Motorradrecht

Saisonende bereits vor ihrem Beginn

Ein 41-jähriger Motorradfahrer aus dem Landkreis Märkisch-Oderland ist bei einem Verkehrsunfall an der Kreuzung Alt-Mahlsdorf Ecke Am Kornfeld in Kaulsdorf heute gegen 6 Uhr 30 schwer verletzt worden.

Eine 49-jährige Frau aus Niederschöneweide wollte mit ihrem Pkw „Mazda“ von der Straße Alt Mahlsdorf nach links in die Straße Am Kornfeld abbiegen. Dabei übersah sie den ihr entgegenkommenden 41-Jährigen mit seiner „BMW“.

Es kam zum Zusammenstoß zwischen beiden Fahrzeugen, wodurch der Kradfahrer von seinem Motorrad gerissen und ca. 20 Meter durch die Luft geschleudert wurde.

Ein Notarztwagen brachte ihn mit schweren Verletzungen im Becken- und Wirbelsäulenbereich zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus.

Die Fahrerin des Mazda erlitt einen Schock, Schmerzen im rechten Knie und im Nacken. Sie kam zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus.

Beide Fahrzeuge wurden erheblich beschädigt, am Motorrad entstand sogar Totalschaden. Die B1/B5 war ab Hönower Straße aufgrund des Unfalls stadteinwärts von 6 Uhr 45 bis 9 Uhr gesperrt.

Quelle: Pressemeldung auf Berlin.de

Das ist leider ein trauriger Klassiker unter den Unfällen mit Motorradbeteiligung: Das schmale entgegen kommende Mopped wird schlicht übersehen. Und: Zu dieser Jahreszeit (meint: bei diesem Sch…-Wetter) rechnet noch kein Mensch (vulgo: Autofahrer) mit Zweirädern auf der Straße. Bleibt zu hoffen, daß der BMW-Treiber wieder auf die Beine kommt.

An die Moppedfahrer: Ihr habt keine Vorfahrt! Weil die anderen stärker sind. Auch in dieser Saison wieder.

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Macht doch gar nichts, wenn es keinen Frühling mehr gibt

Dann fahren wir Mopped eben auf dem Eis. Pah!
(wmv)

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Motorrad-Unfall aus Sicht einer Großkanzlei

Mein Mandant befuhr gemütlich an einem lauen Sommerabend mit seinem Motorrad eine etwa 3,50 m breite Straße, um die frische Waldluft zu genießen. Naja, das war halt so ein Zweirad, auf dem der Fahrer die Füße nach vorne ausstrecken mußte, um an die Fußrasten heran zu reichen. Deswegen setzte der hinter ihm fahrende Reisebus dann auch zum Überholen an. Es kam zum Unfall.

Der Versicherer des Busses wollte nicht regulieren, ich habe Klage erhoben, die Gegenseite wird von einer Kanzlei „Dr. Xxxx & Partner GbR“ vertreten, die ihren Sitz laut Briefkopf in Bochum, Hamm, Dresden, Brandenburg, Erfurt, Rostock, Naumburg, Schwerin hat.

Die Klageerwiderung enthielt einen Satz, den ich der geneigten Leserschaft nicht vorenthalten kann:

Der Kläger [also der Motorradfahrer] stürzte, stand aber sofort wieder unverletzt auf. Auffälligerweise war er trotz des warmen sonnigen Wetters sehr dick angezogen und seine Kleidung war dick gepolstert.

Nein, es war an keiner Stelle des Textes ein smiley wie etwa “ ;-) “ zu entdecken.

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Kaffeefahrt

Nur eine kleine Ausfahrt in die Berge, mal ganz kurz den Alltag vergessen. Auf einer gemütlichen Kaffeefahrt (2,3 MB / wmv) durch die Voralpen … das käme jetzt richtig gut.

Und dann um diesen Japaner-Quäler am Berg ein paar italienische Kreise drehen. ;-)

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Anwalt on the road

„Lange Reise auf der ich mir viel Zeit nehme Neuem zu begegnen und Neues kennenzulernen, deren Ende noch nicht bestimmt ist, die aber früh genug zu Ende sein wird, um meine weiteren Pläne nicht zu gefährden und die zudem mal was anderes ist als das übliche.“

So definiert der Freiburger Kollege Lars Ritterhoff „Weltreise per Mopped“. Er berichtet auf seiner Website über sich und seine Tour, die ihn erst einmal bis nach Thailand gebracht hat.

Ich hatte mich an ihn erinnert, als mir eine Kollegin mitteilte, sie sei total ausbrannt und wolle nun mal was ganz anderes machen. Lars warnt allerdings davor, sich zur Entspannung und als Alternative zum Anwaltsjob auf’s Krad zu setzen und loszufahren. Er schrieb mir gestern aus Thailand:

Ich finde meine Reise insgesamt schon recht anstrengend. Man muss staendig flexibel sein und irgendwas organisieren oder sonst auf die Reihe kriegen. Bin gerade ziemlich dankbar um die paar Wochen Pause, die ich mit Freunden an Thailands Straenden verbringe.

Fuer mich stellt das kein groesseres Problem dar, da ich solche Situationen als Teil der Reise sehe, nicht unbedingt Entspannung suche und im Gegenzug gluecklicher Weise das gefunden habe, was ich vor Abreise gesucht habe. Und mehr.

Aber sich das antun wenn man ohnehin schon ausgebrannt ist?

Ok, dann lasse ich mir was anderes einfallen. ;-)

Weiterhin eine gute Weltreise, lieber Lars. Bleib gesund und mach keine Kratzer ins Mopped.

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Terminator verletzt, Gegner lebt? Noch!

Hasta la vista, Baby!

Arnold Schwarzenegger ist bei einem Motorradunfall leicht verletzt worden. Der kalifornische Gouverneur war mit seiner Harley Davidson in Los Angeles unterwegs, als er mit einem anderen Fahrzeug kollidierte. Schwarzenegger musste mit 15 Stichen an der Lippe genäht werden. Dem anderen Fahrer erging es allerdings schlechter: Schwarzenegger hat ihm den linken Arm abgerissen, das rechte Auge ausgeschlagen und ein großes Loch im Unterleib verpasst.

Nein, nein, war nur Spaß. Der andere Fahrer lebt noch. Noch!!

Die taz berichtete am 10.1.2006 auf Seite 20 in 17 Zeilen

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Fahrlehrer haftet für Sturz der Schülerin

Die Fahrschülerin stürzte mit dem Fahrschulmotorrad bei einer schwierigen Bremsübung: Notbremsung aus 50 km/h. Das führe zur häftigen Haftung des Fahrlehrers.

Ein Fahrlehrer darf seinen Schülern keine Aufgaben stellen, mit denen die Fahranfänger überfordert sind. Tut er es dennoch und es kommt zum Unfall, muss er für eventuelle Schäden mit haften. Allerdings sind manchmal auch die Fahrschüler nicht ganz schuldlos.

Ein Fahrlehrer, der seinem Fahrschüler Aufgaben stellt, die diesen noch überfordern, haftet für Unfallschäden mit, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm am 5. April 2005 (Az.: 9 U 41/03).

Allerdings habe die Klägerin den Unfall mitverschuldet. Sie habe von der Gefährlichkeit der Übung gewusst, und sie deswegen verweigern müssen. Als erwachsene Frau könne von ihr erwartet werden, eigenverantwortlich zu entscheiden.

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft

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Fahrverbot nur für Motorräder

Das Amtsgericht Tiergarten kam in einer Bußgeldsache zu folgendem ansprechenden Ergebnis. Dem Motorradfahrer wurde vorgeworfen, innerorts 32 km/h zu schnell gefahren zu sein. Dafür sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße in Höhe von 100,00 EUR und ein Fahrverbot für einen Monat vor.

Das Gericht hatte aber ein Einsehen mit dem Kradler. Es erhöhte die Geldbuße auf 150,00 EUR und verbat ihm für die Dauer eines Monats, Krafträder jeder Art zu führen. Das Fahrverbot müsse der Betroffene innerhalb von vier Monaten antreten.

Das Urteil wurde am 16. August 2005 verkündet. Spätestens im Dezember hätte er dann das Kradfahren einstellen müssen. Also in einer Zeit, in der einseits die Reifen des Supersportlers ohnehin nicht mehr auf Temperatur gebracht werden können und andererseits wegen der ständigen Weihnachts- und Sylvesterfeiern in der Regel ein Fahren bei Strafe verboten ist.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Aber das muß man ja nicht weitersagen, wenn man es in anderen Fällen mal zitiert. ;-)

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St. Nimmerleinstag aus dienstlichen Gründen

Post vom Amtsgericht Mitte in einer Verkehrsunfallsache. Mein Mandant, Motorradfahrer, klagt gegen den Autofahrer und dessen Versicherer auf Schadensersatz.

Die Abteilung 108 des Gerichts teilt mit:

In der Sache X ./. Y u.a. wird der Verhandlungstermin am 15.12.2005 aus dienstlichen Gründen aufgehoben und auf den 8.5.2006 verlegt.

Der Unfall ereignete sich am 11.5.2003.
Das wirkliche Manko dieser Abteilung 108 sind aber nicht die langen Terminstände …

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Da bitte nicht.

Och ne, nicht auch noch auf der Rennstrecke. :-(

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