In eigener Sache

Bearbeitungsgebühr für die Vertragsänderung

Wir haben die Prozesse unserer Mandatsbearbeitung optimiert. Das Ergebnis gestattet es uns, die Anzahl der Nutzerlizenzen unserer Anwaltssoftware zu reduzieren – von 8 auf 7 Lizenzen. Das spart 48 Euro netto monatlich.

Ich habe mich daher an das Unternehmen gewandt, das uns seit 2014 bei der Arbeit mit der Software unterstützt und dabei hilft, die Bugs (die jede Anwaltssoftware an der einen oder anderen Stelle hat) im Griff zu behalten.

Über den groben Kamm geschert paßt es seit 4 Jahren, wohl auch, weil wir die Beratungs- und Hilfeleistungen stets gern und pünktlich vergüten. Und zwar mit einem Betrag in der Höhe, für den sich andere Menschen neuwertige Mittelklassewagen kaufen.

Auch auf meine Bitte, die Reduzierung der Lizenzen zu organisieren, reagierte das Unternehmen flott und versorgte mich mit den Formularen, die der Hersteller der Software für solche weltbewegenden Änderungen vorsieht. Die eMail meines Geschäftspartners beinhaltete aber auch den folgenden Hinweis:

Für die Vertragsänderung würde eine Bearbeitungsgebühr von 75,- € berechnet werden.

Nota bene: Für das Übersenden und Entgegennehmen eines Formulares zur Änderung eines langjährigen Vertragsverhältnisses, aufgrund dessen wir jährlich round about 5.000 Euro zahlen, und das noch viele Jahre fortgesetzt werden sollte; eigentlich.

Auf diesen Hinweis habe ich dann in der mir eigenen Art reagiert. Dennoch bekam ich diese Rechnung:

Ich habe gestern die ursprünglich avisierten 75 Euro zuzüglich der Umsatzsteuer an diesen erfahrenen Marketing-Spezialisten überwiesen. Und mache mir so meine Gedanken … andere Mütter haben ja auch hübsche Töchter.

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Leistung und Gegenleistung im Zusammenhang mit dem beA

Ich habe eine Rechnung bekommen. Für „Leistungen der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer“ im Zusammenhang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA):

Mir juckt es in den Fingern, dazu einen passenden Kommentar zu schreiben. Ich lasse es aber vielleicht besser.

Nur eine Frage:
Wie bekomme ich die Grafik eines ausgestreckten Mittelfingers auf das Überweisungsformular, mit dem ich meine Gegenleistung an die Zertifizierungsstelle schicke?

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Die BRAK und die Datenverwaltung

Die Bundesrechtsanwaltskammer (das ist die Organisation, die u.a. verantwortlich ist für die Einrichtung des besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)) schickt mir eine eMail:

Ich habe vor einigen Monaten diesen „beA-Newletter“ bestellt. Und zwar im Wege des Double-Opt-In-Verfahrens.

Wenn die Kammer nun von mir erneut eine Bestätigung dafür abfordert, daß ich regelmäßig Post von ihr bekommen möchte, frage ich mich, was denn mit dem „Nachweis meiner Einwilligung in den Empfang des Newsletters“ geschehen ist, den ich im Rahmen meiner Double-Opt-In-Bestellung abgeliefert hatte.

Es ist sicher nur eine Kleinigkeit, die für sich genommen noch nicht einmal einen Blogbeitrag rechtfertigen würde. Aber vor dem Hintergrund der Flickschustereien wenig lustigen Geschichten um das beA, die von den Herrschaften bei der BRAK geschrieben wurden, entnehme ich dieser eMail den Hinweis auf wenig zuverlässige Arbeit in den Organisationsstrukturen unserer Selbstverwaltungsinstitution (pdf), die über die Einhaltung der beruflichen Rechte und Pflichten wacht. Das läßt mich nachdenklich werden.

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Die BRAK, das beA und die Klage

Die Verantwortlichen der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) weigern sich, für eine sichere Kommunikation zu sorgen.

Einerseits sind alle Rechtsanwälte gesetzlich dazu verpflichtet, das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu nutzen (wenn es denn mal irgendwann funktionieren sollte). Andererseits ist das, was bisher von der BRAK dafür zur Verfügung gestellt wird, nicht sicher.

Bei einer genaueren Analyse des beA wurde deutlich, dass die Probleme weit schwerwiegender sind als zunächst vermutet. Neben haarsträubenden Versäumnissen bei der Programmierung stellte sich heraus: Das beA ist derzeit so ausgelegt, dass Nachrichten nicht nur von den Empfängern entschlüsselt werden können. Denn die beA-Nachrichten werden unterwegs “umgeschlüsselt”: Auf einem Server namens HSM, den die BRAK als Betreiberin des beA kontrolliert, wird der Zugriff auf alle durchlaufenden beA-Nachrichten verwaltet. Nicht der Absender, sondern ein Server der BRAK steuert, wer letztlich die Nachrichten lesen kann. Das macht das beA extrem verwundbar: An dieser Stelle kann technisch die Kommunikation aller Anwältinnen und Anwälte in Deutschland mitgelesen werden.

Diese Hintertür des beA in seiner derzeitigen technischen Ausgestaltung ist eine Gefahr für eine Säule unseres Rechtsstaats: das anwaltliche Berufsgeheimnis.

So umschreibt die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. auf der Website www.bea-aber-sicher.de das massive, konzeptionelle Problem der Software, die ohnehin mit einer heißen Nadel gestrickt worden zu sein scheint.

Es geht nun darum, die Herrschaften der Bundesrechtsanwaltskammer mithilfe einer gerichtlichen Entscheidung dazu zu bewegen, das zu tun, wozu sie eigentlich ohnehin verpflichtet wären: Das Vertrauen in die Verschwiegenheit der Rechtsanwälte zu sichern.

Und weil die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe Geld kostet, auch dann, wenn Anwälte gegen ihre Vertreter klagen, rufen die Inititatoren zu Spenden auf. Es geht um einen recht überschaubaren Betrag von 25.000 Euro, den wir eigentlich zusammen bekommen sollten.

Hier gibt es weitere Informationen und Hinweise, wie man diesen Aktion unterstützen kann, sollte und muß.

Anwälte! Laßt das Glotzen sein. Kommt herüber und zahlt was ein! :-)

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Aufforderung zur Löschung, Unterlassung und Richtigstellung

Ich habe eine Abmahnung erhalten:

An RA Carsten R. Hoenig
Kanzlei Hoenig
Berlin, Lincke-Ufer 99

Sie haben in dem von Ihnen auf Ihrer gewerblichen KanzleiWebSeite betriebenen WebBlog meinen vollen Namen veröffentlicht, so geschehen u.a. am 12.02. 2018 und 24.02. 2018 – und haben damit gegen meinen Willen und ohne mein Einverständnis meine Identität preisgegeben.

Sie haben damit in schwerwiegender Weise meine Persönlichkeitsrechte und meine Privatsphäre verletzt sowie mein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Desweiteren haben Sie gegen Vorschriften des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes verstoßen.

Außerdem haben Sie mit Ihrem Verhalten gegen das Willkürverbot aus Art. 3 GG verstoßen – und mich willkürlich gegenüber anderen Kommentatoren Ihres Blogs benachteiligt/ diskriminiert. Da den anderen Lesern/ Kommentatoren des Blogs Vertraulichkeit/ Anonymitat bezüglich ihrer Identität insbesondere des vollen Namens gewährt wird, haben Sie diese Anonymität auch mir zu gewährleisten.

Desweiteren mache ich Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die von Ihnen willkürliche und rechtswirdrige Preisgabe meines Namens dazu geführt hat, dass andere Kommentatoren in Ihrem Blog menen Namen missbrauchen und unter meinem Namen Kommentare abgeben. So dass also die anderen Leser denken, dass diese Kommentare von mir sind, was jedoch definitiv nicht der Fall ist.

Ich fordere Sie daher ausdrücklich dazu auf, es zu unterlassen, meinen Nachnamen in Ihrem Blog zu veröffentlichen und es ebenfalls zu unterlassen, Kommentare, die unter meinem vollen Namen dort von anderen geschrieben werden, zu veröffentlichen. Ihre Nennungen meines Nachnamens im Blog sowie die bisher fälschlicherweise unter meinem Namen abgegebenen Kommentare haben Sie unverzüglich zu löschen. Es handelt sich hier im Fälschungen und um einen Missbrauch meines Namens/ meiner Identität.) – (so. z. Bsp. der Kommentar am 14.02. unter meinem Namen – mit geradezu absurdem Inhalt, den ich niemals geschrieben hätte) Es besteht hier ohnehin sehr stark der Verdacht, dass Sie es selbst sind, der hier in unseriöser, rechtswidriger und geradezu hinterhältiger Weise Kommentare unter meinem Namen in Ihrem Blog abgeben.

Wegen der Verletzung meiner Persönlchkeitsrechte u.a. und zum Ausräumen einer Wiederholungsgefahr fordere ich Sie auf, eine strafbewährte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben, in der Sie sich zu den oben benanten Unterlassungen verpflichten. Frist zur Abgabe hierfür: Freitag, 09. März 2018, 15 Uhr.

Desweiteren fordere ich Sie wegen der schwerwiegenden Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte, meiner Privatsphäre ua. dazu auf, mir ein Schmerzensgeld/ Entschädigung in Höhe von 1000 Euro zu zahlen.

Auch hierzu haben Sie sich in der strafbew. Unterlassungsverpflichtungserklärung zu verpflichten.
Fristsetzung zur Zahlung des Schmerzensgeldes/ Entschädigung an mich: 2 Wochen (ab 08.03.2018)

Sonst sage ich dazu nichts.

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Wenn das Silke liest

Das Wort zum Sonntag, heute via Twitter.

Wie es begann:

Und hier die Reaktionen:

Et nunc: Ludi incipiant …

, 7 Kommentare

Silke und die Zensur

Meine Güte, was hat mich Silke ausgeschimpft, wenn ich mal den einen oder anderen Blödsinn von ihr gelöscht an anderer Stelle (z.B. gesammelt und kommentiert) in einem Sonntagsblogbeitrag veröffentlich hatte. Und jetzt kommt sie auf diese Tour:

Silke hatte eine Frage zu John Wayne. Die konnte ich ihr nicht beantworten. Deswegen habe ich die Frage vergangenen Sonntag an die Crowd weitergeleitet. Das Schwarmwissen hat dann differenzierte Ergebnissen geliefert.

Augenscheinlich ist Silke aber nur schwer zufrieden zu stellen. Jedenfalls mokiert sie sich über eine dieser werthaltigen Antworten auf ihre Frage. Am vergangenen Mittwoch trudelte hier eine eMail von ihr ein.

Im html-formatierten Fließtext fordert sie mich „hiermit“ auf, einen Kommentar zu zensieren (sic!). Also zu löschen. Den hier:

Weil – meint sie samuraischwertscharf analysierend – dieser Kommentar beleidigend und menschenverachtend sei. Und nicht nur das, sondern darüberhinaus auch vörsätzlich beleidigend und menschenverachtend. Der Kommentar verletze sie in meiner Ehre.

Hui, starkes Stück!

Zuverlässig wie immer geht Silke auch davon aus, daß so ein Blogger wie ich nur über eingeschränkte Kenntnisse der Rechtslage verfügen kann. Deswegen folgt – na was? Richtig: – ihre Rechtsbelehrung:

Gemäß den gesetzlichen Vorschriten sind Sie als Webseiten-Betreiber dazu verpflichtet offensichtlich rechtswidrige Inhalte, insbesondere beleidigende Inhalte von Ihrer Internetseite zu löschen, spätestens jedenfalls nach Kenntnis bzw. ausdrücklicher Aufforderung zur Löschung.

Hmm. Das ist jetzt aber ganz schön schwierig. Auf der einen Seite gibt es ja diese viel zitierte Meinungsfreiheit. Andererseits haben wir da dieses Blogwerkdurchsetzungsgesetz. Habe ich was vergessen? Ach ja, die Zensurvorschriften, ich weiß grad nicht, wo die nun schon wieder geregelt sind. Und dann war da noch diese Silkesehrverletzungsverbotsverordnung. Ist aber auch verwirrend …

Aber Silke kennt sich aus und schreibt jetzt den ultimativen Satz:

Daher also fordere ich Sie zur unverzüglichen (!) Löschung dieses Kommentares auf.

Damit das Ganze auch ein richtiges Gewicht bekommt, unterschreibt sie die eMail mit vollem Rubrum:

Und jetzt??

Was macht man mit dieser Persönlichkeitsanalyse?


     

 

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Gern nehme ich weitere Vorschläge in den Kommentaren entgegen.
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Bild „John-Wayne-Double vor der Wanne„: © Mike Wolff (TSp), 2006

, 52 Kommentare

Frech: 50 Prozent Kapitalerstragssteuer

Da habe ich versucht, mir im Jahr 2017 eine solide Altersversorgung anzusparen. Und was macht das Finanzamt? Vereinnahmt die Kapitalerstragssteuer und reduziert die mühsam auf meinem Postsparbuch erwirtschafteten Zinsen auf die Hälfte.

In prangere das an! So geht man nicht mit der Leistungselite unserer Wirtschaft um.

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Silke hat eine Frage

Der heutige Sonntags-Beitrag mag unserem Blog-Maskottchen Silke helfen. Sie sucht den Popstar:

Wer ist denn eigentlich dieses drittklassige John-Wayne-Double vor dieser stark verschmutzten OldtimerKarre auf dem Foto ?
Sind Sie das etwa, Herr HoeniG ?! na, da muessen Sie aber noch ein bisschen üben. Und außerdem, da fehlen noch die Reitstiefel und der Revorlvergurt um den (Bier)-Bauch. Aber – da fällt mir ein – Sie stehen ja eher aufs Samurai-Schwert als Waffe der Wahl….
Also dann eben Revorlvergurt ohne Revolver, aber mit eingehängtem Samurai-Schwert.
Und natürlich noch ein schweissueberstroemtes Pferd, staubbedeckt vom scharfen Ritt durch die Berliner Prärie.
Also, schön üben, dann klappts vielleicht mit einem Auftritt im nächsten Western. Oder vielleicht wenigstens mit einer Komparsenrolle bei „Soko Wismar*

Hilfreiche Hinweise gern in die Kommentare.

Update und Anregung:
Bitte Popkorn und Bier in ausreichender Menge vorhalten!

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Bild: © Mike Wolff (TSp), 2006

, 35 Kommentare

Strafverteidiger als Popstar?

Wir erhalten ja schon allerlei unterhaltsame eMail-Anfragen. Aber diese Nachricht von gestern ist etwas Besonderes:

Bin ich jetzt ein Popstar? Und wenn ja: Was mache ich jetzt damit?

23 Kommentare