Motorradrecht

Pisa und der Unfallhergang

Die Schilderung eines Unfallhergangs durch eine Realschülerin der 7. Klasse muß noch ein wenig überarbeitet werden.

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Erleuchtung in Österreich

Die Süddeutsche erinnert daran, daß in Österreich die Autofahrer jetzt auch am Tage die Scheinwerfer einschalten müssen. Seit Dienstag, 15. November, ist dort das Licht Pflicht – auch am Tage.

Wer sich nicht daran hält, dem drohen allerdings vorerst keine Konsequenzen. Bußgelder bei Verstößen in Höhe von 15 Euro werden erst ab Mitte April 2006 erhoben.

Das Tageslichtgebot für PKW ist unter Moppedfahrern umstritten. Hauptargument: Motorräder müssen bereits jetzt schon fast überall in Europa rund um die Uhr mit Licht fahren. Sie heben sich dadurch besser von dem übrigen Verkehr ab. Dieses Unterscheidungsmerkmal entfällt bei dem Tageslichtgebot für Autos. Die Kradler argumentieren, daß die Gefahr, übersehen zu werden, damit wieder steige.

Weitere ausführlichere Informationen zum Thema liefert die Süddeutsche hier.

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Mit den Füßen wedeln in Italien

Schöne Moppeds können sie ja bauen, aber das mit den Verkehrsvorschriften sollten sie nochmal üben, unsere italienischen Freunde.

„Helle Aufregung in Italien: Heimlich, still und leise setzte Verkehrsminister Pietro Lunardi während der Sommerferien ein Dekret in Kraft, das bei Verkehrsverstößen von Motorradfahrern die Beschlagnahmung des Fahrzeugs erlaubt. Nun laufen die italienischen Biker Sturm, denn die drakonische Maßnahme droht nicht nur bei Fahren ohne Helm oder bei Wheelies, sondern sogar beim Fahren mit nur einer Hand am Lenker oder beim Aufstehen während der Fahrt – Dinge, die Motorradfahrer gerade auf längeren Strecken immer mal wieder tun, um ihre Muskeln zu entspannen.

„Autofahrer dürfen rauchen, die Hand aus dem Fenster baumeln lassen, und wenn sie den Gurt nicht anlegen, kriegen sie gerade mal eine kleine Geldstrafe,“ lautete der empörte Tenor im Internet. „Das Gesetz ist ungerecht. Es misst Verkehrsverstöße von Auto- und Motorradfahrern mit zweierlei Maß“, urteilte denn auch die Italienische Motorradfahrer-Föderation (FMI) in einem offenen Brief an den Verkehrsminister.

Was die Motorradfahrer besonders erbost: Eine Beschlagnahmung ist im italienischen Gesetz sonst nur im Zusammenhang mit Verbrechen der Mafia vorgesehen. „Es reicht offenbar nicht, dass wir im Vergleich zu Autofahrern diskriminiert werden“, schrieb das Wochenblatt Motosprint, „wir werden gleich noch behandelt wie Mafiosi.“ Lunardi, der schon vorher wegen profunder Unkenntnis des Motorradsektors aufgefallen war, windet sich inzwischen: Vage stellte er jetzt „mögliche Korrekturen“ an dem Dekret in Aussicht.“

Quelle:
MOTORRAD online

Gut, daß sich die Moppedfahrer in Italien schon immer nur mit dem linken kleinen Finger grüßen und nicht die ganze Hand vom Lenker nehmen. Aber was machen die Fahrer historischer Fahrzeuge, die keine Blinker haben, vor dem Abbiegen? Mit den Füßen wedeln?

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Fünf Tote bei Unfall

Ein 75 Jahre alte Frau war nach einem Überholmanöver aus zunächst unbekannter Ursache nicht wieder auf ihre Spur zurückgefahren. Fünf Motorräder auf der Gegenfahrbahn konnten nicht mehr ausweichen und rasten in das Auto der Frau.

Quelle: Badische Zeitung Online – Titisee-Neustadt: Fünf Tote bei Unfall

Ich freue mich, daß mein Freund Gisbert nach seinem Ausflug ins Elbsandsteingebirge soeben sein Mopped in den Hof geschoben und sich nur über kalte Füße beschwert hat.

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Schutzkleidung

Für Motorradfahrer weniger geeignet.

via: Männerblog

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Unnützes Hin- und Herfahren

§ 30 Absatz 1 Satz 3 StVO verbietet es. Innerorts jedenfalls. Was das Bayerische Oberste Landgericht 2000 dazu sagte, darüber habe ich hier schon einmal ein wenig geschrieben.

Vor diesem Hintergrund läßt mich diese Ankündigung der neuen Aprilia Tuono aufhorchen:

„Dutzende Journalisten hatten die Möglichkeit, Aprilias neuen Streetfighter in den Bergen rund um Cison Di Valmarino (80 km nördlich von Venedig) ausführlich probezufahren.“

Kein Problem, meine ich:
1. Die Berge liegen nicht innerorts
2. sondern in Italien
3. und eine Tuono zu fahren, kann doch gar nicht unnütz sein.

Trotzdem: Meine „alte“ Tuono gefällt mir besser …

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Helmpflicht

Ein Artikel in der aktuellen Bikers News über die peniblen Kontrollen der österreichischen Polizei anläßlich der European Bike Week am Faaker See lies mich noch einmal an den Beitrag des Kollegen Goetz Grunert „Helmpflicht ganz einfach“ auf auf verkehrsportal.de erinnern.

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Ungeeignet zum Fahrradfahren

Es gibt kein Menschenrecht auf Fahrradfahren meint Udo Vetter in seinem Law Blog

Aber es gibt doch Rüpel unter Radfahrern genauso wie unter Kraftfahrern, oder?

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