In eigener Sache

Briefzustellung nach Art der PIN Mail AG

Wir hatten uns schon gewundert, warum sich unser Briefposteingang in den letzten Tagen auf Null reduziert hatte. Heute kam die Antwort auf unsere Frage:

Der freundliche grünweiße Zusteller entschuldigte sich für die dreifache Menge der üblichen Post mit den Worten:

Er habe zwei Tage frei gehabt und da sei die Post eben liegen geblieben, weil es bei der PIN Mail AG keine Vertretung gibt.

Liebe PIN Mail AG. Zeit und Geld sparen auf Kosten Eurer (nicht vorhandenen oder/und unterbezahlten) Mitarbeiter? Zuverlässigkeit sieht jedenfalls anders aus.

Das ist keine „Top-Qualität“, sondern ganz lausiger Service!

Für die Interessierten: Der abgebildete Stapel Post ist ausschlielich Korrespondenz der Berliner Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden, meist Fristsachen, bei denen es auf verläßliche Zustellung und unverzügliche Bearbeitung ankommt.

Für die Überstunden, die bei uns nun notwendig werden, um die gesamte von der PIN Mail AG verzögert zugestellte Post heute noch zu bearbeiten, wünsche ich den Verantwortlichen mit Katastrophen vollgestopfte Feiertage und massive Umsatzrückgänge im kommenden Jahr. So!

Update:
… und wenn man diesen Ärger über das Kontaktformular bei der PIN Mail AG loswerden möchte, bekommt man erst einmal eine solche Rückmeldung:

Vorsorglich: Variante 2 und 3 der Fehlermeldung konnte ich ausschließen.

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Die Porzellankiste

Unverzichtbare Grundlage des Verhältnisses zwischen dem Verteidiger und seinem Mandanten ist das Vertrauen. Ohne das läuft in einem Strafmandat nichts.

Das weiß auch der Gesetzgeber, deswegen hat er den § 203 StGB geschaffen. Danach wird ein Vertrauensbruch böse bestraft.

Daneben – und für die Verteidiger unserer Kanzlei eigentlich noch wichtiger – stehen die zentralen berufsrechtlichen Regeln, die hier von der Rechtsanwaltskammer München übersichtlich zusammengestellt und erläutert wurden.

Der Berliner Kollege, Dr. Niklas Auffermann, hat die Regeln für die Inanspruchnahme externer Dienstleister auf den Seiten der Rechtsanwaltskammer Berlin vorgestellt.

All das dient der Erhaltung der entscheidenden Geschäftsgrundlage, dem Gefühl des Mandanten, daß er von seinem Verteidiger nicht verraten wird.

Der Grund dafür, daß ich diesen Blogbeitrag schreibe, ist ein Kommentar, der unter unserer Mitteilung über die Abschaffung der Papierakte in unserer Kanzlei stand.

Das ist auf den ersten Blick tatsächlich ein wunder Punkt. Schaut man dann einmal genauer hin, werden weitere Probleme erkennbar.

Mitarbeiter, Referendare und studentische Aushilfen unterstützen die Verteidiger beim Arbeiten. Überwiegend werden die Kanzleiserver oder Telefonanlagenvon von qualifizierten Technikern gewartet. Die wenigsten Anwälte reinigen ihre Kanzleiräume selbst. Auch wenn eine Reparatur, ein Umbau oder ein Umzug ansteht, verlassen die wenigsten Anwälte ihren bequemen Schreibtischsessel.

Für all solche und vergleichbare Arbeiten werden in aller Regel nicht-anwaltliche und/oder externe Dienstleister beauftragt. Eben weil es im Alltag auch nicht anders geht.

Nun ist es nicht so, daß ein Anwalt jeden x-beliebigen Menschen an die Interna einer Strafverteidigerkanzlei heranläßt. Die Auswahl und die Überwachung zuverlässiger Dienstleister ist der wesentliche Punkt. Darüberhinaus verpflichten sich die Externen zur Verschwiegenheit und unterzeichnen ein solches Formular:

Eine hundertprozentige Garantie ist das alles nicht, das liegt auf der Hand. Denn selbst dann, wenn Verteidiger sich selbst an den Kopierer stellt, und die Akten einscannt, gibt es Sollbruchstellen: Wird die Festplatte des Kopierer zuverlässig gelöscht, bevor das gebrauchte Gerät gegen ein neues ausgetauscht wird? Um nur ein Beispiel für viele Datenleckfallen zu nennen.

Es kommt also stets auch auf den Verteidiger an, wie sensibel er mit den unterschiedlichen Anforderungen an die Geheimhaltung umgeht. Bußgeldakten sind anders zu handhaben wie die Informationen über den Aufenthaltsort eines per Haftbefehl gesuchten Mandanten. Ein Parkverstoß ist mit dem Steuerbetrug eines Vorstandsvorsitzenden nicht vergleichbar. Entsprechend gestuft ist bei uns auch der Umgang mit den Daten organisiert. Es wäre übertrieben, den Schwarzfahrt-Vorwurf auf einem vom Netzwerk getrennten und verschlüsselten Speichermedium zu verwalten.

Zum dem Thema, das den „Vater der Pozellankiste“ umtreibt: Unser Berliner Dienstleister für’s Aktenkopien ist eine Rechtsanwaltskanzlei, die die Straf- und Bußgeldakten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften abholt, einscannt und uns auf geschütztem elektronischem Wege übermittelt.

Im Grunde gibt es eine absolute Datensicherheit nur für solche Daten, die nicht erhoben werden. Und ausschließlich mit einer Glaskugel ausgestattet kann kein Strafverteidiger arbeiten.

Für den oben genannten Bedenkenträger bedeutet das: Wenn Du verhindern willst, daß „Deine Ermittlungsakte“ dem beschriebenen Risiko ausgesetzt wird, solltest Du darauf achten, daß erst gar keine angelegt wird. 8-)

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Der Kreuzberger Kampfradler

FimberpasshöheNoch ein Thema, das sich für einen Blogbeitrag am Sonntag eignet: Fahrrad-Aktivisten.

Von ihrer Anlage her sind das zunächst erst einmal ganz normale Fahrradfahrer. Es gibt aber einige, die das unmotorisierete Zweirad nicht nur als Mittel zur Fortbewegung sehen, sondern eine Lebenseinstellung damit verbinden. Das führt dann schon einmal dazu, daß alles was das Radfahren einschränkt, zum Angriff auf das eigene Leben stilisiert wird. Und dementsprechend verteidigt werden muß. So entsteht eine Art Fundamentalismus.

Kreuzberg ist ein Territorium, in dem viele von diesen Aktivisten pedalieren. Sie haben erreicht, daß endlich eine Hauptverbindungsroute zwischen unserer Kanzlei und dem Kriminalgericht fahrradfreundlich gestaltet wird. Seit ein paar Tagen gibt es auf der Skalizer- und Gitschiner Straße einen weißen Strich auf der Fahrbahn, der einen – benutzungspflichtigen – Radweg vom Autoverkehr trennen soll. Eine grundsätzlich feine Sache, muß ich doch jetzt nicht mehr Umwege in Kauf nehmen, wenn ich mit Rad zur Arbeit fahre und dem Autolärm nicht auf die Ohren haben will.

Radwege schaffen Freiräume, aber nicht nur für Radfahrer, sondern auch für Autofahrer, die irgendwo parken müssen, wenn sie nicht mehr Autofahren wollen. Dann kriegen die aktivierten Biker erhöhten Puls, aber so richtig. Und der äußert sich dann in organisierter Form, über die man dann die Welt via Twitter informiert.

Was mir sofort aufgefallen ist: Der Supersportler auf der Tacx-Rolle fährt durch die automobile Rush Hour ohne Helm! Selbstverständlich habe ich das sofort reklamiert.

Das geht ja nun gar nicht, vor den großen Augen der kleinen Kinder ein schlechtes Vorbild abzugeben! Aber auch diese nur gut gemeinte Warnung empfindet der gemeine Fahradfundamentalist als lebensbedrohlich (s.o.) und fordert mich unter Beifall seinesgleichen zur sofortigen Rechtfertigung meiner desaströs-diskriminierenden Rechtsansicht auf:

Ok, es ist manchmal anstrengend, mit dem Rad zu fahren. Und ich möchte mir nicht ins eigene Gesicht schauen, wenn ich mein MTB den Fimberpaß hochtrete.

Aber muß man hier im Berliner Flachland genauso verbissen sein?

Immer schon locker bleiben, Kampfradler. Aus einem verkniffenen Hintern kommt selten ein fröhlicher Furz!

Update:
Volksentscheid Rad @radentscheid hat mich blockiert, der humorlose Geselle.

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Die Ansichten einer Silke

Warum fällt mir bei Silke eigentlich Heinrich Böll ein? Egal, ich wollte ja über einen anderen Clown schreiben.

Silke ist ja wieder aufgetaucht und engagiert sich weiter mit ihren Kommentaren hier im Blog. Das ist erfreulich.

Jetzt bin ich aber verwirrt ob der entgegenstehenden Rechtsansichten.

Unter dem Beitrag zur AfD-Werbung des Berliner Anwaltvereins gab es diese unterschiedlichen Standpunkte:

Ich hatte mit einem schlichten „Nö!“ geantwortet. Ein anderer Kommentator sprang mir hilfreich zur Seite:

Da war ich nun erst einmal erleichtert. Dann aber kam das hier:

Also nä, wo kommen wir denn hin, wenn sich ein Strafverteidiger an Recht und Gesetz halten soll? Nach Art. 20 GG sind die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden. Von Rechtsanwälten steht da nichts! Tja, und jetzt?

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Zu verschenken: Hängehefter von Soldan

Nachdem wir in unserer Kanzlei keine Papierakten mehr führen, sondern (nahezu) ausschließlich digitale Akten (dazu der Blogbeitrag vom 1. Dezember), können wir unsere Hängehefter aus dem Hause Soldan abgeben:

Von neuwertig bis hin zu deutlich erkennbar gebraucht, aber stets noch brauchbar, und mit dem entsprechenden Zubehör ist alles da. Einzige Bedingung: Selbstabholer.

Für Youngster und Startups kostenfrei, für Etablierte oder engagierte Greenhorns gegen eine Spende an die Berliner Obdachlosenhilfe

Update 16.12.2017:
Es haben sich zwei drei Kolleginnen gemeldet und ihr Interesse an den Ordnern bekundet. Wenn sie weg sind (also, die Ordner, meine ich, nicht die Kolleginnen), schreibe ich hier ein weiteres Update hinein.

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Die AfD und der Berliner Anwaltsverein

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,

der Berliner Anwaltsverein nimmt für sich in Anspruch, die Interessenvertretung der Anwaltschaft in Berlin zu sein. Ich werde dort Mitglied seit 1996 – dem Jahr meiner Zulassung als Rechtsanwalt – gewesen sein.

Warum ich hier und jetzt meinen sofortige Austritt aus dem Verein erkläre, teile ich Euch mit

in diesem offenen Brief.

In der Ausgabe Juli/August 2017 des Berliner Anwaltsblatts fand ich – nach dem Hinweis des Kollegen Alexander Bredereck auf einer Social Media Plattform – eine Stellenanzeige der AfD, genauer: Der „Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) im Abgeordnetenhaus von Berlin“.

Mit dieser einseitigen Anzeige sucht die AfD „Referenten für Rechtsangelegenheiten und Justiz„. Sie richtet sich damit an die über 4.200 Mitglieder des Berliner Anwaltsvereins.

Gebraucht werden Anwälte zur „qualifizierten Vorbereitung parlamentarischer Initiativen (u. a. Anfragen, Gesetzesentwürfe und -änderungen)“, zur „selbständigen Aufbereitung aktueller fachpolitischer Themen sowie zur Vorbereitung von Entscheidungsvorlagen für die Fraktion und Abgeordnete„, für die „Kontaktpflege und Kooperation mit Verfassungsorganen und gesellschaftlichen Interessensgruppen„.

Die Aufgabengebiete sind laut der Anzeige u.a. die „Erarbeitung fachpolitischer Positionspapiere im Bereich der Innenpolitik, inneren Sicherheit, des Polizei- und Asylrechts sowie das Schreiben von Reden in den genannten Bereichen„.

Neben Grundkenntnissen des parlamentarischen Betriebs und den üblichen Einstellungsvoraussetzungen werden Kenntnisse und Erfahrungen in den einschlägigen Politik- und Rechtsbereichen der Innenpolitik gewünscht.

Dazu gehören unter anderem Polizei und Sicherheit, Verwaltungsstrukturen, Dienstrecht und Asylrecht. Weiterhin können Sie fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der ausländerrechtlichen Bestimmungen und den entsprechenden Bestimmungen in den Sozialgesetzbüchern nachweisen.

Für diese Anzeige hat der Berliner Anwaltsverein von der AfD-Fraktion 2.600 Euro bekommen.

Allein aus diesen Informationen kann ich noch keine Rückschlüsse darauf erzielen, wer hier wen unterstützt: Zahlt die AfD an der Berliner Anwaltsverein, um dessen Arbeit zu unterstützen und zu versuchen, Einfluß auf die Vereinstätigkeit zu nehmen? Oder veröffentlicht der Verein die Anzeige, um die Ziele der AfD-Fraktion voranzubringen?

Das ist aus meiner Sicht aber auch völlig egal. Es läuft auf dasselbe hinaus: Rechtsradikale Rassisten zu unterstützen oder von Neonationalsozialisten unterstützt zu werden, ist aus meiner Perspektive gleichermaßen verwerflich; und daran werde ich mich nicht – auch nicht mittelbar – beteiligen. Der Berliner Anwaltsverein, bzw. dessen Vertreter, sind sich scheinbar nicht zu schade, sich für den Anzeigenpreis zu prostituieren und diejenigen zu unterstützen, die sich für die Abschaffung dessen einsetzen, deren Garanten die Mitglieder des Vereins eigentlich sind.

Wiedereinführung der Todesstrafe, De-Facto-Abschaffung des Art. 16a GG, Schußwaffengebrauch gegen Frauen und Kinder, Einschränkungen der Religionsfreiheit nach Art. 4 GG, Rücknahme des Atomausstiegs, Nein zu den Klimaschutzzielen usw. usf..

All das und noch viel mehr, wird sie machen, wenn die AfD an den Schaltstellen wär‘.

Dazu braucht diese Partei, die dafür angetreten ist, grundlegende Elemente unserer Verfassung abzuschaffen, kompetente Unterstützung, die von dem Berliner Anwaltsverein gegen Geld mit der Veröffentlichung dieser Anzeige geleistet wird.

Auf eine zu Recht empörte Reaktion der Kollegin Maria Elsbernd veröffentlicht die Redaktion des Berliner Anwaltsblatts die folgende Erklärung:

Die Anzeige ist im Inseratsteil als Stellenanzeige der Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) im Abgeordnetenhaus von Berlin gedruckt worden. Die Redaktion nimmt die Trennung von redaktionellem und Anzeigenteil ernst.

Ja, ne; is klar. Das kenne ich auch aus anderen Blättern, die nur mit Werbe-Anzeigen wirtschaftlich zu verbreiten sind. An welcher Stelle erkenne ich als zukünftiges Exmitglied, daß Ihr Euch den Umtrieben der Rechtspopulisten – trotz der Anzeige – entgegen stellt?

Ich kann noch ein weiteres Argument vorwegnehmen, das erfahrungsgemäß in vergleichbaren Diskussionen angeführt wird: Die AfD ist in Land- und Bundestagswahlen gewählt worden. Ja, das ist richtig; in freien und geheimen Wahlen. Aber das hat es auch schon mal gegeben:

Bei den Reichstagswahlen am 14. September 1930 wurde die NSDAP mit 18,3 Prozent der abgegebenen Stimmen zweitstärkste Partei hinter der SPD.

Das grausame Ende der Wahlerfolge dieser Alt-Nazi-Partei ist bekannt. Bekannt ist auch, wie eine Neu-Nazi-Partei mit dieser einmaligen und unsägliche Katastrophe heute umgehen möchte.

Ich unterstelle niemandem aus dem Redaktionsteam des Berliner Anwaltsblatts, sich dieses unerträgliche Gedankengut der AfD zu eigen gemacht zu haben. Aber ich kenne zuviele Leute, die noch in den siebziger Jahren behauptet haben, sie hätten von den Entwicklungen in den dreißiger Jahren angeblich nichts mitbekommen. Wer sich auch nur ganz oberflächlich mit der Zeit um die Mitte der 1920er Jahre bis 1933 beschäftigt hat, wird die Parallelen zu Entwicklung insbesondere der AfD und ihren Kameraden leicht feststellen.

Es ist nicht nur diese in dieser Anzeige zutage getretende Gleichgültigkeit des Redaktionsteams und des Vorstands des Berliner Anwaltsvereins gegenüber der aktuellen Entwicklung, sondern auch der aktive Support einer rechtsnationalistischen Bewegung, der für mich unvereinbar ist mit den Leitgedanken des Vereins, in den ich vor über zwei Jahrzehnten eingetreten bin.

Der Berliner Anwaltsverein gesellt sich mit dieser Anzeige in die gefährliche Nähe des Teufels. Und weil ich nicht auch irgendwann einmal nach Schwefel stinken will, ziehe ich mit aus dieser Nähe mit sofortiger Wirkung zurück.

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Hybrid-Akte ad acta gelegt

Vor vielen Jahren haben wir in unserer Kanzlei begonnen, die Handakten der Mandate zu digitalisieren.

Die berufsrechtlichen Anforderungen an die Aktenführung orientierten sich seinerzeit noch im Wesentlichen am Zivilprozeß des letzten Jahrhunderts; da galt es anfangs den einen oder anderen konservativen (im Sinne von: papiererhaltenden) Widerstand zu überwinden.

In einem ersten Schritt hatten wir von der Papierakte digitale Kopien angefertigt und damit jeweils zwei Akten pro Mandat angelegt:

Zum einen die führende analoge Akte zwischen zwei Pappendeckeln,
zum anderen die eAkten-Kopie auf dem Server.

Also eine klassische Hybrid-Akte.

Relativ flott haben wir die Rollen vertauscht: Vollständig und führend wurde die digitale Akte, die analoge Handakte war ab da nur noch das Abbild der eAkte, aber immer noch als hybrides Pärchen.

Die Papierakte verblieb dann im Laufe der Zeit immer häufiger im Schrank. Per Post eingehende Dokumente wurden eingescannt und zur Akte gespeichert, aber nach dem Eincscannen zunehmend selten als Original abgeheftet, sondern geschreddert. Der digitale Posteingang wurde gar nicht erst ausdruckt, sondern ohne Umweg zur eAkte gespeichert.

Der Pappdeckel diente fortan eigentlich nur als eine haptische Sicherungskopie für ausgewählte Dokumente. Und zur Beruhigung skeptischer Bedenkenträger.

Dieses analoge Backup haben wir nun auch noch abgeschafft. Die Bedenken haben sich aufgelöst, die Skepsis gegen die elektronische Akte wich dem Vertrauen in das elektronische Sicherungskonzept unserer Kanzlei.

Grundsätzlich gibt es jetzt nur noch das digitale Aktenstück. Für unverzichtbare Originale haben wir Sammelakten – pro Dezernat und Verteidiger jeweils einen Leitzordner. Mehr Pappe braucht hier kein Mensch.

Unsere großen schwarzen Aktenschränke waren bisher schon nicht ausgelastet. In ein paar Monaten stellen wir sie einem Kollegen zur Verfügung, der diese Entwicklung vom Papier zum Speicher-Chip noch vor sich hat.

Digitale(!) Vorbestellungen an Selbstabholer können bereits jetzt schon entgegen genommen werden.

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Aufrüstung der Strafverteidigung

Nachdem die Landeskriminalämter in Berlin mit immer effektiveren Mitteln ausgestattet werden, haben auch wir nun bei den Ressourcen der Strafverteidigung zugelegt.

Fricki (nicht: Freaky! ;-) ) ist ausgebildeter Spürhund zum Auffinden vorhandener (oder noch zu entwickelnder) Strafbarkeitslücken.

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Die Schnorrer und die Exitfilm

Ich hatte in der Vergangenheit einen recht unangemehmen Kontakt mit dem von Dipl.-Jur. Andreas Baum geführten Unternehmen EXIT Film- und Fernsehproduktion. Nicht nur ich, sondern auch andere Kollegen fühlten sich von den Filmemachern über’s Ohr gehauen.

Jeder Anwalt kennt die Mal-eben-eine-kurze-Frage-Anfragen, mit denen manche Menschen versuchen, für lau an das know how professioneller Berater zu kommen. Verlangt wird, manchmal mehr – manchmal weniger, daß sich der Rechtsanwalt die (seine!) Zeit nimmt, um Probleme fremder Leute zu lösen – aber jeweils ohne daß diese irgendwie auf die Idee kämen, dafür auch eine wie auch immer gestaltete Gegenleistung anzubieten.

Die Exitfilm hat sich in der Vergangenheit genau auf diesem Terrain bewegt. Nicht um eigene Rechtsprobleme zu lösen, sondern um kostenlos Material abzugreifen, das die Filmemacher anschließend in einer eigenen Produktion verwurstet haben, die sie dann für teuer Geld verkaufen konnten. Der Lieferant des Materials wurde in den beschriebenen Fällen noch nicht einmal mit einem warmen Händedruck entlohnt.

Scheinbar ist Andreas Baum und die Exitfilm weiter auf diesem Beratungsschnorrer-Marktplatz unterwegs, damit die Herstellung einer „ZDF-Dokumentation“ entsprechend seines Mottos sehr viel preiswerter – und mit Sicherheit günstiger, als Sie vermuten! wird bzw. bleibt.

Kollegen berichteten über eMails, die sie kürzlich von der Film- und Fernsehproduktions-Gesellschaft erhalten hatten. Auch ich habe am Wochenende von Exitfilm Post bekommen:

Subject: Anfrage nach Betroffenen für ZDF-Doku zum Thema Cold Calls und unerlaubte Werbeanrufe

Sehr geehrter Herr Hoenig,

wir arbeiten an einer ZDF-Dokumentation über untergeschobene Verträge am Telefon bzw. nicht genehmigte Werbeanrufe (Cold Calls). Kennen Sie Betroffene und können Sie uns Kontakte zu einigen Fällen aus jüngster Zeit vermitteln? Um andere Verbraucher aufzuklären, ist es für die Berichterstattung wichtig, dass Betroffene über Ihre Erlebnisse erzählen.

Unser besonderer Fokus liegt auf Energieanbieter. Darüber hinaus sind wir interessiert an anderen Fällen, in denen Verbrauchern Verträge untergeschoben wurden. Daher würden wir uns freuen, mit Ihrer Hilfe Geschädigte zu finden, die mit uns reden wollen.

Sollten Sie aus Ihrer Mandantschaft jemanden finden können, stünden Sie auch als Experte für ein kurzes Interview zu Verfügung?

Ich verzichte sehr gern auf die erneute Zusammenarbeit mit diesem Laden. Bedauert habe ich den Mitarbeiter von Exitfilm, der mir die eMail geschickt hat. Deswegen habe ich ihn informiert über das Geschäftsgebaren seines Arbeitgebers.

Sehr geehrter Herr H*,

nichts gegen Sie persönlich, aber mit dem Unternehmen, für das Sie auftreten, habe ich in der Vergangenheit ziemlich üble Erfahrungen gemacht.

Ich arbeite selbstverständlich gern mit Film-/Fernsehschaffenden zusammen und liefere ihnen Material für deren Produktionen. Aber wenn ich mich – wie von der Exit – über’s Ohr gehauen fühle, fallen mir nur ziemlich üble Schimpfworte ein, die ich hier besser nicht aufschreibe.

Worum geht es? Das können Sie hier nachlesen.
http://tinyurl.com/yas46j3y

Mit Betrügern habe ich berufsbedingt oft zu tun. Und Schnorrer schicke ich regelmäßig dahin, wo sie meiner Ansicht nach hingehören … Diese „Exitfilm“, für die Sie arbeiten, paßt gut in diesen Zusammenhang.

Suchen Sie, sehr geehrter Herr H*, sich einen *seriösen* Arbeitgeber; dann können Sie sich gern nochmal bei uns melden; ich stehe Ihnen dann mit spannenden Informationen gern zur Verfügung.

Ihnen ein schönes Wochenende noch! Dem Unternehmen wünsche ich die Pest den Hals.

Liebe Kollegen, wenn Ihr auf die Zusammenarbeit mit Exitfilm nicht verzichten wollt: Laßt Euch eine Vergütungsvereinbarung unterzeichnen und liquidiert einen Vorschuß, bevor Ihr Euch mit diesen Leuten abgebt. So machen es alle Strafverteidiger mit den Leuten, denen man einen Betrug zur Last legt.

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Bild: Screen Shot von der Website der Exitfilm, auf der Andreas Baum über die „Kosten“ informiert.

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Crash: Kurs der Commerzbank bricht ein

Welchen Effekt der Blogbeitrag eines Kreuzberger Strafverteidigers auslösen kann, zeigte sich heute auf dem Aktienmarkt.

Unser Bericht vom 07.11.2017 über die unseriösen Geschäftspraktiken der Commerzbank Hannover führt heute zu massiven Kurseinbrüchen der Bankentitel an den internationalen Börsen.

Binnen weniger Stunden nach Eröffnung des heutigen Handelstages sackte die Aktie der Commerzbank um 2 Prozent in den Keller.

Noch unbestätigten Berichten zufolge soll sich der Vorstandsvorsitzende der Bank, Herr Martin Zielke, nun den Herrn V. aus der Filiale Hannover vorgeknöpft und ihn am ausgestreckten Arm aus einem Fenster im 56. Stockwerk des Commerzbank Towers in Frankfurt am Main rausgehalten haben.

Aus Insiderkreisen war zu erfahren, daß der Chief Risk Officer des Vorstands, Herr Dr. Marcus Chromik, bereits auf dem Weg nach Kreuzberg sei, um noch größere Verluste möglichst zu verhindern.

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Bild: Screenshot ca. 9:45 Uhr / finanzen.net

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