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Medien
HipHop Kafka – Der gerappte Process
Als ich vor gefühlten 100 Jahren Kafkas Roman „Der Process“ lesen mußte, hätte mir der Autor (und mein Deutschlehrer) nicht im Dunkeln begegnen dürfen. Es war eine fürchterliche Quälerei, diesen Text zu lesen – und zu verstehen.
Ich habe den Roman dann viel später, nach meinem Jura-Examen, noch einmal durchgearbeitet (!) und entdecke heute, bei meiner Tätigkeit als Strafverteidiger, immer wieder aktuelle Parallelen zu dem Verfahren, mit dem man Josef K. überzogen hatte.
Diesen Text habe ich in verschiedenen Varianten immer mal wieder von meinen Mandanten gehört:
Ich wache auf und werd von Wächtern ohne Grund verhaftet
Sie selbst wissen nicht, warum, ich kann es nicht verkraften
Sag, wer sind die Leute und wer hat sie geschickt,
denn ohne dass ich was getan hätte, ham sie mich erwischt.
Damals, in den siebziger Jahren, in der Unterprima, war ich gezwungen worden, eine schriftliche – ungereimte – Inhaltsangabe abzuliefern, die mich und den Herrn Oberstudienrat nicht wirklich überzeugt hat.
Ich glaube das hier, was Tobias Stoll aus der gleichen Aufgabe gemacht hat, die man mir seinerzeit gestellt hatte, hätte mir auch damals schon wesentlich besser gefallen:
Applaus, Applaus!
—
Gefunden auf SPON
Bild: Verlagseinband 1925 via Wikipedia
Danke an HU für den Hinweis.
Kommentare deaktiviert für HipHop Kafka – Der gerappte Process
Keine Überraschung
Der amerikanische Geheimdienst NSA und sein britisches Pendant GCHQ knacken oder umgehen im großen Stil Verschlüsselungstechniken, die persönliche Daten, E-Mails, Bank-Überweisungen oder andere Online-Aktivitäten schützen sollen.
liest man heute in der Süddeutschen Zeitung.
Diese Informationen seien zurückzuführen auf weitere Geheimdokumente des Whistleblowers Edward Snowden. Ich kann mir gut vorstellen, daß die Herrschaften mit den Schlapphüten nicht amüsiert sind über die Veröffentlichungen. Da wundert es auch niemand, daß die geheimen Dienstmitarbeiter versucht haben sollen, die New York Times und ProPublica daran zu hindern, diese Erkenntnisse den Internetnutzern bekannt zu machen.
Aber als wenn das nicht all diejenigen geahnt hätten, die weiter denken als von der Wand bis zur Tapete …
Oh, Omertà – der reuige Rocker
Jeweils ein zweistelliges Ergebnis haben sich gestern zwei Angels gefangen: Sie wurden vom Landgericht Potsdam u.a. wegen versuchten Mordes zu zwölf und zwölfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Dritte im Bunde wurde freigesprochen.
Den beiden rot-weißen Rockern wird vorgeworfen, an Weihnachten 2011 ein Mitglied des MC Gremium einige häßliche Schnittwunden zugefügt zu haben. Die Potsdamer Strafkammer unter Vorsitz von Richter Frank Tiemann war davon überzeugt, daß dieser Vorwurf zutreffe.
Laut mündlicher Begründung des Urteils hatte zu dieser Überzeugungsbildung maßgeblich der zerschnittene schwarz-weiße Rocker beigetragen. Er will die Angels anhand ihre auffälligen Tätowierungen im Gesicht beziehungsweise am Hals wieder erkannt haben.
Das Wieder-Erkennen ist eine Sache, die andere ist die Weitergabe dieser Informationen an die Ermittlungsbehörden. Sogar die Polizeibeamten, die in dieser Sache ermittelt hatten, zeigten sich (freudig) überrascht. Offenbar hatte die ansonsten unter Rockern verbindliche Omertà für diesen Pentito nur einen Empfehlungscharakter.
Ein solches Aussageverhalten hat für den reuigen Rocker weitreichende und leicht vorstellbare Konsequenzen. Deswegen haben die Brandenburger ihn jetzt auch ins Zeugenschutzprogramm aufgenommen und ihm eine neue Vita verpaßt. Na, denn …
Ob die Potsdamer Entscheidung Bestand haben wird, dürfte der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs auswürfeln. Das Ergebnis hängt entscheidend von der Qualität der schriftlichen Urteilsbegründung ab. Bis diese vorliegt, wird sicherlich noch den einen oder anderen Mond dauern. Und wenn die roten-Roben-Träger dann schlußendlich entschieden haben werden, ist noch reichlich weiteres Wasser durch die Havel geflossen.
Liebe Medienvertreter, bis dahin ist das Urteil nicht rechtskräftig! Was wiederum heißt: Für die Verurteilten gilt die Unschuldsvermutung. Auch wenn’s schwerfällt. Aber so ist es nun mal in einem Rechtsstaat. In dem auch die Freiheit besteht, relativ viel Unsinn in Zeitungen zu schreiben.
Nicht erforderlich: Fluchtgefahr bei Mord und Totschlag
Der Tagesspiegel, den ich viele Jahre immer wieder gern gelesen habe, berichtet über den Fall des getöteten Kollegen aus dem Berliner Westend. Leider nicht in der gebotenen Qualität.
Die unvollständige bzw. falsche Berufsbezeichnung des Verstorbenen – er war Notar, Rechtsanwalt und (nicht nur) Steuerberater – ist eine (mit Googles Hilfe einfach vermeidbare) Nachlässigkeit. Geschenkt.
Aber dieser Satz hier zeigt, daß die beiden Journalistinnen auch juristisch unsauber gearbeitet haben:
Für einen Haftbefehl müssten zudem Gründe wie Fluchtgefahr vorliegen, was in diesem Fall nicht zutrifft.
Dabei erschließt sich auch einem juristischem Laien, der sich nicht scheut, mal kurz ins Gesetz zu schauen, sofort: Für Mord und Totschlag braucht es keine Fluchtgefahr, wenn die Untersuchungshaft angeordnet werden soll. Der dringende Tatverdacht allein reicht.
Kann man hier nachlesen: § 112 Abs. 3 StPO.
Gegen den Beschuldigten, der einer Straftat […] nach den §§ 211, 212, des Strafgesetzbuches […] dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht.
In diesem § 112 Abs. 2 StPO sind die Haftgründe, u.a. auch die Fluchtgefahr, genannt.
In dem vorliegenden Fall kommt eine Inhaftierung nicht in Betracht, weil der dringende Tatverdacht nach Auskunft der Staatsanwaltschaft nicht besteht. Bereits das ist das KO-Kriterium für den Erlaß eines Haftbefehls.
Ok, ich kann es ja nachvollziehen, daß ein Nichtjurist Pickel bekommt, wenn er ein Gesetz, insbesondere die StPO, lesen soll. Aber dann kann man doch irgendeinen Strafverteidiger mal anrufen und nachfragen. Ich verstehe das nicht …
Der Focus gratuliert uns!
Wir haben Post bekommen. Vom Focus:
Dann bin ich ja mal gespannt auf diese Oktober-Ausgabe; zumindest mich hat der Product Manager Merchandising überzeugt, das „FOCUS SPEZIAL“ zu kaufen. ;-)
Weder Flucht, noch Vertreibung
Es ist immer wieder enttäuschend, wie wenig differenziert und anspruchslos manche Medienvertreter an eine Sache herangehen, wenn sie eine „Story“ wittern.
Statt hilfreiche Beratungsangebote von Strafverteidigern anzunehmen, schreiben einige Journalisten (und ich rede jetzt noch nicht einmal von den Vögeln auf der nördlichen Seite der Rudi-Dutschke-Straße) munter drauf los, obwohl eine solide Informationsbasis eine wesentliche Voraussetzung für Qualität darstellt. Einer fängt an, Unsinn zu schreiben, den andere dann ungeprüft und nicht hinterfragt übernehmen.
Ich gebe an dieser Stelle die Presseerklärung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. vom 31. Juli 2013 zum Kanzleiwechsel von Rechtsanwältin Anja Sturm in vollem Wortlaut wieder:
Die Umstände des Wechsels der Kollegin Anja Sturm in eine Kölner Strafrechtskanzlei waren in den letzten Tagen Gegenstand umfangreicher Presseberichterstattung. In zahlreichen Artikeln wurde dabei der Eindruck vermittelt, Frau Sturm sei in der Berliner Anwaltschaft isoliert, weil sie die Verteidigung von Beate Zschäpe im Münchener NSU-Prozess übernommen habe. Wegen dieses vermeintlichen „Killermandats“ werde sie stark kritisiert und habe keinen Platz in einer Berliner Anwaltskanzlei gefunden, so dass sie schließlich habe nach Köln gehen müssen.
Der Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidiger stellt hierzu klar:
Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger steht für das Recht auf Verteidigung eines jeden Menschen. Die Forderung, bestimmte Personengruppen sollten aus politischen Gründen nicht verteidigt werden, liegt ihr fern. Sie hat Frau Rechtsanwältin Sturm nicht dafür kritisiert, dass sie die Verteidigung von Beate Zschäpe übernommen hat und würde einer solchen Kritik auch jederzeit entgegentreten. Der unterschiedslose Anspruch auf effektive Verteidigung ist eines ihrer zentralen Anliegen. Er gilt selbstverständlich auch für Beate Zschäpe.
Sofern der Umstand, dass Anja Sturm bei der letzten Vorstandswahl im Januar 2013 von den Mitgliedern nicht in den Vereinsvorstand gewählt worden ist, in der Presse als Indiz für die Annahme herangezogen wird, dort herrsche die Meinung vor, die Verteidigung von Neonazis gehöre sich nicht, so entbehrt diese Schlussfolgerung jeder Grundlage.
Anja Sturm ist bei der Wahl nicht als einzige Kandidatin und auch erst nach mehreren Wahlgängen gescheitert. Von den drei Kandidaten, die es nicht in den Vorstand geschafft haben, erhielt sie die meisten Stimmen. Es gab bei ihrer Vorstellung vor etwa 120 anwesenden Mitgliedern zwei kritische Äußerungen, die sich auf das Zschäpe-Mandat bezogen, aber auch unterstützende Stimmen. Ob und ggf. wie sich die Diskussion auf das Wahlergebnis ausgewirkt hat, lässt sich objektiv nicht feststellen. Jede Äußerung hierzu wäre Spekulation. Anja Sturm selbst ging kurz nach der Wahl jedenfalls nicht davon aus, dass ihr knappes Scheitern auf das Zschäpe-Mandat zurückzuführen sei, wie sie laut Artikel vom 29. Januar 2013 gegenüber der TAZ erklärte. Bei der Vorstandswahl handelt es sich demnach um einen normalen demokratischen Vorgang, der mit Ausgrenzung oder gar Mobbing nicht das Geringste zu tun hat.
Den Hintergrund des Ausscheidens von Anja Sturm aus ihrer Berliner Kanzlei vermag die Vereinigung mangels Kenntnis der Kanzleiinterna ebenso wenig zu beurteilen wie die GrUnde einzelner Kollegen, sie nicht in ihrer Kanzlei zu beschäftigen. Dass es für eine Absage eine Fülle von Gründen geben kann, die mit der Verteidigung von Beate Zschäpe überhaupt nichts zu tun haben, versteht sich allerdings von selbst. Eine ideologische Grundhaltung der Berliner Anwaltschaft, die die Übernahme bestimmter Mandate verbietet, lässt sich hieran nicht festmachen.
Der Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidiger kennt Anja Sturm als engagierte Kollegin. Er bedauert ihren Wechsel nach Köln ausdrücklich.
Frank Jansen vom Tagesspiegel mißversteht (bewußt?) Mitteilungen eines erfahrenen Kollegen; vielleicht weil sie nicht in sein Konzept der Sensationsberichterstattung passen. Hannelore Crolly von der Welt dreht in ihrem Artikel überdies noch auf der Glatze eine Locke:
Nach heftiger Diskussion senkte sich der Daumen über Sturm. […] Das Zschäpe-Mandat galt offenbar als degoutant.
Hätte Frau Crolly sauber recherchiert, hätte sie erfahren, daß ein einziger Kollege, der rüpelhaftes Auftreten zu seiner Marke gemacht hat, in seiner ihm eigenen Art begonnen hatte, erst Stimmung zu machen gegen einen honorigen Verteidiger, der einen Polizeibeamten (Wie kannst Du so einen bloß verteidigen!?) vertritt. Seine von mir als schiere Pöpelei empfundenen Wortmeldungen setzten sich unter Beibehaltung des Tenor fort, als Anja Sturm von Kollegen zur Wahl für den Vorstand vorgeschlagen wurde. Dann gab es noch einen an sich verträglichen Altlinken, der diesen Mist jedoch mit abseitiger Dogmatik zu untersetzen versuchte. Das war es aber auch schon.
Wenn Frau Crolly bei der Mitgliederversammlung anwesend gewesen wäre, oder sich zumindest profund darüber informiert hätte, wäre aus ihrem Beitrag sicher auch etwas Vernünftiges geworden. Vorhandene Informationen wurden durch den Wolf gedreht, damit sie die Form der Sensation passen; was nicht vorhanden war, wurde aus der der Boulevard-Schublade (von der Nordseite, s.o.) ergänzt.
Schade, daß Anja Sturm unsere Stadt verlassen hat; ich freue mich aber für sie, daß sie in Köln und im Rheinland herzlich willkommen ist. Sie ist weder vertrieben worden, noch ist sie geflüchtet. Sie ist dort und hier stets willkommen (… und sei es „nur“, um in Kreuzberg mal einen leckeren Caffè zu trinken. ;-)).
Ich danke dem Vorstand für die klarstellende Presseerklärung. Gleichwohl bedauere ich die verpaßte Chance; die Wahl einer Kollegin, die auch und gerade „so eine wie Frau Zschäpe“ verteidigt, in den Vorstand einer unabhängigen Strafverteidigervereinigung, hätte ein gutes Beispiel dafür liefern können, für was wir uns eigentlich einsetzen: Ein rechtsstaatliches Verfahren ohne Ansehung der Person.
Auch gefährliche Dumpfbacken müssen in einem Rechtsstaat engagiert verteidigt werden. Menschen vom Schlage Mutter Theresas brauchen keinen Verteidiger, meint nicht nur Rechtsanwalt Jacques Vergès.
Sehr geehrte Frau Anne Losensky
Sie schreiben am 6. Juni 2013 in der BZ, daß der „Prozess um den Tod von Jonny K. (20) mit zwei neuen Schöffen von vorn“ beginnt. Und berichten, daß am vergangenen Montag „der Prozess geplatzt“ sei. Als als Grund dafür geben Sie an:
… die „Besorgnis der Befangenheit“ eines der alten Schöffen.
Das ist so nicht richtig, zumindest nicht vollständig.
Es waren die BZ und das Schandmaul Ihr Kollege Schreibfink Thore Schröder, die hier die Ursache für die Notwendigkeit gesetzt haben, das Verfahren auf Null zu setzen. Das wissen Sie.
Deswegen ist es schäbig und scheinheilig – von Ihnen und Ihresgleichen -, nun die durch diese Art der Berichterstattung mittelbaren, aber vorhersehbaren Belastungen der Hinterbliebenen in Ihrem neuerlichen Artikel zu verwursten.
Um Ihren Duktus aufzugreifen: Widerlich, was Sie da veranstalten! Sie sollten sich schämen, Frau Losensky!
Wer ist Schuld?
Wer hat es eigentlich zu verantworten, wenn der Prozeß im Fall Jonny K. „platzen“ sollte (wonach es derzeit aussieht)?
Sind es die Verteidiger, die für ihre Mandanten ein Ablehnungsgesuch stellen, weil sie – die Angeklagten – den Eindruck haben müssen, dieser Schöffe sei nicht mehr unvoreingenommen? Oder machen sie genau das, was ihre Aufgabe ist: Dafür zu sorgen, daß auch dieses Verfahren rechtsstaatlich geführt werden kann?
Oder ist es dieser hemdsärmelige Schöffe „Siegfried K. (58)„, der den Eindruck erweckt, daß das gesunde Volksempfinden für ihn ausreicht und eine rechtsstaatliche Verfahrensordnung überflüssig macht? Der als Laienrichter doch „nur“ das gesagt hat, was er denkt. „In ganz normaler Sprache. So rede ich doch auch mit meinen Jugendlichen hier.“
Oder sind es wieder einmal diese Schmierenschreiber aus der Gosse, die „Berlins mutigsten Schöffen“ sprechen lassen? Ist es der Schreibfink Thore Schröder, der den unbedarften Schöffen ins offene Messer laufen lies:
B.Z. traf den mutigen Laienrichter Siegfried K., der eine Jugendeinrichtung leitet, sprach ihn auf den Eklat am Landgericht an.
Ein professioneller Schmutzfink weiß (oder hätte aber wissen müssen), was er mit der Veröffentlichung eines solchen „Interviews“ auslöst. Trotzdem fragt dieser Thore Schröder und trotzdem veröffentlicht er das, was anschließend zwingend zum Platzen des Prozesses führen muß. Selbst von ihm und seinen Mittätern kann erwartet werden, daß sie weiter denken als von der Wand bis zur Tapete. Auch wenn sie Bildreporter sind.
Tina K. kann sich bei dem Kerl persönlich bedanken.
Rappender Denkmalschutz
Diesmal war es keine Selbstanzeige, die zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung führte:
Gestern erschienen Steuerfahnder und Polizisten gleich auf mehreren Anwesen eines bekannten Musikanten und durchsuchten „umfangreich“, wie lokale Medien zu berichten wissen. Und nicht nur im Eigenheim (im Journalistendeutsch: „Privatvilla in Wannsee„), sondern auch in der Unternehmensleitung („Management„) wurde nach Unterlagen gesucht.
Ziel war es wohl, den schlichten und leisen Verdacht (mehr ist nämlich für eine Durchsuchung nicht nötig!) mit weiteren „Informationen“ zu untersetzen. Dazu gehört auch die „Bitte“ an den Steuerberater des Bambiträgers, die Handakten herauszugeben. Irgendwas wird man schon noch finden …
Das Ganze erinnert mich das Szenario mit dem guten(?) alten(!) Alphonse Gabriel C., den man auch „nur“ wegen Verstosses gegen Steuerrecht in den Knast brachte, weil ihm andere Straftaten, die ihm insbesondere die Medien vorwarfen, nicht nachgewiesen werden konnten.
Bei Al Gabriel waren es aber im Wesentlichen seine Verteidiger, die es 1930/1931 voll versemmelt hatten. Ich bin sicher, daß die Verteidiger des durchsuchten Samurai ein anderes Niveau haben.
Scheitern werden die Kollegen aber vermutlich in einem Punkt: Gerüchten zufolge soll die Beweislage erdrückend sein, soweit es sich um einen angeblichen Verstoß im Jahr 2012 gegen Denkmalschutzauflagen handelt.
Journalist gesteht: Keine Ahnung
Na endlich hat er sich mal getraut!
Der so genannte Franz Josef Wagner nörgelt:
Wir hören juristisches Zeug, was niemand versteht.
Trotzdem schreibt der freundliche ältere Herr mit der lustigen Zahnlücke über dieses Zeug. Nun, bei manchen ist der Weg zur Besserung eben ein wenig länger als bei anderen, die einsichtig sind.
Lieber Franz Josef, kennen Sie eigentlich den Herrn Dieter Nuhr?
Ist das nicht schrecklich, daß in diesem Lande jeder Idiot zu allem eine Meinung hat?
… hat er mal gesagt. Nein, den anderen Nuhr’schen Klassiker zitiere ich hier jetzt nicht, das hilft Ihnen, lieber Franz Josef, an dieser Stelle ohnehin nicht weiter. Aber den hier, den hören Sie sich mal an:
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten!
Oscar Wilde (1854-1900).
Ich bedanke mich beim Bild-Leser Ralf Möbius, bei dem ich das Geständnis dieses Trivial-Literaten gefunden habe. ;-)