In eigener Sache

Vorschnußschokolade

Vorschüsse auf’s Honorar kommen in der Regel per Überweisung oder Barzahlung. In Ausnahmefällen aber auch mal per Paketdienst:

Besten Dank! Volltreffer. Da berät der Strafverteidiger doch dreimal so gern.

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Sonja W. und keine Nußschokolade

Das wird jeder Anwalt kennen, der per eMail erreichbar ist: Diese Mal-eben-zwischendurch-ein-kleine-Frage-Steller.

Wir gehen unterschiedlich mit solchen Anfragen um. Heute habe ich mich für eine neue Variante entschieden und ich dachte, ich könnte mir damit eine Tafel Schokolade „verdienen“.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihre Website bzw. zu Kommentar 24 zum Thema ärztliche Schweigepflicht wie folgt

Ric says:
5. März 2017 um 16:22 Uhr

Angenommen man widerlegt diese „konkludent“ unterstellte Befreiung von der Schweigepflicht einfach von vorneherein, indem man dem eingereichten Attest eine formlose Erklärung mit Unterschrift beifügt, aus der eindeutig hervor geht, dass man den behandelnden Arzt mit Vorlage des Attests jedoch nicht von seiner Schweigepflicht entbindet!? Nur deswegen kann ein Richter solch ein Gesundheitszeugnis ja nicht einfach verwerfen/ignorieren.

www.kanzlei-hoenig.de/2017/das-rechtsgefuehl-zur-schweigepflicht-eines-arztes/

Frage:

Darf der Richter den Arzt trotzdem anrufen und Details zum Gesundheitszustand abfragen?

Ist Ihnen Fachliteratur zum Thema bekannt, ob ein Richter sich über dei Ablehnung der Schweigepflicht durch den Patienten hinwegsetzen darf?

Falls Sie für die Antwort ein Honorar verlangen, müsste zunächst dessen Höhe geklärt werden

Mit freundlichen Grüssen

Diese eMail hatte Sonja W. mir am Samstagabend um 20:36 Uhr geschrieben. Ich habe ihr am Sonntagmorgen, fast noch im Bett liegend, um 8:05 Uhr geantwortet:

Sehr geehrte Frau W.

Vielen Dank für Ihre eMail.

> Frage:
>
> Darf der Richter den Arzt trotzdem anrufen und Details zum
> Gesundheitszustand abfragen?

Antwort:

Nein.

> Ist Ihnen Fachliteratur zum Thema bekannt, ob ein Richter sich über
> dei Ablehnung der Schweigepflicht durch den Patienten hinwegsetzen darf?

Nein.

> Falls Sie für die Antwort ein Honorar verlangen, müsste zunächst
> dessen Höhe geklärt werden

Nußschokolade?

Schönes Wochenende!

So, und was passiert? Genau: Statt auf den Vorschlag hinsichtlich des Beratungshonorars einzugehen, kommt kurze Zeit (um 10:28, vermutlich kurz nachdem Sonja W. ihren ersten Jasmintee gegen den Katerkopfschmerz ausgetrunken hat) diese Promotionsaufgabe:

Noch eine Frage.

Welche Gesetze und/oder Rechtsgrundsätze verletzt ein Richter, der den Arzt anruft und zum Gesundheitszustand des Patienten ausforscht, obwohl der Patient respektive der Angeklagte eine Befreiung des Arztes von der Schweigepflicht zusammen mit der Zusendung der ärztlichen Beschenigung ausdrücklich abgelehnt hat?

Im vorliegenden Fall hatte die behandelnde Fachärztin für Allgemeinmedizin in ihrer Bescheinigung die Diagnosen und die einzelnen Symptome und die Nebenwirkungen der verordneten Medikamente, die zur Verhandlungsunfähigkeit führten, detailliert und schlüssig vorgetragen. Schon deshalb erschliesst sich nicht, warum der Richter die Fachärztin dennoch angerufen hat.

Die Fachärztin liess sich von dem Anruf des Gerichts über den Tisch ziehen und hat ihre Feststellungen am Telefon nochmals wiederholt. Der Termin wurde verlegt. Hierzu wäre es wegen der aussagefähigen fachärztlichen Bescheinigung allerdings nicht erforderlich gewesen die behandelnde Fachärztin anzurufen.

Das Verhalten der Fachärztin erscheint als verzeihlich, weil diese wegen dem Anruf des Richters davon ausgegangen war, dass eine Befreiung von der Schweigepflicht vorliegen würde.

Der Richter wusste aber ohne jeden Zweifel, dass keine Befreiung vorlag

Mit freundlichen Grüssen

Was glaubt diese Sonja W. eigentlich, wie ich meine Sonntage gestalte? Statt auf der Couch zu liegen und ins Kaminfeuer zu schauen oder einen lustigen Blogbeitrag zu schreiben, soll ich ihr Rechtsrat erteilen, der ihr noch nicht einmal eine Tafel Nußschokolade Wert zu sein scheint?

Ick gloob‘, et hackt!

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Bild: © w.r.wagner / pixelio.de

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Der Dank eines Mandanten

Leistung und Gegenleistung sind Richtlinien, an denen wir uns bei der Entgegennahme von Verteidigungsaufträgen orientieren. In den meisten Fällen besteht die Gegenleistung unserer Mandanten in der Zahlung des Honorars in Geld.

Es gibt aber auch Varianten. Die reichen von einem schlichten, aber aufrichtigen „Dankeschön!“ über eine Schachtel Schnapspralinen bis hin zu sowas hier:

Der junge Mann hatte wiederholt mit der Strafjustiz Konflikte, bei deren gütlichen Beilegung ich immer wieder mitgewirkt habe. Irgendwann stand er dann mit dem Pocketbike auf den trainierten Armen vor der Kanzleitür und meinte: „Hier, für Dich, Alta! Vielen Dank!

Seitdem steht das Moppedchen in unserem Besprechungszimmer und erinnert an die großartigen Momente des schönsten Berufs wo gibt. 

Der junge Mann ist längst erwachsen und braucht meine Hilfe nicht mehr.

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Mittagspausentalk mit einem Kreuzberger Kellner

Heute in der Mittagspause: Drei Strafverteidiger und ein Kellner.

Bestellt – geliefert – gegessen – bezahlt. Der neue Kellner bemerkte unsere Routine; ins Cafe Rizz gehen wir schon seit einigen Jahren zum Mittagessen.

Und er war interessiert …

Kellner:
Arbeitet Ihr hier in der Nähe?

Strafverteidiger:
Ja, am Paul-Lincke-Ufer.

Kellner:
Und was macht Ihr?

Strafverteidiger:
Wir verdienen unser Geld mit Verbrechen.

Kellner:
Ah. Banker!

Ich bin sicher, der junge Mann ist auf dem richtigen Weg …

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Bild: ©Tilmann Jörg / pixelio.de

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Heute: Sonntagsarbeit in der Unterhaltungsindustrie

Wenn ich richtig gezählt habe, sind es über 20 Unterhaltsindustriearbeiter, die sich heute Morgen zu nachtschlafender Zeit am heiligen Sonntag im Film-Studio treffen.

Dazu kommt noch das Team vom Catering und weitere hilfreiche, deswegen unverzichtbare Sonntagsarbeiter. Und wozu das Ganze?

Was an früheren Sonntagen dabei herausgekommen ist, kann sollte man sich hier mal anschauen.

Eine willkommene Abwechselung im Alltag eines Strafverteidigers, die insbesondere wegen des tollen Teams der Sonntagsarbeiter große Freude macht. Trotz des frühen Aufstehens, zu einer Zeit, in der der Rest der Welt noch im Bette liegt.

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Abmahnung: Offener Brief an Peter Smola, Photograph

Sehr geehrter Herr Peter Smola,

Sie sind österreichischer Photograph, leben in der Nähe von Wien und stellen Ihre Bilder teilweise auf Pixelio.de ein.

Eines der Bilder, die Ihrem Namen zugeordnet sind, habe ich dort am 5.1.2015 oder ein paar Tage vorher heruntergeladen. Dazu haben Sie mir umfassende Nutzungsrechte zugestanden. Nämlich die „Kommerzielle und redaktionelle Nutzung“ mit einem „erweiterten Bearbeitungsrecht“. Nur eine Bedingung haben Sie genannt, die ich zu erfüllen habe:

Das Bild habe ich für diesen Blogbeitrag genutzt, und zwar in einer Größe von 250 x 197 Pixel.

Und was habe ich vergessen? Das hier:

__
Bild: © Peter Smola / pixelio.de

Das tut mir Leid und dafür möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen (auch wenn das jetzt nicht viel weiterhilft).

Wenn Sie sich mal ein paar meiner bebilderten Blogbeiträge anschauen möchten, finden Sie jedes Mal diesen „footer“ mit dem Namen des Photographen und den Link auf Pixelio, wenn es sich um ein solches Stockphoto handelt. In dem erwähnten Blogbeitrag habe ich diese Zeile erst vor ein paar Tagen ergänzt.

Anlaß für die Ergänzung war eine

Ein Rechtsanwalt Sascha Schlösser aus Erfurt hat mich daran erinnert, daß ich da was vergessen habe, und mir geschrieben – wie wohl zuvor schon 1.697 anderen „Gegnern, gg. Gegnervertretern“ auch. Herr Schlösser hat mir ausführlich, aber gleichwohl nicht nur aus Sicht eines kleinen Strafverteidigers völlig verschwurbelt, auf 23 Seiten erklärt, daß ich vergeßlich bin.

Und diese Bleiwüste hat er mir nicht nur einmal, sondern – wir augenscheinlich üblich für einen Zivilrechtler – per Fax vorab (gleich zweimal), außerdem als Datei per eMail und dann nochmal per Post, also viermal geschickt. So richtig verstanden habe ich das nicht, was der Anwalt da mit seinem Legosystem für Textbausteine reichlich durcheinander zusammengesteckt hat.

Eine Struktur in seinem Schreiben konnte ich nämlich nicht erkennen. Auf Seite 8 von 23 fand ich dann endlich das, was Herr Sascha Schlösser von mir wollte:

Das möchte ich dann hier mal gleich erledigen:

Ich verpflichte mich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, dennoch rechtsverbindlich,

1.
es ab sofort zu unterlassen, ohne die Zustimmung von Ihnen, Herr Peter Smola, Vöslauer Straße 66/8, A-2500 Baden, das von Ihnen mutmaßlich hergestellte und (unter anderem) unter der Adresse https://www.pixelio.de/media/561234 (am 06.09.2017) downloadbare Lichtbild mit dem Namen „verdreht“ ohne den bei jeder Verwendung anzugebenden, eindeutig zuordenbaren Urhebervermerk wie auf Pixelio.de beschrieben

Bildquelle gemäß Punkt 8 der Nutzungsbedingungen angeben: „Peter Smola / pixelio.de“

öffentlich zugänglich zu machen.

2.
Ihnen gegenüber für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an Sie, den verletzten Unterlassungsgläubiger. Die Höhe der Vertragsstrafe wird im Übrigen von Ihnen, dem verletzten Unterlassungsgläubiger, nach billigem Ermessen bestimmt und kann im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden.

Für den Footer-Vergessen-Lapsus überweise ich Ihnen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, dennoch rechtsverbindlich, einen Betrag in Höhe von 50 Euro, sobald Sie mir Ihre Bankverbindung mitgeteilt haben. Einen Gewinn habe ich durch die Verwendung des Bildes nicht erzielt, mir allenfalls ein wenig Ärger bei der Jusitz in Potsdam eingehandelt. Aber das war beabsichtigt.

A propos Ärger.

Sucht man unter www.google.de nach „Rechtsanwalt Sascha Schlösser Erfurt Abmahnanwalt„, bekommt man (am 06.09.2017, 12:51 Uhr) in 0,4 Sekunden ungefähr 31.600 Ergebnisse. An die Suchbegriffe „Sascha Schlösser Peter Smolka“ erinnert sich Google binnen 0,44 Sekunden ungefähr 6.230 mal.

Wenn ich diese Informationen einmal in den Zusammenhang stelle mit dem Satz von Herrn Schlösser aus seiner Abmahnung (Seite 12 von 23) …

wenn Sie binnen der nachfolgend gesetzten Frist […] Aufwendungen in Höhe von 480,20 €, zzgl. 91,24 € MwSt., mithin 571,44 € Rechtsanwaltskosten […] begleichen

… keimt in mir (mit dem pathologischen Blick eines Strafverteidgers) der Verdacht, daß hier eine Straftat vorliegen könnte. Ich verteidige zur Zeit einen Rechtsanwalt, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, einen Schadensersatzanspruch geltend gemacht zu haben, obwohl ein solcher Anspruch gar nicht bestanden hat.

Weil ich mich da ja auch irren könnte, habe ich den Sachverhalt einmal knapp zusammengefaßt und unter der Überschrift „Strafanzeige“ an die Staatsanwaltschaft Berlin geschickt. Schauen Sie mal in § 263 Abs. 1 und 3 StGB hinein, vielleicht erkennen Sie sich und Herrn Schlösser darin wieder.

Ich grüße Sie freundlich aus Kreuzberg
Carsten R. Hoenig
– Blogger –

PS:
Weiß Pixelio eigentlich schon von dieser (und ggf. anderen) Abmahnungen des Herr Schlösser, die er in Ihrem Namen verschickt hat?

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Julian Reichelt: Wir werden das dann hier prüfen.

Wenn man dem Vorsitzenden der BILD-Chefredaktion und Chef von BILD-Digital, Herrn Julian Reichelt, in seiner eigenen Sprache antwortet, ruft er die Polizei:

Hören Sie dazu den Kommentar:


In einem Interview auf Radio Eins zeigt Herr Reichelt deutlich, welchen Respekt er vor den Rechten Dritter hat – nämlich gar keinen:

Das Recht am eigenen Bild ist dann verletzt, wenn der Betroffene sich in seinen Rechten verletzt fühlt und das zur Anzeige bringt. Alle Betroffenen, die wir gezeigt haben, habe ich auf Twitter eingeladen, diese Recht geltend zu machen und sich an uns, an BILD zu wenden, gerne an mich persönlich und zu sagen: „Hier ist mein Recht am eigenen Bild verletzt, mein Name ist soundso und ich möchte das Recht am eigenen Bild gerne einfordern.“ Wir werden das dann hier prüfen und wir werden die Daten, die uns dann übermittelt werden, an die Polizei weiterreichen, und dann kann entschieden werden …

Damit unverholen zu drohen, denjenigen, der die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte gegenüber der Zeitung reklamiert, gleich an die Polizei durchzureichen, hat schon eine gewisse Extravaganz.

Ganz schlechter Stil, ganz schlecht. Ich habe ein dickeres Fell und mehr Verstand bei Ihnen erwartet, Herr Reichelt.

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Silke kommentiert

Nur ein kurzer Hinweis zwischendurch:

Silke nimmt Stellung zu dem Blogbeitrag „Silke weint“ und den Kommentaren von „Ad_inski, Flo, Siggi, Hoppel, WPR“ dazu.

Ich wünsche gute Unterhaltung.

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Bild: © Wolfgang / pixelio.de

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Silke weint

Wie versprochen kommt im heutigen Sonntagsblogbeitrag noch einmal Silke zu Worte:

Atemberaubend, welchen Eindruck Silke von mir hat: Gestandene Richter am Landgericht fürchten sich vor meinen Blogbeiträgen und passen ihre Urteile entsprechend an.

Falls das ein Richter liest: Keine Angst, ich will nur spielen.

, 51 Kommentare

Das erste Mal: Kreditkarten-Glückspiel

Seit ewigen Zeiten schon gehört die Kreditkarte zu meinen üblichen Zahlungsmitteln. Bisher hatte ich auch noch nie Probleme damit. Aber irgendwann ist es immer das erste Mal.

Diese Abrechnung beinhaltet drei Lastbuchungen von STARS GROSSBRITANNIEN, die irgendwoher an meine Kreditkartendaten gekommen sind. Von mir haben die sie jedenfalls nicht. Das Unternehmen soll nach Auskunft eines Mitarbeiters des „Business Card Service’s“ Lotterien und Glückspiele betreiben.

Strafverteidigung ist mir Glücksspiel genug, da muß ich mich nicht noch bei potentiellen Mandanten anmelden, um bei ihnen online irgendwelche Spielchen zu spielen.

Wenn jemand die STARS-Herrschaften kennt – oder wenn sie gar hier mitlesen: Ich verteidige gern in dieser Art der Wirtschaftsstraf- und Cybercrime-Verfahren.

Nebenbei:
Ein Anruf im Service-Center, keine Warteschleife, freundlicher Empfang. So muß das sein. Die Karte wird gesperrt, ich bekomme eine neue schöne Karte und die 460 Euro zurück auf mein Kreditkartenkonto.

Die Erstattung einer Strafanzeige ist dazu nicht notwendig, ich habe auch darauf verzichtet. Nicht, daß ich mich irgendwann mal als Zeuge von einem böswillen Verteidiger grillen lassen muß. ;-)

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