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Kreuzberg
Stündliche Leerung
Eine Einladung zur stündlichen Alk-Kontrolle:
Erinnert mich auch an den in Reggaefarben beklebten Transporter von Hans Söllner: „Marijuana – Im- und Export“. Der dürfte – insbesondere in seinem „Heimatland“ Bayern – stets für gute Laune sorgen.
In diesem Sinne: Prost!
Der Kreuzberger Kampfradler
Noch ein Thema, das sich für einen Blogbeitrag am Sonntag eignet: Fahrrad-Aktivisten.
Von ihrer Anlage her sind das zunächst erst einmal ganz normale Fahrradfahrer. Es gibt aber einige, die das unmotorisierete Zweirad nicht nur als Mittel zur Fortbewegung sehen, sondern eine Lebenseinstellung damit verbinden. Das führt dann schon einmal dazu, daß alles was das Radfahren einschränkt, zum Angriff auf das eigene Leben stilisiert wird. Und dementsprechend verteidigt werden muß. So entsteht eine Art Fundamentalismus.
Kreuzberg ist ein Territorium, in dem viele von diesen Aktivisten pedalieren. Sie haben erreicht, daß endlich eine Hauptverbindungsroute zwischen unserer Kanzlei und dem Kriminalgericht fahrradfreundlich gestaltet wird. Seit ein paar Tagen gibt es auf der Skalizer- und Gitschiner Straße einen weißen Strich auf der Fahrbahn, der einen – benutzungspflichtigen – Radweg vom Autoverkehr trennen soll. Eine grundsätzlich feine Sache, muß ich doch jetzt nicht mehr Umwege in Kauf nehmen, wenn ich mit Rad zur Arbeit fahre und dem Autolärm nicht auf die Ohren haben will.
Radwege schaffen Freiräume, aber nicht nur für Radfahrer, sondern auch für Autofahrer, die irgendwo parken müssen, wenn sie nicht mehr Autofahren wollen. Dann kriegen die aktivierten Biker erhöhten Puls, aber so richtig. Und der äußert sich dann in organisierter Form, über die man dann die Welt via Twitter informiert.
Endloses Warten auf die Polizei und kein Vorbeikommen. #gitschinerstraße #nichtdafürdich @Poliauwei @polizeiberlin #radfahrersindunwichtig @SenUVKBerlin #radlandjetzt @ADFC_Berlin pic.twitter.com/sKZSg39eYq
— Volksentscheid Rad (@radentscheid) 16. Dezember 2017
Was mir sofort aufgefallen ist: Der Supersportler auf der Tacx-Rolle fährt durch die automobile Rush Hour ohne Helm! Selbstverständlich habe ich das sofort reklamiert.
Zieh Dir erstmal einen Helm auf, wenn Du mit dem Rad unterwegs bist. Was sollen den die Kinder denken?! #SchlechtesVorbild
— Kanzlei Hoenig (@KanzleiHoenig) 16. Dezember 2017
Das geht ja nun gar nicht, vor den großen Augen der kleinen Kinder ein schlechtes Vorbild abzugeben! Aber auch diese nur gut gemeinte Warnung empfindet der gemeine Fahradfundamentalist als lebensbedrohlich (s.o.) und fordert mich unter Beifall seinesgleichen zur sofortigen Rechtfertigung meiner desaströs-diskriminierenden Rechtsansicht auf:
Liebe Kanzlei Hoenig, als Anwalt sollten sie sich mit der StVO auskennen. Zeigen sie uns doch bitte den Passus mit der Helmpflicht.
— Volksentscheid Rad (@radentscheid) 16. Dezember 2017
Ok, es ist manchmal anstrengend, mit dem Rad zu fahren. Und ich möchte mir nicht ins eigene Gesicht schauen, wenn ich mein MTB den Fimberpaß hochtrete.
Aber muß man hier im Berliner Flachland genauso verbissen sein?
Immer schon locker bleiben, Kampfradler. Aus einem verkniffenen Hintern kommt selten ein fröhlicher Furz!
Update:
Volksentscheid Rad @radentscheid hat mich blockiert, der humorlose Geselle.
Mittagspausentalk mit einem Kreuzberger Kellner
Heute in der Mittagspause: Drei Strafverteidiger und ein Kellner.
Bestellt – geliefert – gegessen – bezahlt. Der neue Kellner bemerkte unsere Routine; ins Cafe Rizz gehen wir schon seit einigen Jahren zum Mittagessen.
Und er war interessiert …
Kellner:
Arbeitet Ihr hier in der Nähe?
Strafverteidiger:
Ja, am Paul-Lincke-Ufer.
Kellner:
Und was macht Ihr?
Strafverteidiger:
Wir verdienen unser Geld mit Verbrechen.
Kellner:
Ah. Banker!
Ich bin sicher, der junge Mann ist auf dem richtigen Weg …
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Bild: ©Tilmann Jörg / pixelio.de
Schöner Wohnen in SO36
Lohmühlenstraße, Ecke Görlitzer Park, SO36
Ein paar Schritte weiter (Landwehrkanal, Richtung Kanzlei am Paul-Lincke-Ufer) siehts dann so aus:
Dit is Kreuzberg!
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Bilder: © HU
Strafverschärfung als Politik?
Die Tagesschau berichtete heute morgen, Herr Bundesjustizminister Maas wolle noch vor Weihnachten einen Gesetzesentwurf vorlegen. Ok, das wird er nicht selber machen, dafür hat er ein paar studierte Leute, die ihm der Steuerzahler dafür finanziert.
Thema dieses Tagesschauberichts war einmal mehr eine Strafverschärfung. Heute im Angebot:
Härtere Strafen bei Wohnungseinbrüchen.
Einbrecher sollten mit mindestens sechs Monaten Haft bestraft werden.
Justizminister Gnadenlos?
Keineswegs. Denn für den seit dem 1. April 1998 (ich hab’s ausgerechnet: seit 18 Jahren und 7 Monaten) geltenden § 244 Abs. 1 Ziff. 3 StGB war Herr Maas nicht verantwortlich. Seit diesem Datum schon bekommt ein Wohnungseinbrecher mindestens 6 Monate, höchsten 10 Jahre Freiheitsentzug.
Und was hat es genützt?
Gibt es den Junkie vom Kotti, der einen Bruch plant, und sich vorher Gedanken über die Mindeststrafe macht? Die ihn dann davon abhält, in die Kreuzberger Hinterhauswohnung einzusteigen? Oder die Touristen aus dem bettelarmen Osteuropa, die sich wegen der gewerbs- und bandenmäßiger Begehung ihrer Einbrüche ohnehin keine Gedanken über die Mindestfreiheitsstrafe machen müssen, weil für sie eher die Obergrenze in Betracht kommt?
Dazu noch die These,
daß ein eingesperrter Wohnungseinbrecher mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nach professioneller Schulung im Knast die künftigen Brüche qualitativ hochwertiger ausführen können wird.
Was soll das also?
Fischen der Wählerstimmen unter den Dresdner Montagssparziergängern?
Update/Korrektur:
Die Tagesschau hat die Absicht des Herrn Ministers verkürzt dargestellt. Es soll der minder schwere Fall nach § 244 Abs. 3 StGB wegfallen.
Verschrottungs-Ankündigung
Hier mal was für unsere lieben Erstsemester-Jura-Studenten.
Das ist eine Hecke und kein Fahrradständer.
… ist auf dem Schild am Hinterrad zu lesen. Soweit so richtig. Das Fahrrad steht nun aber trotzdem dort. Wir sind eben in Kreuzberg! Und nicht Gundelfingen oder im Land der Kehrwoche.
Der Hausverwalter – seines Zeichens Grünzeugliebhaber – will er das Ding aber da weg haben. Deswegen hat er sich ein zweites Schild ausgedacht, nachdem das erste szentypisch wirkungslos geblieben (SO36!):
Was ist das denn jetzt – unter strafrechtlichen Gesichtspunkten? Und warum ist sie eher nicht so gut, so eine Verschrottungsankündigung? Was raten Sie dem Hausverwalter und Heckenliebhaber?
Mutige Gäste in Kreuzberg?
Wer in Kreuzberg SO36 eine Caffè in einem Gartenlokal bestellen möchte, muß schon ein wenig mutiger sein als anderswo.
Ich könnte mir aber vorstellen, daß der Gastwirt seine Prioritäten noch etwas anders setzen wird. Sonst könnte es auch in den nächsten Wochen noch so (leer) aussehen wie auf dem Schnappschuß.
Wieder zuhause in Kreuzberg
Die erste Station nach der Winterpause war vor dem Kriminalgericht. Seit Sonntag ist die Wanne wieder zuhause.
Hochbahn, Görli und Hühnerhaus. Alles in Sichtweite.
Eine Pflichtverteidigung in Braunschweig
Es gehört zu den Kern-Aufgaben eines Richters, einem Angeklagten in den Fällen der „notwendigen Verteidigung“ einen Pflichtverteidiger zu bestellen, § 141 StPO. Wenn der Angeklagte keinen Verteidiger „vorschlägt“, darf der Richter sich aus dem Pool der zugelassenen Verteidiger jemanden aussuchen.
Diese Auswahl unterliegt der richterlichen Unabhängigkeit, Art. 97 GG. Böse Zungen behaupten, daß manche Richter sich dabei solcher Verteidiger bedienen, die ihnen am wenigsten Stress machen. Noch schlimmere Stimmen reden davon, daß manche Verteidiger sich bei dieser Sorte Richter dadurch beliebt machen, daß sie ihnen überhaupt keinen Stress machen.
Ein weiteres Entscheidungskriterium sind die Kosten, die die Bestellung eines Pflichtverteidigers zur Folge haben werden.
Wer oder was bleibt bei dieser Art des Auswahlverfahrens auf der Strecke? Richtig: Der Angeklagte, seine Rechte und das rechtstaatliche Verfahren.
Daß es auch (und hoffentlich in der Regel) anders geht, zeigt dieser Beschluß des Amtsgerichts Braunschweig:
Entscheidend für diese Auswahl war der Wohnsitz des Angeklagten: Berlin. Und nicht der Sitz des Gerichts: Braunschweig. Unter Kostengesichtspunkten wäre die Bestellung eines Verteidigers aus Braunschweig sicher die günstigere Variante Auswahl gewesen.
Aber der Richter vertrat die zutreffende Ansicht, daß die Verteidigung sich besser vorbereiten kann, wenn der Weg des Angeklagten zu seinem Verteidiger möglichst kurz ist.
Ich kenne den Richter nicht. Er mich auch nicht. Jedenfalls nicht persönlich. Vielleicht hat er sich über mich erkundigt, hier auf der Website, im Kreise seiner Kollegen, auf irgendwelchen Listen … ich weiß es nicht.
Jedenfalls wird er ganz bestimmt nicht davon ausgehen, daß ich zu den stressvermeidenden Verurteilungsbegleitern gehöre. Er wird sicherlich meine Ansicht teilen und erwarten, daß ich solides Handwerk abliefere, wenn ich die Interessen meines Mandanten verteidige.
Oder kann es sein, daß in Braunschweig ausschließlich Krawallverteidiger sitzen und der Richter Krawall vermeiden möchte? Ach nein, das kann’s eigenlich nicht sein. In Braunschweig sitzt mindestens ein Verteidiger, der auch bei den Richtern einen ganz hervorragenden Ruf genießt, auch wenn (oder weil?) er manchmal im Gerichtssaal herumpoltert.
Ich freue mich jedenfalls, wenn ich nach dem Termin in der Kanzlei von Rechtsanwalt Werner Siebers einen Kaffee trinken kann, bevor ich wieder zurück nach Kreuzberg, in den Krawallbezirk Berlins, fahren werde.
Alles Käse
Eine souveräne Reaktion auf militante Veganer:
Obiter requisitum:
(Wieso heißt das eigentlich „Veganer“, und nicht „Veganen“; schließlich heißt die zweit(!)-unausstehlichste Rasse im ganzen Universum – mies gelaunt, bürokratisch, aufdringlich und gefühllos – auch nicht „Vogoner“.)