Cybercrime

Onlinebanking à la Carbanak

162629_web_R_by_micnae1965_pixelio.deDie Ticker der Agenturen lieferten gestern eine Meldung über eine Gruppierung namens Carbanak. Die aus aller Herren Länder stammenden Mitglieder hätten ein neues Onlinebanking-System installiert und damit ein Guthaben in Milliardenhöhe erwirtschaftet.

Zur Zielgruppe der Cybercrimer gehörten jedoch diesmal nicht die Empfänger von Phishing- und anderen lustigen eMails. Die Jungs griffen dort zu, wo es sich lohnt: Bei den Banken selbst.

In den vergangenen zwei Jahren seien sie in die Computersysteme der Kreditinstitute eingebrochen und hätten sich dort mit Informationen versorgt, die sie anschließend für Überweisungen auf eigene Konten oder zur Barauszahlung genutzt haben sollen.

Interessant erschien mir die Methode, mit der die „Cyberräuber“ die Geldautomaten geleert haben. Findige Coder brachten die Kohlenkisten der Banken dazu, zu einem programmierten Zeitpunkt Bargeld auszuwerfen. Dann mußte nur noch ein Mitarbeiter der Hacker-Crew zu richtigen Zeit am richtigen Ort stehen, um das Bündel Bargeld – ohne Eingabe der Geheimnummer – entgegen zu nehmen.

Auf diese Weise an Milliardenbeträge zu kommen, ist aber auch schon richtig Arbeit.

Ausführlicher Bericht auf heise online
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Bild: © micnae1965 / pixelio.de

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Sie lernen dazu

Bei dieser Nachricht mußte ich zweimal hinschauen, bevor ich sie als Fake identifiziert habe:

Friendshomeco

Ich habe einen Account bei Paypal, die persönliche Anrede und keine sofort auffallende Rechtschreibefehler – Kriterien, die auf eine „echte“ Benachrichtung hindeuten.

Die Währung, USD, hat mich als erstes stutzig gemacht; ein Blick auf die URL, die hinter den Links steckt und die auf eine Seite mit arabischen Schriftzeichen führt, offenbarten dann, daß der Absender der potentieller Mandant eines Strafverteidigers ist.

Die Fliegenfänger haben dazu gelernt …

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Der Nazivergleich des bewaffneten Staatsanwalts

448180_web_R_by_Wolfgang Colditz_pixelio.deIn dem derzeit laufenden Verfahren vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts Potsdam verdichten sich die Zweifel an der Geeignetheit des Staatsanwalts zum Führen einer Anklage.

Beschützter Waffenträger mit Robe

Bemerkenswert ist bereits der Umstand, daß Staatsanwalt Alexander Roth wiederholt von Personenschützern ins Gericht begleitet wurde. Wohl weil er befürchtet, daß er von denjenigen, die er angeklagt hat, nicht nur mit Argumenten angegriffen wird. Zudem wird berichtet, daß der Vertreter der Anklage außerhalb des Gerichts bewaffnet herumläuft.

Hier stellt sich für mich die Frage, ob ein persönlich betroffener Ermittler noch zu einer objektiven Arbeit imstande ist. Wenn ich um mein Leben fürchten müßte, hätte für mich jedenfalls das Strafprozeßrecht eine eher untergeordnete Rolle.

Plädoyer mit Nazivergleich

Eben dieser beschützte und bewaffnete Staatsanwalt hat sich in seinem Plädoyer mit der Strategie der Verteidigung auseinander gesetzt.

Gegenstand des Verfahrens ist u.a. ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. Danach ist es verboten, rezeptpflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung in den Verkehr zu bringen. Die Verteidiger hatten argumentiert, die Angeklagten hätten die Arzneimittel lediglich beworben, aber eben nicht verkauft.

Diesem Argument begegnete der Dienstwaffenträger in Robe mit einem Nazivergleich:

Mit jener Argumentation hätten sich auch jene herauszuwinden gesucht, welche unter dem Regime der Nationalsozialisten die Züge nur abfertigten, mit denen die Juden ins Konzentrationslager deportiert wurden.

Staatsanwalt Roth stellt – nicht nur nach Ansicht der dortigen Verteidigung – die Strafvorwürfe gegen die angeklagten Webmaster auf die Stufe mit den Verbrechen der Nationalsozialisten.

Erlaubter Nazivergleich

Staatsanwalt Roth wird aber nicht nur von Bodygards beschützt, sondern auch von Oberstaatsanwalt Kurz. Der trug vor, diese Ungeheuerlichkeit sei (nur?) eine böswillige Unterstellung. Er bestätige aber, daß Staatsanwalt Roth einen Vergleich zu denjenigen, welche die Züge angeschoben haben, bemüht habe. „Selbstverständlich“ habe dies aber in keinem Kontext zu den Taten der Angeklagten gestanden, sondern nur (!) Gemeinsamkeiten der Erklärungsmuster dargestellt.

Bestens bekannte Muster

Ein Staatsanwalt, der sich in einer subjektiv empfundenen und vermeintlichen Bedrohungslage auf dieses Niveau begibt, in aller Öffentlichkeit diesen widerwärtigen Vergleich anstellt, der die Deportation und Ermordung von 6 Millionen Juden in den KZs bemüht, um einen Strafantrag gegen ein paar internet-affine Webmaster in einem Cyercrime-Verfahren zu begründen, hat jeglichen Respekt verloren. Und ein Oberstaatsanwalt, der sowas und soeinen auch noch deckt, ist auch nicht viel besser; das Muster ist aber auch bekannt.

§ 11 FeV

Wenn in anderem Zusammenhang Eignungszweifel entstanden sind, wird meist recht flott zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (vulgo: „MPU“ oder „Idiotentest“) gegriffen. Aber das scheint wohl nur für das Führen von Kraftfahrzeugen zu gelten.

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Bild: Wolfgang Colditz / pixelio.de

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Privilegierte Webhoster

Das Telemediengesetz (TMG) schützt Webhoster vor Strafverfolgung. Darauf bzw. auf ein Urteil des Kammergericht (KG) Berlin v. 25.08.2014 – Az.: 4 Ws 71/14141 AR 363/14 – weist der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr auf seiner Website Webhosting & Recht hin.

Dr. Bahr formuliert unter der Überschrift

Für Webhosting-Unternehmen gelten Haftungsprivilegien des TMG auch im Strafrecht

folgende Leitsätze:

1. Für ein Webhosting-Unternehmen gelten die Haftungsprivilegien des TMG auch im Strafrecht.

2. Der Betreiber eines Webhosting-Hosting haftet für strafbare Inhalte auf Domains, die er hostet, somit nur dann, wenn er aktive positive Kenntnis hat. Ein fahrlässiges Nichtkennen reicht nicht aus.

In diesem Zusammenhang gilt der Grundsatz „Unwissenheit schützt also doch vor Strafe“, jedenfalls den Webhoster. Das muß der Verteidiger aber wissen und die rechtsgebietsübergreifende Anwendbarkeit des § 10 TMG auch im Strafrecht kennen.

Besten Dank an Rechtsanwalt Dr. Bahr für den Hinweis auf diese Entscheidung.

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GVU: Supporter-Club der GenStA?

kinoxBereits im Februar 2012 kündigte laut eines Berichts in der Netzwelt Matthias Leonardy von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) an, einen Strafantrag gegen die Betreiber von KinoX.to (der link funktionierte am 25.10.14 um 22:05 Uhr noch) stellen zu wollen.

Die KinoX.to-Betreiber haben das Angebot von Kino.to nahezu vollständig kopiert, nachdem die GVU in bewußten und gewolltem Zusammenwirken mit der Generalstaatsanwaltschaft Dresden dem – vorübergehend – erfolgreichen Vorbild des Streaming-Portals den Garaus gemacht hatten.

Die Verfahren gegen die erste Riege der Betreiber von kino.to sind rechtskräftig abgeschlossen. Die Ermittlungsverfahren gegen zahlreiche weitere Beteiligte (Hoster, Webmaster, Advertiser, Affiliates …) laufen allerdings noch und fordern von den Dresdner Strafverfolgungsbehörden großes Engagement, dem sie – auch und gerade aus Sicht der Verteidiger dieser Verfolgten – auf recht hohem Niveau entsprechen.

Aber offenbar reichte es den Ermittlern noch nicht. Anders als die Staatsanwaltschaft im Lande Brandenburg saufen die Sachsen (noch?) nicht in ihren eigenen Ermittlungen ab. Sie werden aber auch handfest supportet von der GVU, die eigene Ermittlungen durchführen und – anders als staatliche Strafverfolgungsbehörden – dabei nicht an die strengen Vorschriften des Strafprozeßrechts gebunden sind, die die Beschuldigten vor Übergriffen der Ermittler schützen sollen.

Nun haben die Sachsen, d.h. die Generäle aus Dresden, einem Medienbericht zufolge in mehreren Bundesländern Razzien gegen die Betreiber von KinoX.to durchgeführt. Zwei Lübecker, denen die Ermittler unterstellen, sie seien die schlimmsten Finger von kinoX.to, haben es vorgezogen, den Wohnungs-Durchsuchungen besser nicht beizuwohnen, weil sie wohl befürchteten, daß die Beamten nicht nur den erforderlichen Durchsuchungsbeschluß, sondern auch noch einen Haftbefehl vorlegen konnten. „Nur“ zwei an- und maßgeblich Beteiligte vom Niederrhein konnten sich nicht schnell genug eine Fahrkarte aus dem Automaten ziehen; sie bekommen zur Zeit ihr Frühstück ans Bett gebracht.

Unbestätigten Berichten zufolge gibt es im Zuständigkeitsbereich der GenStA Dresden zur Zeit keine anderen Straftaten außer eben solche, die eine Verletzung der Rechte von Mitgliedern der GVU darstellen könnten.

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Jammernde WhatsApp Nutzer

Angesicht solcher Nachrichten (heise online) …

Nutzer des jüngsten Updates des Messengers für iOS und Android berichten, dass die App nachfragelos die „Zuletzt online“-Anzeige für alle sichtbar schaltet. Auch andere Datenschutzkategorien werden offenbar zurückgesetzt..

… sei die Frage erlaubt:

Was um Himmels Willen denkt sich der gemeine Nutzer, wenn er dieses Programm (freiwillig) installiert und nutzt? Und warum beschwert er sich, wenn das passiert, was jeder weiß, der über nur wenig mehr Gehirn verfügt, als die Lebewesen an Neuköllner Duschvorhängen?

Das ist das gleiche Niveau derjenigen Untersuchungsgefangenen, die andere Leute betrogen haben, dabei erwischt wurden und dann jammern, weil man ihnen jetzt auf die Finger klopft.

Pssst: Ich kenne eine absolut sichere Methode, WhatsApp daran zu hindern, in den Datenschutzeinstellungen meines Smartphones herumzupopeln.

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Honig um’s Maul des Kriminalbeamten

Der Staatsanwalt freut sich über das Ergebnis der Ermittlungsarbeit des Landeskriminalamts. Dafür bedankt er sich dann auch ganz artig:

GroßesLob

Das macht der Chefermittler geschickt. Erst der Honig, und dann auf den folgenden zwei Seiten eng gedruckt weitere Ermittlungsaufträge, die nichts anderes bedeuten können als zahlreiche Nachtschichten und Überstunden. Aber immerhin ist er höflich dabei.

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Geburtstagsgeschenk von der Kripo

Seit einiger Zeit überwachte die Polizei die Kommunikation des Unternehmers Bulli Bullmann, gegen den ein Ermittlungsverfahren geführt wurde.

Bullmann hatte einen Geschäftspartner, der allein dadurch, daß er mit Bullmann Geschäfte machte, ebenfalls im Fokus der Ermittler stand. Dieser Geschäftspartner war unser Freund Wilhelm Brause.

Aus einem Vermerk in der Ermittlungsakte:

In Auswertung aufgezeichneter Gespräche aus den laufenden TK-Überwachungsmaßnahmen war bekannt, dass der Beschuldigte Bulli BULLMANN (w.P.b.) die „IT-Dienste“ (Bereitstellung entsprechender Domains und Server) eines Wilhelm, eines „Berliners“ in Anspruch nimmt. Es wurde deutlich, dass sich hierzu BULLMANN und der Wilhelm schon mehrfach, letztmalig in Dresden (Stadtzentrum) persönlich getroffen hatten.

Da wiederum Klärungsbedarf hinsichtlich der weiteren Zusammenarbeit – Totalausfall „seiner“ (Bulli BULLMANN) Domains im Internet gegen Ende der letzten Woche bis andauernd Anfang dieser Woche – vorlag, wurde ein kurzfristiges Treffen zwischen Bulli BULLMANN und dem „Wilhelm“ für den heutigen Nachmittag anberaumt. Das Treffen sollte an der A 13 zwischen Dresden und Berlin stattfinden. Die genaue Örtlichkeit wollte Bulli BULLMANN dem „Wilhelm“ erst kurz vorher per e-mail mitteilen.

Da der „Wilhelm“ gegenüber dem Bulli BULLMANN erwähnte, dass er am 21.04. Geburtstag habe und 27 Jahre alt wird, wurde hiesigerseits von einem Geburtsdatum: 21.04.1986 ausgegangen und in den polizeilichen Auskunftssystemen recherchiert. Unter weiterer Zuhilfenahme von Internetrecherchen sowie der Rücksprache mit Berliner Dienststellen konnte der „Wilhelm“ letztendlich identifiziert werden. Demnach handelt es zweifelsfrei um den deutschen Staatsangehörigen

  • Wilhelm BRAUSE
    * 21.04.1986 in Nauen
    wh, : 12045 Berlin, Sonnenallee 107.

 

Drei Tage später, morgens um 7 Uhr, erhielt ich einen Anruf auf unserer Notrufnummer. Sechs fröhliche Polizeibeamte haben damit begonnen, sich die Geschäftsräume von Wilhelm Brause näher anzuschauen.

Ich halte fest:
Vorname, Tätigkeitsbereich und Geburtsdatum reichen zur eindeutigen Identifizierung aus, wenn noch ein bisschen Internet-Recherche hinzukommt.

Nebenbei:
Gefunden wurde nichts. Jedenfalls noch nicht. Die gesamte EDV wurde beschlagnahmt und wird nun sicherlich innerhalb der nächsten 18 Monate untersucht worden sein, bevor sie an Brause wieder zurück gegeben wird. Wenn er bis dahin nicht verhungert ist. Und sonst?

Das hier noch:

Durchsuchung in der Wolke

Auch an die Wolke hatte der kluge Staatsanwalt gedacht, als er den Erlaß des Durchsuchungsbeschlussen beim Ermittlungsrichter beantragte.

Und das alles nur, weil Brause sich von Bullmann ein Geburtstagsgeschenk erhofft hatte. Aber er hatte ja nichts zu verbergen …

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Gescheiterte Fleißarbeit

Das Landgericht Bielefeld hatte erst einmal Glück. Die Angeklagten, denen ein gewerbsmäßiger Bandenbetrug zur Last gelegt wurde, hatten sich – im Rahmen einer Verständigung (vulgo: Deal), § 257c StPO – geständig eingelassen. Das hat die Beweisaufnahme entschieden abgekürzt. Man war also zügig durch’s Verfahren gekommen und die Richter hatten ausreichend Zeit, das Urteil zu schreiben. Der Umfang dieses Urteils lag bei rund 5.000 Seiten:

Es wurden bei insgesamt 136.890 Betroffenen (teilweise mehrfach) Beträge im Lastschriftverfahren eingezogen, die im angefochtenen Urteil auf 4.885 Seiten im Einzelnen in Tabellenform aufgeführt sind.

berichtet der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 22.05.2014 (4 StR 430/13) (S. 9).

Genützt hat es nix. Das Urteil wurde in den Strafaussprüchen mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben und im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Ich fürchte, der Berichterstatter (so heißt der eine von drei Richtern beim Landgericht, der das Urteil schreibt) wird an dieser Entscheidung des BGH nicht die rechte Freude haben. Denn es in dem Urteil des Revisionsgerichts heißt es neben anderer Kritik auch noch:

  • Den Urteilsgründen ist nicht zu entnehmen …
  • … vermögen die Urteilsgründe ebenfalls nicht hinreichend zu vermitteln …

Fest steht demnach: Nicht nur die beim Landgericht Bielefeld durchgeführte Beweisaufnahme war zu schlank, sondern es fehlten – trotz der 5.000 Seiten – wesentliche Informationen im Urteil.

Manchmal, aber nur manchmal, tun mir Richter richtig Leid.

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Wirksame wüste Beschimpfungen

Offenbar ist meine stets überaus sachlich und zurückhaltend formulierte Kritik (zuletzt hier und hier) an den Arbeitsmethoden der Potsdamer Staatsanwaltschaft – zumindest teilweise – auf offene Ohren gestoßen.

StA Potsdam 4

Es ist erfreulich, daß die Cybercrime-Ermittler aus Potsdam allmählich beginnen, sich um eine zeitgemäße Bearbeitung von Sachverhalten bemühen, die sich nahezu ausschließlich auf elektronischer Ebene zugetragen haben. Kritiklos anzuerkennen ist aber das ehrliche Bemühen der Staatsanwaltschaft, …

… jeden Anschein der Erschwerung der Arbeit der Verteidigung zu vermeiden.

Na bitte, geht doch. Alles wird gut, auch in Potsdam. Auch wenn’s (seit 2011) dauert …

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