Prozesse, die die Welt bewegen

An einem Mittwoch im Dezember fand vor dem Amtsgericht Tiergarten ein Strafprozess statt, über den die dpa, in Folge zahlreiche Zeitungen und alle 20 Minuten in den Info-Radio-Nachrichten berichteten:

Der Meldung zufolge soll ein 28-jähriger Fahrradfahrer mehrere Frauen sexuell belästigt und dabei verletzt haben.

Was war geschehen, dass dieser mutmaßliche Belästiger und Körperverletzer sich nun vor dem Strafrichter verantworten muss, worüber die ganze Stadt nachhaltig informiert wird?

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in der Zeit von Januar bis April 2017, sieben Mal von hinten an die Geschädigten herangeradelt und Ihnen quasi en passant einen Klaps auf den Po gegeben zu haben. Laut Anklage auch schon mal so feste, dass er „den Opfern körperliche Schmerzen zufügte„.

Die dpa berichtet (zitiert nach Berliner Morgenpost):

Die Anklage lautet auf sexuelle Belästigung und Körperverletzung.

Keine Frage:
Anderen Menschen – gleich, ob Mann oder Frau; überraschend oder nicht – auf den Hintern zu hauen, ist großer Mist.

Aber, bitteschön, was ist das denn hier:

Qualifizierte Polizeibeamte nehmen umfangreiche Strafanzeigen auf und legen (mindestens sieben) Akten an. Die Beamten hören den Radfahrer und die Zeugen an, bringen deren Einlassungen und Aussagen auf’s Papier, schreiben jeweils einen Schlussbericht. Die Akten werden anschließend an die Staatsanwaltschaft geschickt und dann von Staatsanwälten (Volljuristen mit zwei Prädikatsexamina, teilweise promoviert) bearbeitet, nachdem fleißige Mitarbeiter auf der Geschäftsstelle die Sachen einsortiert haben. Ein Staatsanwalt (dem die Verwaltung alle sieben Sachen auf den Tisch gelegt hat) schreibt eine komplizierte Anklage und schickt die Akte an das Gericht. Dort beschäftigen sich erneut fleißige Mitarbeiter auf der Geschäftsstelle damit und bereiten sie vor für den Richter, damit der verfügen kann, dass die Anklageschrift dem Radfahrer zugestellt wird. Das erledigen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle und im weiteren Verlauf ein Postzusteller, der dann die Zustellungsurkunde zurück schickt, damit die Geschäftsstellenmitarbeiter diese in die Akte heften können. Wenn’s gut für’s Gericht läuft, passiert nichts weiter, so dass der Richter einen Hauptverhandlungstermin organisieren kann. Er verfügt die Ladungen für den Anklagten und die Zeugen und benachrichtigt die Staatsanwaltschaft über den Termin. Am Terminstag wird der Radfahrer (und die Zeugen) am Eingangsportal von zwei Wachtmeistern durchsucht und zum Saal geschickt. Dort werden die Geladenen wieder von einem Wachtmeister empfangen und in den Saal eingewiesen. Dort sitzen bereits ein weiterer Wachtmeister, eine Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, ein Staatsanwalt und ein Richter. (Die qualifizierten Prozessberichterstatter der sensibilisierten einschlägigen Medien auf der Galerie erwähne ich nur der Vollständigkeit halber.). Dann beginnt eine Hauptverhandlung, deren Länge bei entsprechendem Verhalten des Angeklagten nicht kalkulierbar ist. Anschließend ergeht ein Urteil, das der Richter schriftlich begründen und dann via Geschäftsstelle dem Angeklagten zugestellt werden muss.

Bis hierher mitgelesen? Sehr gut!

Dann beginne ich nun mit der Berufung, die der Verurteilte gegen das Urteil des Amtsgerichts einlegt.

Ne, war’n Scherz. Ich bringe jetzt auch nicht die Variante mit einem Verfahren, in dem ein Verteidiger engagiert mitarbeitet. Oder dass ein, zwei Zeugen nicht erschienen sind. Dann kippt nämlich der Plan (s.o.) des Richters:

Ein Verhandlungstag ist vorgesehen.

Bitte, nochmal: Es ist nicht akzeptabel, Frauen und Männer gegen bzw. ohne deren Willen anzufassen; und grob schonmal gar nicht. Und mit einer sexuellen Konnotation erst Recht nicht.

Aber müssen wir für solche Sachen wirklich so einen Aufriss machen? Und das vor dem Hintergrund des berechtigten Herumjammerns aller öffentlich-rechtlicher Strafjuristen ob der knappen Ressourcen, die ihnen für ihre tägliche Arbeit (nicht) zur Verfügung stehen?

Gehört der – verwerfliche – Klapps auf den Hintern wirklich vor den Strafrichter?

Und: Was ist eigentlich mit den Klingelmännchen?

Und überhaupt: Radfahrer! War ja klar. Die schon wieder.

__
Bild: © Tim Reckmann / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Justiz, Richter, Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

30 Antworten auf Prozesse, die die Welt bewegen

  1. 1
    Flo says:

    Ja, sexuelle Belästigung gehört vor den Strafrichter, ganz eindeutig.

    Wenn das System ineffizient ist, mag man gerne an dessen Verbesserung arbeiten, aber das als Ausrede darzustellen, dass solche Menschen unbestraft bleiben sollen, ist lächerlich.

  2. 2
    Der andere Flo says:

    Ja! Eindeutig! Schlösse noch Flo an.
    Das System mag aufgebläht sein, aber deshalb soll ein Täter (wenn er einer ist) keine Strage bekommen?
    Das wäre dann eine Einladung, es weiter zu tun.

  3. 3
    ozay says:

    Ja, Herr Hoenig, für so was macht man einen Aufriss. Solche Taten sorgen dafür dass man sich als Frau unsicher fühlt, wenn man am Straßenverkehr teilnimmt. Die Alternative ist nämlich, dass der Radfahrer dies einmal zu oft macht, vom Fahrrad geholt und vermöbelt wird. Und das können Sie ja auch nicht wollen.

    Mich wundert nur, dass die StA keinen Strafbefehl beantragt, sondern direkt angeklagt hat.

  4. 4
    Marco says:

    Einerseits gebe ich Carsten recht: Das ist tatsächlich etwas viel des Guten. Diesen Aufriss halte ich auch – nach dem, was wir von dem Fall wissen – für übertrieben.

    Aber die Frage ist halt, was die Alternative zum großen Aufriss ist. Meiner Meinung nach wäre sowas prädestiniert für § 153a StPO gegen eine kleine Geldauflage. Aber womöglich ist das ja geschehen. Und was will der Staatsanwalt machen, wenn der Beschuldigte dem nicht zustimmt? Dann, nach nicht erfolgter Zustimmung den § 153 zücken? Ich glaube, da hätte ich als StA auch Bauchschmerzen mit. und mit § 170 Abs. 2 erst recht. Also nächste Stufe: Strafbefehl mit kleiner Geldstrafe. Gegen den wird ein Beschuldigter, der schon dem § 153a nicht zugestimmt hat, wohl Einspruch einlegen, und schon sind wir da, wo wir sind, ohne dass ich dem Staatsanwalt den Vorwurf der Unverhältnismäßigkeit machen kann.

    Abgesehen davon ist ein nicht ganz unerheblicher Teil des oben genannten Aufwands (bis einschließlich “ Staatsanwälten (Volljuristen mit zwei Prädikatsexamina, teilweise promoviert) bearbeitet, nachdem fleißige Mitarbeiter auf der Geschäftsstelle die Sachen einsortiert haben“) schon angefallen, bevor der Staatsanwalt überhaupt die Entscheidung treffen kann, ob und nach welcher Vorschrift er das Verfahren einstellt.

    Und schlussendlich kennen wir (jedenfalls wir Blogleser) die Details und Hintergründe des Falls nicht. Womöglich – ich spinne jetzt mal rum und konstruiere einen „worst case“ – ist der Radfahrer mehrfach einschlägig vorbestraft und steht sogar gerade unter Bewährung. Einen Teil der Frauen hätte er bei seiner Aktion außerdem fast auf die Fahrbahn geschubst, wenn nicht andere Passanten hilfreich eingegriffen hätten. Dabei gab er übelste Beschimpfungen und Bedrohungen von sich.

    Dann sieht das möglicherweise schon wieder ganz anders aus. Das ist natürlich alles nicht naheliegend, kann ich aber bei der knappen Berichterstattung jedenfalls nicht völlig ausschließen.

  5. 5
    RA Markus Stamm says:

    Auch ich meine, ja, der „Aufriß“ muß sein. Allerdings ist der Presse nicht zu entnehmen, ob der Tatverdächtige auf psychische Erkrankungen untersucht wurde. Die Schilderungen seines Verhaltens geben dafür deutlichen Anlaß, und sollte sich herausstellen, daß er krankheitsbedingt gehandelt hat, wäre es natürlich erforderlich, ihn in einer geschlossenen Einrichtung von seiner Krankheit zu heilen, damit sich ähnliches Verhalten nicht wiederholt. Eine Bagatellisierung wäre unangebracht.

  6. 6
    Matthiasausk says:

    Strafbefehl wäre vielleicht angemessen gewesen, aber was hätten dann die Sitzungsvertreter der üblichen Sensationspresse gemacht?

    ( Und der Eindruck, daß “ der Staat“ auch bei vermeintlichen Kleindelikten handlungsfähig und – willig ist, soll beim Volk bestimmt auch aufkommen.)

  7. 7
    Hans Wurst says:

    Wenn er nicht vor den Strafrichter gehört, was wäre denn die Alternative? Das ein solches Verhalten nicht unsanktioniert hingenommen werden sollte, ist doch meiner Meinung nach selbstverständlich.

  8. 8
    Bernd says:

    Auf welchem Weg soll man sonst diesem Herrn beibringen anderen Personen nicht auf den Po zu hauen?

    Den Strafbefehl wird er wohl ausgeschlagen haben, da bleibt doch nur noch das Strafverfahren.

    Warum gibt es eigentlich für eine Auswahl an kleineren Delikten keine Schnellgerichte? Der mutmaßliche Täter wird gepflückt und kommt sofort zum Richter. Ich werde ja wohl nicht der Erste sein, der diese Idee hat. Was spricht dagegen?

  9. 9
    Rolf Siegen says:

    RA Hoenig, ich schätze Ihren Sinn für Humor. Über Ihre Rückäußerung würde ich mich freuen. Ich suche einen Rechtsbeistand mit Format.

    • Wenn Sie in eigener Sache ein Problem mit der Strafjusitz haben, scheint es nur in ganz wenigen Fällen wirklich sinnvoll zu sein, dies coram publico zu diskutieren. Meinen Sie nicht auch? crh
  10. 10
    meine5cent says:

    Dass die Frauen bei ihrer örtlich zuständigen PI aufschlagen und Anzeige erstatten und man irgendwann darauf kommt, dass das vielleicht derselbe Verdächtige ist und man dann die Verfahren bündelt, dafür kann ja weder die Polizei noch die Justiz etwas.
    Andererseits ist „großer Aufriss“ ja auch ein beliebter argumentativer Topos dafür, dass man als Pflichtverteidiger beigeordnet werden muss wegen der Schwierigkeiten des Verfahrens…..

    Wenn nicht der große Aufriss gemacht würde, so hätte man im opening Statement gleich mal die Verfahrenseinstellung wegen grob verfassungswidriger Missachtung der Rechte des Angeklagten beantragt: Zeugen nicht richtig vernommen, kein rechtliches Gehör, unwirksame Anklage, Fehler bei der Wahllichtbildvorlage, kein aussagepsychologisches Gutachten bei den psychisch auffälligen Zeuginnen, natürlich wurde versäumt, ein psychiatrisches Gutachten zu 20,21 einzuholen, obwohl das doch bei diesem Tatbild eindeutig veranlasst gewesen wäre etc. pp.

    Manchmal wird der Aufriss eben von Justizseite, mal von Verteidigerseite betrieben, ob es ihn jeweils braucht ist dann Ansichtssache..
    Ob ein Strafbefehlsverfahren (Vorstrafen?) möglich/sinnvoll gewesen wäre?

  11. 11
    Miraculix says:

    „Qualifizierte Polizeibeamte“ wo haben Sie die denn gefunden?
    Und dann auch noch: „Die qualifizierten Prozessberichterstatter“
    Mir scheint der gestrige Abend war lang und lustig …

  12. 12
    Sexuelle Belästigung says:

    Ich gebe bei aller Einigkeit zu bedenken, dass vor kurzem der zugrundeliegende Straftatbestand des § 184i StGB noch gar nicht existierte, sondern erst anlässlich der Übergriffe am Kölner Hauptbahnhof Silvester 2015/2016 vom Gesetzgeber geschaffen wurde. Wäre der Aufriss und Aufschrei dann auch so groß gewesen?

  13. 13
    Non Nomen says:

    Für die Klapse auf die Pöter gibt es Klapse auf die Pfote und gut ist. Etwas gemeinnütziges Schaffen wäre schon ok, lassen wir doch die Klapsmühle einfach mal im Sprengel.

  14. 14
    WPR_bei_WBS says:

    Ich verstehe ja das Problem, dass man wegen einer objektiv-absoluten Kleinigkeit (damit möchte ich darstellen, dass ich die mitunter entstehende Angst der Opfer, was der als nächstes macht außen vor lasse) so was veranstaltet.

    Aber was wäre die Alternative? Nichts zu tun würde de facto bedeuten, er kann/darf das machen. Bei dem einzelnen Klaps besteht ja nicht mal mehr ein realistisches Notwehrrecht der Opfer.

    Strafbefehl wäre eine Möglichkeit. Entweder ist die Sache etwas komplexer (Körperverletzung? Muss dafür nicht was bleibendes zurück bleiben), oder der Angeklagte hat was dagegen gehabt. Das ist dann sein gutes Recht.

    Andere Möglichkeit wäre allerdings Einstellung nach §153a StPO (§ 153 halte ich für nicht mehr opportun), solange die Auflagen vergleichbar mit einem Urteil sind. Warum das incht geschehen ist – keine Ahnung.

    Alternativ könnte man zwar für solche Sachen darüber nachdenken, eine OWi daraus zu machen – hat aber am Ende den gleichen Effekt wie ein Strafbefehl (komplexere Sachen gehen ans AG, ebenso wenn der Beschuldigte es so will).

    Insgesamt noch zu dem geschilderten Aufriss:
    – was sollen die Polizisten anders machen. Die sind schließlich verpflichtet dazu, die Anzeige aufzunehmen und entsprechend zu bearbeiten. Und das ist auch gut so! So kann die Polizei einen nämlich nicht aus Bequemlichkeit oder Unwissenheit abwimmeln und es gibt immer was schriftliches.

  15. 15
    RA Ullrich says:

    Einerseits sollte sexuelle Belästigung nicht bagatellisiert werden. Gerade ein plötzlicher unerwarteter Übergriff eines völlig Fremden auf offener Straße kann das Opfer massiv schocken und nachhaltig in ihrem Sicherheitsgefühl beeinträchtigen, auch wenn die übergriffige Handlung als solche eine Lappalie ist.
     
    Daher: sanktionieren ja, aber mit Augenmaß. Erstmal § 153a StPO anbieten gegen eine angemessene Geldauflage oder ein paar Arbeitsstunden, falls dies nicht klappt oder abgelehnt wird: Strafbefehl mit geringer Geldstrafe (ich gehe hier natürlich von einem nicht einschlägig vorbestraften Täter aus). In Anbetracht der Tatsache, dass bei durchaus nicht unerheblichen Körperverletzungen (z.B. Faustschlag ins Gesicht, Nase gebrochen) in der Regel genauso vorgegangen wird, und zwar mit wenig oder gar keiner Presseberichterstattung, ist der Rummel um diesen Fall wirklich völlig außer Verhältnis.

  16. 16
    busy says:

    Eine Tat als solches empfinde ich auch als relativ geringfügig, jedoch rechtfertigen für mich, die Häufigkeit und der Zeitraum von 4 Monaten durchaus ein umfangreiches Vorgehen. Womöglich gibt es auch noch eine Dunkelziffer. Von einem 28-jährigen kann man erwarten dass er sein Gehirn benutzt. Mein Urteil wäre, dass jede der Betroffenen dem Täter, bis zu 10 mal, mit beliebiger Stärke, auf den nackten Hintern hauen darf. Bei mir als Kind hat diese Methode so manche positive Wirkung gezeigt.

  17. 17
    Roland B. says:

    Ich bin durchaus der Meinung, daß man auch mal „das volle Programm“ loslassen sollte, auch bei Bagatelldelikten (falls jemand die genannten Taten vielleicht darauf runterreden möchte). Es kann nicht sein, daß Straftäter im Bereich der Kleinrkiminalität sich darauf verlassen können, daß die Justiz besseres zu tun hat
    Also auch mal bei Kleinkram voll zuschlagen, mit DNA-Tests und allem pipapo, zur Abschreckung.
    Augenmaß ist gut und schön, aber wenn es unter den aktuellen gesetzlichen und faktischen Bedingungen dazu führt, daß man sich quasi darauf verlassen kann… nö, dann auch mal mit scheinbar übertriebenem Aufwand.
    Vielleicht müsste der Gesetzgeber da einfach weitere Möglichkeiten schaffen zwischen Einstellen und Strafprozess? Jedenfalls dann, wenn die Täter es darauf ankommen lassen.

  18. 18
    Der wahre T1000 says:

    Wenn sieben Frauen das angezeigt haben, kann man getrost davon ausgehen, dass er das mit 70 Frauen gemacht hat. Es rennen bei solchen „Kleinigkeiten“ ja nur die wenigsten zur Polizei.

  19. 19
    Thomas Geier says:

    Warum hier kein Strafbefehl erging verstehe ich als Laie in der Tat nicht. Klar, viele der Schritte sind dadurch immer noch nötig, aber eben unvermeidlich.

    Aber scheinbar sind alle Entscheidungsträger der Ansicht, dass verhandelt werden soll, also wird halt verhandelt.

  20. 20
    Marco says:

    Übrigens ist zumindest der Plan mit einem Verhandlungstag aufgegangen. In einer Meldung vom selben Tag (19.12.2018) berichtet die Berliner Zeitung nämlich, dass er verurteilt wurde.

    Daraus ergibt sich auch, dass es – wenn den Geschädigten insoweit geglaubt werden kann – nicht nur um „Klapse“, sondern offenbar recht ordentliche Schläge auf den Hintern ging.

    Außerdem ging es, und das dürfte das entscheidende für die Vorgehensweise gewesen sein, um einen „vielfach vorbestraften Angeklagten“

  21. 21

    Sehr geehrte Damen, Herren und Diverse,

    dieser Bericht hat mich zutiefst erschüttert und mein Weltbild ins Wanken gebracht. Auch ich fühle mich ertappt:
    Ich bin selbst ein Po-Verbrecher und habe in meinem Leben schon mehreren Partnerinnen das Gesäß manipuliert, ohne einen rechtfertigenden Grund oder Trauschein zu besitzen (weder gemietet, noch eigentümlich erworben). Mir ist nun bewusst, dass dies nicht erlaubt ist und möchte ein Exempel an mir statuieren.

    Daher meine Frage an die qualifizierte Leserschaft:

    Präludium: Die betroffenen Personen habe ich umgehend nach Kenntnisnahme dieses Blogartikels informiert und diese aufgefordert, die Staatsgewalt gegen mich zu mobilisieren, damit so etwas nicht wieder vorkommen kann. Bedauerlicherweise erntete ich außerhalb der Saison nur frühjahresmüde Lächler.

    Frage: Was neigt mir die qualifizierte Leserschaft in meinem Fall? Selbstanzeige (selbstverständlich unter Abbedingung einer strafbefreienden Wirkung)?

    Motivierend in meinem Fall suchen mich schmerzhafte Beißvorgänge des Gewissens anheim (teilweise mehr oder weniger invasiv). Diese begatellisieren ich aber ausdrücklich!
    Ich möchte der Verfristung einer irdischen Bestrafung nicht entgehen, da ich das Aussitzen bis zu einem Verfahren vor dem Jüngsten Gericht (hierbei ist nicht das Mittagessen gemeint) für unlöblich erachte.

    Zu dem Fahrradfahrer rege ich an, das Einsatzgebiet der chemischen Kastration auszuweiten, um die Straßen und Fahrradwege wieder sicherer zu gestalten. Das sind wir doch alle dafür, oder?

    Mit freundlich qualifizierten Grüßen!

  22. 22
    RA Korn says:

    Ich bin froh, dass der Kollege Hoenig nicht darüber entscheiden darf, wofür ein Aufriss gemacht wird und wofür nicht.
    Aufmerksame Leser des Blogs wissen, dass man im Straßenverkehr sowie bei (kleineren) Körperverletzungen sonst wie im Wilden Westen leben würde.
    Lieber Herr Kollege, ich wünsche Ihnen nicht, dass Sie einmal unsere Justiz als Opfer in Gang setzen müssen. Ich frage mich aber, ob Sie dann noch immer so freimütig den Tätern jegliche Strafverfolgung ersparen wollen würden.

    • Es erscheint bemerkenswert, dass sich 20 Kommentare juristisch interessierter Laien sachlich mit dem Problem an sich auseinandersetzen, bevor ein mutmaßlich juristischer Profi ad personam argumentiert. Weil ihm keine Sacheargumente einfallen?
       
      Nebenbei: Die StPO hat bereits am 1. Februar 1877 festgestellt, dass es gar nicht gut ist, wenn diejenigen über eine Sache entscheiden, von der sie selbst betroffen sind (§ 22 StPO wäre ein klassisches Beispiel). Das Argument, man werde anders über den Täter denken, wenn man selbst Geschädigter sei, kommt in der Regel von Leuten, die das Prinzip unseres Strafprozessrechts noch nicht so richtig verstanden haben. crh
  23. 23
    WPR_bei_WBS says:

    @Marco
    Danke für den Link. Schade, dass die BZ sich boulevardesk nur zum gesamtprodukt der Geldstrafe auslässt, aber nicht erwähnt, um wie viele Tagessätze es sich handelt.

  24. 24

    Ich möchte dem hier vielfach vorgetragenen (durchaus ernst zu nehmenden) Argument, man könne nicht darauf verzichten, auch geringere Straftaten konsequent zu verfolgen, mit einem Hinweis auf einem aktuellen Bericht in der LTO zur Überlastung der Strafjustiz (bitte lesen!) begegnen:
     
    Wer sich den Luxus leisten möchte, Schwarzfahrer, Ladendiebe, Kiffer und Poklatscher „mit aller Härte des Gesetzes“ (was für eine unsinnige Floskel!) zu verfolgen, sollte sich auch Gedanken darüber machen, ob er auch die dazu notwendigen Ressourcen übrig hat. Wäre es nicht sinnvoller, die in dem Blogbeitrag genannten – nur noch spärlich vorhandenen – Fachkräfte und Einrichtungen nicht besser dort einzusetzen, wo man sie wirklich braucht?
     
    Solange die Justiz nicht imstande ist, beispielsweise Steuer- und Wirtschaftsstraftaten, Kap-Sachen oder OK-Kriminalität in angemessener Zeit zu bearbeiten, erscheint mir das Vortäuschen von Schlagkräftigkeit bei Taten auf dem Niveau von Grundschulhofstreitigkeiten, die man, um einem vermeintlichen Zeitgeist zu entsprechen, künstlich aufbläst, nicht angemessen.

  25. 25
    Aggiepack says:

    Unterstellt, die Berichterstattung in dem verlinkten Artikel in der Berliner Zeitung ist einigermassen zutreffend, dann handelt es sich um einen mehrfach vorbestraften Täter. Alkohol und Kokain soll auch noch im Kontext im Spiel gewesen sein. Da liegen § 153a StPO und ähnliche Wohltaten zur Schonung der Justiz nicht unbedigt zwingend auf der Hand.

  26. 26
    RA Ullrich says:

    @ Aggiepack: Wenn er nur zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, kann es mit den angeblichen mehrfachen Vorstrafen nicht weit her gewesen sein, sie dürften entweder lange zurückliegen oder nicht einschlägig sein (also völlig anderer Deliktsbereich). Ein mehrfach einschlägig vorbestrafter Täter fängt sich nämlich auch für solchen Kleinkram in der Regel eine Freiheitsstrafe (das geht selbst bei Schwarzfahrern!)

    @ XRayFusion usw: Da müssen wir Sie enttäuschen, sowohl sexuelle Belästigungen nach dem neuen § 184i als auch völlig geringfügige Körperverletzungen werden nur auf Strafantrag des Verletzten verfolgt. Wobei bei der eigenen Partnerin noch zu klären wäre, ob sie sich denn überhaupt belästigt fühlte, was natürlich einzig und allein Ihr Risiko ist, wenn Sie es verabsäumt haben, vor dem Poklaps auf Grundlage ausführlicher Schilderung der beabsichtigten Vorgehensweise ein ausdrückliches Einverständnis der Partnerin, sicherheitshalber möglichst schriftlich oder notariell beglaubigt, einzuholen. Ohne Strafantrag wird sich die Staatsanwalt für ihr ungehöriges Betragen leider überhaupt nicht interessieren, so dass Ihnen zur Beruhigung ihres Gewissens nur noch die Selbstgeißelung bleibt. ;-)

  27. 27
    HugoHabicht says:

    Das beschriebene Vorgehen ist natürlich nicht alternativlos. In China z.B. regelt man das unbürokratisch. Da wird sowas wie eine Ordnungswidrigkeit behandelt, sprich die Polizei verhängt gleich die Strafe und sperrt einen solchen Übeltäter für ein paar Wochen oder Monate in ein Lager für Kleindeliquenten.

    Irgendwie habe ich das Gefühl, dass die Variante dem Blogbetreiber aber auch wieder nicht gefallen würde.

  28. 28
    T.H., RiLG says:

    Mal unterstellt, der Pressebericht gibt den tatsächlichen Sachverhalt wieder:

    Ein vielfach vorbestrafter Angeklagter schlägt auf offener Straße Frauen, die teils mit Kleinkindern (!) unterwegs sind, und da soll eine Anklage vor dem Strafrichter (sic!) ein unnötiger „Aufriss“ sein?
    Und, auch wenn man als Verteidiger vermutlich berufsbedingt manchmal dazu neigt, Straftaten zu verharmlosen (so wie umgekehrt, das gebe ich gerne zu, Staatsjuristen manchmal dazu neigen, Sachen höher zu hängen), erscheint es doch unangemessen, einen Übergriff auf eine Mutter, die gerade die Kinder zur Kita bringt, als „Grundschulhofstreitigkeit“ abzutun.

    Und erst recht kann die Überlastung der Justiz kein Argument sein, um Straftäter laufen zu lassen. Würde man nämlich die – übrigens vom BVerfG bereits mehrfach gerügte – unzureichende Personalausstattung bei der Frage, was man nun verfolgt und was nicht, heranziehen, müsste man zuerst Terroristen laufen lassen oder die Aktenberge der Wirtschaftsstrafkammern abfackeln. Dann spart man richtig Zeit. Ob dies der Öffentlichkeit vermittelbar wäre, erscheint mir allerdings eher fraglich.

  29. 29
    Martin says:

    Ich werde als Mann auf dem Kiez häufiger von käuflichen Damen zum Teil unsittlich angefasst und auch relativ aggressiv zum käuflichen Sex versucht zu überreden.

    Wenn man den Maßstab von vielen vielen Frauen nehmen würde, dann müsste diese Frauen ja gleich in Haft gesteckt werden…

  30. 30
    Hans says:

    @Martin: Selber schuld, bei dem, was Du immer anhast!