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Kreuzberg
Überzeugende Begründung via Nulltextbaustein
In einer Bußgeldsache haben wir für unseren Mandanten Einspruch eingelegt. In diesem Fall hat Rechtsanwalt Tobias Glienke sogar eine ausführliche Begründung des Rechtsmittels geliefert. Darauf reagiert das Bezirksamt Kreuzberg mit folgendem Schreiben. Weil der Verteidiger den Kreuzberger Bezirksbeamten nicht überzeugt hat:
Manche Textbausteine in Bußgeldsachen können wir auch dann spontan rückwärts singen, wenn wir nachts um drei Uhr geweckt werden. Den hier kannten wir noch nicht. Diese formularmäßige Darlegung^^ hat den Verteidiger daher lange beschäftigt. Nicht mit „Überdenken“, sondern mit Bauch-vor-Lachen-Halten.
Jungs, da oben im Kreuzberger Rathaus, Jürgen Palla hat heute für Euch leckere Mettknacker mit deftigem Grünkohl und Salzkartoffeln im Angebot (4,50 €). Ein paar fettige Kohlehydrate helfen oft recht effektiv bei geistig anstrengender Arbeit im Bezirksamt! Nur für den Fall, daß irgendwo irgendwas fehlen sollte … ich meine: Textbausteine oder so …
Küßchen für den Head of Crime Department
Der Investigativjournalist
hat einen sensationellen Kriminalfall recherchiert:
Das kann man als Kreuzberger Strafverteidiger mit Wohnsitz in Neukölln natürlich nicht unkommentiert lassen – die Taborstraße liegt im tiefsten 36er Kreuzberg!
Irgendwie scheine ich da aber auch eine empfindliche Stelle des Qualitätsreporters getroffen zu haben – #daslasseichmirnichtbieten:
Natürlich habe ich geprüft, ob ich verpflichtet bin, seine #Gegendarstellung zu veröffentlichen. Hier das Ergebnis meiner Recherche und was wirklich geschah:
Naja, ist ja auch ein wenig schwierig, eine soooooo lange Pressemeldung in nur 140 Zeichen zusammen fassen zu müssen. #kannebennichtjeder
Taschendieb (16) tanzt Mann (39) gegen 23.45 Uhr auf dem Gehweg der Taborstr. an, wird beobachtet & bricht Polizisten in #Neukölln die Hand.
(c): Kanzlei Hoenig Berlin
Vielleicht ist an mir ein Qualitätsjournalist verloren gegangen. #Umschulung?
Nur ganz nebenbei:
Ziffer 13 des Pressekodex‘ könnte man mal noch lesen, wenn nicht gerade auf dem Boulevard rumsitzt. #Isabernichsowichtig
Küßchen zurück, lieber Axel! 8-)
Die gute alte Zeit
Im heutigen (gedrucktem) Mobilteil des Berliner Tagesspiegel schreibt Markus Mechnich über ein Kultfahrzeug. DAS Kultfahrzeug – die Wanne:
Das Besondere an diesem zeitgeschichtlichen Artikel ist die Zusammenstellung der unterschiedlichen Ausführungen der Wanne, die bei der Berliner Polizei zum Einsatz kamen. Gerhard Seyfried hat die Varianten gesammelt und aufgezeichnet:
Selbstverständlich hat Seyfried das wertvollste und wichtigste Stück – die Wanne der Anwalzkanzlei – ins Zentrum des Archivs gestellt:
So ist das, wenn alte Männer über die gute alte Zeit reden … ob und wie gut die Zeit wirklich war, kann man sich in diesen beiden Videos mal anschauen, die von jungen Männern gedreht wurden.
Auch darüber berichtet Markus Mechnich in seinem Artikel (Link folgt, sobald in der Online-Ausgabe verfügbar. ).
Die Wanne steht für Kreuzberg, Demos, besetzte Häuser und härteste Polizeieinsätze -für beide Seiten …
… und nun für die Kanzlei eines Kreuzberger Strafverteidigers. ;-)
Presseerklärung der Strafverteidiger Berlin zum „Global Marijuana March“
Der „Global Marijuana March Berlin“ steht unter dem Motto „Mehr Hanf wagen„.
- Am Samstag, den 16. Mai 2015, geht es los
- um 13:00 Uhr
- auf der Warschauer Brücke in Friedrichshain.
Weitere Infos finden Interessierte auf Facebook.
Anläßlich dieser Demo hat die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. eine Presseerklärung veröffentlicht:
Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. befürwortet Bestrebungen, welche sich für eine Legalisierung von Cannabis für Zwecke des Eigenbedarfs aussprechen.
Ab 31. März haben die drei Berliner CDU-Senatoren Frank Henkel (Inneres), Thomas Heilmann (Justiz) und Mario Czaja (Soziales) den Görlitzer Park in Kreuzberg zur Null-Toleranz-Zone für Cannabis erklärt. Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V. steht dieser Entscheidung außerordentlich kritisch gegenüber. Diese will die allgemeine Verfügung zum § 31a BtMG (PDF), eine Umsetzung des Gesetzgebers aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 9. März 1994, für den Bereich des Görlitzer Parks in Kreuzberg außer Kraft setzen. § 31a BtMG im Zusammenspiel mit der Verfügung verlangt von der Exekutive und der Justiz, dass der Besitz geringer Mengen zum Eigenbedarf in der Regel nicht verfolgt wird.
Die allgemeine Verfügung soll die Einstellungspraxis vereinheitlichen. Eine Relativierung dieser – einheitlichen – Einstellungspraxis je nach Tatort im städtischen Bereich ist weder nachvollziehbar noch geeignet, Drogenhandel einzudämmen.
Der Versuch der Berliner Innen- und Justizpolitik, den Drogenhandel im Görlitzer Park dadurch einzudämmen, dass bereits der Besitz und Ankauf geringer Mengen Cannabis zum Eigenbedarf strafrechtlich verfolgt wird, kann nur zum Scheitern verurteilt sein. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass der Drogenhandel nun vor den Toren des Görlitzer Parks statt innerhalb desselben stattfindet. Zudem stellt die Verfolgung von so genannter Bagatellkriminalität eine unverhältnismäßige Belastung der Strafverfolgungsbehörden wegen vergleichsweise unbedeutender Kleinstkriminalität dar.
Darüber hinaus ist die politische Vorgabe der Senatoren für Inneres, Justiz und Soziales verfassungsrechtlich bedenklich, denn sie negiert die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994, BVerfGE 90, 145 und verlangt von der Staatsanwaltschaft, Gesetz und Recht aus politisch-populistischen Erwägungen hinten anstehen zu lassen.
Das ausgegebene Ziel, „den Kreuzbergern ihren Park zurückzugeben„, legitimiert keine Änderung der verfassungsrechtlich gebotenen Einschränkung strafrechtlicher Verfolgungspraxis beim Besitz kleiner Mengen von Cannabisprodukten zum Eigenverbrauch.
Im Übrigen teilt die Vereinigung die Auffassung der Resolution der deutschen Strafrechtsprofessorinnen und -professoren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages vom November 2013 (vgl. hier).
Darin heißt es:
- Die strafrechtliche Drogenprohibition ist gescheitert, sozialschädlich und unökonomisch.
- Mit der Drogenprohibition gibt der Staat seine Kontrolle über Verfügbarkeit und Reinheit von Drogen auf.
- Der Zweck der Prohibition wird systematisch verfehlt.
- Die Prohibition ist schädlich für die Gesellschaft.
- Die Prohibition ermöglicht erst die Gewinnspannen und bereichert die Hintermänner.
- Die Prohibition ist unverhältnismäßig kostspielig.
- Die Prohibition ist schädlich für die Konsumenten.
Anm.: Die Verlinkungen in der zitierten Erklärung stammen vom Blogautor.
Lex Görli – Die Ausführungsbestimmungen zu § 31a BtMG
Damit wir wissen, wovon die Rede ist, wenn aus der „Lex Görli“ zitiert wird. Hier gibt es die
aus dem Amtsblatt Berlin ABl. Nr. 14/10.04.2015.
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Besten Dank an Rechtsanwalt und Notar Rolf Jürgen Franke für den Hinweis auf die Veröffentlichung.
Kiffen unter den Augen der Polizei
Am 1. April haben sich etwa 700 Menschen im Görlitzer Park getroffen, um gegen die Null-Toleranz-Verfügung des Berliner Innensenats zu demonstrieren und für höhere Akzeptanz von Marihuanakonsum und vor allem für ein solidarisches Miteinander mit Flüchtlingen werben.
Erwartungsgemäß waren auch reichlich Ordnungshüter anwesend, die sich das bunte Treiben angeschaut haben. Das war’s dann aber im Wesentlichen auch schon. Mal abgesehen von zwei, drei Einzelfällen, haben sich die Polizeibeamten im Hintergrund gehalten – obwohl es de lege lata auch möglich gewesen wäre, 700 Leute wegen des Verdachts zu verhaften, gegen das BtMG verstoßen zu haben. Aber offenbar wollten die Beamten vor Ort die Bereitschaftsrichter und die Beamten in der Gefangenensammelstelle am Tempelhofer Damm nicht noch mehr überfordern.
Deswegen von hier aus ein Lob für die zurückhaltende Polizeitaktik. Es wird eben nicht alles so heißt geraucht, wie es angezündet wird. Hier mal ein bewegter Bericht über das Kiff-in.
Ab Dienstag: Kein Cannabis im Görlitzer Park
Innensenator Frank Henkel will das Geschäft mit den Drogen am Görlitzer Park so unattraktiv wie möglich machen. Dazu gibt es die Pressemitteilung Nr. 13/2015 vom 27.03.2015 der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, in der es u.a. heißt:
Am Dienstag, 31. März 2015, tritt die überarbeitete Gemeinsame Allgemeine Verfügung (GAV) zur Umsetzung des § 31a BtMG in Berlin in Kraft. Im Vergleich zur auslaufenden GAV wurde die neue Fassung in zwei Punkten verschärft: Wenn eine Grün- und Erholungsanlage durch Drogenhandel bzw. damit zusammenhängende Straftaten erheblich beeinträchtigt ist, werden dort Besitz, Erwerb und Konsum von Cannabisprodukten auch dann strafrechtlich verfolgt, wenn die sichergestellte Menge unterhalb der als Eigenbedarfsgrenze definierten zehn Gramm liegt.
Muß man nicht, kann man aber so machen. Ich empfehle dann, an den Eingängen zum Görli dann entsprechende Schilder – mehrsprachig oder mit Piktogrammen (vgl. Zeichen 325.2) – aufzustellen.
Was man nicht machen sollte, ist sowas hier:
Dabei konnten sie bereits erste Erfolge erzielen, die Zahl der Haftbefehle steigern und mutmaßliche Hintermänner ermitteln.
Ich sehe es nicht als Erfolg an, jemanden wegen ein paar wenigen Gramm Gras in Untersuchungshaft zu stecken und ihn erst wieder raus zu lassen, wenn er seine Leute verrät. Henkel instrumentalisiert die schwächsten Glieder in der Kette und fördert ein Verhalten der Justiz, das einer Aussage-Erpressung sehr nahe kommt.
Aber wenigstens beschränkt er die Zone, in der jeder, bei dem ein paar Krümmel in der Tasche gefunden werden, zur völlig überlasteten Gesa gekarrt wird.
Bis auf weiteres gelte die neue Ausnahmeregelung der GAV nur für den Görlitzer Park.
kündigt die Pressemitteilung an.
Für Freunde eines gepflegten 30-Minuten-Spaziergangs in eine alternative 31a-Toleranz-Zone bietet sich diese Wegstrecke an:
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Bild: Google Maps
Schöner Wohnen in Kreuzberg
Hier hilft Fensterputzen nur bedingt weiter:
Kottbusser Damm 6, Kreuzberg SO36
Freundlicher älterer Herr
Unbekannter Street Artist – Kottbusser Damm 6, Kreuzberg SO36.
Nähmaschinenfachhandel
Falls jemand einen Fachbetrieb für Nähmaschinen sucht – hier: Kottbusser Damm 6
Bei uns in Kreuzberg SO36 gibt’s alles.