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Motorradrecht
Schmerzensgeld
Frisch installiert:
Mit großer Regelmäßigkeit bekommen wir bereits seit vielen Jahren ein Update dieser CD (früher waren es noch die Tabellen in Buchform). Regelmäßig im Frühjahr, wenn die Motorradsaison beginnt und die Neuzugänge im Dezernat „Motorrad-Unfall“ wieder zunehmen.
Wirtschaftlich betrachtet durchaus wünschenswert. Trotzdem: Es wäre mir wesentlich lieber, wenn uns den Mandanten solche Mandate erspart blieben.
Fahrt vorsichtig!
Update:
Ob das hier hilft? Könnte sein, denn ich war in den über 30 Jahren meiner Moppedfahrerlaufbahn lediglich einmal auf so einer Veranstaltung und habe aber reichlich oft Kratzer in meine Moppeds gemacht.
Das Wheelie und die Provida-Messung
Ein 31-Jähriger und seine Suzuki-Rennmaschine sind gestern von einer Provida-Besatzung aus dem Verkehr gezogen worden. Statt erlaubter 80 km/h wurde er mit 166 km/h gemessen.
Die Beamten der Verkehrsdirektion waren mit ihrem zivilen Provida-Fahrzeug auf Streifenfahrt. In der Hammer Landstraße fand der Suzuki-Fahrer die Aufmerksamkeit der Polizisten, als er den Streifenwagen nur auf dem Hinterrad fahrend überholte. Danach schlängelte er sich zügig durch den mehrspurigen Verkehr zur Autobahnauffahrt und beschleunigte massiv, als er freie Fahrt hatte. Vermutlich um den Verschließ des Vorderrades zu minimieren erstaunte er auch hier die Beamten erneut, in dem er auch hier seine „Wheelie’s“ zeigte. Trotz des sich rasch aufbauenden Abstandes zwischen der Suzuki und dem Provida-Fahrzeug gelang es, eine Geschwindigkeitsmessung durchzuführen. Auf einer Strecke von zwei Kilometern erreichte der 31-Jährige 166 km/h statt der erlaubten 80 km/h. An der Ausfahrt Jenfeld verließ der Kradfahrer die Autobahn; die Polizisten folgten. In der Jenfelder Allee wurde der 31-Jährige angehalten. Befragt zu seinem Auftritt teilte der angehende Bundeswehr-Offizier mit, er sei Sicherheitsinstruktor eines Automobilklubs und bilde nebenher auch Motorradrennfahrer aus.
Statt Podiumsplatz, Sektduschen und Preisgeldern machten die Polizeibeamten eine andere Rechnung auf: 680 Euro Bußgeld, vier Punkte in Flensburg, drei Monate Fahrverbot. Damit hat sich die Motorradsaison für den 31-Jährigen deutlich verkürzt und seine Suzuki-Rennmaschine wird er in den nächsten Monaten nur auf abgesperrten Rennstrecken ausfahren können.
Quelle: Polizeipresse Hamburg
Moppedfahren scheint er zu beherrschen. Jetzt braucht er noch ein paar Hinweise, woran man eine Zivilstreife erkennt. In der nächsten Saison dann wieder …
Bioethanol im Motorradtank
Nachdem 2009 die Beimischung von Biodiesel zum Dieselkraftstoff erhöht wurde, soll nun der Biokraftstoffanteil beim Benzin erhöht werden. Ab Anfang 2011 werden daher an Tankstellen in Deutschland auch Benzinsorten mit bis zu 10 % Bioethanol angeboten. Diese neuen Kraftstoffe werden mit E10 bezeichnet. „E“ steht für Ethanol, die Zahl „10“ für 10 %. Bisher betrug der Bioethanolanteil im Benzin bis zu 5 %.
Die DAT hat eine Broschüre herausgegeben, in der die Fahrzeug-Modelle gelistet sind, die den Öko-Sprit vertragen.
Bemerkenswert: Die Liste der Motorräder beginnt nicht mit „A“ wie Noale; auch unter „D“ sucht man vergebens eine bekannte Motorradmarke aus Bologna. Aber Italiener bauen ja auch keine Bio-Moppeds, sondern Krafträder.
Winterreifen auf’s Mopped!
Die Winterreifenpflicht gilt seit dem 4. Dezember 2010.
Diese Regelung gilt für alle Kraftfahrzeuge. Dazu gehören auch Motorräder.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums (BMVBS) vom 16.12.2010
Sieht bestimmt geil aus, so eine 1198er Duc mit Stollenreifen.
Winterreifenpflicht in der Praxis
So sieht es also aus mit der Winterreifenpflicht für Moppeds:
Und das alles nur, weil Metzeler keine Winterreifen in den Größen 120/70 ZR17 und 180/55 ZR17 anbietet.
Kein Nutzungsausfall für den Teenie
Der Mandant möchte seinen Nutzungsausfallschaden ersetzt bekommen. Also den Schaden, der ihm entstanden ist, weil er sein Motorrad nicht nutzen konnte, das ihm der Unfallgegner mit seinem Auto kaputt gemacht hat.
Der gegnerische Haftpflichtversicherer wendet ein, daß der Mandant keinen Anspruch auf diesen Schadensersatz habe. Schließlich konnte er das Motorrad ja gar nicht nutzen, weil er mit allerlei gebrochenen Knochen im Krankenhaus gelegen habe. Wo der Versicherer Recht hat, hat er Recht.
Der Mandant hält aber dagegen: Er nutze das Motorrad – eine 2009er Yamaha YZF-R1 mit 182 PS bei einem Leergewicht von 177 kg – ja gar nicht allein, sondern auch seine Freundin fahre damit zur Eisdiele.
Die von uns vorsorglich angeforderte Kopie des Führerscheins der Café-Racerin möchten wir dann aber doch lieber doch nicht an den Versicherer weiterleiten. Ausgestellt wurde das gute Stück für die Klasse B nämlich vor ziemlich genau 13 Monaten und das Mädel ist noch ein Teenie. Und die R1 ist weder ein PKW noch ein
Trike, Quad oder Microcar mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm
Ich fürchte, das wird nichts mit dem Nutzungsausfall …
Üben, üben, üben!
So geht das jedenfalls noch nicht. ;-)
Danke an die feixende Donnerkatze für das nette Fotto.
Kein Motorradfahrer
Wobei ich auf dem Motorrad auch die Angst hätte, ob ich bei dem Tempo das Lenkrad noch festhalten kann, aber ich bin kein Motorradfahrer.
schreibt Jürgen Schöne in seinem Red Tape.
Lieber Kollege, der letzte Halbsatz ist überflüssig. Das ergibt sich ganz zwanglos aus dem Halbsatz davor. ;-)
Entspannungsübungen auf ’ner Einbahnstraße
Ein richtig schöner Motorradausflug in den Bergen; weiß jemand, wo das ist? So eine nette Ablenkung vom Alltagsstress käme jetzt echt gut.
(Danke an Karsten für den Link. crh)