Und zack: Strafverfahren!

Wer glaubt, es seien immer nur die schlimmen Jungs mit den Schiebermützen und dem Vornamen Ede, die die Assistenz eines Strafverteidigers benötigen, dem sei diese Geschichte zum Nachdenken über das Thema „Ich doch nicht!“ erzählt.

Der ehrenwerte Gottfried von Gluffke hat in seiner Stadtvilla einen Hobbykeller, in dem er allerlei elektrisch betriebenes Gerät aufbewahrt. Den Strom für die Spiel- und sonstigen Zeuge liefern jeweils Akkus, die geladen werden müssen.

Einem dieser Akkus ist beim Ladevorgang scheinbar zu warm geworden, erst hat er dicke Backen gemacht und dann ist er geplatzt, allerdings nicht ohne Folgen. Ein paar Minuten später stand die hilfsbereite Feuerwehr vor dem Haus und schaffte es gerade noch, wenigstens die erste Etage der Wohnstatt vor Ruß und Wasser zu verschonen.

Die hinzugeeilte Polizei macht ihren Job und sichert (aka: versiegelt) die Brandstelle. Und sie legt eine Akte an, auf deren roten Deckel der Name „Gottfried von Gluffke“ und die Hausnummern § 306a StGB und § 306d StGB zu lesen sind. Die Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung traf einen Tag nach dem Wohnungsbrand
ein.

Gluffke hat jetzt also nicht nur ein fettes Problem mit seiner abgefakelten Wohnung und der Regulierung des Versicherungsfalls, sondern er sieht sich nun auch noch einem Strafverfahren ausgesetzt, an deren Ende der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe ausgelobt hat.

So schnell kann’s kommen.

__
Bild (CC0): OpenClipart-Vectors / via Pixabay

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht und mit den Begriffen verschlagwortet.

18 Antworten auf Und zack: Strafverfahren!

  1. 1
    Bernd says:

    Er hat wohl den Ladevorgang vom LiPo nicht überwacht.

    Ich nehme an, dass der Herr von und zu Gluffke Modellbauhelis oder ähnliches Gedöns bewegt. 6S und 12S sind je nach Größe die Regel, ergo damit geht es immer über die 100 Wh.

    Es gibt genug Videos, die das Platzen einer solchen „Bombe“ zeigen. Sogar wenn man vor Ort ist, bekommt man den Brand nur mit höchster Anstrengung mühsam unter Kontrolle.

    Umsichtige Modellbauer lagern diese (immer fast leeren!) Akkus in speziellen Kisten mit Sand bzw. haben sogar Ladestationen, die eine kleine Sandgrube haben.

    Es gibt aber auch Leute, die diese Dinger vollgeladen wochenlang im Haus liegen lassen. Für solche Leute gibt es dann den § 306d.

  2. 2
    Waldfahrer says:

    Seit wann ist denn Brandstiftung am eigenen Wohneigentum strafbar?

  3. 3
    Rob says:

    In § 306a steht nichts von „fremd“. Demnach kann man den auch an der eigenen Villa verwirklichen.

  4. 4
    Bernd says:

    @Waldfahrer
    Das ist dann strafbar, wenn das Haus für weitere Personen als Wohnung dient (§ 306a Absatz1 Punkt 1) Die Personen müssen zum Zeitpunkt des Brandes dafür nicht mal im Haus sein.

    Strafbar ist es nur dann nicht, wenn das Haus dem Herrn Gluffke gehört, niemand anderes dort wohnt und er dort nicht mehr wohnen möchte.
    Dann sollte er es aber auch tunlichst vermeiden der Versicherung den Brandschaden zu melden. ;)

  5. 5
    Matthias Lipp says:

    @Waldfahrer: Dem Wortlaut des Gesetzes nach geht schwere Brandstiftung auch am eigenen Haus (nur §306 stellt auf „fremdes“ Eigentum ab).

  6. 6
    jansalterego says:

    @ Waldfahrer: Fremd muss das Angezündete nur bei der einfachen Brandstiftung (§ 306 StGB) sein.

  7. 7
    Daniel says:

    Irgendwie bescheuert wenn es nicht mal mutwillig ist. Das kann dir ja sogar bei Handyakkus passieren, da gabs doch mal was bei Samsung.
    Dann biste auch dran weil du das Handy zum laden angesteckt hast?

  8. 8
    Andreas Raddatz says:

    „Dann biste auch dran weil du das Handy zum laden angesteckt hast?“
    …und nicht beaufsichtigst. Ja. Selbstverständlich.

    raddi

  9. 9
    Non Nomen says:

    Er hat wirklich Glück gehabt, dass sein Tesla nicht in die Kellerräume gepasst hat. Wenn der abfackelt, dann Gute Nacht, Marie. Und die Dinger brennen öfter, als für die Gesundheit zuträglich ist.

  10. 10
    Daniel says:

    So gesehen müsstest du dann auch sämtliche Sicherungen ausschalten wenn du das Haus verlässt, weil es viele Defekte gibt die LS und RCD nicht abdecken und dennoch Brände auslösen kann.

    Also ganz sinnvoll finde ich das ganze nicht, nicht zur heutigen Zeit.

  11. 11
    Roland B. says:

    Möglicherweise ist Elektrizität für unsere Gesetzgeber noch Neuland.

  12. 12
    Correcteur says:

    Fackel mit ck, bitte. So viel Zeit muss sein.

  13. 13
    busy says:

    Ich benutze Lipo’s seit Jahren (kleine und grosse) und mir ist (zum Glück) noch nie einer in Rauch aufgegangen. Bei der Vielzahl an im Umlauf befindlichen Lipos, im Vergleich zu den Bränden, ist für mich grob fahrlässig ausgeschlossen. Es sei denn der Akku war schon aufgebläht. Der Hinweis mit dem Tesla ist ganz gut, da steht man auch nicht daneben solange er geladen wird.
    Bei Haushalts-Robotern und anderen Haushalts-Geräten ist das ebenfalls so, die ersten 10 Mal beobachtet man sie vieleicht aber dann vertraut man einfach den Ladevorgängen.
    Ich denke der Mann hat schon genug Probleme warum muss es da noch eine Anzeige geben ?

  14. 14
    Charlie says:

    @#4 Bernd:
    Als weitere Voraussetzung für die Nicht-Strafbarkeit sollte man noch die einsame Lage erwähnen.
    Wer sein eigenes Reihenmittelhaus abfackeln will, kommt nicht so einfach davon … aus offensichtlichen Gründen. ;-)

  15. 15
    Der wahre T1000 says:

    Nur damit ich das richtig verstehe. Jemand stoepselt ein Geraet mit Akku an ein Ladegeraet, um den Akku aufzuladen. Das Teil faengt irgendwann Feuer und setzt die Wohnung in brand. Derjenige soll nun als (potentieller) Straftaeter belangt werden.

    Damit duerften dann nahezu in allen Haushalten in Deutschland potentielle (sich dessen nicht bewusste) Straftaeter leben.

    Wo soll da bitte das „fahrleassig“ herkommen? Nach aller Lebenserfahrung brennen Akkus nicht einfach so. Fahrlaessig bedeutet doch, dass man mit etwas rechnen muste?

    Die Polizisten spinnen total.

    Und warum hat der Mandant ausgesagt, er haette Akus geladen? Hat der nicht den Ratgeber „Sie haben das recht zu schweigen“ vom Kollegen Vetter gekannt? Ein „keine Ahnung warum es brennt“ haette erstmal voellig gereicht.

  16. 16
    Bernd says:

    @Der wahre T1000
    Akku:
    Es wird bei der Bewertung einen Unterschied machen, ob es sich beim unbeaufsichtigtem Laden um ein Handy mit fest verbautem kleinem Akku handelt oder um einen Modellbauakku für einen dicken Heli mit 44,4 Volt und 200 Wh. Das eine ist eher lebensnah wie es so gut wie alle machen, das andere wiederum fahrlässig, da man solche Brandbomben nicht alleine lässt.

    Schweigen:
    Schweigen sollte immer die erste Wahl sein. Hier hat der Brandermittler aber wohl kein Problem den Brandherd im Modellbaukeller auch ohne Aussage zu finden. Der abgebrannte und angeschlossene Akku tut dann sein übriges.

  17. 17
    Der wahre T1000 says:

    @Bernd: Wenn der Ermittler den Brandherd und Akku findet, dann ist nocht lange nicht klar, wer den angeschlossen hat. Und ob der wirklich unbeaufsichtigt war.

    Aber vermutlich ahnte der Kellerebesitzer gar nicht, dass ihm dafuer jemand an den Karren fahren will/kann. Auf so eine Idee, dass sowas eine Straftat sein soll bzw koennte, waere ich auch nicht gekommen. Was nur wieder zeigt: IMMER schweigen, selbst wenn man sich unschuldig waehnt.

  18. 18
    Nazzzgul says:

    Ist Christbaum mit echten Kerzen bestücfken dann auch strafbar? Die Fackeln ja auch mal gerne ab, ob mit oder ohne Aufsicht.