Ich hatte in der vergangenen Woche über meine Erfahrung mit der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berichtet.
Mithilfe speziell für mich zusammengebastelter Textbausteine fordert mich ein namen- und gesichtsloses Etwas (Mensch oder Maschine, man weiß es nicht), elektronisch versandt und daher keine Unterschrift tragend zur Zahlung eines zivilrechtlich-penibel genau „berechneten“ Betrages auf, weil ich – schändlich, wie Strafverteidiger nun mal sind – ein Bildchen veröffentlicht haben soll, für das irgendjemand irgendwelche Rechte besitzen will, die ich angeblich nicht habe.
Ich habe – strafrechlich über den Daumen gepeilt – 25 Euro überwiesen und mit höflichen Worten mitgeteilt, dass die Messe damit gesungen ist. Die Rechnung der Forderungseintreiberkanzlei sieht nun so aus:
Das oben beschriebene Etwas reagiert jetzt doch nochmal – vorsorglich – und klärt mich – der ja auch nicht alles wissen kann – darüber auf, was passieren wird, wenn ich nicht das tue, was das Lego-System-Schreiben von mir forderte:
Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass Sie aufgrund Ihres Zahlungsverzuges verpflichtet sind, den unserer Mandantschaft hierdurch bereits entstandenen und ggf. zukünftig noch entstehenden Schaden (u. a. Verzugszinsen, Mahnkosten sowie die Kosten unserer Inanspruchnahme) zu ersetzen.
Was sind das für arme Menschen, die in diesem hanseatischen Laden ihren Dienst tun, ohne dafür mit Ihrem Namen gerade zu stehen. Aber vielleicht kommt das ja noch. Denn:
Sollten Sie die Frist fruchtlos verstreichen lassen, werden wir unserer Mandantschaft empfehlen, das Verfahren gegen Sie umgehend fortzusetzen.
Was heißt eigentlich fruchtlos? Und von was für einem umgehend fortzusetzenden Verfahren ist da die Rede? Soll ich den fachliche kompetenten, diplomatisches geschickten und mit ausgewiesener Branchenkompetenz ausgestatteten Anwälte nochmal ein, zwei Euro überweisen? Und: Sehen die Kollegen in dieser Fabrik Kanzlei wirklich so aus, wie das Bild oben links glauben zu machen versucht?
Mir fällt mal spontane die Spalte „Zinsen“ ins Auge. Rund 50 Euro Zinsen, da sollte die Hauptforderung doch deutlich älter sein als die paar Tage – oder dramatisch höher. Die Forderung ist – zivilrechtlich ausgedrückt – damit schon mal „unschlüssig“. Was ein Strafrechtler daraus macht, dass hier nichtexistente Forderungen z.T. vorgetäuscht wurden und ein Irrtum erregt werden soll … *zwinker*
Das sind doch Rechtsanwälte! (oder Maschinen)
Jaja, KSP. Auch schön, wenn man durch Buchhaltungsfehler oder Abofallen in deren Mahnschreibenmaschine gerät. Das hört NIE auf. Versprochen.
Das ist eine Kanzlei, die sich im Grunde am entweder Unwissen Unerfahrener, oder im Auftrag der „Kunden“ – und ich bin mir fast sicher, dass da durchaus eine gewisse Nähe zu finden sein würde, wenn man sucht – oder an denen nährt, die sowieso schon wenig haben. Einschüchterung und Gebührenmaschine.
Herr Hoenig, zeigen SIe’s denen mal.
Einfach mal drauf ankommen lassen und dann gegenhalten. Das Motto muss sein: Kosten produzieren, aber auf deren Seite. Solchen Minusmenschen muss einfach das Handwerk gelegt werden. Vor allem frage ich mich wie diese „Anwälte“ – mit dem Rückrat einer gekochten Makaroni – überhaupt leben /sitzen können. Seltsame Wesen.
Ich vermute mal, dass Sie die Frist nun furchtlos verstreichen lassen…
Oben links?
Ich sehe da einen Mops (drittes Bild im Wechselbanner).
Oder ist vielleicht das halbe Gesicht gemeint. Vielleicht sind die nur zur Hälfte da. Also körperlich, aber nicht moralisch, der Teil bleibt zu Hause.
Oder doch der Mops…? *grübel*
Popcorn! KSP – die unendliche Geschichte …
Fruchtlos ja nun nicht… Die Frucht ist halt dieser Blog-Beitrag. :-D
Ich frage mich viel mehr, warum die alle nur halb auf den Fotos zu sehen sind. Soll das irgendwie cool oder modern wirken? Für mich wirkt das eher so, als wäre die „Firma“ noch nicht mal in der Lage richtige Fotos zu machen. Muss man dann eigentlich auch nur halbe Lizenzkosten zahlen?
Schon mal über 108 UrhG nachgedacht ;-)
(Bitte jetzt keine Diskussion zur Vorsatzproblematik ;-))
@ Andreas
Warum „paar Tage“? Laut deren Rechnung gehen die von Januar 2013 aus. Das sind plus/minus sechs Jahre. Hauptforderung knapp 200 EUR, 5% über Basissatz, macht uberschlägig 10 EUR pro Jahr… Kommt also ganz gut hin.
Ich bin doch keine Maschiiiiine…
Hmmm…die angebliche Forderung ist also 2013 entstanden. Nach meiner Rechnung dürfte am 31.12.2016 die Verjährung eingetreten sein. Oder war die Forderung tituliert oder sonstwie anerkannt?
@Non Nomen
§ 199 I Nr. 1 BGB
§ 199 Nr. 2 BGB
Danke, hatte mich vertippt! (@Zivilunke). Gut, Sie jetzt auch ;-), also noch mal in (jetzt hoffentlich) richtig:
§ 199 I Nr. 2 BGB
Der Blick in den Auffangbehälter des schnöde zu Pads gepressten Kaffeesatzes verrät mir, dass da ein Samurai gerade liebevoll auf seine Klinge blickt.
Okay, es könnte natürlich auch am Cliffhanger liegen …
Ich hab noch nicht verstanden wieso 25€ überwiesen wurden….wenn doch angeblich alles verjährt ist? :(
@ lux.
Es ist *strafrechtlich* verjährt, wie crh in seinem (ersten in dieser Serie) Beitrag auch ausführt. Aber nicht zivilrechtlich (wenn wir mal unterstellen, dass da überhaupt etwas ist).
Ich mag das Wechselbanner.
Die „Werbesprüche“ sind wirklich erfrischen:
„Ihre Sorgen haben uns gerade noch gefehlt!“
„Wir geben Firmen ein Zuhause. Und auch unsere Mietforderungen sind unter Dach und Fach.“
1.
§ 102 Satz 2 UrhG i.V.m. § 852 BGB hinsichtlich des „Erlangten“. Im Übrigen ab Entstehung des jeweiligen Schadens Regelverjährung…
2.
Ich hoffe mal ganz dolle, dass die sich jetzt nicht einschüchtern lassen und zukünftig in meinem Namen dafür geradestehen wollen…
Ich würde für die Illustration zukünftiger Beiträge ja Bildmaterial vom echten KSP empfehlen: https://www.kerbalspaceprogram.com/media/
Eher Off-Topic, aber meine Güte, diese seltsamen Profilfotos lassen ausnahmslos jeden der dortigen Mitarbeiter schrecklich aussehen.
Schranken des Urheberrechts
Z.B.:
§ 57
Vielleicht war das ein Aprilscherz? Die Nutzungslizenz für ein Bild in einer Zeitschrift oder Zeitung mit einer Auflage von 500.000 bringt heutzutage kaum mehr als 300 € ein.
Wohlgemerkt, für ein richtiges Bild, welches Urheberrechtsschutz genießt. Nicht für ein Schnipselchen. Wenn man jetzt annimmt, dass etwa ein paar hundert Leute das inkriminierte Bild gesehen haben, dann ergibt sich eine doch relativ bescheidene Lizenzgebühr. Vielleicht ein oder 2 € pro Jahr oder so etwas? Das ist aber nicht der einzige Brüller. Der nächste ist, für ein automatisiertes Mahnschreiben eine volle Geschäftsgebühr zu verlangen. 1,3. Des Rätsels Lösung findet sich aber in den Blog-Archiv vom Januar 2013
(niedlich bebildert) .
Das potentielle Endergebnis eines Rechtsstreits ist nämlich ein Urteil, das auf dem Streitwert von 3000 bis 5000 € basiert. Man kann also gespannt sein, wie sich das weitere Verfahren entwickelt. Möglich ist alles.
Was ein Spaß :)
*sitting back and eating popcorn*
„fordert mich ein namen- und gesichtsloses Etwas (…)“
Also diese hübsche Dame schreibt die teuren Liebesbriefe gar nicht selbst? Das ist ja ein Beschiss!
Ich wette, Herr Hoenig hat auch einige Textbausteine. Verzichtet er dabei auf eine Geschäftsgebühr? Offensichtlich gehen Rechtsanwälte auch mit Textbausteinen für Forderungen ein Risiko ein.
Und auch wenn es Pennystocks gibt (billige Bildarchive), gibt es immer noch exklusivere, die auch richtig Geld kosten. Da sind 190EUR gar nicht mal extrem. Vielleicht ist das schon der doppelte Betrag, da evtl. kein Urheber genannt wurde?
Nun, wer sich als Anwalt frei im Internet an Bildern bedient, sie beruflich/gewinnbringend einsetzt, obwohl es derart günstige Bilddatenbanken gibt, sollte sich nicht über eine gepfefferte Rechnung beschweren.
Aber bin gespannt, wie es weitergeht :)
Eine der CollegInnen hat eine Augenklappe. Sieht man in den Laufbandbildern. Das wird durch die halbe Gesichter kaschiert. Solidarisch nett, dass alle mitmachen.
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Dolles Inglisch drauf die haben…