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Anfrage der Woche
Mal eben ein Ja-oder-Nein-Gutachten
Am Samstagabend erreichte uns eine Nachricht, die zu dem Komplex …
Könnten Sie sich mal eben um die Lösung meiner Probleme kümmern; dauert auch nicht lange.
… gehört:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn eine Person bei Insolvenzbeantragung 2010 ein kleines Gundstück mit alter Scheune ca 20000,. Wert, nicht offen gelegt hat beim Insolvenzanwalt und die Insolvenz 2016 fertig war ( Restschuldbefreiung) erhalten hat, könnte man jetzt noch eine Anzeige gegen diese Person zb wegen Betrug machen, oder wäre der Betrug verjährt. Vielleicht könnte Sie mir darüber eine Antwort geben, einfach Ja oder Nein nur damit ich Bescheid weiß ob ich noch was unternehmen könnte oder nicht.
Was soll jemand, der sich einmal auch nur oberflächlich mit den Fragen der Verjährung von Straftaten beschäftigt hat, ohne dabei Gedanken an einen erweiterten Suizid zu entwickeln, darauf antworten?
Ich habe mich für folgendem Text entschieden:
… auf Ihre Frage nach dem Eintritt einer Verjährung möchte ich anregen, sich hier einmal zu informieren:
https://wp.me/PU6xR-aO5
Weitere Hinweise dazu und zum sorgfältigen Umgang mit Fragen zu verjährungsrechtlichen Einordnungen finden Sie hier:
http://tinyurl.com/y76opwnc
Zum Schluss noch der hier:
http://tinyurl.com/ycgzt92b
Ihnen auch einen schönen Sonntag.
Meinen Restsonntag habe ich dann mit einer Beschäftigung ausgefüllt, die mal überhaupt nichts mit Strafverteidigung und Beratungsschnorrern zu tun hat.
Gemütlichkeit statt Nötigung
Es gibt klassische Anfragen, die auf allen Kanälen alle Nase lang in den Kanzleien der Strafverteidiger eintreffen. Hier mal eine Geschichte, die über ein Portal eingetroffen ist, das gern von Menschen genutzt wird, die kostenlosen Rechtsrat suchen:
Die Grund-Konstellation im Straßenverkehr ist bekannt. Wilhelm Brause fährt nicht so, wie ein Bulli Bullmann das gerne hätte. Bullmann weist Brause auf seine Ansicht hin. Anschließend diskutiert man darüber.
Je nach Bildung und Temperament der beteiligten Brauses und Bullmanns entwickelt sich die Begegnung anders. In vielen Fällen wird anschließend die Staatsgewalt in die Diskussion integriert. Am Ende soll es dann ein Strafverteidiger richten.
Mir stellen sich in solchen Konstellationen Fragen. Wie zum Beispiel so eine:
Warum hält dieser zur Rede stellen meinen zu müssende Oberlehrer nicht einfach die Klappe und fährt weiter, statt anschließend und klugscheißend seine Rechthaberei mit einer Strafanzeige zu garnieren und hilflose Polizeibeamte für die Reparatur seiner mißlungenen Erziehung heranzuziehen? Und obendrauf dann noch kostenlosen Rechtsrat bei einem Strafverteidiger zu schnorren.
„Was kann ich tun?“ fragt das arme strafverfolgte Opfer. Ich hätte da mal einen – kostenlosen! – Vorschlag:
Nebenbei:
Die Anfragen über solche Rechtsberatungsportale haben oft hohen Unterhaltungswert und dienen super als Anregung für launige Blogbeiträge. Fürs ernsthafte Arbeiten sind sie indes eher nicht geeignet.
Moderne Zeiten
Der Blogbeitrag über die Abrechnung des Zeithonorars in einer Wirtschaftsstrafsache aus der vergangenen Woche hat bei einem aufmerksamen Leser Fragen aufgeworfen:
Sehr gern habe ich ihm geantwortet und die verschiedenen Varianten unserer Zeiterfassung dargestellt:
Moin.
Das ist eine sehr berechtigte Frage!
Unser wichtigstes Instrument für die Zeitmessung ist Sonnenuhr auf der Hauswand der gegenüberliegenden Kirche. Sie gibt den Maßstab für die Aufwandserfassung:
„Mach es wie die Sonnenuhr, zähl die heiteren Stunden nur.“
Wenn es einmal ausnahmsweise bewölkt ist, kann ich mich an der Kirchturmuhr orientieren, die seit über 200 Jahren die Uhrzeit meist zuverlässig anzeigt und mich alle 15 Minuten daran erinnert, zügig zu arbeiten.
Dann haben wir in unserer Kanzlei auch ein paar Stand- und Wanduhren mit und ohne Gong. Hervorheben möchte ich die lustige Kuckucksuhr, die ich vor langer Zeit aus dem Schwarzwald nach Berlin importiert habe.
Und für den Notfall, also wenn diese Präzisionszeitmesser ausnahmsweise nicht funktionieren sollten, schaue ich in die rechte untere Ecke meines linken Monitors, lese dort die Zeit ab und notiere mir die Zahlen sekundengenau auf einer Schiefertafel.
Die Stoppuhr, die unsere Anwaltssoftware bietet und die mit der Aufwandserfassung gekoppelt ist, hätte sich der Programmiere eigentlich sparen können; sie läuft in aller Regel nur nebenher …
Zeitlos freundliche Grüße aus Kreuzberg von
Carsten R. Hoenig
Ich hoffe, daß ich damit alle etwaigen Zweifel an einer korrekten Aufzeichnung beseitigen konnte.
Kostenlose Ersteinschätzung, gesucht via Blogkommentar
In der vergangenen Woche ging die folgende Anfrage über ein Portal, auf dem „potentielle“ Mandanten Fragen an den Pool registrierter Rechtsanwälte stellen können. Die Anwälte erhalten Gelegenheit, eine „kostenlose telefonische Ersteinschätzung“ zu liefern.
Da reden sich Strafverteidiger den Mund fusselig, um die „potentiellen Mandanten“ über ihre Rechte zu informieren, und dann kommen immer noch solche Fragen.
Was empfiehlt die versammelte Blogleserschaft diesem armen Wicht?
Mal eben eine kurze Frage zur Verjährung
Die Anfrage der Woche kommt heute aus der Schweiz:
Ich war versucht, diese Frage mit einem „Nein“ zu beantworten. Nicht, weil ich diese Art von Mal-Eben-Zwischendurch-Fragen grundsätzlich nicht mag, sondern weil Fragen zur Verjährung nicht mit zwei Worten zu erklären sind.
Aber mit vier Worten geht es:
https://wp.me/PU6xR-aO5
Wenn Jura so einfach wäre, müßte man es eigentlich nicht studieren, oder?
Notruf der Woche
Die Nacht von Samstag auf Sonntag birgt offenbar die größten Gefahren in der Woche. In dieser Zeit erreichen uns – eine Strafrechtskanzlei – jedenfalls die meisten Notrufe. Überwiegend handelt es sich dabei um alkoholbedingte Konflikte mit der Ordnungsmacht.
Gestern war es dieser Anrufer, der um Halbeins ein dringendes, unaufschiebbares Problem hatte, und deswegen unbedingt unsere Notrufnummer anwählen mußte:
Mir geht gerade der Gedanke an einen Fall durch den Kopf, in dem ein psychiatrischer Sachverständiger unserem Mandant eine fehlende Impulskontrolle attestierte …
Was erwartet so ein Anrufer eigentlich von einem Strafverteidiger mitten in der wochenendlichen Nacht?
Wer zu spät kommt
Bei manchen Anfragen an unsere Kanzlei wünschte ich, das sie früher gestellt worden wären. Hier ist wieder einmal eine solche:
Hallo
im Januar 2018 hatte ich eine Hauptverhandlung. Der Richter setzte ein zeriten Termin an weil er noch ein Zeuge anhören wollte. Gestern komme ich zum Termin setzte mich da meine der Richter ,,
so heute neuer Hauptverhandlungtermin neuer Staatsanwalt alles was in der ersten Verhandlung war zählt nicht mehr “.
Ich sagte nein das war nicht vereinbart sonst hätte ich mir ein Anwslt doch hinzu gezogen.Da meinte der Richter das er bestimmt und sagte zu den Staatsanwalt das er vorlesen soll.
Das hat mich so geschockt das mir während der Verhandlung schlecht war und nicht bei der Sache war.Ich habe eine Schiene von der blase zur Niere was der Richter weiß. Durch das lange sitzen hatte ich so schmerzen ( 2 Stunden). das ich den ganzen Tag Blut im Urin hatte.Der Richter fragte nicht mal ob wir Pause machen sollen oder wie es mir geht.Ein
Tag vorher bat ich per Mail das ich nicht lange sitzen kann.
Wie findrn Sie das Verhalten ?
Dazu gleich drei Antworten:
- Wenn jemand ein konkretes Problem hat, bei dessen Lösung er einen Rechtsanwalt um Mithilfe bitten möchte, ist es nicht sinnvoll, den Fall in einem öffentlich einsehbaren Kommentarfeld zu schildern; erst Recht nicht unter Mitteilung seines vollständigen Namens.
- Wer die Ansicht vertritt, in seinem Strafverfahren keinen Strafverteidiger zu benötigen, sollte sich nicht beschweren, wenn sich später herausstellt, daß diese Ansicht falsch war.
- Suchen Sie sich einen Strafverteidiger und/oder legen Sie binnen Wochenfrist Berufung gegen das Urteil ein, wenn Sie das Ergebnis nicht akzeptieren wollen.
Noch irgendwelche Vorschläge?
Satanisten und Zaubersäfte
Eine eMail, die uns heute erreichte, die ich noch nicht so richtig einzuordnen weiß.
Was soll ich dem Absender antworten?
Notruf-Kater
Tierliebe ist grundsätzlich ein ehrenwertes Motiv. Aber muß man wegen eines gescheiterten Gebraucht-Kater-Verkaufs am Sonntagabend um kurz vor neun Uhr einen Strafverteidiger-Notruf konsultieren?
Wenn jemand der Katzenmutter helfen möchte …
Gier frisst Hirn
Auf einem Portal, das sich um die Vermittlung kostenloser telefonischer Ersteinschätzungen durch Rechtsanwälte an „potentielle Mandanten“ kümmert, findet sich diese Anfrage:
Da scheint jemand in einer recht plumpe Falle hineingetappt zu sein und braucht nun eine kostenlose Beratung, erst durch einen deutschen, und dann durch einen amerikanischen Anwalt.
Falls einer der hier mitlesenden Kollegen Langeweile hat …