Zwillingsverteidigung

Die Zeitschrift Vice nimmt ein Zitat des Berliner Oberstaatsanwalts (OStA) Sjors Kamstra zum Anlass für einen neuen Beitrag.

OStA Kamstra hatte sich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) lobend über die Diebe geäußert, die in der Nacht zum 25. Januar 2009 das Kaufhaus des Westens (KaDeWe) besucht und teure Uhren sowie wertvollen Schmuck im Millionenwert mitgenommen hatten. Bezahlt haben sie nicht, die Kassen waren gerade nicht besetzt.

Das Verfahren gegen zwei Verdächtige war bereits im September 2010 eingestellt worden. Nun hat die Staatsanwaltschaft noch einmal mit neuen Ermittlungsmethoden versucht, die Täteridentität festzustellen.

OStA Sjors Kamstra gegenüber der dpa:

Wir haben uns die Zähne ausgebissen – das Verfahren ist tot. Das war eine sehr gut geplante Tat.

Das Problem für die Ermittler bestand darin, dass sie die (nur mäßig vorhandenen) DNA-Spuren keinem der beiden verdächtigen Zwillingen eindeutig zuordnen konnten.

Dieses Zitat hat den Journalisten Tim Geyer bewegt, einen Beitrag auf Vice zu veröffentlichen, in dem er meine helle Freude an der Strafverteidigung beschreibt.

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Bild: © Kurt Michel / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Kanzlei Hoenig Info, Mandanten, Medien, Strafverteidiger veröffentlicht.

11 Antworten auf Zwillingsverteidigung

  1. 1
    Marco says:

    Ich bin jetzt nicht der große Verkehrsrechtler, aber kann die Verteidigung der Zwillinge durch Schweigen nicht zu einer Fahrtenbuchauflage führen? (Ja, mir ist durchaus bewusst, dass die das kleinere Übel sein kann, kann aber ja auch umgekehrt sein)

    Oder gibt es die Auflage nur in dem Fall, dass der Halter sagt „Ich weiß nicht, wer gefahren ist“, und nicht, wenn er sagt „Ich weiß zwar, wer gefahren ist, sag es aber nicht, weil ich weder mich noch meinen Bruder belasten muss“?

  2. 2
    Der Brenner says:

    Ekelhaft! Peinlichste Selbstbeweihräuchrung und dazu noch mit so etwas zu prahlen! Freue mich schon auf den Massenmörder oder Serienkiller, der einen eineiigen Zwillingsbruder hat. Wie kann man da noch ruhig schlafen? Stehen die Rammos oder die Abu Chakers vor der Anwalts-Haustür Wache? Na dann ists ja gut.

  3. 3
    RA Ullrich says:

    @Marco: Eine Fahrtenbuchauflage ist keine strafrechtliche/bußgeldrechtliche Folge, sondern eine reine Gefahrenabwehrmaßnahme für die Zukunft. Sie haben daher durchaus richtig erkannt, dass eine solche bei einem erheblichen Verkehrsverstoß verhängt werden kann, wenn der Fahrzeughalter sich über den Fahrer ausschweigt und dieser deshalb nicht identifiziert werden konnte, und zwar völlig unabhängig davon, warum der Halter schweigt und ob er in Bezug auf den Fahrer ein Zeugnisverweigerungsrecht hat. Meist ist die Fahrtenbuchauflage aber das kleinere Übel als eine Verurteilung wegen eines Verkehrsverstoßes, die Punkte oder Fahrverbot mit sich bringt. Verkehrsverstöße die keine Punkte bringen sind wiederum in der Regel nicht schwerwiegend genug, um eine Fahrtenbuchauflage zu begründen.

  4. 4
    RA Ullrich says:

    @Der Brenner: Sie möchten also gerne tatverdächtige Zwillingsbrüder vorsichtshalber immer beide einsperren oder standrechtlich erschießen oder was auch immer Ihr Sicherheitsbedürfnis verlangt? Wie soll denn dann irgendjemand, der einen eineiigen Zwilling hat, noch ruhig schlafen?

  5. 5
    Der wahre T1000 says:

    @RA Ullrich: Sippenhaft nimmt in D neuerdings doch wieder Fahrt auf. Wer nicht sagen will, wer seinen Anschluss fuer einen illegalen download/upload benutzt hat, der gilt als schuldig und ist dran; als Mitstoerer.

    Und eine Waldorffschule wollte vor kurzem ein Kind aus der (eigenen) Vorschule nicht aufnehmen, weil der Vater in der AfD taetig ist. Sehr schoene Sippenhaft fuer das Kind!

    Wenn also ein Zwillingsbruder was verbockt hat, was spricht dann dagegen einen der Brueder einzulochen? Es trifft doch immer den richtigen, entweder den Schuldigen oder den, der nicht petzen will. Zumindest wenn es „nur“ um Geld geht, muesste das doch voellig in Ordnung sein.

    (Und fuer alle, die nicht wissen, was Sarkasmus ist, die duerfen das gern mal nachschlagen.)

  6. 6
    Draalo says:

    Auch Zwillinge können durch DNA-tests unterschieden werden. Ist allerdings viel aufwändiger und teurer:

    http://scienceblogs.de/bloodnacid/2015/09/17/welcher-von-beiden-ist-der-boese-zwilling/

  7. 7
    Bernd says:

    In Bezug auf Verkehrsverstöße würde ich mir einen eineiigen Zwilling schon sehr wünschen. ?

    Obwohl, es dauert bestimmt nicht mehr lange und die Polizei kommt auf die Idee auch bei solchen Verstößen eine Funkzellenabfrage zu machen.
    Die Gegenwehr sieht dann so aus, dass die Oma der Zwillinge beide Handyverträge auf sich nimmt und nicht weiß, welches Handy sie wem von beiden gegeben hat.

  8. 8
    moep says:

    @Draalo:
    „Die Methode hat aber auch ein paar Einschränkungen: forensische Spuren liegen oft erst eine Weile herum und sind der Umwelt ausgesetzt, bevor sie gesichert und in ein Labor gebracht werden. Solche Umwelteinflüsse aber auch das Vergehen von Zeit können das Methylierungsmuster von DNA beeinflussen, wodurch die Methode sich für die Untersuchung von cold cases wahrscheinlich weniger eignet. Zudem können sich die Methylierungsmuster desselben DNA-Abschnitts in verschiedenen Körperflüssigkeiten unterscheiden (z.B. zwischen Blut und Sperma). Daher ist es wichtig, immer nur Methylierungsmuster aus den Zellen der gleichen Körperflüssigkeiten miteinander zu vergleichen.“

    Im Labor super, bei echten Spuren halt schwierig.

  9. 9
    Kommissar says:

    Es lässt tief blicken, wenn Sie sich über soetwas freuen.

  10. 10
    Grundrechtsverteidiger says:

    @Kommissar

    Es lässt tief blicken, dass Sie einen solchen Benutzernamen verwenden. Pfui, Herr „Kommissar“!

  11. 11
    Steffen says:

    Was wäre eigentlich, wenn sich die geblitzen Brüder jeweils selbst belasten? Können ja nun unmöglich beide gleichzeitig gefahren sein…

    • Mit ein wenig Glück werden dann beide verurteilt. crh