Motorradrecht

Richtigstellung des Gremium Motorcycle Club Europe

Nachdem mich auch schon die Presse danach gefragt hatte, möchte ich an dieser Stelle den Hinweis des Gremium MC zitieren:

Der Gremium MC stellt hiermit jegliche bewussten und unbewussten Falschmeldungen, bezüglich der verhafteten Personen zum Vorfall in Potsdam vom 16.04.2006, richtig:

Die der Tat beschuldigten und verhafteten Personen sind nicht und waren zu keinem Zeitpunkt Hangaround, Probemitglied oder gar vollwertiges Mitglied bei irgendeinem Chapter des Gremium MC.

Jegliche Presse-Meldungen und Fernsehberichte, welche die Beiden, oder auch nur einen der beiden Angeklagten als Mitglied im Gremium MC deklarieren, sind schlicht weg falsch.

Der Gremium MC duldet keine politisch motivierten Aktivisten und/oder Radikale in seinen Reihen !
Wir verfolgen keinerlei politische Ziele. Radikale politische Einstellungen und Handlungen passen nicht zur Lebenseinstellung und -auffasung unserer Mitglieder.

Die uns unterstellte ausländerfeindliche Haltung wäre gegenüber unseren europäischen Brüdern und den vielen ausländischen Mitgliedern, aller Hautfarben, Religionen und Abstammungen, in den einzelnen Chaptern nicht zu vertreten.

Eine solche Einstellung würde kaum Menschen verschiedener Glaubensrichtungen und/oder anderer Hautfarbe dazu bewegen, sich uns anzuschließen, sich gegenseitig „Freund“ und „Bruder“ zu nennen und diese langjährigen Freundschaften zu leben.

Wir werden diese Vorgehensweise bzw. die ständigen Falschmeldungen auf Kosten unseres Rufes nicht weiter dulden und auf die Richtigstellung der Fernseh- bzw. Presseberichte und der Rehabilitierung unseres Clubs bestehen.

Gez. Gremium Motorcycle Club Europe,
der Vorstand

Quelle: Gremium Motorcycle Club Europe
http://www.gremium.de/d/gffg.html

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Der gelangweilte Richter und der Beruf des Klägers

In einer Verkehrsunfallsache habe ich im Namen des Motorradfahrers Klage beim Landgericht erhoben, weil der gegnerische Versicherer nicht zahlen wollte. Nachdem bereits einige Schriftsätze ausgetauscht wurden, erreichte mich eine wichtige Mitteilung des Gerichts. Das Gericht bittet mich, mittels Empfangsbekenntnis zu bestätigen, daß ich das wichtige Schreiben auch erhalten habe. Das Empfangsbekenntnis geht sofort ans Gericht. Dort wird ein beamteter Mitarbeiter der Geschäftsstelle das Schriftstück in die Hand und dann zur Akte nehmen, die dazu aus dem Regal herausgesucht wurde. Vielleicht legt man die Akte dann auch noch dem Richter vor.

Die wichtige Frage, die das Gericht mir gestellt habe, konnte ich telefonisch mit meinem Mandanten klären. Die Antwort habe ich dann in einem weiteren Schreiben an das Gericht gefaxt, dort hat dann ein beamteter Mitarbeiter …

Achso, die wichtige Frage: „Dem Kläger wird gemäß § 273 ZPO aufgegeben, innerhalb von 2 Wochen seinen Beruf anzugeben.“

Damit das Gericht Recht sprechen kann, habe ich mitgeteilt, daß der Mandat von Beruf Bierbrauer ist.

Gibt es einen sinnvollen Grund, warum der Richter die Leute mit solchen sinnlosen Fragen von der Arbeit abhält? In diesem Zusammenhang: Die Klage habe ich im Oktober 2005 erhoben. Der erste Termin findet Ende Mai statt. Ich wundere mich über nichts mehr.

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Zorniger Sound

Ein Leser des Beitrags über die „Verschlissene Krawall-Tüte„, den ich auch in unserem letzten Kanzlei-Newsletter veröffentlicht habe, schickte mir folgende Anfrage:

Besonders der Artikel über die „unbeabsichtigt lauter gewordene“ Auspuffanlage.
Da ich auch ein Vertreter des zornigen Sounds bin, interessiert es mich natürlich brennend, wie man sich bei einer Polizeikontrolle verhalten sollte, wenn man eine eingetragene Anlage hat, die der Eintragung im Brief voll und ganz entspricht, eben nur durch „Verschleiss“ mittlerweile zu laut ist.
In meinem Fall wäre die Dämmwolle in den aufgesteckten Endrohren verbrannt.
Eingeschweisste Siebrohre, die ursprünglich damit umwickelt waren, sind noch drin.
Die Anlage hat ein eingetragenes Standgeräusch von 103 DB, aber ich vermute, der Prüfer hat Fünfe gerade sein lassen und die ist eigentlich lauter…

Ich habe auf das hier hingewiesen.

Hier das Bild seiner Guzzi Infernale, mit Pfeil auf den „Dämpfer“:

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Schutzkleidung auch für Fußgänger

Nachdem der europäische „Gesetz“-Geber darüber nachgedacht hat, neben der Helmpflicht Motorradfahrern auch das Tragen von Schutzkleidung zur verbindlichen Pflicht zu machen, wird nun darüber nachgedacht, Schutzkleidung auch für Teilnehmer am Straßenverkehr vorzuschreiben, die zu Fuß unterwegs sind. Tolle Idee von TOM in der taz.

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Verschlissene Krawall-Tüte

Unter dem Titel: Verschleiß führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis verkündete das Oberlandesgericht Karlsruhe am 08.02.2006 (1 Ss 30/05) einen Beschluß zu folgendem Fall:

Wilhelm Brause war mit seiner Kawasaki unterwegs, als ihn die freundlichen Herrschaften von der Rennleitung die schwarze Fahne zeigten, weil sie sich den Schall-nicht-mehr-Dämpfer des Krades ein wenig genauer anhören wollten. Das Ding war ein Teil aus dem Zubehörhandel, was an der Aufschrift „Racing-Endtopf“ unschwer zu erkennen war. Und genau so hörte sich das gute Stück auch an.

So geht es natürlich nicht, meinte die Bußgeldbehörde in einem Bußgeldbescheid, der eine Geldbuße in Höhe von € 50 formulierte. Das war nicht das Problem, eher aber die 3 Flens, die bei Rechtskraft der Sanktion eingetragen worden wären. Deswegen kämpfte der Moppedfahrer.

Brause meinte nämlich, es träfe ihn keine Schuld daran, daß die Betriebserlaubnis des Kraftrades erloschen sei. Die Brülltüte habe schließlich eine EWG-Betriebserlaubnis für sein Mopped.

Das Gericht hatte aber festgestellt, daß auf wundersame Weise die vormals vorhandenen Querbleche in dem Topf nicht mehr da seien, wo sie eigentlich hingehörten. Der Grund dafür stand aber gar nicht fest: Entweder hat der Moppedist sie selbst entfernt oder sie sind durch Verschleiß oder Korrosion einfach abgefallen.

Das war dem Amtsrichter aber gleichgültig: Da das Fahrzeug nicht mehr den Zulassungsbestimmungen entsprochen hatte, verurteilte ihn das Amtsgericht Karlsruhe wegen fahrlässiger Inbetriebsetzung eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis nach §§ 18,19, 69 Abs.2 Nr. 3 StVZO zu einer Geldbuße von € 50.

Brause erhob Rechtsbeschwerde – mit vollem Erfolg. Das OLG gab ihm Recht und zwar mit folgender Begründung:

Das Erlöschen einer erteilten Betriebserlaubnis setze nach § 19 Abs. 2 StVZO eine willentliche Umgestaltung der Fahrzeugbeschaffenheit, wie etwa durch Ein- oder Ausbau von Teilen oder Werkarbeiten am Fahrzeug, voraus, weshalb bloße Veränderungen aufgrund natürlichen Verschleißes hierfür nicht ausreichten. […] Das demnach nicht ausschließbar auf natürliche Ursachen zurückzuführende Fehlen der Querbleche am Auspuffendtopf habe somit nicht zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Kraftrad geführt, weshalb der Betroffene nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ freigesprochen wurde.

Ich werde den Verdacht nicht los, daß der eine oder andere Richter beim OLG Karlsruhe auf einem Motorrad zur Arbeit fährt. Es bleibt abzuwarten, wie die Argumentation aus der Hauptstadt des Rechts hier in Berlin klingen wird.

Die Gelegenheit wird sich hoffentlich bald ergeben, da nun ja denn endlich der Frühling auch in Berlin beginnt …

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Die ersten toten Motorradfahrer der Saison

Mit der beginnenden Motorrad-Saison sind leider auch schon die ersten heftigen Verkehrsunfälle mit Motorradfahrer-Beteiligung zu beklagen.

So hieß es am 25.04.06 um 12.00 Uhr in einer Pressemeldung der Berliner Polizei:

Motorradfahrer lebensgefährlich verletzt – Polizei sucht Unfallzeugen in Marzahn-Hellersdorf

Lebensgefährliche Verletzungen erlitt ein 21-jähriger Motorradfahrer gestern Abend gegen 21 Uhr 15 bei einem Verkehrsunfall in der Landsberger Allee in Marzahn.

Er fuhr mit seiner „Honda“ im rechten Fahrstreifen in Richtung Rhinstraße, als der Fahrer eines neben ihm in gleicher Richtung fahrenden Autos plötzlich in seinen Fahrstreifen wechselte. Der 21-Jährige versuchte zu bremsen und nach rechts auszuweichen, geriet dabei gegen den Fahrbahnrand und wurde von seinem Motorrad geschleudert. Er prallte mit seinem Helm gegen den Mast einer Laterne und blieb am Straßenrand liegen, während sein Motorrad noch mehrere Meter weit über die Straße rutschte.

Mit offenen Verletzungen am Kopf und einem Bruch im rechten Bein wurde er in ein Krankenhaus gebracht.

Der Autofahrer entfernte sich ohne anzuhalten vom Unfallort.

Der Verkehrsdienst der Direktion 6 hat die Ermittlungen übernommen und bittet Zeugen des Unfalls, sich unter der Rufnummer 4664 – 681800 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Um 15:55 Uhr des selben Tages lautete dann eine weitere Presssemeldung zum selben Thema:

21-jähriger Motorradfahrer im Krankenhaus gestorben

Die Unfallkonstellation erscheint typisch. Zu Beginn der Saison sind die Autofahrer noch nicht auf die schnellen und beweglichen Kradfahrer eingestellt. Motorräder werden sehr häufig schlicht übersehen oder in ihrer Geschwindigkeit unterschätzt. Darauf sollten sich die Zweiradler einstellen und vorausschauend fahren.

Übrigens: Ich vermute, daß der Autofahrer den Unfall in Marzahn noch nicht einmal bemerkt hat. Eine „Unfallflucht“ könnte da zweifelhaft sein. Die fahrlässige Tötung allerdings nicht.

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Kati lebt!

Gestern in der Werkstatt:

Ni-ni-ni-ni-ni-ni-ni-ni. …
Ni-ni-ni-ni-ni-ni-ni-plöpp. …
Ni-ni-ni-ni-plöpp-ni-ni-ni-ni-ni-PLÖPP. …
Ni-ni-ni-plöpp-ni-ni-plöpp-PLÖPP-PLÖPP. …
Ni-plöpp-PLÖPP-PLÖPP-brooah-plöpp. …

Ni-brooah-BROOOAH-BROOOAH-BROOOAHBROOOAH.

Die Duke atmet wieder. :-)
Ein bisschen spät, dieses Jahr. Aber der Spargel in Beelitz ist ja auch noch nicht so weit.

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Durch Naturnähe übermannt

Aus einem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten:

Zur Tat hat sich der Betroffene noch dahin einlassen, daß er sich ansonsten grundsätzlich verkehrstreu verhalte, was auch fehlende Eintragungen im Verkehrszentralregister bewiesen. Er habe sich beim Fahren zur Sommerzeit an frischer Luft übermannen lassen.

[…]

… sich aber gerade beim Führen eines Kraftrades durch dessen besondere Beschleunigungskraft und die Naturnähe leichter von der Geschwindigkeit berauschen läßt.

Spricht da aus dem Richter (im vorgerückten Alter) ein bisschen Wehmut?

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BMW ruft Motorräder in die Werkstätten zurück

Der deutsche Automobilkonzern Bayerische Motoren Werke AG (BMW) teilte am Mittwoch mit, dass er 90.000 Motorräder in die Werkstätten zurückgerufen hat.

Laut dem Konzern könne es bei den Zweirädern vorkommen, dass unter besonderen Bedingungen Probleme mit der ABS-Regulierung auftreten. Betroffen seien nach BMW-Angaben die Modelle aus den Boxer- und K-Serien. Die erforderliche Nachrüstung werde von BMW übernommen hieß es.

Quelle: Finanzen.net

Ich bin ja gespannt, ob ich auch noch Post von den Bayern aus Spandau bekomme. Mit meiner R 1200 GS hat ich äußerst ernsthafte Probleme mit dem ABS in einer Rechtskurve im Elbsandsteingebirge bereits im Jahr 2004.

Danke an Rechtsanwalt Andreas Jede für den Hinweis.

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Die Wanne auf der „Brücke“

Je größer das Auto, desto schwieriger gestaltet sich die Parkplatzsuche. Am vergangenen Wochenende haben wir gerade mal noch in der Nähe des ICC eine Möglichkeit gefunden, das Auto abzustellen:

Wanne vor der Messe BMT

Für den Fall, daß ich den Kerl erwischt habe, der das Rücklichtglas geklaut hat: Kennt jemand einen guten Strafverteidiger, der mich aus dem Strafverfahren wieder rausholt??

Am kommenden Wochenende steht sie in der Spanischen Allee auf der Brücke.

Die Wanne an der Spinner Brücke.

Mitgeteilt für den Fall, daß gutes Wetter ist und irgendwelche Spinner sich das Ding mal aus der Nähe ansehen wollen. ;-) Die klauen aber wenigstens nicht. Hoffentlich.

Ich gucke mal vorbei, wenn die Kati anspringt.

Besten Dank an Gisbert Stückgen für den Stellungwechsel.

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