Behörden

Mandanteninformation

Liebe Mandanten.

Zum 1. Januar 2011 wird es bei der Kanzlei Hoenig erstmals nach 33 Monaten wieder eine Honoraranpassung geben, das hat der Chef der Kanzlei beschlossen. Demnach werden die Honorare für die Verteidigung vor den Strafgerichten zum Jahresbeginn um durchschnittlich 2,8 Prozent steigen. Die Preisentwicklung der Verteidigerhonorare liegt damit weiterhin deutlich unter der Inflationsrate (seit April 2008 3,1 %).

Gleichzeitig teilt die Kanzlei-Leitung mit, daß ab sofort Ermittlungsakten nur noch zu Hälfte gelesen werden, Plädoyers werden auf die Dauer von 3 Minuten begrenzt und Telefonate mit Richtern und Staatsanwälten nur noch freitags in der Zeit von 16:30 bis 17:00 Uhr geführt.

Weitere Fragen bekommen Sie hier und hier nicht beantwortet.

Ihre Kanzlei Hoenig Berlin

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Kommunikation der Finanzverwaltung

Es gibt einen wichtigen und sinnvollen Leitsatz für zwischenmenschliche Beziehungen:

Kommunikation ist das, was ankommt!

Entscheidend ist also am Ende nicht, was der Sagende sagen will, sondern was der Hörende gehört hat.

Soweit erst einmal die Theorie im normalen Umgang des Volkes (i.S.d. Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG) untereinander. Und jetzt tritt die Finanzverwaltung auf den Plan.

Irgendwas hat sich im Normengestrüpp geändert. Diese Änderungen müssen nun dem Volk mitgeteilt werden, da dieses nicht nur betroffen ist, sondern bei der Umsetzung mitwirken soll oder muß.

Also wird ein Mitarbeiter der Finanzverwaltung ausgewählt, diese Änderungen bekannt zu machen. Dieser Mitarbeiter hat irgendwann einmal studiert und ist dann in der Finanzverwaltung versunken. Ich stelle mir vor, daß er seit 30 Jahren nichts anderes macht, als die Finanzen zu verwalten.

Jetzt hat dieser Beamte (oder noch schlimmer: ein „Team“ von typgleichen Beamten) die Aufgabe, sich an richtige Menschen zu wenden und denen zu erklären, was sie tun müssen, wenn sie eine Lohnsteuerkarte haben oder nicht mehr haben.

Und das ist nun dabei herausgekommen:

Ich bin ja nun wirklich nicht unerfahren im Umgang mit juristisch formulierten Texten. Aber nach der ersten Hälfte der ersten Seite habe ich Tränen in die Augen bekommen und das Pamphlet dieses Kommunikations-Atheisten beiseite gelegt.

Vielleicht ist jemand unter den Lesern, der mir erklären kann, was der Kerl von den Lohnsteuerkartenpflichtbesitzern will.

Den Herrschaften in den Verwaltungen untersage ich hiermit, sich darüber zu wundern, daß immer mehr Menschen (i.S.d. Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG) den digitus impudicus in die Höhe halten.

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Flickschuster gesucht

Das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg will auf externe Hilfe zurückgreifen, um die Flut der Klagen gegen das Amt abzuarbeiten. Als erstes der zwölf Jobcenter in Berlin sucht es mit einer europaweiten Ausschreibung (PDF) nach Anwälten, die das Amt vor dem Sozialgericht vertreten.

berichtet Sebastian Heiser heute in der taz.

Das ist genau die Art von Mandat, wie sie Anwälte lieben: Der Mandant hat es erst einmal selbst versucht, bis er gemerkt hat, daß er den Karren richtig in den Dreck gefahren hat.

Konkret geht es um 500 bis 800 Klagen, die zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe im kommenden Monat noch nicht abgeschlossen sind. Darunter sind auch Gerichtsverfahren, die sich bereits länger als fünf Jahre hinziehen. Sie konnten bisher „aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes und der Rechtslage noch nicht zum Abschluss gebracht werden“, erläutert Andreas Ebeling, Sprecher der Berliner Arbeitsagenturen, gegenüber der taz.

Und dann läuft er zum Anwalt und verlangt, daß der ihn wieder da raus holt. Ganz klar ist dann aber auch:

Dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg ist wichtig, dass ihr Auftrag an Anwälte mit hoher Kompetenz geht …

Auch immer wieder gern gehört:

– und dafür gibt man auch gerne etwas mehr Geld aus.

Wie ihm richtigen Leben!

Und wenn dann der Anwalt um einen Vorschuß bittet, stellt sich heraus, daß kein Geld da ist.

Ein Oberstudienrat als Mandant wäre mir da echt lieber … aber für einen Strafverteidiger ist das ohnehin kein Job. Jedenfalls jetzt noch nicht.

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Weitere Ermittlungen

Aus einem Anhörungsbogen in einer Bußgeldsache:

Bitte senden Sie den Fragebogen innerhalb einer Woche nach Zugang dieses Schreibens an die oben genannte Dienststelle zurück, selbst wenn sie von Ihrem Zeugnis-/Aussageverweisungerungsrecht Gebrauch machen. Sie vermeiden dadurch weitere Ermittlungen.

Ja und? Solange der Mandant nicht selbst ermitteln muß, dürfte ihm das gleichgültig sein, ob die oben genannte Dienststelle nun weiter ermittelt oder nicht.

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Arme Post

Die Post lieferte, schnell und gut. Insoweit gibt es nichts auszusetzen. Auf dem Lieferschein teilt mir „mein Team PLUSBRIEF“ mit, daß es sich auf meinen Anruf freut, wenn ich noch etwas brauche oder Fragen habe:

Für diesen Anruf soll ich dann aber – bitteschön – auch zahlen, 14 ct/min. Oder gar 42 ct/min, wenn ich per Funk telefonieren möchte.

Nun gut, ich kann es verstehen, wenn man sich nervende Anrufer vom Leibe halten will. Dann aber ist die behauptete Freude geheuchelt.

Und: Mit diesem Lieferschein ist ja auch eine Rechnung verbunden. Immerhin ein Betrag von über 700 Euro, die aus meiner Portokasse in die Posttasche wechseln. Und wenn ich noch mehr ausgeben und z.B. einen Nachschlag bestellen möchte, dann soll ich mit dem Ausgeben gleich beim telefonischen Bestellen anfangen.

Liebe Leute von der Post, das ist armselig, echt armselig, was Ihr Euch da mit diesen Mehrwertnummern liefert. Die meisten unserer Mandanten rufen uns unter einer kostenlosen 0800-Nummer an. Aber wir sind ja auch keine Behörde.

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Bezirkliche Grillordnungen

… das Grillgut muss kleinteilig sein, das heißt, auch in diesen Sommer wird es wieder nichts mit dem Spanferkelessen im Tiergarten. Ganze Schweine, Rinder, Hammel, Truthähne zu grillen ist verboten.

berichtet der Tagesspiegel.

Was sonst noch Spaß macht, weil es verboten ist, kann man bei der Senatverwaltung für Stadtentwicklung und in dieser Broschüre nachlesen.

Man könnte seitens der Bezirksverwaltungen vielleicht auch noch darüber nachdenken, ausschließlich das Grillen von Biogemüse und Fleisch von glücklichen Kühen zu gestatten. Wo kämen wir denn hin, wenn hier jeder machen grillen würde, was er will.

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Betriebsprüfung überstanden

Diese Betriebsprüfungen der Sozialversicherer empfinde ich – wie jeden staatlichen Eingriff in unsere Kanzlei – als störend und unangenehm.

Alle vier Jahre kommt ein mehr oder minder begabter Beamter auf die Idee, sich unsere Lohnbuchhaltungs-Unterlagen anzuschauen. Es sind schon ganz besondere Charaktere, die solche Berufe ausüben. Zum Biertrinken würde ich die Behörden-Vertreter, mit denen ich zu bisher tun hatte, nicht einladen.

Die letzte Prüfung hat nun ein Ende gefunden, nach einigem Hin- und Her wegen einer Studentin, die mal bei uns fleißig gejobbt hatte, gab’s ein paar Rangeleien, weil der Herrn Prüfer in einer anderen Welt lebt als ich. Na gut, wie dem auch sei. Jetzt kam der Bescheid:

63 Euro müssen wir noch nachzahlen für einen Mitarbeiter, der mal 3 Monate bei uns gearbeitet hat; wir hatte es versäumt, den Beitragssatz seiner Krankenkasse zu aktualisieren. Dafür hat der begabte (s.o.) Beamte vom 18.12.2009 bis zum 17.03.2010 geprüft. Herzlichen Glückwunsch!

Schnell überweisen und vergessen. Für die nächsten vier Jahren haben wir dann wieder Ruhe vor den grauen Mäusen.

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Gutschrift für was?

Wir haben einen Zahlungseingang zu verzeichnen. 50 Euro. Das ist an sich ein Grund zur Freude. Wenn es da nicht einen Menschen gäbe, der so weit denkt wie von der Wand bis zur Tapete.

Wenn ich jetzt auch noch wüßte, von wem das Geld kommt und welchem Zweck es dient, könnte ich es verbuchen. Aber so – keine Chance. :-(

Es ist außerordentlich hilfreich, wenn der Absender sein Kassenzeichen so detailliert mitgeteilt, daß dann für die Zahlungsbestimmung kein Platz mehr übrig ist.

Wenn ich ‚rausbekommen sollte, von wem das ist, schicke ich denen eine Überweisung und in den Verwendungszweck schreibe ich „Unser Aktenzeichen: „, gefolgt von den ersten 40 Telefonnummern des Lisabonner Telefonbuchs.

 

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Strafbarkeitsfalle für Unfallregulierer

Es scheint sich herumgesprochen zu haben, daß Rechtsanwaltskanzleien stets gut informiert sind. Insbesondere bei Verkehrsunfallsachen kennen sie den Hergang des Unfalls und den Ausgang des Verfahrens sehr gut. Das wissen selbstverständlich auch die Versicherer des eigenen Mandanten.

So schreiben KFZ-Haftpflicht-Versicherer, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften die Anwälte an, und bitten darum, sie mit den Informationen zu versorgen, die sie für den Regress und weitere Regulierungen benötigen. Diesmal ist es die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, die sich an uns gewandt hat.

Einmal abgesehen davon, daß wir die Auskunft

über den Stand oder Ausgang der Regulierungsverhandlungen (Einwendungen zur Haftung, Quote, Schadenshöhe usw.) und/oder gerichtliche Verfahren unter Angabe des dort anhängigen Aktenzeichens

nicht aus dem Ärmel schütteln, sondern aus den Akten heraussuchen, dann aufschreiben und schließlich versenden müssen; immerhin geht dafür wohl locker eine halbe Stunde Zeit drauf, die wir nicht zum Geldverdienen nutzen können. Denn die freundlichen Genossen wollen uns diese Arbeit nämlich nicht bezahlen.

Ich halte diese Anfragen auch für unprofessionell und – nun wieder in unsere Richtung gelenkt – für gefährlich. Teile ich den Genossen auch nur mit, daß der Versicherte unser Mandant ist, mache ich mich strafbar. § 203 StGB ist insoweit eindeutig.

Auf den Punkt gebracht, wird von den Anwälten, die sich mit Unfallregulierungen beschäftigen, zugemutet, anderer Leut’s Arbeit zu machen und sich dabei auch noch der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen. Und das für lau.

teile ich Ihnen unter Hinweis auf § 203 StGB mit, daß ich Ihre Fragen nicht beantworten kann. Ich bitte um Verständnis. Mit freundlichem Gruße, Ihr Schweigepflichtiger.

oder so ähnlich lautet unser Textbaustein.

Ich habe nichts dagegen, wenn unser Mandant seinen Versicherer selbst informiert. Dazu ist er ja auch verpflichtet. Wenn wir das für ihn tun sollen, muß er sich im Klaren sein, daß das für uns zusätzliche Arbeit ist, die mit der Unfallregulierung unmittelbar nichts zu tun hat. Dann soll er uns ausdrücklich von unserer Schweigepflicht entbinden. Nur so kommen wir schließlich irgendwie mit den Anfragen der Versicherer ins Reine.

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Kranke Lehrer

Wenn in unserer Kanzlei jemand krank wird oder aus sonst irgendeinem Grund nicht kommen kann, sagt er Bescheid. Mehr haben wir hier nicht verabredet und das geht auch seit fast 15 Jahren gut so.

Anders sieht das bei den Lehrers aus. Die brauchen das gesetzlich und auch sonst haarklein geregelt. Dafür gibt es natürlich ein Merkblatt.

Auf zwei eng beschriebenen Seiten wird den Beschäftigten im Lehramt eine Verhaltensmaßregel im Abwesenheitsfall erteilt.

Ich bin mir sicher, daß es ein weiteres Merkblatt gibt, daß die Frage klärt, ob und unter welchen Voraussetzungen das Lesen dieses Merkblatts als Dienstzeit angerechnet werden kann und welche Anträge dafür erforderlich sind.

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