Rocker

Clubbesuch in Potsdam

Mit einem Großeinsatz füllte die Berliner und Brandenburger Polizei in der Nacht von Freitag auf Samstag die Überstundenkonten ihrer Beamten:

Unterstützt von einer Einsatzhundertschaft der Berliner Polizei ist die Potsdamer Polizei am späten Freitagabend in der Landeshauptstadt gegen ein Treffen der Hells Angels vorgegangen.

berichtet heute der Tagesspiegel.

Insbesondere die Brandenburger Polizeibeamten waren gerade damit beschäftigt, das Wochenende einzuläuten, als sie die Einladung zum Clubbesuch bekamen:

Die Polizei hatte den Club seit 20 Uhr beobachtet, allerdings musste die Polizei in Potsdam erst Unterstützung anfordern. Brandenburger Einsatzkräfte waren nicht verfügbar, deshalb konnten die Polizei erst mit Verzögerung eingreifen.

Nun ja, hat dann am Ende alles geklappt. Die Ordnungshüter haben Präsenz gezeigt, damit die Rocker ein wenig erschreckt und sind dann unverrichteter Dinge wieder in ihre eigenen Stammkneipen gegangen.

Ob die Brandenburger Gaststätten allerdings am frühen Samstagmorgen noch geöffnet hatten, wurde nicht berichtet.

Bild: Christin Gaspar / pixelio.de

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Auftragskiller nach clubinternen Streitigkeiten?

Die Gosse im Axel-Springer-Hochhaus kolportiert, der Hells Angel André S. sei im Auftrag von zwei ehemaligen Mitgliedern des Clubs angeschossen worden. Der Pistoleiro stamme aus Osteuropa und sollte eine angeblich ungerechte Behandlung zumindest eines rockero non grato rächen.

Was dran ist an diesem Gerücht, das aus einem Leck in der Küche der Berliner Staatsanwaltschaft stammen sollte, wird dann eine Beweisaufnahme außerhalb dieser Hobbydetektivenzone der Zeitungsentenhüter ergeben.

Jedenfalls sind erst einmal zwei Jungs mehr in Haft, die irgendwann einmal rot-weiße Farbe auf der Kutte getragen haben sollen.

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Rocker und Gendarm

Zwei Nachrichten aus dem Bereich der Engel.

Erst die eine:

Die Rocker verpflichten ständig Nachwuchs, bei uns gibt es einen Personalstopp. Wer da am Ende den längeren Atem hat, ist doch klar. (S. 218)

Dann die zweite:

Die größe und schlagkräftigste Vereinigung Deutschlands mit nahezu unbegrenzten finanziellen und logistischen Ressourcen und über 265.000 Männern und Frauen unter Waffen ist und bleibt die Polizei. (S. 304)

Welche die gute und welche die schlechte Nachricht ist, muß jede Seite für sich entscheiden. Hilfreich für interessierte Unbeteiligte ist dabei das Buch von Stefan Schubert; Hells Angels: Wie die gefürchteten Rocker Deutschlands Unterwelt eroberten, aus dem die beiden Zitate stammen.

An dieser Stelle, weil es gerade paßt: Entgegen anders lautender Berichte gehen die Hells Angels nicht gegen die Inhalte des Buches vor. Sie tragen eine Kennzeichenverletzung vor und wehren sich gegen die Verwendung des oberen Teils (Top Rocker) des Hells-Angels-Abzeichens auf dem Buchdeckel.

Zum Inhalt:
Eine Menge Daten und Fakten trägt Schubert da zusammen. Ein „Enthüllungbuch“ ist es jedoch nicht, jedenfalls nicht für diejenigen, die sich in der Szene ein wenig auskennen. Aber wer die Geschichte und Entwicklung der Angels von Hollister im Jahr 1947 bis zur Selbstauflösung des Hells Angels Charter Hannover im Juni 2012 kennen lernen möchte, ist mit diesem Buch ganz gut bedient.

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Hells Bandido gepflückt

Ein Member der Bandidos MC Midtown stand im Verdacht, vor vier Monaten an der Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags auf ehemalige Bandidos beteiligt gewesen zu sein. Diese hatten das Colour gewechselt und tragen seitdem nun den rot-weißen Dead Head; und das wiederum stellte (damals jedenfalls noch) einen Verstoß gegen die gesellschaftlichen Konventionen der MC dar, der mittels Sprengstoff geahndet werden sollte.

Deswegen – also wegen des Sprengstoffs, der gefunden wurde, bevor er explodierte, nicht wegen des „Patch over“ – erstattete die Polizei ihm heute einen Hausbesuch.

Dieser Fat Mexican ist aber schon gar keiner mehr, sondern hat zwischenzeitlich ebenfalls die Farben gewechselt und ist nun auch Mitglied der Big Red Machine.

Außerdem war er nicht zu Hause, als das SEK bei ihm eintrudelte. Deswegen hat man bei ihm angeklopft, allerdings in der ureigenen Art und Weise, wie so ein Sondereinsatzkommando eben eine stahlbewehrte Tür üblicherweise beamtshandelt.

Irgendwann, gerade als die Beamten es sich in der Wohnung des ehemaligen Bandidos und aktuellen Hells Angel gemütlich gemacht hatten, kam dieser in den Flur und wurde quasi en passant gepflückt.

Da der Rocker nun auch ein paar Gegenstände bei sich trug, die das Waffen- und das Arzneimittelgesetz näher beschreibt, hatte der Haftrichter noch ein paar weitere Vorwürfe, die er in den Haftbefehl hinein formulieren konnte.

Ganz schön kompliziert, die Geschichte(n) der Rocker hier in Berlin. Ich bin auf die Beweisaufnahme in dem Gerichtsverfahren gespannt. Die wird auch nicht einfacher.

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Was steckt hinter dem Rammbock?

Hells Angels BackpatchDie Rahmenkonzeption des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz zur Bekämpfung der Rockerkriminalität war geheim. Jedenfalls bis zur gar nicht mehr geheimen Veröffentlichung auf www.hellsangelsmedia.com.

Das führte zum Hausbesuch u.a. des örtlichen SEK bei Kay S., dem Vereinsvorsitzenden des HDRA (Harley Drag Race Association) e.V. Landau, der laut Impressum für die Internetpräsentation verantwortlich zeichnet.

Außerdem ist Kay S. Präsident des Hells Angels MC Landau. Er ist also nicht nur Drag Racer, sondern gehört eben zur Zielgruppe des Konzeptpapiers. Dann bietet sich natürlich gleich mal die Umsetzung des vormals geheimen Konzepts in die Praxis an.

Darüber und über den Bericht in der Bikers News habe ich in der vergangenen Woche berichtet.

Ein freundlicher Kommentator (besten Dank an OG) verlinkte auf einen Artikel auf Telepolis, in dem Ulrike Heitmüller am 31.08.2012 ein paar Hintergründe für den Rammbock-Einsatz schilderte.

Danach soll es bei dem Einsatz nicht um die Zustellung der Einstweiligen Verfügung eines Zivilgerichts gegangen sein, sondern um die Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses.

Dieses Konzeptpapier scheint also nicht nur geheim (gewesen ;-) ) zu sein, sondern war auch noch ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Und wer solche Werke „unerlaubt verwertet“, begeht möglicherweise eine Straftat nach § 106 UrhG. Urheberrechtler werden erklären können, daß die Veröffentlichung auf einer Website eine „Verwertung“ darstellt.

Die Einstweilige Verfügung (vom 20.09.2012) wurde erst drei Wochen nach dem Besuch der Truppe (am 31.08.2012) erlassen.

Bemerkenswert ist jetzt noch folgendes:

Am 28.08.2012 formulierte der Urheberrechtsinhaber in Gestalt des Polizeipräsidenten eine Abmahnung. Er forderte den HDRA e.V. auf, bis zum 11.09.2012 das geheime Papier aus den Netz zu nehmen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Am selben Tag, also am 28. August, hat der Rechteinhaber aber die Computer und vermutlich auch reichlich Papier bei dem Vereinsvorsitzenden beschlagnahmt, die sicherlich sehr hilfreich gewesen wären, auf die Abmahnung entsprechend zu reagieren. Es ist schon irre, was es so alles gibt …

Da wird sich zumindest ein logistisches Problem ergeben haben, das bei der Frage hinsichtlich der Kosten für das Einstweilige Verfügungsverfahren noch eine Rolle spielen könnte.

Bild: DaiFh – Lizenz: CC-BY-SA-3.0

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Zustellung an den Präsidenten per Rammbock

Es ging um eine Einstweilige Verfügung des Amtgerichts Landau, also um einen Beschluß eines Zivilgerichts aus der Provinz. Damit ein solcher Beschluß wirksam wird, muß er dem Antragsgegner förmlich und nachweisbar zugestellt werden.

In der Regel übernimmt diese Zustellungs-Formalitäten der gemeine Postbote. Diese Einstweilige Verfügung war aber etwas ganz Besonderes, dafür brauchte es dann auch eine besondere Art der Zustellung.

Am 28. August um 8 Uhr sah Kay die Polizei auf sein Haus zukommen. „Mit Rammbock und allem“, erzählte er später. Er ging den Polizisten gleich entgegen und gab ihnen zu verstehen, dass er sich nicht wehren würde. Das ersparte ihm die Fesselung mit Kabelbindern, er musste sich auch nicht auf den Boden legen, und seine Tür wurde nicht aufgebrochen.

berichtete Michael Ahlsdorf in der Bikers News.

Worum gings? Der Präsident des Polizeipräsidiums Rheinland-Pfalz hat erfolgreich eine Einstweilige Verfügung (AG Landau, 5 C 1329/12) beantragt, die dem Präsidenten Hells Angels MC Landau zugestellt werden sollte.

Der Angel soll verantwortlich sein für die Veröffentlichung eines 64-seitigen Dokuments des Unterausschusses „Führung, Einsatz und Kriminalitätsbekämpfung“ (UA FEK) der Bund-Länder-Projektgruppe mit dem wenig zimperlichen Titel „Bekämpfungsstrategie Rockerkriminalität – Rahmenkonzeption“. In dieser Bedienungsanleitung werden wohl u.a.

die Maßnahmetaktiken der Polizeieinsätze, zum Beispiel das gezielte Ansetzen von Verkehrskontrollen mit dem Hintergedanken, dass bei diesen Gelegenheiten sich immer ein Anlass findet, noch ein bisschen weiter zu suchen.

beschrieben, berichtet Ahlsdorf.

Es ist nachvollziehbar, daß solche Interna nicht gern in den Händen der „Gegner“ gesehen werden. Von daher kann man die Entscheidung des provinziellen Amtsgerichts, soweit sie bekannt ist, nicht tadeln.

Aber eine (geplante) Zustellung per Rammbock durch die geschlossene Tür statt durch Einwurf in den Briefkasten ist dann doch ein wenig heftig, finde ich. Zumal die Datei mit dem Dokument („Verschlußsache – nur für den Dienstgebrauch“) ohnehin schon die Runde gemacht haben dürfte.

Gegen den Beschluß hat der Präsident (der Hells Angels, nicht der Polizei) Widerspruch erhoben, so daß darüber sich wohl demnächst auch noch ein Landgericht den Kopf zerbrechen muß, wenn das Amtsgericht die „EV“ bestätigt. Ich werde gegebenenfalls über die Art der Zustellung der Ladung zur mündlichen Verhandlung berichten.

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Sommerloch mit Sprengstoff gestopft

Die Stimmung in Berliner Rockerkreisen ist angespannt, keine Frage. Besonders zwischen Engeln und Banditen gibt es derzeit keine freundschaftlichen Beziehungen. Das ist natürlich auch den Medien aufgefallen.

Nun hat Alexander Fröhlich für den Tagesspiegel „exklusiv“ eine neue Sensation ausgegraben:

Sie [drei „bunte“ Rocker] waren mit einem Mietwagen aus Schweden unterwegs und mit der Fähre aus Dänemark gerade in Rostock angekommen, als die Polizei zuschlug. Im Gepäck fanden die Beamten drei Stangen Sprengstoff, insgesamt 700 Gramm, eine Sprengkapsel und schusssichere Westen. Die drei Rocker sitzen jetzt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Rostock und das Landeskriminalamt (LKA) Mecklenburg-Vorpommern wollen sich wegen der laufenden Ermittlungen noch nicht äußern.

Wenn man sich die Landkarte anschaut und die Linie von Dänemark nach Rostock verlängert, landet man in Berlin. Rocker – Sprengstoff – Berlin. Es ist gar nicht anders denkbar: Die Bandidos wollten die Hells Angels in die Luft sprengen.

Ganz exklusiv schreibt der Journalist daher:

Die Polizei hat drei Rocker festgenommen, die Überläufer zu den Hells Angels offenbar mit einem Bomben-Anschlag töten wollten.

und tritt den Beweis dafür an:

Ermittler gehen davon aus …

Es wäre sehr bedauerlich, wenn manchen Journalisten im Sommerloch auch noch die Rocker ausgingen … dann hätten sie wirklich nur noch die Glaskugel.

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André S. beim LKA

„Seine Aussagen haben die Ermittlungen nicht weitergebracht“, sagt ein Fahnder.

Hatten die Beamten des Landeskriminalamts in der Keithstraße etwas anderes erwartet?

Ich denke, der ICD-10, dort Ziffer R41.2, wird den Ermittlern und dem Verletzten genauso gut bekannt sein wie der § 55 StPO.

Einen stimmungsvollen Bericht über den Rocker-Besuch beim LKA liefert Thomas Heise auf SPON.

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Qualitäts-Journalismus – Nachhilfe

Ich habe mich daran gewöhnt, daß über Strafverfahren Berichte geschrieben werden von Journalisten, die keine Ahnung haben, von dem, über das sie schreiben. Nun kann ich nicht fordern, daß ein Journalist neben seiner eigentlichen Ausbildung auch noch ein Jura-Studium abschließt. Ich erwarte aber, daß zumindest so genannte Gerichts-Reporter sauber recherchieren – nicht nur den Sachverhalt, sondern eben auch den Rahmen, in dem sich die Geschichten zutragen, die sie dem Volk erzählen.

Der Anwalt des vom Kieler Landgericht zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilten Ex-Rockers hat das Urteil angefochten.

lese ich die Agenturmeldung in der Welt Online.

Das ist falsch! Das Urteil ist nicht in einem Verfahren gegen den Verteidiger gesprochen worden. Und wenn der Verteidiger nicht verurteilt wurde, kann er auch in eigenem Namen kein Rechtsmittel einlegen. Das ist nicht schwer zu verstehen.

Der Verteidiger hat seinen Mandanten vertreten. In dem Verfahren vor der Strafkammer, und nun auch im Rechtsmittel. Das heißt dann aber auch, er legt das Rechtsmittel für seinen Mandanten ein.

Richtig formuliert hieße es also:

    Der vom Kieler Landgericht zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilte Ex-Rocker hat das Urteil angefochten.

Und dann könnte man auch noch ausführen, daß ihm der Rabatt, den ihm das Gericht für den Verrat gegeben hat, nicht ausreichte. Aber das wäre ja auch nur eine tendenziöse und böswillige Unterstellung. Aber ich bin ja auch kein ausgebildeter Journalist.

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Handlungsfähiger Hells Angel

Vor dem Landgericht Tübingen wird zur Zeit ein Prozeß gegen einen Hells Angel geführt. Dem Rocker wird ein versuchter Totschlag (§ 212 StGB) vorgeworfen, weil er mit vier anderen Fußballfans einen Fan der Gegenseite ziemlich übel zugerichtet haben soll.

Aus nicht weiter mitgeteilten Gründen hatte der Angel aber ein gesundheitliches Problem, das ihn – seiner Ansicht nach – daran hindern sollte, an der Verhandlung teilzunehmen. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft waren offenbar anderer Ansicht; man ließ ihn festnehmen und führte ihn vor (§ 230 StPO).

Damit war der Angeklagte wiederum nicht einverstanden. Dies teilte er dem Oberstaatsanwalt in seiner ihm eigenen Ausdrucksform mit. Die Welt Online berichtete:

… stürzte er sich auf Oberstaatsanwalt Bernhard Henn und schlug ihn mit einem Fausthieb ins Gesicht zu Boden.

Aus nachvollziehbaren Gründen waren Richter und Staatsanwälte nicht mehr bereit, an diesem Tag weiter zu verhandeln. Der Mann wurde zunächst einem anderen Richter – einem Haftrichter – vorgeführt, der den beantragten Haftbefehl erließ.

Die Frage der Ver-Handlungsfähigkeit des Angels wird nun intensiv von den Medizinmännern im Vollzugskrankenhaus Hohenasperg untersucht, die dann den Unterschied zur Handlungsfähigkeit in einem Attest darstellen werden. In dem Totschlagsverfahren soll es dann am Freitag weiter gehen.

Ich kann mir vorstellen, daß das Gericht dann gute Argumente finden wird, dem Angeklagten die Hand- und Fußfesseln während der Hauptverhandlung nicht abnehmen zu lassen. Und hinsichtlich des weiteren Verhandlungsverlaufs und der Stimmung in dem Verfahren habe ich auch so meine Bedenken …

Der Strafverteidiger des Angeklagten steht jedenfalls vor einer problematischen Aufgabe.

Danke an tapir für den Hinweis.

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