Motorradrecht

Die Angels sind kein Angelverein

Aus einer Ermittlungsakte:

Der Betroffene WILHELM BRAUSE wurde in einer größeren Gruppe von Personen vor dem Clubhaus der Berliner „HELLS ANGELS MC“ angetroffen und überprüft.

Der WILHELM BRAUSE ist ein Prospect (=Anwärter) des HELLS ANGELS MC BERLIN, wodurch der Betroffene nach außen manifestiert, dass er gerade beabsichtigt, ein vollwertiges Mitglied des HELLS ANGELS MC mit allen damit verbundenen Verpflichtungen, wie oben beschrieben, zu werden.

Ein etwaiger sozial anerkannter Zweck oder eine Art der Brauchtumspflege treffen hier ebensowenig zu wie die mögliche Zugehörigkeit zu einem Angelverein oder einem Katastrophenschutz- oder Rettungsdienst.

Ja-nee, is klar.

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Was sein muß, muß sein.

Es ging (nur noch) um den Nutzungsausfall für eine Honda Goldwing. Der Motorradfahrer konnte die „Einbauküche“ in der Zeit vom September 2003 bis Januar 2004 nicht fahren, weil ein paar Ersatzteile nicht lieferbar waren. Auf der Gegenseite war die Trans/telcon, verteten durch eine Kanzlei aus Leipzig. Das OLG Dresden hat den Versicherer in der Berufungsinstanz zur Zahlung von rund 4.100 Euro verurteilt, das war deutlich mehr als die Hälfte unserer Klageforderung.

Das ist die dazugehörige Akte:

akte.jpg

Wie man sieht, gibt es zwei „Abteilungen“ in der Akte. Der obere Teil betraf die Auseinandersetzung um den Nutzungsausfallschaden.

Der untere Aktenteil beinhaltete den Streit um die Kosten für den Rechtsstreit, wovon der größte Anteil nur die Frage betraf, wer die Kosten für unsere Zwangsvollstreckung in die Konten des Versicherers TRANS/telcon zu tragen hatte.

Aus mir völlig unbekannten Gründen waren die Leipziger Kollegen irgendwie nicht damit einverstanden, daß wir dem Versicherer die Konten dicht gemacht hatten, nachdem der ausgeurteilte Schadensersatz nebst Zinsen erst nicht rechtzeitig und dann nicht vollständig von dem Versicherer bezahlt wurden. Zum Schluß ging es noch um schlappe 50 Euro Zinsen, die zur Kontenpfändung führten. Gnnhihhi.

Nebenbei: Das weitaus meiste Papier in der Akte stammt aus Leipzig (wir drucken unsere Schriftsätze meist nicht aus, sondern speichern sie schlicht zur elektronischen Akte).

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Richtig fettes Honorar vom Haftpflichtversicherer

Wir hatten den Versicherer gebeten, die Schadensersatzzahlung unmittelbar an den Mandanten zu überweisen, das Sachverständigen-Honorar an den Gutachter und die Anwaltsvergütung an uns. In aller Regel ist dies der schnellste Weg, wie die Leute an das ihnen zustehende Geld kommen.

Ein Industrieversicherer ignoriert das und überweist den Schadensersatz, das Honorar und die Vergütung in einer Summe auf unser Konto. Ich habe nun einfach ‚mal frech zurück geschrieben:

… hier ist heute eine Zahlung in Höhe von **.****,** Euro eingegangen. Da eine Tilgungsbestimmung nicht angeben wurde und wir Schadensersatzzahlungen ausschließlich auf das Konto unserer Mandanten und das Gutachterhonorar auf das Konto des Sachverständigen erbitten, dürfen wir nun davon ausgehen, daß es sich bei Ihrer Zahlung auf das hier entstandene Honorar handelt. Ich bitte höflich um Ihre Bestätigung.

Auf die Reaktion bin ich gespannt.

[@Mandant: Deinen Schadensersatz habe ich soeben auf Dein Konto überwiesen. Der Gutachter hat auch schon sein Geld. Aber bitte nicht weitersagen. ;-)]

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Nichts ist unmöglich

Gegen den Unfallgegner unsere Mandanten wurde ein Bußgeldbescheid erlassen, weil er nach Ansicht des Polizeipräsidenten den Unfall schuldhaft verursacht hat. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Trotzdem will der Haftpflichtversicherer, der HDI, den Schaden nicht regulieren, der unserem Mandanten entstanden ist.

Das Bußgeldverfahren ist nicht ausschlaggebend für die zivilrechtliche Haftung. Zur Beurteilung der Haftung hatten wir bereits Stellung genommen. Eine andere Entscheidung ist nicht möglich.

schreibt der sture Versicherer.

Doch!

schreibt der sture Rechtsanwalt. Das wird das Landgericht schon noch möglich machen. Wo kommen wir denn hin, wenn ein Schadenssachbearbeiter des HDI sich über die Entscheidung eines Herrn Polizeipräsidenten erheben möchte! Wir können auch anders … ;-)

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Neues Weblog: Motorradrecht

Wir haben für den zweiten Schwerpunkt unserer Kanzlei – der erste ist das Strafrecht – ein eigenes Weblog eingerichtet: Motorradrecht. Neben den üblichen Blogbeiträgen wird dort auch versucht, das „Rechtsgebiet Motorradrecht“ zu definieren und ein wenig einzugrenzen.

Das Blog richtet sich an den gemeinen Moppedfahrer, ist also nicht unbedingt für juristische Schlipsträger bestimmt, die streng wissenschaftliche Arbeit erwarten. Sie sind gleichwohl eingeladen, sich dort ein wenig zu entspannen.

Die Rubrik „Motorradrecht“ wird hier stillgelegt.

Danke an Matthias Klappenbach, dem Macher der Jurablogs, für die schnelle Aufnahme von „Motorradrecht“ in den erlauchten Kreis der juristischen Weblawgs.

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Mandant vermißt – neues Mandat

Rechtsanwalt Udo Vetter berichtet in seinem LawBlog unter dem Titel „Falsch investiert“ über einen vermißten Mandanten.

Sowas ähnliches ist uns vergangene Woche auch passiert. Es ging in einer Bußgeldsache um ein Fahrverbot. Alle waren beim Termin, nur der Mandant nicht. Den hatte ein wenig aufmerksamer Autofahrer auf dem Weg zum Gericht von seinem Mopped geholt.

Wir haben auf den Wiedereinsetzungsantrag verzichtet. Der Mandant braucht in den nächsten zwei Monaten seinen Führerschein nicht. Rollstühle und (später) Krücken sind nicht fahrerlaubnispflichtig.

Dafür haben wir aber den Auftrag bekommen, die Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche des Mandanten durchzusetzen. So hangelt man sich von Mandat zu Mandat. ;-)

Gute Besserung, lieber M.!

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Schadensersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts

Der Geschädigte kann zum Ausgleich des durch einen Unfall verursachten Fahrzeugschadens, der den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt, die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts verlangen, wenn er das Fahrzeug – gegebenenfalls unre-pariert- mindestens sechs Monate nach dem Unfall weiter nutzt (Fortführung von BGHZ 154, 395 ff.).

Quelle: BGH, Urteil vom 23. Mai 2006 – VI ZR 192/05

Das ist immer wieder ein Streitpunkt mit den Versicherern. Das Beispiel aus der Praxis (ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer) sieht so aus:

Die Reparaturkosten liegen bei 8.000 Euro.
Der Wiederbeschaffungswert des Moppeds liegt bei 9.000 Euro.
Der Restwert des Moppeds liegt bei 4.000 Euro.

Der Versicherer will „freiwillig“ nur 5.000 Euro zahlen. Mehr als dieser sogenannte Wiederbeschaffungsaufwand (also Wiederbeschaffungswert 9.000 Euro abzüglich Restwert 4.000 Euro ) sei nicht drin. So ist auch in Berlin die gängige Rechtsprechung – gewesen(!).

Dem hat der BGH nun einen Riegel vorgeschoben: Wenn der Kradler das Mopped auf Dauer (mindestens sechs Monate) weiter nutzen will, sind der Unfallgegner und sein Versicherer in der Pflicht, die vollen Reparaturkosten zu zahlen, auch wenn das Krad (ganz oder teilweise) unrepariert bleibt oder in Eigenregie instand gesetzt wird. Danach hat der Geschädigte auch ohne Reparaturnachweis einen Anspruch auf Ersatz der vollen 8.000,00 Euro.

Einzige Voraussetzung laut BGH: Der Kradler muß sein Spielzeug noch mindestens sechs weitere Monate lieb haben. Und das sollte doch gelingen, zumindest wenn es ein
Schoenes Mopped
besonders schönes Mopped ist. ;-)

(Besten Dank an Pixelrace.de für das Foto)

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Der erste Tote im Tunnel ist ein Kradfahrer

Am 1.6.06 gegen 20 Uhr verlor ein 47-jähriger Kradfahrer aus Kreuzberg im Tiergartentunnel in Fahrtrichtung Süd aus noch ungeklärter Ursache die Kontrolle über sein Motorrad und geriet gegen den linken Bordstein. Er kam ins Schleudern, streifte auf einer Länge von zirka 27 Metern die Tunnelwand, prallte gegen eine Nottür und wurde aus dem Sitz geschleudert. Der 47-Jährige erlitt schwere Verletzungen und ist in einem Krankenhaus gestorben. Es handelt sich um den sechsten Kradfahrer, der in diesem Jahr in Berlin bei einem Verkehrsunfall getötet wurde.

Quelle: Polizeiticker auf Berlin.de

Der sechste Moppedfahrer ist zugleich das erste Unfallopfer im neuen Tiergartentunnel.

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Hochgeschwindigkeits-Wäschetrockner

Weil er seine beim Regen nass gewordene Kleidung trocken fahren wollte, ist gestern ein Motorradfahrer statt der erlaubten 100 Stundenkilometer mit satten 200 Sachen über die A 7 bei Hannover gebrettert. Der 23-Jährige konnte erst nach einer langen Blaulicht-Verfolgung von der Polizei gestoppt werden. Die Ausrede hat ihm nichts genutzt, nun sind 750 Euro Bußgeld, 4 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot fällig. Die Bußgelder für Raser und Drängler sollten tatsächlich noch einmal kräftig erhöht werden …

Quelle: taz 20.5.06 gurke des tages

Vielleicht sollte man einfach für besseres Wetter sorgen.

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Keine Chance gegen Autofahrer

Zwei „typische“ Unfälle, bei denen Zweiradfahrer von Autofahrern übersehen wurden:

Beim Linksabbiegen von der Straße Alt-Moabit in die Krefelder Straße hat heute morgen gegen 6 Uhr 30 ein 58-jähriger Mann aus dem Landkreis Potsdam/ Mittelmark mit seinem Pkw ein entgegenkommendes Moped übersehen. Die 49-jährige Fahrerin aus Charlottenburg stieß mit ihrem Moped Aprilia gegen den Opel und zog sich dabei schwere Kopfverletzungen zu. Sie wurde zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

Quelle: Polizeiticker auf MeinBerlin.de

Beim Fahrstreifenwechsel hat gestern gegen 14 Uhr 45 in der Michael-Brückner-Straße in Niederschöneweide eine 55-jährige Autofahrerin ein links neben ihr fahrendes Motorrad übersehen.

Es kam zu einem Zusammenprall, durch den das Krad zunächst gegen ein Geländer und dann auf die Gegenfahrbahn geschleudert wurde, wo es mit einem entgegenkommenden Pkw kollidierte.

Die 18-jährige Soziusfahrerin wurde tödlich verletzt. Der 23-Jährige Kradfahrer musste mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht werden. Die Autofahrerin wurde leicht verletzt und nach ambulanter Behandlung aus dem Krankenhaus entlassen.

Quelle: Polizeiticker auf MeinBerlin.de

… der ganz normale Beginn einer Motorrad-Saison.

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