In eigener Sache

Fortbildung: Neue Rechtsfolgen für Mord und Totschlag

Demnächst neu: Die Tötungsdelikte werden umsortiert. Und damit jeder weiß, was ihn alsbald erwartet, wenn er jemanden ins Jenseits befördert hat, veranstaltet die Vereinigung der Berliner Strafverteidiger eine Fortbildung:

Fortbildung 18.06.2015

Die Reform der Tötungsdelikte steht aktuell auf der politischen Agenda. Das Bundesministerium der Justiz hat eine Expertenkommission ins Leben gerufen, die Vorschläge für eine Neuregelung unterbreiten soll. Vertreter der Anwaltschaft ist u.a. der Vorsitzende des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer Rechtsanwalt Dr. Ignor, der uns seine Sicht der Dinge schildern und seinen eigenen Reformvorschlag zur Diskussion stellen wird.

Weitere Informationen gibt es hier (als PDF) und auf der Website der Berliner Strafverteidiger.

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Art. 5 Abs. 5 EMRK: Schadensersatzanspruch für rechtswidrig erlittene Untersuchungshaft

Killinger,Art5VEMRKGanz neue Perspektiven tun sich da auf, wenn ich an viele Fälle denke, in denen ich meine Mandanten erfolgreich gegen die Vollstreckung der Untersuchungshaft verteidigt habe. Selbst in Fällen, in denen es im Nachhinein zu einer Verurteilung gekommen ist, kann ein Schadensersatzanspruch entstanden sein.

Interessant ist, daß über diesen Anspruch aus Art. 5 Abs. 5 EMRK nicht mehr der Strafrichter entscheidet, sondern das Landgericht in Zivilsachen. Und die haben oftmals eine andere Vorstellung von Haftgründen und vom dringenden Tatverdacht.

Insofern war die Fortbildungsveranstaltung am Donnerstagabend in der Humboldt-Uni ein Anlaß für mich, alte Denkstrukturen aufzubrechen und über neue Wege nachzudenken. Dabei lasse ich mich unterstützen von der Referentin, Rechtsanwältin Dr. Iris-Maria Killinger, Fachanwältin für Strafrecht in Hamburg, die Ihre Promotion in ein Buch gegossen hat:

Staatshaftung für rechtswidrige Untersuchungshaft in Deutschland und Österreich im Lichte von Art. 5 Abs. 5 EMRK (*)

Die Kollegin berichtete übrigens auch über (ihre) Fälle, in denen die Justizbehörden quasi auf ersten Zuruf – und ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe – einen Schadensersatz an ihren Mandanten zahlten. Und sie wies warnend auf mögliche Schadensersatzansprüche hin, die ein Mandant gegen seinen Verteidiger haben kann, weil er es unterlassen hat, die Ansprüche aus Art. 5 Abs. 5 EMRK geltend zu machen.

Bestellt! Damit meinen Mandanten und mir das künftig nicht mehr durch die Lappen geht. ;-)

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(*): Sponsored Link

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Noch penetranter: Spam von Star Money

Unsere Kanzlei organisiert seit einigen Jahren die Finanzbuchhaltung mit Hilfe von Star Money. Ein Programm mit Ecken und Kanten, aber bislang für unsere Zwecke erst einmal ausreichend. Aktuell arbeiten wir mit der Version Business 6.0.

Die Hersteller haben das StarMoney weiterentwickelt. Das ist an sich auch gut. Es gibt nun eine Version 7. Das ist erfreulich. Und es sollte den Nutzer auch mitgeteilt werden. Das ist nützlich. Die Art und Weise, wie StarMoney diese Information an den Nutzer bringt, ist jedoch wesentlich von nerviger Penetranz geprägt.

Ein nettes Feature dieser Software ist die an die eigenen Bedürfnisse angepaßte Übersicht unmittelbar nach Programmstart. Das sieht bei uns jetzt so aus:

SMB7-00

Neben den von uns gewünschten Informationen liefern uns die StarMoney-Softwareschmiede breitflächig und blinkend unerwünschte Werbung. Nicht nur einen kleinen dezenten Hinweis, den man einmal zur Kenntnis nimmt und dann übersehen kann. Sondern die Marketingterroristen von StarMoney penetrieren ihre Kunden gleich mit einer ganzen Batterie von Spam auf der Übersichtsseite. Ich habe diesen Werbemüll, den StarMoney seinen langjährigen Kunden zumutet, hier mal zusammen gestellt:

SMB7-07

SMB7-06

SMB7-05

SMB7-04

SMB7-03

SMB7-02

SMB7-01

Diesen ganzen inhaltsleeren und blinkenden Mist müssen wir uns jetzt jeden Tag ansehen, wenn wir mit StarMoney arbeiten wollen, und nicht bereit sind, die neue Version Business 7 zu einem Zeitpunkt zu installieren, der uns und in unsere Planung hineinpaßt. Und nicht dann, wenn es ein Reklamefuzzi von StarMoney will.

Ich habe StarMoney mit ganz höflichen Worten mehrfach darum gebeten, uns wieder eine möglichst werbefreie Oberfläche zur Verfügung zu stellen. Eine Reaktion haben wir bisher nicht erhalten. Vielleicht hilft jetzt dieser Blogbeitrag den penetranten Herrschaften von StarMoney auf die Sprünge.


Update
Eat this, liebe StarMoney-Spammer: 10 Stunden nach Veröffentlichung dieses Blogbeitrages listet Google ihn gleich an zweiter Stelle, wenn man nach StarMoney sucht.

StarMoney bei Google

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Was nichts kostet, taugt nichts

Es bewegt sich was in der Law-Blogger-Szene:

Heute beginnt eine neue Ära für JuraBlogs. Nach fast 11 Jahren als kostenfreies, werbefinanziertes Angebot, habe ich mich entschieden, zukünftig einen anderen Weg zu wählen. Die Teilnahme mit einem Blog an dem Angebot wird kostenpflichtig.

schreibt Matthias Klappenbach in seinem und über sein Projekt.

Bis Mai 2015 hat sich der Lawblogger bei Jurablogs angemeldet und per RSS-Feed wurden seine Beiträge auf dem Aggregator unter jurablogs.com verbreitet. Fertig.

Jetzt ist es für Mehr-als-5-Artikel-pro-Monat-Blogger nicht mehr ganz so einfach: Matthias Klappenbach möchte für die Aggregation das Beste vom Blogger – sein Geld. Sein ganzes Geld? Nein, nur ein paar Cent: Zwischen 16,6 und 3 Cent pro Beitrag, je nach Tarif.

Das ist einigen Bloggern zuviel. Sie können und wollen sich das Bloggen leisten, aber nicht für das Einsammeln und Weiterverbreiten ihrer Beiträge zahlen.

Ich habe mir kurz Gedanken gemacht, wie ich mit der Umstellung von Werbefinanzierung zu Bloggerfinanzierung umgehe. Dazu habe ich meine Statistik an einem belieben Werktag angeschaut: 10 % der Leser eines Blogbeitrages kamen über Jurablogs.com. Das waren 10 mal mehr als über alle Suchmaschinen, die nicht Google heißen. Kostet mich – berechnet nach dem „Professional-Tarif“ – ganze 6,6 Cent. Die habe ich übrig. Deswegen war meine Entscheidung klar.

Nun, gut; als landblawgender Rechtsanwalt nutze ich dieses Weblog nicht nur zur Spielerei, wie beispielsweise Herr Graf mit seinen Archivalia. Dieses Medium hilft unserer Kanzlei und mir auch bei der Kontaktaufnahme zu Straftätern, an deren Bestes wir herangekommen wollen.

Aber was erspare ich unseren Lesern und mir dabei, wenn ich einmal im Jahr 99,00 Euro an Matthias überweise? Sie und ich müssen uns fortan nicht mehr mit überflüssiger Werbung auseinandersetzen, die Gewerbetreibende betreiben, um an mein Bestes und das der Leser heranzukommen.

Lieber Herr Graf, lieber Herr Endell. Leistung um der Gegenleistung Willen, das ist das Prinzip, nach dem unsere Wirtschaft funktioniert. Sie (und wahrscheinlich noch ein paar mehr Blogger) haben sich entschieden, keine Gegenleistung zu liefern und damit die Leistung von Jurablogs.com nicht mehr zu beziehen. Das ist OK. Einen Anspruch auf kostenlose Leistung haben Hartz-IV- und Prozeßkostenhilfe-Empfänger, weil es bei denen um Unverzichtbares geht. Blogbeiträge gehören nicht dazu. Auch Ihre nicht.

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Fortbildung: Einführung in die Strafverteidigung

Ganz zu Beginn meiner Karriere als Strafverteidiger und als Kanzleigründer hat mich mal ein erfahrender Kollege „gewarnt“: Jetzt noch bist Du Jäger, irgendwann wirst Du zum Gejagten.

Der RAV bildet am 25.4.15 von 10:00 – 18:00 Uhr neue Jäger aus, die fit gemacht werden für den Kampf um’s Recht.

Diese Fortbildung richtet sich an Kolleginnen und Kollegen, die einen Einstieg in die Strafverteidigung wünschen, sowie auch an Referendarinnen und Referendare.

Anhand zahlreicher Fälle und typischer Probleme aus der Praxis will sie einen ersten Einblick verschaffen und Handlungsmöglichkeiten der Verteidigung aufzeigen, wobei es dabei nicht um abstrakte Theoriediskussionen gehen wird.

Referentin/Referenten
Christina Clemm, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht
Hannes Honecker, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht
Ulrich v. Klinggräff, Rechtsanwalt

Die drei Gejagten bieten Gewähr für eine spannende Unterhaltung mit soliden Erfahrungsberichten, und das für kleines Geld. Weitere Infos gibt es auf der Website des RAV.

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Leerstühle für Strafverteidiger

ass-197x70Der kommende Samstag ist ein Tag, an dem man den herrlichen Blick aus einem freundlichen Seminarraum auf die Spree genießen sollte. Aber statt photographierender Asiaten und winkender Amerikaner auf Touristendampfern wird ein hochkarätiges Fortbildungsprogramm geboten.

Wer schon immer einmal

  • Prof. Dr. Jörg Arnold, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg
  • Prof. Dr. iur. Ulrich Sommer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Köln
  • Dr. iur. Rolf Raum, Vorsitzender Richter am BGH, Karlsruhe

leibhaftig erleben möchte, hat am 18. April 2015 die Gelegenheit dazu.

Die Referenten berichten über

  • Verteidigung in grenzüberschreitenden Strafverfahren in Europa
  • Die Tatprovokation und ihre Folgen
  • Immer noch Deal?!

Und außerdem treffen sich (maximal) 25 Strafverteidiger zu gemeinsamen Raucherpausen, zum geselligen Mittagessen und – wer mag – auch zum abendlichen Umtrunk. Insgesamt wird es zum 13. Mal eine spannende Fortbildungs-Veranstaltung im Berliner Hotel Abion am Spreebogen.

Weitere Infos gibt es auf der (neu gestalteten) Website von ASS-Seminar, der Selbsthilfegruppe einiger Strafverteidiger, die sich zusammen gefunden haben, um im kleinen Kreis hochwertige Fortbildung zu organisieren.

Wer mag, kann sich noch anschließen, ganz ohne Formularzwang via http://ass-seminar.de/kontakt/ beim Kollegen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Frank Wilhelm Drücke; es gibt noch ein paar wenige Leerstühle im Seminarraum.

Sehr bedauerlich allerdings: Für den abendlichen Umtrunk gibt es leider keine FAO-Bescheinigung. Für das übrige Programm aber schon.

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Neulich, in der Gerichtskantine

692219_web_R_by_kai Stachowiak_pixelio.deIch war zu früh beim Gericht, deswegen habe ich mich für die Wartezeit in die Kantine (heißt jetzt: Cafeteria) gesetzt und schon mal den Rechner startklar gemacht.

Auch der Vorsitzende hat die Zeit bis zum Termin für ein (mäßig) koffeinhaltiges Warmgetränk (sic!) genutzt. Beim Rausgehen kam er an meinem Tisch vorbei:

Na, schreiben Sie wieder was im Internet? Aaaalso, ich lese Ihre Artikel ja gar nicht. Aber was Sie da immer über unsere Verfahren berichten …

Richter sind schlechte Lügner. Ganz schlechte. ;-)

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Bild: © kai Stachowiak / pixelio.de

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Drei Anwälte und ein Richter

Es war eine nette Plauderei mit den Kollegen Thomas Schwenke und Henning Krieg, das Ganze professionell moderiert von dem Journalisten Marcus Richter; aus dem Nähkästchen, über Moral, Geld und warum nicht nur Superhelden Capes tragen. Und warum auch aus einem Finanzbeamten mal was Ordentliches werden kann, über einen sympathischen Syndicus und über Schokolade als Honorar für einen Strafverteidiger.

Podcast

Hinweisen möchte ich noch auf das Bild von uns drei Gepostcasten:

3 Anwälte

Die beiden Zivilisten mußten sich schriftsätzlich vorbereiten. Der Strafverteidiger macht sowas eher spontan. 8-)

Dank an Marcus für die Moderation und die Technik, und ein Dank an Thomas und Henning für das kurzweilige 2-Stunden-Gespräch.

Hier gehts direkt zum Podcast:

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Bild „3 Anwälte“: © Henning Krieg / Marcus Richter

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Schönen Dank auch …

… für das hier:

BestesJuraBlog2015 Ergebnis

Zunächst noch einmal an den Veranstalter und Organisator dieser Abstimmung, Kartellblogger und Rechtsanwalt Johannes Zöttl. Er hat sich die große Mühe gemacht und diese Umfrage gestartet, an der zahlreiche Leser von Jurablogs teilgenommen haben.

Natürlich freue ich mich, daß ich mit meiner Spielerei auf soviel Gegenliebe gestoßen bin. Daß ein kleiner Kreuzberger Strafverteidiger mehr Resonanz bekommt als ein Richter am Oberlandesgericht, hätte ich nicht wirklich gedacht und war auch gar nicht zu erwarten. Zumal ich auch erst am letzten Tag dieser Umfrage überhaupt davon erfahren habe, daß es sie gibt. Ich hatte an anderer Stelle zuviel zu tun, so daß ich mich um die Bloggerei gar nicht kümmern konnte.

Besonders bei den Lesern, die für unser Weblog gestimmt habe, möchte ich mich bedanken.

Aber ohne die stets hervorragenden Beiträge von Detlef Burhoff, Udo Vetter, Mirko Laudon, Rainer Pohlen, Werner Siebers, Alexandra Braun, Christoph Nebgen und von all den anderen (Strafrechts-)Bloggern hätte unser Blog keine Chance gehabt, so gut bei den Lesern anzukommen.

Einiges habe ich von den genannten und anderen Bloggern abgeschrieben, vieles hat mich inspririert und nochmehr habe ich von den Kollegen gelernt. Jeweils auf andere Weise, so daß das Blog der Kanzlei Hoenig Berlin eigentlich nur die Summe der besten Blogs darstellt.

Eine wunderbare Win-Win-Situation, alle haben Spaß und freuen sich über das Juratainment. Machen wir also gemeinsam weiter, (ab)schreibend, lesend und kommentierend.

Zum Schluß noch einen Dank in die Runde der Twitterer und Facebookfreunde für die Glückwünsche, die ich gern an die anderen Beteiligten weitergebe.

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Das beste Jurablog in 2015 …

… soll heute ermittelt werden. Im Herbst 1989 sind erst in Leipzig, dann in anderen Städten der DDR, Hunderttosendende – meist montags – auf die Straße gegangen. Sie skandierten „Wir sind das Blogleser-Volk“ und forderten freie Wahlen. Heute, am 11.03.2015, gibt es wieder (letztmalig für dieses Jahr) die Chance, im Kartellblog an einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und (relativ) geheimen Wahl teilzunehmen und für ein Leben in einer besseren Blogosphäre zu stimmen.

BestesJuraBlog2015

Also hopp-hopp! Klickt massenhaft! (Eine individuelle und ultimative Wahlempfehlung verschicke ich gern auf besondere Anforderung per geheimer eMail. 8-) )

Schon jetzt ein großes Dankeschön an den Veranstalter und Organisator dieser Abstimmung, Kartellblogger und Rechtsanwalt Johannes Zöttl.

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