Kreuzberg

Guter Cop – böser Cop: Radfahren verboten

Seit gefühlten 100 Jahren fahre ich mit dem Fahrrad immer dieselbe Strecke in die Kanzlei. Es ist ein wunderschöner Weg entlang des Neuköllner Schiffahrtskanal in Richtung Lohmühlen-Dreieck, den auch andere Radfahrer, Fußgänger, Jogger, Hundesausführer und Kinderwagenschieber für den Weg von Neukölln nach Kreuzberg nutzen. Ärger hat es, solange ich da her fahre, nie gegeben.

Am vergangenen Dienstag wurde ich beim In-die-Kanzlei-trödeln jedoch gestört. Ziemlich genau auf der Hälfte der kleinen Allee sprangen zwei Mitarbeiter des Ordnungsamts aus dem Gebüsch, mir vor’s Rad und nötigten mich zum Anhalten.

Die beiden hatten ihre Aufgaben klassisch verteilt: Der 1966 in Lüdenscheid geborene Ordnungsbeamte zeigte sich sehr interessiert an meinem Eigenbau und wir haben uns auch noch freundlich über unsere gemeinsamen Erinnerungen an das Sieger- und Sauerland unterhalten. Und wie schrecklich das doch im Winter hier in Berlin sei.

Währenddessen kontrollierte die Ordnungsbeamtin – vom Typ Traktoristin – im preußischen Tonfall meinen Ausweis und wies mich knarrend darauf hin, daß das Fahren in geschützten Grünlagen verboten sei und ob ich das nicht wisse!? Und daß das jetzt 10 Euro koste.

Ich habe dem bösen Cop gesagt, sie könne mich … ähm … mir das Zeug nach Hause schicken, wenn sie es nötig habe, und mich freundlich vom guten Cop verabschiedet.

Einen Tag später habe ich mir den Tatort dann nochmal genauer angeschaut.

Dieser Schilderbaum trifft hinsichtlich des Radfahrens eine klare Aussage: Verboten!

Radfahren verboten 01

Doch wenn Jura so einfach wäre, könnte das ja jeder. Gilt das Schild nun für diesen Weg?

Radfahren verboten 02

Oder darf man hier nicht Radfahren?

Radfahren verboten 03

Aber vielleicht ist das Radfahren auch nur auf dem Spielplatz verboten?

Radfahren verboten 04

Achso, ich kam übrigens aus der anderen Richtung. Dort steht dieses freundliche Schild:

Radfahren verboten 05

Und was sag uns dieses Schild in Hinblick auf meinen Weg in die Kanzlei?

Radfahren verboten 06

Liebe Traktoristin, es wird mir eine Freude sein, das mit Ihnen vor dem Amtsgericht Tiergarten zu klären. Das Ganze hätte sicherlich einen sehr hohen Unterhaltungswert. Und anschließend gehe ich mit dem Lüdenscheider ein gepflegtes Pils trinken – auch insoweit waren wir uns einig.

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Knapp 27 Jahre später

Netto ist auch nicht mehr das, was es früher einmal war:

Netto

Diesmal ging das aber ganz ohne Krawall und Plünderungen über die Bühne. Kreuzberg ist auch nicht mehr das

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3.725 alkoholisierte Radfahrer

Radfahrer, eine Sorte für sich. Eine ganz besondere!

Mit dem gültigen Grenzwert von 1,6 Promille kann niemand sicher auf zwei Rädern unterwegs sein.

sagt der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Boris Pistorius (SPD).

Räder sind leichter zu fahren als Autos.

sagt der ADFC-Sprecher René Filippek. Und meint, mit 1,1 Promille geht’s noch.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, was Kreuzberger Radfahrer dazu sagen werden.

Zahlen und Zitate gefunden auf Zeit Online.

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Schutzpils-Erpressung

Schutzgeld-Erpressungen sind ja hinlänglich bekannt. Nun habe ich eine mir bis dahin unbekannte Variante kennen gelernt.

Die Kneipendichte in Kreuzberg ist wohl eher überdurchschnittlich. An lauen Frühlings- und Sommerabenden vergrößern die Gaststätten zudem ihre Angebotsflächen nach draußen, das Pils wird dann gerne outdoor genossen. So funktioniert das eigentlich seit gefühlten 100 Jahren ganz hervorragend.

Dann gibt es aber auch Genossen, die ungenießbar werden, wenn sie das Treiben tagein, nachtaus miterleben müssen. Das sind aber meist vor Kurzem zugereiste Anwohner, also solche aus Südwestdeutschland. Von einem solche Exemplar berichtete mir ein Gastwirt.

Sparsam wie diese Schwaben nun einmal sind, machte es (das Exemplar, s.o.) dem Gastwirt folgendes Angebot: Er werde darauf verzichten, abends die Polizei anzurufen, um sich über den Lärm zu beschweren. Wenn der Gastwirt bereit sei, ihn kostenlos zu bewirten. Die Reaktion des Gastwirts ist hier nicht zitierfähig.

Das sich aus dieser Reaktion ergebene Problem besteht jetzt darin, daß die Ordnungshüter in schöner Regelmäßigkeit einen Kneipenbesuch machen. Wohlgemerkt nur in der oben beschriebener Gaststätte.

Von der gegenüberliegenden Lokation – mit annähernd doppelt so großer Outdoor-Ausschankfläche – prostet derweil unser Schwabe fröhlich dem Gastwirt zu. Mit einem Getränk, für das er nicht bezahlen braucht.

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Knapp rechtzeitig fertig geworden

Gerade noch rechtzeitig zum 1. Mai ist es dem Berliner Gesetzgeber am 23. April 2013 gelungen, eine Vorschrift ins Leben zu rufen, die regelt, wer wann ins Fernsehen kommt.

Gesetz über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen

§ 1

(1) Die Polizei darf Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen nur anfertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die Maßnahmen dürfen auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden.

(2) Die Unterlagen sind nach Beendigung der öffentlichen Versammlung oder zeitlich und sachlich damit unmittelbar im Zusammenhang stehender Ereignisse unverzüglich zu vernichten, soweit sie nicht benötigt werden

    1. für die Verfolgung von Straftaten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern oder

    2. im Einzelfall zur Gefahrenabwehr, weil die betroffene Person verdächtigt ist, Straftaten bei oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Versammlung vorbereitet oder begangen zu haben, und deshalb zu besorgen ist, dass von ihr erhebliche Gefahren für künftige öffentliche Versammlungen oder Aufzüge ausgehen.

Unterlagen, die aus den in Satz 1 Nummer 2 aufgeführten Gründen nicht vernichtet wurden, sind in jedem Fall spätestens nach Ablauf von drei Jahren seit ihrer Entstehung zu vernichten, es sei denn, sie würden inzwischen zu dem in Satz 1 Nummer 1 aufgeführten Zweck benötigt.

(3) Im Übrigen darf die Polizei Übersichtsaufnahmen von Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen sowie ihrem Umfeld nur anfertigen, wenn dies wegen der Größe oder Unübersichtlichkeit der Versammlung oder des Aufzuges im Einzelfall zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes erforderlich ist. Die Übersichtsaufnahmen sind offen anzufertigen und dürfen weder aufgezeichnet noch zur Identifikation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer genutzt werden. Die Versammlungsleitung ist unverzüglich über die Anfertigung von Übersichtsaufnahmen in Kenntnis zu setzen.

Quelle:

Wenn ich mir den Gesetzestext vor dem Hintergrund meiner Erfahrungen als Strafverteidiger in Verfahren wegen Landfriedensbruch und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz durch den Kopf gehen lasse, fällt mir eigentlich so gut wie kein Fall ein, in dem es den Ordnungsbehörden nicht gelingen sollte, mit nur wenig argumentativen Aufwand Fotos und Filmaufnahmen von Demonstrationen anzufertigen.

Im Prinzip reicht es doch schon aus, wenn ein paar bunte Pubertisten durcheinander laufen und den Stinkefinger zeigen, um für „Unübersichtlichkeit“ zu sorgen, weil am Kottbusser Tor wegen der dortigen Baustelle ein paar Pflastersteine in Griffnähe herum liegen.

Jene Satire scheint auch in diesem Zusammenhang wieder zu treffen.

Erneut ein herzliches Dankeschön Herrn an Rolf Jürgen Franke, Rechtsanwalt und Notar in Berlin für die Versorgung mit stets frischer Ware.

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Neukölln: Zwischen Stoffballen und Erdbeersenf

Harte Sitten gegenüber unserer Kanzlei, auf dem Neuköller Stoffmarkt:

Neuköllner Stoffmarkt

Wer nicht klaut, stirbt aber auch.

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Novemberwetter

Der Landwehrkanal. Kurz vor der November-Depression.

Landwehrkanal / Kottbusser Brücke

Bei diesem Wetter sehen sogar die Weiden traurig aus.

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Kleine Erinnerung am Sonntag

Vor mehr als 40 Jahren war es der Strand, heute liegen Wurzeln unter dem Pflaster in Kreuzberg.

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Middle of the road

Auf der Admiralbrücke:

Das hat sich jemand verfahren.

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Weltuntergang in Kreuzberg

Die Berliner Morgenpost – eine Tageszeitung aus dem Hause Springer – bringt die Meldung des Tages:

Betrunkener beschmiert Bankfiliale mit linken Symbolen

Die weiteren Fakten: 2,5 Promille, Kreuzberg, roter Stift.

Ok, es ist eine Agenturmeldung – es war nicht Springer, sondern die dapd.

Trotzdem: Es ist sehr traurig, mit welchem Müll sich manche Journalisten in der Hauptstadt ihren Lebensunterhalt verdienen müssen. Dann doch lieber ohne Bezahlung ein bisschen dummes Zeug bloggen …

Bild: Udo Sodeikat / pixelio.de

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