1 & 1 Internet AG

1 & 1 sperrt erneut das Weblog der Vier Strafverteidiger

Obwohl der 1&1 Internet AG die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin am 8.5.06 zugestellt wurde, und die gesperrten Domains zwischenzeitlich wieder erreichbar war, waren die Vier Strafverteidiger heute um 18.00 Uhr wieder nicht erreichbar. Jedenfalls nicht unter der von 1 & 1 verwalteten Domain www.vier-strafverteidiger.de.

Mal schauen, was das Landgericht morgen früh mit meinem Antrag auf Verhängung von Zwangshaft (nur hilfsweise werde ich Zwangsgeld beantragen ;-) ) gegen den Vorstand der Westerwälder Gesellschaft macht.

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1 & 1 gibt nach: Vier Strafverteidiger wieder online

Die 1&1 Internet AG schaltet die gesperrten Verträge wieder frei. www.vier-strafverteidiger.de funktioniert wieder. Offenbar hat der Tenor der Einstweiligen Verfügung und meine Antragsschrift die Entscheidungsträger in Montabaur überzeugt.

Interessant: Obwohl ich den streitigen Betrag nicht überwiesen habe, erhalte ich heute morgen vom Customer Care 1&1 WebHosting (support@hosting.1und1.de) pro gesperrtem Vertrag jeweils die freundliche Nachricht:

Zwischenzeitlich können wir einen Zahlungseingang über die angemahnte Forderung verbuchen, so dass wir Ihren 1&1 Vertrag entsperrt haben. Dieser steht Ihnen wieder mit allen im Angebot enthaltenen Features zur Verfügung.

Mir soll’s gleich sein.

Lustig finde ich diesen Abschlußsatz meines Vertragspartners unter seinen eMails:

Wir […] wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß bei der Nutzung unserer Dienstleistungen.

Mal sehen, wie sich das weiter entwickelt. Ich habe erstmal beim Gericht beantragt, die hier entstandenen Kosten festzusetzen (pdf).

Damit sind die Kosten für die Reifen für das erste Juli-Wochenende im Autodrom Brno gesichert. Ich schicke denen dann ein paar Fotos von dem burnout am Sonntag nach dem Rennen. Damit man dann auf dem Westerwald weiß, daß das an mich gezahlte Geld auch gut angelegt ist. :-)

Update:

Auf meine Nachfrage bei 1 & 1 erhielt ich dann am 5.5.06 diese Erläuterung:

Sehr geehrter Herr Hoenig,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Freischaltung erfolgte nicht aufgrund einer Zahlung sondern lediglich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bis zur endgültigen Prüfung in unserer Rechtsabteilung.

Wir freuen uns, wenn wir Ihnen weitergeholfen haben.

Mit freundlichen Grüßen

L. H.
Rechnungsstelle
1&1 Internet AG

Ich bin gespannt auf das Ergebnis der Prüfung dieser „Rechtsabteilung“.

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Einstweilige Verfügung gegen 1 & 1

Die Sperrung der Domain www.vier-strafverteidiger.de durch die 1&1 Internet AG ist wieder aufzuheben. Das Landgericht Berlin hat am 27.04.06 eine einstweilige Verfügung (pdf) erlassen, in der dem Unternehmen aus dem Westerwald aufgegeben wird, seine vertraglichen Leistungen wie vereinbart zu erbringen und den Vertrag über die Domain wieder frei zu schalten.

Anlaß für die Sperre des Vertrags (juristisch: die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts) war folgende Auseinandersetzung. Ich habe mit den Westerwäldern mehrere Verträge geschlossen, unter anderem den Vier-Strafverteidiger-Vertrag und einen Vertrag über einen DSL-Anschluß. Letzteren habe ich „aus wichtigem Grund“ fristlos gekündigt, da 1 & 1 diesen Anschluß nicht mehr liefern konnte. Ich hatte die Telekom 2005 verlassen und nun liefert mir Arcor den Telefondienst (und damit auch den DSL-Zugang). 1 & 1 vertritt die Ansicht, ich schulde denen noch runde 40 EUR. Ich meine, daß diese Forderung nicht besteht.

Weil ich nun diese Forderung auch nicht bezahlt habe, hat 1 & 1 kurzer Hand alle anderen Verträge „gesperrt“, eben auch den Vertrag über die Domain www.vier-strafverteidiger.de.

Deswegen habe ich den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung (pdf) beim Landgericht Berlin gestellt. Das Gericht hat einen Tag später diesen Beschluß (pdf) erlassen. Ich bin gespannt, wie lange es noch dauert, bis die Domain www.vier-strafverteidiger.de wieder erreichbar ist. Und was am Ende an Kosten für das Westerwald-Unternehmen herauskommt.

Nebenbei:
Ob der wiederholte Zugriff auf mein Konto nach Entzug der Lastschriftermächtigung die eine und die Sperrung des Domain-Vertrags eine weitere Straftat darstellt, prüft auf meine Veranlassung hin nun die Staatsanwaltschaft Berlin.

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1 & 1 sperrt das Weblog der Vier Strafverteidiger

Derzeit ist das Weblog der Vier Strafverteidiger nicht mehr unter der bekannten URL www.vier-strafverteidiger.de zu erreichen.

Die Plattform für das Weblog liefert www.blogger.com, die leider nur eine sperrige URL ermöglichen: http://vier-strafverteidiger.blogspot.com/. Deswegen hatten die Vier Strafverteidiger die 1&1 Internet AG beauftragt, die Domain www.vier-strafverteidiger.de zu hosten. Aufrufe der griffigen URL werden wurden vereinbarungsgemäß zu der Adresse bei Blogger.com umgeleitet.

Diese Umleitung hat die 1&1 Internet AG ohne Vorankündigung bereits während der Osterferien gesperrt. Damit beschäftigt sich nun die Staatsanwaltschaft und die 5. Zivilkammer des Landgerichts Berlin. Ich werde berichten …

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Vertragsinformation zu Ihrem 1&1 Internet-Zugang

Ich hatte heute morgen eine eMail von der „Customer Care 1&1 Internet AG“ im Postkasten. Man habe Kenntnis davon erhalten, daß

sich die Leitungsdaten für Ihren Telefonanschluss zum 29.12.2005 ändern.

Aha, man hat also von meinem Wechsel von der Telekom zu Arcor erfahren.

Und dann teilte mir der „Customer Care“ noch mit:

Aus diesem Grund entfällt auch Ihr 1&1 DSL-Anschluss zum 29.12.2005.

Damit Sie Ihren 1&1 DSL Tarif weiterhin nutzen können, haben wir einen Tarifwechsel Ihres 1&1 DSL Tarifes durchgeführt. Ihre Tarifkonditionen ändern sich dadurch nicht.

Anschluß entfällt, Tarifwechsel, es ändert sich nichts. Aha!

Schönen Dank für die Erinnerung, daß ich jenen Vertrag auch noch kündigen muß. Das werde ich aber in verständlichem Deutsch nach Montabaur mitteilen.

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