bringt. (Von den beiden Varianten die leicht wahrscheinlichere…)
Mal abgesehen davon, dass der Text, kein Fragezeichen enthält, ahne ich doch mal, dass die mit Ja oder Nein zu beantwortende Frage die ist:
„könnte man jetzt noch eine Anzeige gegen diese Person zb wegen Betrug machen, oder wäre der Betrug verjährt.“
Auf diese Oder-Frage ist doch „Ja“ ganz eindeutig die richtige Antwort. Und selbst, wenn ich den Teil nach dem Komma weglasse, wäre „Ja“ immer noch richtig – eine Strafanzeige kann man schließlich immer erstatten.