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Medien
Audiatur et altera Wendt?
Über den Treibjäger Rainer Wendt und was ich von ihm halte, habe ich am vergangenen Mittwoch geschrieben. Es ging um die unsäglichen Äußerungen dieses großmäuligen Chefs einer Kleinstgewerkschaft im Zusammenhang mit dem schlimmen Vorfall in Hameln. Der Populist Wendt beutete das Elend dieser entsetzlichen Tat zu seinen eigenen übergriffigen Propagandazwecken aus.
Es war zu erwarten, daß der vermeintliche Hardliner eigentlich ein Weichei ist. Er ist von der Maus abgerutscht und falsch verstanden worden. Statt zu dem unsäglichen Müll zu stehen, den er zuvor verbreitet hat, versucht er – ähnlich wie die bräunlichen Führer des Gesinnungspöbels in jüngerer Vergangenheit – seine Übergriffe zu relativieren.
In einem Interview mit Ansgar Siemens parfümiert er den zuvor gefüllten verbalen Kathederbeutel:
- Das habe ich nicht gesagt.
- Dieser Eindruck ist falsch. Er war von mir nicht beabsichtigt …
- Die Frage ist immer, wie man Populismus definiert.
- In diesem Fall aber sind meine Aussagen offenbar von interessierter Seite verzerrt wiedergegeben worden.
- Darüber muss ich schmunzeln.
Der von mir sehr geschätzte Kollege und Kolumnist Heinrich Schmitz analysiert den notdürftig als Justizkritik getarnten Wendt’sche Abwasserrohrbruch in deutlich sachlicher Form als ich es vermag. Die Samstags-Kolumne über den Störer ist unbedingt lesenswert.
Darin belegt der Strafverteidiger Schmitz die Absurdität der teils völlig falschen Behauptungen des Herrn Wendt. Er lenkt dessen substanzlose und in diesem Fall unberechtigte Kritik an den Richtern um auf die Mängel der Ermittlungsarbeit der Polizei, auch und gerade in dem Fall Hameln. Nicht den Richtern, sondern viel häufiger den Polizeibeamten, fehle es an profunder Ausbildung, die Rainer Wendt als Gewerkschaftler für seine Kollegen eigentlich fordern sollte.
In seiner Kolumne vermutet Schmitz eigene Interessen des Sherrifs Wendt, der durch die überzogenen Thesen seinen zweifelhaften Bestseller promoten möchte.
Mit mir gemeinsam freut sich Heinrich Schmitz darüber, daß Wendt, ein …
… Polizeibeamter, der offenbar innerlich nicht bereit ist, die Gewaltenteilung und gerichtliche Entscheidungen zu akzeptieren und seine eigene, sehr spezielle Auffassung von Recht und Ordnung hat, nicht mehr im aktiven Dienst ist.
Ich bin mir sehr sicher, daß die weitaus überwiegende Zahl der Polizeibeamten sich von den kruden Ideen des ehemaligen Schutzpolizisten distanziert. Und ich freue mich, wenn ich – wie am vergangenen Freitag in einer Beweisaufnahme vor dem Landgericht Berlin – auf Polizisten treffe, die selbst in solchen Problemkiezen wie Wedding, Kreuzberg und Neukölln ihren Job stets mit Augenmaß erledigen. Und die sich für diese Wendt’sche Propaganda schämen.
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Bild: © Thomas Max Müller / pixelio.de
Rainer Wendt mal wieder
Der Vorfall in Hameln bewegt die Gemüter. Da soll ein Mann seiner ehemaligen Partnerin einen Strick um den Hals gelegt, sie damit an sein Auto gebunden und anschließend durch die Stadt geschleift haben. Die Frau soll dabei lebensgefährlich verletzt worden sein.
Die Ermittlungen dauern an, gegen den Mann wird – wohl gem. § 112 Abs. 3 StPO – die Untersuchungshaft vollstreckt.
Eine grauselige Tat, deren Einzelheiten von den Ermittlungsbehörden weiter aufgeklärt werden muß, bevor die Staatsanwaltschaft voraussichtlich eine Anklage erheben und anschließend eine Schwurgerichtskammer darüber verhandeln wird.
Sehr viel später und nach einem rechtsstaatlichen Verfahren wird dann irgendwann ein rechtskräftiges Urteil stehen. Wie das ausfallen und wie es begründet wird, kann man mit diesem Werkzeug präzise vorhersagen.
So etwas braucht Rainer Wendt nicht! Er ist der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft und weiß jetzt schon, was am Ende hinten rauskommt.
Es wird sich ein Richter finden, der ihm auch jetzt wieder eine positive Sozialprognose geben wird.
zitiert SPON den polizeiverbeamteten Wahrsager. Das ist das hinreichend bekannte dumme Geschwätz dieses Herrn und nicht weiter ernst zu nehmen.
Aber Wendt legt noch eine Schippe drauf und versteigt sich zu dem Ratschlag
die Ausbildung und Berufung von Richtern zu überprüfen.
Was glaubt der Kerl eigentlich von sich selbst? Ich verteidige ja nicht oft die Richterschaft. Aber daß ein beschlipster ehemaliger Schutzpolizist sich anzumaßen versucht, an der Ausbildung von Richtern herumnörgeln zu müssen, geht doch ein erhebliches Stück zu weit.
Die volle Härte des Gesetzes heißt heute oft, wir stellen von Straftätern die Personalien fest, und Richter lassen sie wieder frei.
dreht der populistisierende Politpolizist frei und zeigt damit, daß er das Ding, auf das er einen Eid geschworen hat, trotz seines fortgeschrittenen Alters bis heute nicht begriffen hat. Das Ding? Es nennt sich EMRK, Verfassung, Grundgesetz und Rechtsstaat.
Der juristisch dilettierende Gewerkschaftsboß fabuliert in dem Spiegel Artikel über den Freispruch des Landgerichts Wuppertal – immerhin besetzt u.a. mit drei gestandenen Volljuristen. Ohne Aktenkenntnis, ohne den Verlauf der Hauptverhandlung zu kennen, aus dem Bauch und seinem gesunden Volksempfinden heraus.
Ach was! Ein Polizeihauptkommissar als Dienstgruppenleiter braucht keine Hauptverhandlung, keine Ermittlungsergebnisse, keine kontradiktorische Beweisaufnahme, keine Urteilsberatung, keine Überprüfung durch ein Rechtsmittelgericht. Das macht so einer wie Rainer Wendt, ein deutscher Polizist und seit 2007 Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, vollkommen freihändig.
Gibt es eigentlich keine Vorschriften, die die geistige Bildung eines Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft regulieren?
Dass er [Rainer Wendt] ein gespanntes Verhältnis zu Menschen hat, die ihre demokratischen Grundrechte wahrnehmen, hat er mehrfach zum Ausdruck gebracht.
schrieb Matthias Altenburg bereits 2012. Wird ein „normaler“ Mensch mit zunehmendem Alter weiser, scheint Wendt einen anderen Weg zu gehen. Aber das/der paßt ja gut in die aktuelle Gauland-Trump-Zeit.
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Bild: © Thomas Max Müller / pixelio.de
Frontal21: Nachklapp zum „kriminellen Netzwerk in JVA“
Zur Abwechslung mal ein Fernsehtipp:
Heute um 21 Uhr im ZDF: Frontal21
Im Nachgang zum Film „Verdacht auf kriminelles Netzwerk in JVA“ wird ein weiterer Beitrag zum Thema Schmuggel-Netzwerk in der JVA Tegel ausgestrahlt. Darin geht es um die Restriktionen für die Gefangenen, die den Schmuggel in der JVA Tegel aufgedeckt haben.
Worum es insgesamt geht, habe ich in dem Blogbeitrag „Keine Freunde in der JVA Tegel“ beschrieben. Dort finden sich auch einige Links zu weiterführenden Informationen.
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Befangener Journalist?
Die Beziehung zwischen Strafverteidiger und Journalist ist schon im Normalfall keine einfache. Es geht aber auch kompliziert.
Gegensatz
Die jeweiligen Aufgaben der beiden Berufsträger sind einerseits gegenläufig: Der Medienvertreter will alles wissen, der Mandantenvertreter darf nichts sagen.
Ergänzung
Auf der anderen Seite ergänzen sich die Interessen wechselseitig – nämlich immer dann, wenn der Redakteur vom Verteidiger Informationen erhält und in einer Veröffentlichung verwertet, die hilfreich oder nützlich für den Mandanten ist oder zumindest sein kann.
Koketterie
Und neben alledem steht dann noch die Eitelkeit des Anwalts, der seinen Namen durchaus gern in der Presse liest.
Tücke
In dieser Gemengelage liegen für einen Strafverteidiger eine Menge Fallstricke herum. Denn nur dann, wenn der Mandant mit einem Interview einverstanden ist oder es – vielleicht sogar im Rahmen einer Litigation PR – in Auftrag gegeben hat, darf und sollte der Verteidiger den Journalisten informieren.
Wortkarg
Verweigert er vollständig eine Anwort auf die Fragen des Reporters und reklamiert seine Verschwiegenheitsverpflichtung, vergibt er im besten Fall eine Chance, seinen Mandanten auch in der Öffentlichkeit zu verteidigen; schlimmstens saugt sich der (unseriös arbeitendende) Journalist irgendwas aus den Fingern – was im Zweifel dem Mandanteninteresse zuwiderläuft.
No-Go
Deswegen scheint mir in den überwiegenden Fällen eine Auskunftsverweigerung im Stile von „Kein Kommentar“ die schlechteste aller Varianten. Irgendetwas gibt es immer, daß ein Strafverteidiger dem Journalisten sagen kann und darf. Und wenn es ein Allgemeinplatz ist.
Soweit der Normalfall. Und nun ein Fall für Erwachsene
Dem Mandanten wird vorgeworfen, für einen empfindlichen Schaden verantwortlich zu sein, der einer Zeitung entstanden sein soll. Der Journalist, der an den Verteidiger mit Fragen herantritt, ist nicht nur ein befreundeter Kollege des Mandanten, sondern er arbeitet als Redakteur bei eben dieser Zeitung, die über einen anderen Anwalt bereits Einsicht in die Ermittlungsakte hatte.
Rollenspiele
In welcher Rolle spricht der Fragesteller den Verteidiger an? Als als Redakteur, als Kollege des Mandanten oder als Vertreter der Geschädigten? Einen Richter in einer vergleichbaren Situation, der nicht von sich aus schon die Reißleine zieht, müßte ein Angeklagter aus Besorgnis der Befangenheit ablehnen.
Ist der Journalist befangen?
Soweit mir überhaupt die Beurteilung einer journalistischen Arbeit zusteht, meine ich, daß es Sebastian Erb, Redakteur der taz (gemeinsam mit Martin Kaul), ganz gut gelungen ist, in seinem Artikel über die sogenannte „Keylogger-Affäre“ am vergangenen Wochenende seine verschiedenen Rollen auseinander zu halten und seinen Job zu machen – als recherchierender Journalist, wie er mir zusicherte.
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Bild Zeitungen: © Lupo / Bild Schreibmaschine: © Karl-Heinz Laube / pixelio.de
Gute und schlechte Nachrichten
Der Deutschlandfunk teilt mit:
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wies die Beschwerde Erdogans als unbegründet zurück.
Das ist die gute – und erwartete – Nachricht.
Aber dann kommt Mist:
1.
Sie folgt damit der Entscheidung des Mainzer Landgerichts, das das Verfahren gegen den ZDF-Moderator kürzlich einstellte.
Es war nicht das LG Mainz, das das Ermittlungsverfahren eingestellt hat, sondern die Staatsanwaltschaft Mainz.
2.
Erdogan hatte Böhmermann wegen Beleidigung verklagt.
Erdogan hatte Strafantrag gestellt. Dann hat die Staatsanwaltschaft ermittelt. Das war ein Strafverfahren, im engeren Sinne ein Ermittlungsverfahren. Aber kein zivilrechtliches Klageverfahren mit Erdogan (der Präsident) als Kläger. Das ist eine andere Baustelle, die noch bearbeitet wird und zwar in Hamburg.
Vielleicht bemühen sich die Herrschaften beim Deutschlandfunk später wieder mal um sauberes Arbeiten. Eine Meldung nur rechtschreibfehlerfrei hinzubekommen, reicht noch nicht aus für klugen Journalismus.
Presseerklärung: „Kriminelles Netzwerk in Berliner JVA?“
Das Magazin „Frontal21“ berichtete am 13.09.2016 im ZDF über Timo F. und das „Kriminelle Netzwerk in Berliner JVA“:
In Deutschlands größter Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel soll der Schmuggel von Waren in und aus der Haftanstalt an der Tagesordnung gewesen sein. Involviert in den Schwarzhandel seien angeblich mehrere Justizbeamte, berichten Gefangene.
Der Bericht hat für Reaktionen gesorgt, allerdings (noch) nicht für die gewünschten. Der Bremer Kollege Rechtsanwalt Dr. iur. habil. Helmut Pollähne, mit dem ich gemeinsam Timo F. verteidige, hat anläßlich einer Pressekonferenz am heutigen Donnerstag eine Presseerklärung herausgegeben, die ich hier vollständig wiedergeben möchte:
„Kriminelles Netzwerk in Berliner JVA?“
Mein Mandant, Timo F., hat wesentlich dazu beigetragen, illegale Vorgänge in der JVA Tegel aufzudecken, die vom ZDF treffend als „kriminelles Netzwerk in Berliner JVA?“ betitelt wurden – nach den mir vorliegenden Erkenntnissen kann man das Fragezeichen allerdings getrost weglassen und durch ein Ausrufezeichen er-setzen!
Wie hat die JVA darauf reagiert? Sicherlich nicht so, wie es von einer staatlichen Behörde zu erwarten wäre, die Kenntnis darüber erhält, dass einige ihrer Mitarbeiter seit längerer Zeit in größerem Umfang in kriminelle Machenschaften verstrickt sind: Einschmuggeln von Waren in die JVA und illegaler Handel mit Waren aus der JVA, um nur die gravierendsten Vorwürfe zu nennen. Man muss dies nicht zuletzt des-halb einen Justizskandal nennen, weil die JVA bekanntlich den Auftrag hat, die Gefangenen dazu zu befähigen, künftig „in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen“ (§ 2 Satz 1 StVollzG). Dieser Auftrag wurde offenbar in großem Stil in sein Gegenteil verkehrt.
Von der JVA, dem schließlich doch noch eingeschalteten LKA und der senatorischen Aufsichtsbehörde wurde bisher wider besseren Wissens der Eindruck vermit-telt, es handele sich – wenn überhaupt – um einen Einzelfall. Mögen andere Juristen entscheiden, wo die Schwelle vom Justizskandal zur Strafvereitelung überschritten ist, vom Organisationsverschulden ganz zu schweigen.
Mein Mandant durfte mit Recht für sich beanspruchen, vor Repressalien und Mobbing infolge der Enthüllungen geschützt zu werden, insbesondere indem man ihn in eine andere JVA verlegt. Fehlanzeige: Er befindet sich nach wie vor am selben Ort, wie die von ihm schwer belasteten Beamten. Das ist das Gegenteil von staatlicher Fürsorgepflicht. Auch meine Versuche, diesbezüglich zu einer Vereinbarung mit der JVA zu kommen, scheiterten: An mündliche Zusagen fühlte sich später nie-mand mehr gebunden, schließlich wurde der Kontakt zu mir ganz eingestellt, Schreiben einfach nicht mehr beantwortet – auch deshalb wurde eine Beschwerde bei der senatorischen Dienstaufsicht erhoben, zu der ich bisher allerdings noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten habe.
Wer den Eindruck erhält, er finde innerhalb der zuständigen Stellen kein Gehör, diese wären eher mit Vertuschung befasst, der wendet sich an die Öffentlichkeit: In der Demokratie ein selbstverständlicher Vorgang! Nicht so in der JVA: Herr F. sieht sich infolge der ZDF-Berichterstattung mit Disziplinarmaßnahmen konfrontiert, die bei Gericht angefochten werden mussten; eine Entscheidung steht in seinem Fall noch aus. Es sieht sich auch mit der Drohung konfrontiert, die weitere Voll-zugsplanung auf sog. Vollverbüßung einzustellen.
Nach den absehbaren politischen Veränderungen in Berlin mögen die zukünftig Verantwortlichen unter Beweis stellen, ob eine funktionierende Dienstaufsicht über den Justizvollzug noch möglich ist. Andernfalls wäre die parlamentarische Kontrolle gefragt.
Darauf kann mein Mandant allerdings nicht warten: Er muss jetzt in eine andere JVA verlegt und wieder in seine alte Vollzugsplanung versetzt werden; die Disziplinarmaßnahmen müssen ein Ende haben.
Bleibt schließlich zu hoffen, dass die Aufarbeitung dieses Skandals insgesamt mit dazu beiträgt, den Justizvollzug dazu anzuhalten und die Lage zu versetzen, sei-nem gesetzlichen Auftrag und den Rechten der Gefangenen gerecht zu werden. Hier liegt auch diesseits „krimineller Netzwerke“ vieles im Argen, nicht nur in Berlin.
Dr. iur. habil. Helmut Pollähne
– Rechtsanwalt –
Dem „eingeschalteten LKA“ (es handelt sich um das LKA 3 – Wirtschaftskriminalität, Korruption, Umwelt-/Verbraucherdelikte, Polizeidelikte) liegt ein über 70-seitiges Dokument vor, in dem Timo F. ausführlich und so detailliert, wie es ihm möglich war, die Zustände in der JVA Tegel beschreibt. Zwischenzeitlich haben sich weitere Zeugen sowohl bei den Verteidigern, als auch beim LKA direkt gemeldet, die die von Timo F- formulierten Vorwürfe bestätigen.
Ich gehe davon aus, daß das LKA und die dortigen Beamten jedem Ermittlungsansatz nachgehen werden, um Licht in den dunklen Knastalltag zu bringen. Es ist schon einmal begrüßenswert, daß die Ermittlungen von einer Spezialabteilung für Korruptions- und Polizeidelikte geführt werden. Und wir gehen davon aus, daß das LKA – unabhängig von theoretisch denkbaren Einflußnahmeversuchen der Verwaltungsspitze – „seinen Job macht“. Und die Ermittler gehen davon aus, daß wir ihnen dabei auf die Finger schauen.
Eitel im Focus
Es wäre geschwindelt, wenn ich sagen würde, es läßt mich kalt, wenn ich in der Zeitung stehe. Vor Allem, wenn es mal nicht in einem kritischen Bericht über die Rolle eines Strafverteidigers, der die Interessen eines mutmaßlichen Straftäters mit Nachdruck vertritt. Sondern wenn es um die Schilderung (m)eines Nebenberufs als Blogger geht.
In dem jährlichen Heft des Focus Spezial – Deutschlands Top-Anwälte habe ich es zum vierten Mal auf das Treppchen der besten Strafverteidiger geschafft. Darüber hinaus findet mich der geneigte Leser diesmal auch im redaktionellen Teil des Hefts:
Es ist spannend zu sehen, wie andere Menschen mich sehen.
Mit dem Journalisten Ulf Hannemann hatte ich freundliches Gespräch über meine Bloggerei und unsere Kreuzberger Kanzlei. An dem Text, den er aus diesem Gespräch entwickelt hat, hatte und habe ich nichts auszusetzen – auch wenn ich an der einen oder anderen Stellen anders formuliert hätte. Aber so ist das nun mal mit der unterschiedlichen Handschrift.
Eine kurzweilige Zeit habe ich mit Murat Aslan und seiner Leica verbracht. Mit seiner sympatischen Art gelingt es Murat, während einer launigen Unterhaltung tolle Photos zu schießen, die genau diese Gesprächsatmosphäre wiedergeben.
Einen herzlichen Dank daher an Murat Aslan und Ulf Hannemann für diesen bebilderten Artikel. Und auch dem Focus-Redaktionsteam sei gedankt.
Photographen, Redakteure und die zahlreichen Mitarbeiter des Verlags arbeiten alle nicht für Gotteslohn. Deswegen ist es auch nicht verwerflich, wenn diese Listen nicht zum reinem Vergnügen der Gelisteten gemacht wird. Damit so ein Heft erscheinen kann, müssen Erträge erwirtschaftet werden. Teils durch den Heftverkauf, anderseits über die bezahlte Werbung im Heft und schließlich mit den Rechten an dem güldenen Siegel „Top Rechtsanwalt“. Ohne die Rechtsanwälte, die im Focus-Spezial genannt werden, funktioniert das nicht.
Eine klassiche Win-Win-Situation. Freuen wir uns also über die Möglichkeit, die die Focusmacher ge-/erfunden haben, um Geld mit der Eitelkeit der Rechtsanwälte zu verdienen.
Den Kolleginnen und Kollegen, die es ebenfalls als Top-Anwälte in die Focus-Liste „geschafft“ haben, sei gratuliert – ganz besonders Udo Vetter, von dem ich mir ne Menge abgeguckt und viel gelernt habe.
Ein Mainzelmann im Knast
Wer wissen will, wie dieser Mainzelmann …
… in die JVA Tegel (JPG) kam, sollte sich den Beitrag von Christian Esser und Manka Heise heute Abend um 21 Uhr im ZDF das Magazin Frontal21 anschauen.
Das sei „bislang nicht bekannt gewesen“, teilte die Anstaltsleitung auf Nachfrage mit.
heißt es in der Preview des ZDF.
Im Gespräch: Strafrichter, Strafverteidiger
Wir haben uns gut unterhalten. Der Strafrichter und ich.
Nicht zum Selbstzweck. Auch nicht über einen konkreten Fall. Sondern wir sollten (und wollen) ein paar Einblicke ins pralle Leben der Strafjustiz geben. Motivation und die Arbeitsweise zweier „Organe des Strafrechts“ sind der Leitfaden des Podcasts.
- Dr. Thomas Schwenke, seines Zeichens Social-Media-Rechtler, und
- Marcus Richter, Moderator und Journalist
moderieren
- Richter am Landgericht Dr. Ulf Buermeyer und
- meine Wenigkeit
Kann man hier hören:
Oder – mit weiteren Informationen und Inhaltsübersicht – vorzugsweise hier, auf der Website der Rechtsbelehrung.
Weitere Podcasts von und mit Thomas Schwenke und Markus Richter, an denen unter anderem ich beteiligt war, finden sich ebenfalls auf der Rechtsbelehrungs-Seite von Marcus Richter und Thomas Schwenke.
Jurablogs forever.
Besten Dank an Matthias Klattenbach, der entgegen seiner ersten Ankündigung auch weiterhin die Plattform Jurablogs.com betreiben will.
Der Mensch lebt nicht nur von Luft und Liebe, auch Matthias nicht. Damit wir alle – Blogger wie Leser – uns auch weiterhin mit dieser Seite von der Arbeit ablenken lassen können, habe ich einen kleinen Teil zum Lebensunterhalt des Jurablogsbeteibers beigetragen.
Vielleicht findet noch der eine oder andere den Button und spendet den Gegenwert eines Pfund Kaffees. Bei 1.001 gelisteten Bloggern sollte das dann ein paar Tage reichen …
Wem dann zuhause oder am Arbeitsplatz deswegen das leckere Getränk ausgehen sollte, kann gern mal auf einen Caffè bei uns vorbeischauen.
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Hinweis erst heute gefunden bei Burhoff Online. Danke!
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