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Cybercrime
Hit the DroidJack
Es ist mal wieder soweit. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – ergatterte eine Liste mit den Daten von Käufern einer Software. Woher die Liste stammt, wird „aus ermittlungstaktischen Gründen“ nicht verraten.
Der An- und Verkauf des Programms mit dem klingenden Namen DroidJack ist völlig legal und unterliegt nach deutschem Recht keinerlei Beschränkungen. Dennoch: Die Strafverfolger beantragen den Erlaß von Durchsuchungsbeschlüssen, die zuständige Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Frankfurt am Main dann auch erläßt.
Begründet wird der Durchsuchungsbeschluß mit der (grundätzlichen) Eignung des Android Remote-Administration-Tool’s,
- den Datenverkehr auf Android-Systemen zu überwachen,
- Telefongespräche und Umgebungsgespräche heimlich abzuhören sowie
- mit der Smartphone-Kamera heimlich Bildaufnahmen anzufertigen.
Und weil sie dazu geeignet ist, sei das Programm eine Schadsoftware, die ausschließlich dazu diene, kriminelle Handlungen zu begehen. Ausschließlich. Aha!
Daß es auch
- Entwickler oder Coder, die z.B. Software zur Abwehr von Angriffen durch DroidJack programmieren, oder
- einfach irgendwelche Spielfritzen, die sich – im Rahmen des Erlaubten – fortbilden möchten, oder
- Penetration-Tester, also Hacker, die im Kundenauftrag deren eigene Systeme anzugreifen,
gibt, kommt offenbar weder dem ermittelnden Oberstaatsanwalt, noch dem Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main in den Sinn.
Das erinnert mich die Verhaftung eines Mannes wegen des Verdachts einer Vergewaltigung. Schließlich hat er ja das Werkzeug dazu.
Im vorliegenden Fall geht es um das Ausspähen von Daten (§ 202a StGB) und Computerbetrug (§ 263a StGB). Deswegen hat es heute in Wohnungen von 13 Verdächtigen in mehreren Bundesländern, sowie auch in Großbritannien, Frankreich, Belgien und der Schweiz Razzien gegeben. Alles, was hinten ein Kabel hat, wurde sichergestellt bzw. beschlagnahmt, um in Ruhe (in Berlin dauert sowas regelmäßig 18 Monate) die Speichermedien analysieren zu können. Mit welchem Ergebnis, steht in den Sternen.
Der Berliner Rechtsanwalt Andreas Jede stellt in einem Blogbeitrag zu den DroidJack-Durchsuchungen den Zusammenhang zwischen diesem Frankfurter Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) und dem Fall Edathy her. Über letzteren hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss am 15.08.2014 (2 BvR 969/14) bereits entschieden, daß es nicht ausreiche, einen Anfangsverdacht zu begründen, nur weil die Möglichkeit bestehe, daß jemand eine Straftat begehen könne.
Die Frankfurter Ermittlungsbehörden stehen auf ganz dünnem Eis. Und wie sich das langfristig auswirkt, hat der Große Vorsitzende des 2. Strafsenats beim Bundesgerichtgshof mal schön geschrieben:
Verheerender als die praktische Sinnlosigkeit einer solchen Strafverfolgung ist der Verlust ihrer Legitimität.
Die rechtfertigende Pressemitteilung der GenStA vom 28.10.2015 gibt es u.a. hier (als Datei im PDF).
Hier dann noch der passende Song zum Thema:
Verschlüsselte Einstellung
Ich hatte im Juni einen Blick in unser unverzichtbares Verteidigerwerkzeug geworfen. Damit war ich für eine zuverlässige Vorhersage ausgestattet, daß das mit der Entschlüsselung einer TrueCrypt-System-Partion eher schlecht aussieht.
Nun kam nicht nur die Ankündigung, daß man die System-Partition nebst Festplatte und Rechner wieder an den Mandanten herausgeben wird. Darüberhinaus wurde gleich der rote Deckel zugemacht:
Einmal abgesehen davon, daß auf dem Rechner ohnehin nichts drauf war, das den Anfangsverdacht hätte vertiefen können: Es gibt viele weitere Gründe, die dafür sprechen, seine Daten vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine Festplattenverschlüsselung mit geeigneten Mitteln ist dazu eine ziemlich sichere Möglichkeit.
Süßer Rechtsrat gesucht
Ich habe mich vor langer Zeit mal interessehalber bei einem Dienstleister angemeldet, der damit wirbt, Mandate für seine Kunden – also für so Leute wie mich – akquirieren zu können. Die Mandatsanfragen haben regelmäßig recht hohen Unterhaltungswert. Zur Bestreitung des anwaltlichen Lebensunterhalts sind sie aber eher weniger geeignet. Aber was soll’s, auch kleine Rechtsprobleme wollen gelöst werden. Und manchmal – wenn die Zeit dafür zur Verfügung steht – helfe ich auch dabei.
Eine vom Charakter nicht ganz untypische Anfrage erreichte mich heute, die aber dann doch ein wenig aus dem Rahmen fällt.
Kinderpornographie
Guten Tag,
ich heisse Wilhelmine und bin 15 Jahre alt.
Als ich heute nach der Schule an meinen Computer ging und das Internet aufrief, kam mir sofort eine Pornoseite entgegen und kurz darauf, kam eine Meldung, dass man mich jetzt strafrichtlich verfolgen würde und oben stand auch mein Wohnort und IP-Adresse.
Nun weiss ich garnicht was ich machen soll, weil ich diese Seite garnicht aufgerufen habe!
Ich bitte um Hilfe.
Mfg Wilhelmine
Meine spontane Reaktion: „Meine Güte, wie süß.“ Aber hinter so einer Anfrage steckt doch mehr als ein naives, unerfahrenes Mädchen, das sich erschreckt hat.
TrueCrypt geknackt? Vor 5 Jahren?
Muß ich mir da jetzt Sorgen machen oder ist das „nur“ ein Bluff:
Ein Anbieter von Verfahren zur Passwort-Wiedererlangung, Entschlüsselungen und Beweissicherungssoftware für Computer-Forensik, gab heute bekannt, dass die neueste Version seines Flagschiff-Produktes […] die erste käuflich erwerbliche Software zur Entschlüsselung von TrueCrypt-Festplatten-Kodierungen ist.
… lese ich gerade in einem Beitrag von 31. März 2010 auf Cop2Cop.
Da bin ich aber mal auf die Ergebnisse gespannt, wenn das Programm erstmals in der Berliner Kriminaltechnik (KT) angekommen ist. Die brauchen ja immer etwas länger, aber mehr als 5 Jahre? Das kann’s ja eigentlich auch nicht sein.
Laptopverschlüsselung in Chosebuz
Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung konnte es der Mandant nicht verhindern: Die Kriminalbeamten haben den mobilen Rechner einfach mitgenommen. Und jetzt will die Ermittlungsbehörde das gute Stück nicht als Jagdtrophäe an die Dienstzimmerwand hängen. Sondern der Staatsanwalt möchte gern wissen, ob und was auf diesem Gerät gespeichert wurde. Es geht schließlich um Cybercrime, da muß was aufgeklärt werden.
Die Kriminaltechnik hat erfolgreich das Betriebssystem „geknackt“ und einen ersten Blick auf die Festplatte geworfen. Das sieht auszugsweise so aus:
Damit kann der Staatsanwalt aber nichts anfangen. Deswegen hat er den Mandanten nach den Zugangsdaten gefragt. Da ist er zu spät gekommen. Weil: Der Mandant ist schon etwas älter und mit zunehmendem Alter …
Kurzum – Die Kriminaltechnik muß ran. Das hört sich dann so an:
Ich bin mir ziemlich sicher, daß der zerknirschte Ermittler irgendwann zu meinem Herausgabeantrag einen – aus seiner Sicht – häßlichen Vermerk schreiben und das gute Stück an meinen Mandanten wieder herausgeben muß. Ohne zu wissen, was dort auf der Platte gespeichert ist. Denn mit den Mitteln, die den Behörden zur Verfügung stehen, knackt man keine TrueCrypt-System-Partion. Neverever.
Aber da ist ja sowieso nichts Strafbares drauf; das habe ich dem Staatsanwalt auch schon mitgeteilt. Aber der glaubt einem Kreuzberg Strafverteidiger ja nicht.
Potenzmittelapotheke nicht gefunden
Seit ein paar Tagen werden die Mailboxen mit Spam für Potenzmittel zugemüllt.
Und seit heute morgen ist die beworbene Website nicht mehr erreichbar.
Ob da die Ermittlungsabteilungen der Pharmakonzerne Bayer und Lilly wieder mal aktiv geworden sind? Ich bin gespannt, wann (und vor welcher Wirtschaftsstrafkammer) das nächste Potenzmittelverfahren geführt wird.
Der Zufallsfund und die Fahrerlaubnis
Nichts ist mehr sicher, wenn die Polizei erst einmal in der Wohnung steht und einen Durchsuchungsbeschluß auf den Tisch legt. Auch nicht die Fahrerlaubnis.
Gegen den Mandanten wurde wegen einer kleineren Wirtschaftsstrafsache ermittelt. Eines frühen Morgens standen vier Beamte mit einem Beschluß des Amtsgerichts auf der Matte der elterlichen Wohnung. Das, wonach man gesucht hatte, hat man nicht gefunden. Nur ein Plastiktütchen mit ein paar getrockneten Pflanzenteilen, im alten Jugendzimmerschrank. Das war dann das Erfolgserlebnis für die Durchsuchungsbeamten, das ihnen den Tag gerettet hatte.
Ich konnte den Mandanten aber beruhigen. Das Wirtschaftsstrafverfahren wurde eingestellt und nun wird noch wegen dieses vergammelten Rauchkrauts ermittelt. Im Zusammenhang mit dem Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wird es viel Rauch um nichts geben; das wird auch in Brandenburg nicht zur nachhaltigen Beeinträchtigung des Mandanten führen.
Aber das hier führt zu erheblichen Kopfschmerzen (die Hervorhebungen sind von mir. crh):
Diese Mitteilung ist der Beginn einer wunderbaren Freundschaft zwischen dem Mandanten und der Fahrerlaubnisbehörde.
Und sie führt zu einer Vertretung durch den Fachanwalt für Verkehrsrecht Tobias Glienke in dem sich nun anschließenden Verfahren, mit dem die Entziehung der Fahrerlaubnis eingeleitet wurde.
Wenn es dem Mandanten nicht gelingt, die erweckten Zweifel der Behörde an seiner Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen zu zerstreuen, darf er sich nach den Preisen für die Monatskarte der Deutschen Bahn erkundigen. Die finanziellen Aufwendungen für die Zerstreuung hat er von uns erfahren: Sie liegen im vierstelligen Bereich.
Also, Vorsicht: Der Besitz auch von geringen Mengen Cannabis kann ernsthaft teuer werden. Selbst dann, wenn das uralte Marihuana im längst geräumten Kinderzimmer gefunden wird.
Verbrechen lohnt sich doch!
Das Ermittlungsverfahren begann mit reichlich und großem Getöse im Jahr 2010. Ziemlich schnell hatte die Staatsanwaltschaft allerlei Gerät beschlagnahmt, auf denen sie Daten vermuteten, die den Beschuldigten u.a. eines gewerbsmäßigen Betruges überführen sollten. Die Rechner und Datenträger genügten den Strafverfolgern aber nicht, sie beschlagnahmten daher auch gleich ein paar Kontenguthaben. Runde 2,5 Millionen Euro.
Das war vor rund 5 Jahren. Seitdem ist nicht allzuviel passiert. Die Anklage wurde zwar (aber nur knapp) zum Hauptverfahren vor der Strafkammer zugelassen, es wurde auch ein paar Tage verhandelt und dann stockte das Verfahren. Es wurde im Rahmen der beginnenden Beweisaufnahme zunehmend deutlich, daß der Staatsanwaltschaft es nicht gelungen war, den Sachverhalt so auszuermitteln, daß die Strafkammer damit arbeiten konnte. Die Verteidigung tat das, was eine Verteidigung tun muß: Finger und Salz in offene Wunden.
Das Verfahren wurde ausgesetzt und die Staatsanwaltschaft bekam ein paar Hausaufgaben. Das war irgendwann im Jahre 2014. Genützt hat es nichts:
Der dingliche Arrest wurde nun aufgehoben; die Pfändungsmaßnahmen sind durch den Wegfall der Arrestgrundlage unwirksam geworden. Der Beschuldigte ist wieder liquide.
Zugangsdaten von KinoX.to gesucht
Die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden ermittelt. Zum einem immer noch gegen die Betreiber von kino.to. Aber auch das Nachfolge-Ermittlungsverfahren ist genauso noch nicht abgeschlossen, wie der Betrieb von
Der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden, Wolfgang Klein, bedauert:
Wir konnten es nicht abschalten, weil wir die Zugangscodes nicht haben.
Nicht abgeschlossen ist außerdem die Fahndung nach den beiden 22 und 25 Jahre alten Brüdern aus Lübeck, denen vorgeworfen wird, die Betreiber des Streaming-Portals Kinox.to zu sein. Die bisherigen Hinweise auf den Aufenthaltsort seien bisher „nicht zielführend“ gewesen, heißt es in einer Agenturmeldung.
Nun, die Ermittler haben ja auch noch reichlich Zeit. Die Straftaten, um die es hier geht, verjähren nach 5 Jahren (§ 78 III 4 StGB iVm. § 108a UrhG). Wegen des noch laufenden Betriebs könnte man hier auch auf den Gedanken kommen, daß die Frist noch gar nicht begonnen hat (§ 78a StGB). Aber die Strafverfolgungsbehörden werden ohnehin den § 78c StGB lesen und anwenden können; dann sind die beiden Jungs bereits in ihren Mittdreißigern, bevor sie sich wieder frei bewegen können.
Vielleicht wäre eine Selbststellung daher eine Alternative: Bei der Verurteilung zur Höchststrafe, die bei entsprechendem Coaching völlig entspannt und nur zu Zweidritteln abzusitzen wäre, könnte der jüngere der beiden seinen 26. Geburtstag ganz offiziell wieder in einem Dresdner oder Lübecker Club feiern.
Moabit-Trojaner
Ich bin mir nicht sicher, was ich davon halten soll, daß mich der Donnervogel vor einer eMail warnt, die uns ein freundlicher Polizeibeamter geschickt hat:
Aber wenn ich mir das nette Bildchen am Ende anschaue, kann die eMail doch gar nicht gefährlich sein.
Obwohl, wenn man sich einmal etwas näher mit der Online-Durchsuchung und deren umstrittenen Zulässigkeit beschäftigt, könnte man durchaus auf den Gedanken kommen, daß es nicht nur einen Bundes- und einen Bayern-Trojaner gibt, sondern auch ein falsches Pferd aus Moabit. Hmmm …