Wie bereits von erfahrenen Kommentatoren lässig angekündigt, lassen die schäbigen Rechtsanwälte nicht locker. Aber sie lassen nach.
Nach dem vorsorglichen Hinweis auf möglicherweise entstehende Kosten und der Androhung vermeintlich empfindlicher Übel …
Sollten Sie die Frist fruchtlos verstreichen lassen, werden wir unserer Mandantschaft empfehlen, das Verfahren gegen Sie umgehend fortzusetzen.
… verschickt die Hamburger Anwaltsbatterie erneut automatisierte, aber dennoch freundliche Grüße:
Irgendwelche namenlosen Wesen aus dieser KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH behaupten, sie hätten Rücksprache „mit unserer Mandantschaft“ gehalten. Diese Mandantschaft (es soll sich dabei mutmaßlich um die „dpa Picture-Alliance GmbH“ handeln) erkläre sich diese …
… nunmehr(*) […] im Interesse einer nunmehr(*) zügigen und außergerichtlichen Erledigung damit einverstanden, …
… sich mit mir zu vergleichen. Statt der ursprünglichen Bereicherung in Höhe von 371,02 Euro soll der Vermögensvorteil für ksp Rechtsanwält bzw. deren mutmaßliche Mandantschaft nur noch 223,00 Euro betragen. Aber nur dann, wenn die Systemarbeiter bis zum 27.05.2019 (also binnen 14 Tagen) meinen guten Namen auf deren schlechten Kontoauszügen lesen können.
Und dann folgt wieder dieser zivilprozessuale Standardsermon, von dem doch ohnehin niemand mehr davon ausgehen kann, dass er ernstzunehmen wäre:
Offenbar ist die Mandantschaft beratungsresistent – denn schließlich hat die Kanzlei ja schon einmal „die Fortsetzung des Verfahrens“ empfohlen.
Ich bin gespannt, um welches Verfahren es sich handeln könnte, wenn ich jetzt mal statt eines Blogbeitrages freundliche Post an die Staatsanwaltschaft (§ 253 StGB), an die Rechtsanwaltskammer (§§ 43, 43a BRAO) und die Gewerbesteuerstelle des Hamburger Finanzamts (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG) schicke.
Liebe Kommentatoren, bleiben Sie am Apparat, um nicht zu verpassen, wenn es weitergeht in dieser schäbigen Geschichte …
—
(*) Ein schönes Wort: „nunmehr“. Wird gern und oft von Zivilunken genutzt. Servicehinweis an ksp.: Bitte den Textbaustein nochmal überarbeiten.
409 Mitarbeiter, sämtliche angestellt, und 5 Gesellschafter müssen ja auch versorgt sein. Nicht umsonst kommt ein Jahresgewinn von 500000 Euro nach Steuern und GF Gehältern zusammen. Also… ein bisschen mehr Mitleid mit diesen armen Gestalten.
@Sven/1: Ein Jahresgewinn von 500.000 EUR bei über 400 MA ist nicht gerade viel… Da hätte ich ehrlich gesagt mehr erwartet.
Was soll der Hinweis an das Finanzamt? Es ist eine GmbH und die zahlt bestimmt Gewerbesteuer.
Und 15 Abs. 3 EStG gilt nur für Personengesellschaften, nicht für GmbHs.
@Tim
Das ist eher der Betrag „nach“ Abschöpfung vom Rahm. Man will doch keine Begehrlichkeiten wecken oder gar Neid verursachen.
@Börni: ich vermute mal (als Amateur), dass es um den Unterschied zwischen einer (kreativen) freiberuflichen Anwaltstätigkeit und einem gewerblichen Gelderwerb geht.
Das erinnert mich irgendwie an das gute schlechte alte AIS Bürodorf Sumte. Die machten Masseninkasso (RAe Mumme?) hießen dann apontas, gingen nach Hannover und nun sind sie aus der Zeit gefallen, irgendwie…
Das wünsche ich KSP auch, irgendwie…
Die sind sogar in der Google-Top-Anwaltsliste mit Note 1,5 und rufen proaktiv immer wieder bei den vergesslichen Schuldnern an. Geht es noch besser?
Hatte der BFH nicht jüngst entschieden, daß die Abmahnkosten für Urheberrechtsverletzugen steuerbare Umsätze sind, selbst wenn man sie als Schadenersatz bezeichnet?
BFH XI R 1/17
Spätestens wenn im nächsten Schreiben die angebliche Schadenssumme nochmal sinkt, würde ich als Laie auch §263 StGB ins Auge fassen.
@JR (#5)
Den gibt es in der Tat. Worauf aber Börni wohl hinaus will ist, dass (zumindest habe ich da so noch in Erinnerung) es Freiberuflich nur Personen(gesellschaften) gibt – als Kapitalgesellschaft (GmbH) ist man automatisch Kaufmann und damit auch automatisch Gewerbetreibender, zahlt also auch die entsprechenden Steuern. Somit würden die Abmahner-Gesellschaft also garnicht in die Gefahr laufen können, aufgrund des Status zu wenig Steuern zu zahlen.
@ RA Schepers
Das betrifft aber doch nicht die Anwälte, wenn ich das richtig lese, sondern nur deren Mandanten.
@ WPR_bei_WBS:
Das wäre doch aber nicht die erste GmbH die bei ihrer Bilanz ein wenig, sagen wir, kreativer vorgeht.
@ Andrew
Natürlich nicht :-). Aber es ging Börni (glaube ich zumindest, er darf mich natürlich gerne korrigieren) ja um die Steuern, denen man als Freiberufler nicht unterliegt bzw. auch JR’s Frage bezog sich ja auf den Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbe. Und bei allem Hang zur Kreativität, wie man es schaffen soll, dass das Finanzamt eine GmbH für längere Zeit als Freiberufler besteuert, kann ich mir partout nicht vorstellen ;-).
@ WPR_bei_WBS (#11)
Das habe ich auch so verstanden.
Und wenn der Urheber eine GmbH ist, muß er/sie bilanieren und die Umsatzsteuer auf diesen Schadenersatz bereits dann abführen, wenn er gefordert wird (Soll-Versteuerung).
Und wenn die große Kanzlei mit den angeblich 400 Mitarbeitern (!) sorgfältig arbeitet, wird sie ihre Mandanten entsprechend informiert haben.
Lieber Herr Kollege,
ich möchte hier nicht näher auf die Details eingehen, aber möglicherweise haben Sie ja Interesse daran, an einem (leider nur) zivilrechtlichen Verfahren gegen die Gesichtslosen bzw. gegen die Halbgesichter mitzuwirken. Einfach melden, falls Interesse besteht.
Herzliche Grüße und, nicht locker lassen!
Ich kann die rechtlichen Vorwürfe gegenüber der Kanzlei hier nicht verstehen.. moralisch ja… aber die werden sich sehr detailliert mit der Rechtssprechung beschäftigt haben, weil mittlerweile jeder zweite Gegnervertreter glauben wird mit den entsprechenden Drohungen etwas zu bewirken..das einzige, was ich als standesrechtlich für unzulässig halte ist, dass der Brief nicht von einem der Rechtsanwälte unterzeichnet ist. Ich denke auch, dass man (ein anderer RA als Herr Hoenig) nach dem UWG hier deswegen abmahnen könnte… das hätte für die Kanzlei große Nachteile, denn auf einmal würde der Name des entsprechenden Anwalts im Internet kursieren.. genau das soll ja hier verhindert werden und vor allem auch, dass entsprechende Anzeigen nicht sofort gegen den Unterzeichner eingehen..
Seit kann eine Drohung mit dem Rechtswege eine Erpressung sein?
Und hier lag ja nun unbestreitbar eine Urheberrechtsverletzung vor. Schamlos, dass die von einem Anwalt nun so abgebürstet würde, als wäre das nix oder nur Euro-Ramsch. Gibt immerhin bis 5J. Knast für sowas bei gewerbsmäßigem Missbrauch.
Detail: die Mandantschaft ist nicht beratungsresistend, sondern beratungsresistent :)
Das Thema ist doch mindestens 15 Jahre alt, und das Geschäftsmodell von Inkassokanzleien doch hinlänglich bekannt. Für mich ist nicht nachvollziehbar wie man sich so in etwas reinsteigern kann, einfach ignorieren und fertig. Für mich absolut uninteressantes Thema, dabei gibt es so viele spannende Fälle und vor allem „echte“ Fälle.
Mannomann, was läuft hier ein Volk rum … crh
1. Drohung mit rechtlichen Schritten ist praktisch nie Erpressung (kein empfindliches Übel ;-))
2. Bei so Zeugs ist die StA sowas von träge, man möchte es nicht für möglich halten. Es macht halt mehr Arbeit als irgendwelche Kiffer und man hat Heerscharen von Anwälten auf der anderen Seite. Sowas ist nichts, wenn man seine Pebb§y Punkte machen muß…
Der Laden berechnet auch im vollautomatisierten Masseninkasso für Paypal und eBay für jede per Softwareschnittstelle eingereichte Forderung vermutlich rechtswidrig eine saftige 1,3-Gebühr.
Wenn das keine Gewerbsmäßigkeit ist…
Aber Herr Hoenig, wie können Sie nur an den Ansprüchen zweifeln ? KSP ist eine zutiefst seriöse Firma, und nicht so eine kleine Strafverteidigerfrickelbude – schließlich haben die sogar einen Alexa-Skill !!!!
;-)
Haha .. korrekt!
Das sind auch mir bekannte Textbausteine der Verzweifelten, welche ich gerne in der virtuellen Wüste Gobi verdampfen lasse und gespannt darauf bin, was da noch kommen mag.
Meistens „Letzte Vergleichsmöglichkeit vor dem Mahnverfahren“ oder „Außergerichtliche Einigung“ sowie „Einstellung des Verfahrens gegen xxx € zur gegenseitigen Befriedigung“ etc. o.ä. ;-)
Bei mir kam nichts mehr nach der 1. Mahnung, als ich die Ansprüche der Mandantschaft „klarmobil GmbH“ bestritt, Strafanzeige und negative Feststellungsklage in Aussicht stellte. Nach der jüngsten BGH-Entscheidung zur 1,3-Frage überreichte ich der StA Hamburg das besagte rechtswidrige Mahnschreiben. Ist das nicht eigentlich auch Gebührenüberhebung, wegen einer Forderung über 10 € eine Anwaltsgebühr über den fünffachen Betrag zu fordern – neben gewerbsmäßigem Betrug und Erpressung?