Medien

Stammtischgespräch über Nazis auf Facebook

So eine Neuköllner Kneipe hat wenig Ähnlichkeit mit einem Schwurgerichtssaal. Die Gespräche beim #Pestoschnaps im Damensalon sind wesentlich entspannter, auch bei einem eigentlich recht ernsten Thema.

Es war mir eine Freude, wie man sieht …

Besten Dank an Marie, Flo (LeFloid) und das Aufnahmeteam für den unterhaltsamen Nachmittag.

6 Kommentare

Durchsuchungen bei Bild-Journaloiden

658891_web_R_K_B_by_Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM)_pixelio.deGegen die penetranten Paparazzi, die Herbert Grönemeyer Ende 2014 (leider nicht!) ordentlich vermöbelt hat, hat die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es steht im Raum, daß die Vögel dem Sänger eine Falle gestellt haben, um eben genau diese – gefilmte und an die Gosse verhökerte – Reaktion zu provozieren.

Die nun beschuldigten Reporter hatten vorgetragen, der Sänger habe den einen von beiden mit seiner Tasche geschlagen und ihn dabei verletzt. Selbstverständlich war es die BILD-„Zeitung“, die ein Video verbreitete, das diese – nun sich als falsch erweisende – Behauptung bestätigen sollte.

Etwa zwei Wochen nach diesem Gerangel zeigten die Reporter den Sänger wegen Körperverletzung an.

Grönemeyer wurde der gefährlichen Körperverletzung beschuldigt. Im Rahmen seiner Verteidigung wies der Künstler mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens des Fotografie-Professor Michael Jostmeier nach, daß es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gar nicht zu einer Berührung des angeblich verprügelten Knipser mit der Tasche gekommen sein kann. Gestützt wird das Ergebnis durch ein weiteres, ein rechtsmedizinisches Gutachten, in dem „erhebliche Zweifel an der vorgetragenen Entstehungsgeschichte der Verletzungen“ attestiert wurden.

Die Journalisten haben aller Wahrscheinlichkeit nach nicht alle Fotos vorgelegt, insbesondere nicht die, die Grönemeyer entlastet und damit die rechtswidrigen und zur Notwehr berechtigenden Versuche, die Freundin von Grönemeyer und deren Sohn abzulichten, aufgedeckt hätten. Zudem war das Video – vermutlich von der BILD – wohl manipuliert.

Nach diesen Fotos und Belegen für die Manipulation der Beweismittel in dem Verfahren gegen Grönemeyer suchte die Staatsanwaltschaft am vergangenen Dienstag in den Wohnungen der beiden Journalisten. Ein erheblicher Eingriff in die Pressefreiheit, der nur dann geboten ist, wenn es einen erheblichen Verdacht gibt, daß die beiden Kerle eine massive Straftat begangen haben könnten. Das scheint hier der Fall zu sein: Auf das Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB) steht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Mit ein bisschen Glück(*) kommt sogar noch eine Falschaussage am Ende dabei heraus; das gibt dann mindestens drei Monate Knast, § 153 StGB.

Einmal mehr zeigt sich, mit welchen rechtsbrecherischen und widerwärtigen Methoden die Leute aus dem und für das Haus Springer arbeiten. Mit Journalismus hat das Gebaren dieser Leute längst nichts mehr zu tun.

„Diese Zeitung ist ein Organ der Niedertracht. Es ist falsch, sie zu lesen. Jemand, der zu dieser Zeitung beiträgt, ist gesellschaftlich absolut inakzeptabel. Es wäre verfehlt, zu einem ihrer Redakteure freundlich oder auch nur höflich zu sein. Man muß so unfreundlich zu ihnen sein, wie es das Gesetz gerade noch zuläßt. Es sind schlechte Menschen, die Falsches tun.“ Max Goldt über die BILD-„Zeitung“.

(*): … und wenn die beiden Durchsuchten als Zeugen vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen […] zuständigen Stelle als Zeuge […] uneidlich falsch ausgesagt haben,
__
Bild: © Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de

8 Kommentare

#Pestoschnaps beim Frisör

Ich war heute beim Frisör. Im Damensalon.

2015-10-01 16.44.22

Mit Marie und Flo (LeFloid). Es gab #Pestoschnaps am Stammtisch. Und Kameras, die uns beim Plaudern beobachtet haben.

Danke für die Gastfreundschaft und die kurzweilige Unterhaltung!

MariesStammtisch

Comming soon …

3 Kommentare

635.000 Euro teure Persönlichkeitsverletzung

376546_web_R_by_Hartmut910_pixelio.deDas Landgericht Köln hat dem „Medienhaus Axel Springer“ attestiert, rücksichtslos mit den Persönlichkeitsrechten anderen umgegangen zu sein. Die penetranten Schreihälse aus dem Springer-Hochhaus wurden heute verurteilt, an Herrn Jörg Kachelmann 635.000 Euro zu zahlen – der symbolische Ausgleich für rechtswidriges publizistisches Mißverhalten.

Die Meinungs- und Pressefreiheit des Art. 5 GG ist kein rechtsfreier Schutzraum für die Meister der Tiefschlagzeilen. Die Journaloiden aus dem Hause Springer leisten dem für unsere Demokratie schlechthin konstituierenden Grundrecht immer wieder Bärendienste und versuchen die Entleerung ihrer verbalen Kathederbeutel mit der Freiheit der Berichterstattung zu rechtfertigen. Das Landgericht Köln hat mit dem „Schmerzensgeld“ in dieser Rekordhöhe eindrucksvoll gezeigt, daß die Würde eines Menschen nicht nur ein Konjunktiv ist.

Die 635.000 Euro tun dem Springer-Konzern sicherlich nicht sonderlich weh. Die damit verbundene Mißbilligung dieser wiederholten Rechtsbrüche hingegen wird die #FieseFriede aber sicherlich spüren.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Trotzdem schon mal meinen Glückwunsch an Herrn Jörg Kachelmann und seinen Prozeßbevollmächtigten, Herrn Rechtsanwalt Ralf Höcker, für diesen Etappensieg.

__
Bild: © Hartmut910 / pixelio.de

11 Kommentare

Karriere machen mit Anwaltsblogs

Im aktuellen „Magazin für Referendare und Berufseinsteiger: Karriere im Recht“ hat der Stuttgarter Rechtsanwalt Florian Wörtz einen Artikel mit dem Titel „Trend: Internet Blogs von Anwälten“ veröffentlicht.

Kollege Wörtz arbeitet die Chancen, Risiken und Nebenwirkungen des Bloggens anhand zweier Beispiele ab: Zum einen schreibt er über rechtzweinull.de, das Blog von Dr. Carsten Ulbricht, Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei BARTSCH Rechtsanwälte in Stuttgart. Und dann noch über ein belangloses Weblog eines unbedeutenden Strafverteidigers aus Kreuzberg.

Jedenfalls ist der Artikel eine gute Einführung in das anwaltliche Bloggen und wird ergänzt durch ein Interview mit Ralf Zosel, der über sich selbst schreibt: „Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt über das Internet Mandanten gewinnen möchten, dann seien Sie bei ihm richtig.“ Na, denn.

Kommentare deaktiviert für Karriere machen mit Anwaltsblogs

Jetzt erst Recht!

nevergiveupDie Kapitulationserklärung von Heinrich Schmitz, früherer Kolumnist des European, hat mich tief getroffen. Ein gestandener Strafverteidiger, mit ganz sicher einem sehr dicken Fell wie jeder Kollege, der es länger als ein paar Jahre in der Strafjustiz aushält, muß sich geschlagen geben.

Die hinterhältigen Fakeanrufe der „besorgten Bürger“ sind aus meiner Sicht aber nur die Symptome, die diese – leider richtige – Konsequenz des Kollegen ausgelöst haben. Die Ursachen liegen davor und dahinter.

Auf der einen Seite …
… stehen sogenannte Presse- und Medienerzeugnisse, die dazu entscheidend beigetragen haben und immer noch beitragen, daß der Lynchmob zunehmend an Selbstbewußtsein gewonnen hat und noch weiter gewinnt. Insbesondere die Blätter aus dem Hause Springer und die „schlechten Menschen, die Falsches tun“ und sich nicht zu schade sind, sich für die „Organe der Niedertracht“ zu prostituieren, sind für diese Stimmung in Freital und anderenorts entscheidend verantwortlich. Sie sind es, die solchen feigen Anrufern „Mut“ machen, sie antreiben.

Wenn die Autoren der reißerischen Überschriften wenigstens genau solche Dumpfbacken wären wie diejenigen, die sie zum Anzünden von Flüchtlingsheimen motivieren. Nein, das sind intelligente Menschen, die eine solide Ausbildung haben, teilweise in der Vergangenheit mit Preisen ausgelobt wurden. Und genau das macht sie so gefährlich. Sie setzen ihre Fähigkeiten ein, um knapp an der Grenze zur Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) ihre geistigen Brandsätze zu zünden.

Die Anrufe, über die der Kollege Schmitz und seine Familie zu Recht so entsetzt sind, sind das Ergebnis dieser abstoßenden Überschriften und menschenverachtenden Artikeln der Gossenblätter und ihrer Hetzschriftsteller.

Auf der anderen Seite …
… stehen die Ordnungshüter, die ihre Arme bis zu den Ellenbogen in den Hosentaschen gesteckt haben und dem Szenario den Rücken zudrehen. Damit meine ich jetzt nicht den uniformierten Polizeikommissar PK Redlich vor Ort. Sondern die Menschen, die wir gewählt haben, damit sie ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze […] wahren und verteidigen.

Was es zu Allererst bedeutet, „das Grundgesetz wahren und zu verteidigen„, kann man in ganz schlichten und einfach verständlichen Worten in zwei, drei Zeilen nachlesen: Art. 1 Absatz 1 GG und Art. 2 Absatz 2 GG. Für die Nichtjuristen: Die gelten auch für Menschen, die nicht „von hier“ sind, sondern für alle!

Wenn ich mir anschaue, mit welchem Equipment jedes Jahr in Kreuzberg der 1. Mai gefeiert wird. Tausende Polizeibeamte rücken aus allen Bundesländern ein in die Hauptstadt, um für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Das ist auch in Ordnung so. Aber – gottverdammich – wo sind diese gepolsterten Robocops, wenn in Freital, Hoyerswerda, Tröglitz, Mölln … der Lynchmob tobt?

Wegen zweier bedruckter Stücke Papier wird ein Riesenaufriss gemacht, weil ein paar Blogger sie ins Netz gestellt haben: Innenminister, Justizminister, Staatssekretär, Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und wasweißichwernichtnochalles regt sich auf.

Aber sind auch Ermittlungsverfahren eingeleitet worden gegen die Kommentatoren, die unter den Veröffentlichungen von solch (leider) einsamen prominenten Rufern in der Pegida-Wüste wie z.B. Anja Reschke und Till Schweiger den strafbaren Inhalt ihrer verbalen Kathederbeutel ausschütten?!

Wo ist das „Ressort Investigative Recherche“ aus dem Springehochhaus, das alles mit Kriminalität macht, wenn es um Beleidigungen, Bedrohungen, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten geht?!

Zwischen dieser menschenverachtenden Medien-Hetze, die auf der einen Seite steht, und der Untätigkeit der Verantwortlichen für die Sicherheit der Menschen, die uns um ihre Hilfe bitten, auf der anderen Seite, wurde dieser aufrechte Mann Heinrich Schmitz quasi zerdrückt.

Weil es der Staat nicht schafft, einen Strafverteidiger, der seine „Kraft dem Wohle des deutschen Volkes“ gewidmet hat, und seine Familie zu schützen, schreibt Heinrich Schmitz nun Rezensionen und Jugendbücher. Ich hoffe und wünsche es ihm und seiner Familie, daß es dabei nicht bleiben muß.

Sein Rücktritt ist mir eine Mahnung. Jetzt erst Recht!

Mein Weg von der Kanzlei in die Mittagspause führt vorbei an einer Synagoge, deren Hauptgebäude in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 niedergebrannt wurde. Wiederholt sich Geschichte?

Hier der Songtext zum Mitsingen.

26 Kommentare

BILD fliegt raus

Das Oberlandesgericht Celle hatte angeordnet, daß Photos von den beiden Angeklagten nur verpixelt veröffentlicht werden dürfen.

Wer hält sich nicht daran? Die Gossen-Journaille. Sie liefert zuerst ein unverpixeltes Portrait aus der Seitenansicht, wenig später dann eine unverpixelte Frontalaufnahme.

In klassisch vorverurteilender Weise prollt das Blatt herum:

… stehen zwei dieser Kämpfer in Deutschland vor Gericht, sollen sie plötzlich unkenntlich gemacht werden? Da macht BILD nicht mit.

Das machte der Vorsitzende aber auch nicht mit: Er hat die Paparazzi vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Und das ist auch gut so.


Quelle und weitere Informationen im BILDblog.

6 Kommentare

Ein Arschloch bei der BZ

Eigentlich sollte man meinen, daß selbst die Blattmacher der BZ-Berlin und Bild-„Zeitung“ über etwas mehr Verstand verfügen als die Lebenwesen an den Duschvorhängen der öffentlichen Badeanstalten. Aber wenn ich so eine Schlagzeile lese, habe ich meine Zweifel:

Hobbyjäger2

Was denken sich diese Lebenwesen, die solche Überschriften texten, eigentlich? Und dann dieser Abschlußsatz in dem Bericht.

Hobbyjäger

Wodurch unterscheidet sich diese Überschrift denn eigentlich noch von einem Aufruf zum Lynchen? Was seid Ihr doch für widerwärtige Gesellen!

14 Kommentare

Zensierender Investigativ-Journalist

Mag der Qualitätsjournalist Axel Lier etwa keine Strafverteidiger? Oder kann er einfach nur nicht mit Kritik umgehen?

Axel Lier zensiert

Aber vielleicht ist er auch nur zu sensibel und verträgt es nicht, wenn man ihn auf seine (wiederholten) Falschmeldungen hinweist. Schade, ich habe dem Küßchen verteilenden Head of Crime Department durchaus die Eier zugetraut, ein wenig Polemik auszuhalten.

Out in bad standing

Welche Voraussetzungen muß man eigentlich mitbringen, wenn man bei Berlins härtester Polizeiredaktion arbeiten möchte?

5 Kommentare

Küßchen für den Head of Crime Department

Der Investigativjournalist

Lier00

hat einen sensationellen Kriminalfall recherchiert:

Lier01

Das kann man als Kreuzberger Strafverteidiger mit Wohnsitz in Neukölln natürlich nicht unkommentiert lassen – die Taborstraße liegt im tiefsten 36er Kreuzberg!

Lier02

Irgendwie scheine ich da aber auch eine empfindliche Stelle des Qualitätsreporters getroffen zu haben – #daslasseichmirnichtbieten:

Lier03

Natürlich habe ich geprüft, ob ich verpflichtet bin, seine #Gegendarstellung zu veröffentlichen. Hier das Ergebnis meiner Recherche und was wirklich geschah:

Lier04

Naja, ist ja auch ein wenig schwierig, eine soooooo lange Pressemeldung in nur 140 Zeichen zusammen fassen zu müssen. #kannebennichtjeder

Taschendieb (16) tanzt Mann (39) gegen 23.45 Uhr auf dem Gehweg der Taborstr. an, wird beobachtet & bricht Polizisten in #Neukölln die Hand.

(c): Kanzlei Hoenig Berlin

Vielleicht ist an mir ein Qualitätsjournalist verloren gegangen. #Umschulung?

Nur ganz nebenbei:
Ziffer 13 des Pressekodex‘ könnte man mal noch lesen, wenn nicht gerade auf dem Boulevard rumsitzt. #Isabernichsowichtig

Küßchen zurück, lieber Axel! 8-)

2 Kommentare