In eigener Sache

TOP-Anwalt, auch in 2015

Ich freue mich, als einer der beiden Berliner Top-Anwälte im Fachbereich Strafrecht gelistet zu werden. Der Focus hat auch im Jahr 2015

Deutschlands
Top-Anwälte
Die führenden Juristen und Wirtschaftskanzleien

gekürt. Einer davon betreibt neben seiner Kanzlei in Kreuzberg auch ein Weblog. 8-)

Focus2015

Liebe Kollegen, die Ihr nach 2013 und 2014 auch in diesem Jahr an mich gedacht habt, als Ihr nach einem empfehlenswerten Strafverteidiger gefragt wurdet: Vielen und herzlichen Dank. Offenbar scheine ich nicht allzu oft für Enttäuschungen gesorgt zu haben. Ich werde mir alle Mühe geben, auch künftig dieses Vertrauen in unsere Kanzlei zu verdienen.

Mein herzlicher Glückwunsch geht an die vielen anderen Kollegen, insbesondere Verteidiger, die ebenfalls Erwähnung in dieser Auswahl gefunden haben. Applaus-Applaus-Applaus!

Bemerken möchte ich aber, daß es noch reichlich andere und sicherlich auch bessere Verteidiger gibt, die eher im Verborgenen arbeiten, höchste Qualität abliefern und für ihre Mandanten stets das Optimum herausholen!


Im FOCUS-SPEZIAL – Anwälte 2015 kann man aus 800 Experten den richtigen Anwalt in der Nähe finden.

10 Kommentare

Schutz des Sonntags aus religiös-christlicher Tradition

683124_web_R_B_by_Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM)_pixelio.deEs war ein entspanntes Wochenende. Erst die Fortbildung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger von Freitag auf Samstag in Bad Saarow – inklusive An- und Abreise per Fahrrad. Dann ein trödeliger Sonntag mit Freunden auf den Mountainbike durch den Grunewald. Die harte Konsequenz: Leerer Kühlschrank, denn zum Einkaufen kommt man ja nicht.

Egal; wir leben ja in der Hauptstadt, im quirligen Nordneukölln. Der Plan für’s Abendessen: Eine Flasche Wein vom Türken im Späti und ein paar halbe Hähnchen aus dem CITY CHICKEN am lauen Sommerabend auf dem Balkon. Aber da hatte ich die Rechnung ohne die Verwaltung gemacht.

Sonntags haben die Läden nämlich geschlossen zu sein. Auch Spätis. Basta! Ich habe mich dann mühsam durch fröhliche Menschen geschlängelt, die vor den Kneipen gegessen und getrunken haben. Bis zur Tankstelle. Dort habe ich dann die letzte (!) Flasche Wein (naja, es stand jedenfalls Wein auf dem Etikett) aus dem Regal genommen, habe nach 5 Minuten Wartezeit vor der Kasse zahlen können (die anderen Kunden vor mir haben sich ebenfalls mit Alk und sonstigen Lebensmitteln versorgt) und bin zum Araber, der die Grill-Hähnchen verkauft. Wieder durch die Menschenmengen vor Kneipen und Cafés.

Im Geflügelrestaurant habe mich dann in die Schlange eingereiht, um 20 Minuten später das Grillgut mit den Beilagen in der Tüte entgegen nehmen zu können. Die Leute, die hinter der Theke herumwuselten, konnte ich nicht zählen, es waren zuviele, ca. zehn oder mehr.

Alles lebt hier in der Stadt, sonntagsabends um 20 Uhr. Deswegen lebe auch ich gern hier. Der einzige Laden, der geschlossen hat, ist der Spätkauf. Das muß so sein, sagt der BerlLadÖffG-Geber.

Anmerkung:
Über die Hintergründe berichtete 2012 die Berliner Zeitung
__
Bild: © Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de

16 Kommentare

beA – Karte bestellt!

Damit ich mich künftig mit Gerichten und Kollegen elektrisch unterhalten kann:

beA-Bestellung

Bald kann’s losgehen mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA). Ich bin gespannt, wie insbesondere die Gerichte das hinbekommen werden. Bisher ist das Faxgerät immer noch der sicherste Weg, mit Strafgerichten und Staatsanwaltschaften zu korrespondieren. Jetzt müssen sie sich bald doch noch mit dem elektronischen Teufelszeug beschäftigen. Wenn das mal gutgeht …

Die Bestellung der Signaturkarte jedenfalls klappte reibungslos.

11 Kommentare

Betäubungsmittel – Fortbildung für die Verteidigung

Der Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. bietet einmal mehr eine spannende Fortbildungsveranstaltung an:

Die Verteidigung des/der betäubungsmittelabhängigen Beschuldigten
Mit einem Input aus der Praxis der Drogenberatung sowie der Möglichkeit, vor Ort Einblicke in die Angebote einer Therapieeinrichtung zu nehmen

Referent/Referentin:

  • Helmut Mörtl, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Regensburg
  • Nina Pritzsens, Fachbereichsleitung Beratung und Therapie, Vista gGmbH Berlin

Zeit:

  • 18.09.15 | 13:00 – 18:00 Uhr und 19.09.15 | 09:00 – 16:00 Uhr (ges. 10 Std. Seminarzeit)

Ort:

  • Drogentherapie-Zentrum Berlin e.V., Frankfurter Allee 40, 10247 Berlin

Die Devise des Seminars lautet: Keine Verteidigung eines/r betäubungsmittelabhängigen Beschuldigten ohne die genaue Prüfung der Anwendbarkeit des Grundsatzes „Therapie statt Strafe“.

Die Fortbildungsveranstaltung befasst sich umfassend mit den Voraussetzungen und Möglichkeiten der Rückstellung der Strafe bei betäubungsmittelabhängigen Beschuldigten/Verurteilten. Die grundlegenden Kenntnisse des Regelwerks der §§ 35, 36 BtMG und deren Verhältnis zum Maßregelvollzug nach § 64 StGB sind unerlässlich für eine effiziente, möglichst haftvermeidende Verteidigung von betäubungsmittelabhängigen Mandant_innen. Es ergeben sich in der täglichen Praxis oftmals ungeahnte Möglichkeiten, die sichere Haft und Bewährungswiderrufe hinsichtlich der Brutto-Vollstreckungsdauer entweder enorm zu verkürzen, wenn nicht sogar die Haft zu vermeiden. Dies erfordert von Verteidiger_innen allerdings frühzeitige Tätigkeit bereits im Ermittlungs- und im Bewährungswiderrufsverfahren, beziehungsweise wenn dieses droht. Ebenso erforderlich ist hierzu eine vertiefende Betrachtung der Voraussetzungen des § 64 StGB, um die beiden Regelungen im Sinne des/der Mandant_in in das bestmögliche Verhältnis, je nach Anwendbarkeit, zu setzen.

Das Seminar zeigt die systematischen Voraussetzungen der Rückstellung der Strafe nach § 35 BtMG auf und befasst sich überdies auch mit der „verwaltungstechnischen“ Frage der Erlangung der hierzu erforderlichen Kostenzusage. Die Teilnehmer_innen erhalten Informationen zum Thema „Drogenabhängigkeit als Krankheit“ und den damit einhergehenden Problemstellungen, sowie einen Überblick über weiterführende Behandlungsmöglichkeiten. Neben der Veranschaulichung des Suchthilfesystems geht es zentral um Aufgaben und Angebote der Drogenberatung sowie Möglichkeiten der Kooperation.

Die Teilnehmer_innen erhalten einen Arbeitsplan, in der die Rückstellung der Strafe dargestellt ist. Die Veranstaltung soll sensibilisieren, um möglichst frühzeitig die Voraussetzungen für diese Vorgehensweise bereits im Ermittlungsverfahren unter Mitwirkung der Verteidigung zu schaffen. Die Fortbildungsinhalte werden an praktischen Fallbeispielen erarbeitet.

Das Seminar eignet sich sowohl zur Auffrischung als auch zum Neueinstieg.

Teilnahmebetrag (jew. incl. MwSt.)

  • 100,00 € für Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung mit RAV-Mitgliedschaft
  • 140,00 € für Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung ohne RAV-Mitgliedschaft
  • 200,00 € RAV-Mitglieder
  • 280,00 € Nichtmitglieder

Anmeldungen
nimmt der RAV gern per Post, Email oder Fax in der Geschäftsstelle des RAV entgegen. Den Vordruck dazu gibt’s hier (PDF).

2 Kommentare

Das Leben von und mit Straftaten

Ich freue mich selbstverständlich jedes Mal, wenn wir eine positive Rückmeldung auf unseren Internet-Auftritt bekommen. Es steckt eine Menge Arbeit – eigene und die von Profis – in der Website. Und wenn das Produkt gefällt, macht diese Arbeit auch viel Freude.

Anfang der Woche bekamen wir eine freundliche Zuschrift, die mich auf einen Fehler in meiner Biographie hinweisen sollte:

Lebensunterhalt

Doch, liebe Frau S., das ist genau so gemeint. 8-)

5 Kommentare

Neue Kanzlei-Postkarten zu gewinnen

Wir haben gestern den Druck für die neuen Kanzlei-Postkarten in Auftrag gegeben. Hier die Rückseite:

Rückseite

Auf der Vorderseite sind abgebildet:

  • die Wanne
  • drei haarige Gestalten

Wer das Bild beschreiben kann, den Namen des bayerischen (!) Bildermachers nennt und uns seinen Namen sowie seine Adresse(*) an diese eMail-Adresse mailt, der bekommt von uns eine solche Karte per Post.
__

  • Das Ratespiel endet, sobald die neue Postkarte hier im Blog veröffentlicht wird.
  • Die verlinkte eMail-Adresse gehört zur Kanzlei.
  • Der Name und die Adresse werden nicht weitergegeben und nach dem Versand der Karten wieder gelöscht.

1 Kommentar

Die Postkarte: Des Rätsels Lösung

Während ich mich mit (nicht: auf!) dem Fahrrad die Berge hochgemüht habe, waren fleißige Postkartendrucker bei der Arbeit. Die neuen Postkarten sind eingetroffen. Nun kann ich das Ratespielchen beenden und die Lösung präsentieren:

Seyfried-Postkarte

Vielen Dank an Gerhard Seyfried. Und (vorab per Weblog) einen herzlichen Glückwunsch an die glücklichen (wehe, wenn nicht!) Gewinner.

Kommentare deaktiviert für Die Postkarte: Des Rätsels Lösung

Kopien: Ausschließlich (!) in Papierform notwendig

Beim Sparen der Kosten auf Kosten anderer sind die Berliner Kostenfestsetzer erfinderisch. Es geht einmal mehr um die Erstattung der Aufwendungen, die wir beim „Kopieren der Ermittlungsakten“ hatten. Diesmal sind nicht die Kopien einzelner Seiten „nicht notwendig“, sondern – wenn es nach der Ansicht der Rechtspflegerin ginge – alle von uns angefertigten Kopien.

Aufgehängt ist das Problem an der Ziffer 7000 Nr. 1a RVG VV. Dort ist geregelt der Anspruch auf eine

Pauschale für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten:

1. für Kopien und Ausdrucke

a) aus Behörden- und Gerichtsakten, soweit deren Herstellung zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war,

Ich war meinem Mandanten zum Pflichtverteidiger bestellt und habe nach Abschluß des Mandats beantragt, die Kosten festzusetzen:

KFA gestellt

In weiser Voraussicht habe ich gleich auch mal anwaltlich versichert,

dass die in der […] Berechnung enthaltenen Auslagen bei meiner Tätigkeit entstanden sind, und teile vorsorglich mit, die Kopien der Akten ausgedruckt zu haben.

Das hat die Rechtspflegerin offenbar zum Anlaß genommen, die Kosten erst einmal nicht festzusetzen. Sie teilt mit:

Die Dokumentenpauschale wurde zurückgestellt. Insoweit ist nunmehr die Versicherung erforderlich, ob die Kopien ausschließlich in Papierform hergestellt wurden.

Ich habe mich in Geduld geübt und höflich geantwortet:

KFA - Ausdruck versichert

Das reichte der Rechtspflegerin nicht. Sie rief zunächst in unserer Kanzlei an und wollte wissen, ob die Kopie der Ermittlungsakte ausschließlich in Papierform erstellt worden sei. Ich wollte es genauer wissen und habe schriftlich um schriftliche Fragestellung gebeten. Die kam dann auch recht flott via Fax:

KFA ausschließlich Papier

Auf über zwei langen Seiten (pdf) habe ich daraufhin erläutert, was ich mit den Ermittlungsakten gemacht habe und argumentiert, warum dadurch der Kostenerstattungsanspruch entstanden ist:

KFA begründet

Genützt hat es nichts – die Rechtspflegerin lehnt meinen Antrag ab:

KFA abgelehnt

Die Begründung erscheint mir mehr als abenteuerlich und ausschließlich von dem Motiv getragen, auf Teufel komm raus den Aufwand, den ein Verteidiger bei seiner Arbeit hat, nicht erstatten zu müssen.

Was bleibt mir nun übrig, wenn ich nicht auf den Kosten sitzen bleiben möchte? Mit der vorhandenen Technik kann ich keine Kopien herstellen, die den Anforderungen der Rechtspflegerin entspricht. Also werde ich mich – auf Teufel komm raus – gegen diese unsinnige Entscheidung zur Wehr setzen. #DasWollenWirDochMalSehen

Update:
Heute, am 30.07.2015, schreibt auch der Kollege Detlef Burhoff zu diesem Thema einen Blog-Beitrag, in dem er einen Beschluß des LG Berlin vom 23.07.2015 – (537 KLs) 255 Js 381/14 (28/14) – vorstellt und der einen vergleichbaren Unsinn enthält, wie die Entscheidung „meiner“ Rechtspflegerin.

45 Kommentare

Küßchen für den Head of Crime Department

Der Investigativjournalist

Lier00

hat einen sensationellen Kriminalfall recherchiert:

Lier01

Das kann man als Kreuzberger Strafverteidiger mit Wohnsitz in Neukölln natürlich nicht unkommentiert lassen – die Taborstraße liegt im tiefsten 36er Kreuzberg!

Lier02

Irgendwie scheine ich da aber auch eine empfindliche Stelle des Qualitätsreporters getroffen zu haben – #daslasseichmirnichtbieten:

Lier03

Natürlich habe ich geprüft, ob ich verpflichtet bin, seine #Gegendarstellung zu veröffentlichen. Hier das Ergebnis meiner Recherche und was wirklich geschah:

Lier04

Naja, ist ja auch ein wenig schwierig, eine soooooo lange Pressemeldung in nur 140 Zeichen zusammen fassen zu müssen. #kannebennichtjeder

Taschendieb (16) tanzt Mann (39) gegen 23.45 Uhr auf dem Gehweg der Taborstr. an, wird beobachtet & bricht Polizisten in #Neukölln die Hand.

(c): Kanzlei Hoenig Berlin

Vielleicht ist an mir ein Qualitätsjournalist verloren gegangen. #Umschulung?

Nur ganz nebenbei:
Ziffer 13 des Pressekodex‘ könnte man mal noch lesen, wenn nicht gerade auf dem Boulevard rumsitzt. #Isabernichsowichtig

Küßchen zurück, lieber Axel! 8-)

2 Kommentare

Nicht nur Verwüstungen in der Justiz

Vom 18. Juni bis zum 3. Juli hat es gedauert, bis ich die Mitteilung aus München auf meinem Schreibtisch hatte. Die Junior Product Managerin des Focus Verlag hat mir einen Brief geschrieben, um mir zu gratulieren:

Top-Rechtsanwälte 01

Nicht nur dieser nette Brief ist erfreulich, sondern auch die umfangreichen Beistücke. Ganz besonders habe ich mich über das Deckblatt des Anlagenkonvoluts gefreut:

Top-Rechtsanwälte 02

Jetzt frage mich natürlich, wie Frau L.G. darauf gekommen ist, ausgerechnet mich zu dem erlauchten Kreis deutscher Top-Anwälte zu zählen. Darauf findet sich eine Antwort in den Anlagen:

Top-Rechtsanwälte 03

Es sind also viele Kollegen, auf die ich einen guten Eindruck gemacht habe. Ob mit meiner Arbeit, mit meinen 4.874 Blogbeiträgen (jpg) oder durch unsere Kanzlei-Wanne, wird dann sicherlich noch für die Focus-Spezial-Ausgabe 2016 recherchiert werden.

Liebe Kollegen, die Ihr mich – nun schon zum dritten Mal in Folge (pdf) – auf den Stimmzettel des Focus geschrieben habt: Vielen herzlichen Dank! So langsam glaube ich es fast schon selbst, daß die letzten fast 20 Jahre, in denen ich als Strafverteidiger unterwegs nicht, doch nicht nur Verwüstungen in der Justiz hinterlassen haben.

6 Kommentare