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Medien
Verteidiger schlägt Chefreporter krankenhausreif
Im Kriminalgericht kam es anläßlich eines Jugendstrafverfahrens zu einem Übergriff (ich lasse mal bewußt offen, wer hier übergegriffen hat). Das war dann Thema Nr. 1 des Gossenblatts aus der Rudi-Dutschke-Straße am vergangenen Dienstag; jedenfalls der Aufmacher auf der Seite Eins eines dieser Fischbeleidigungseinwickelpapiers. Ein Strafverteidiger in Robe und ein selbsternannter Chefreporter (siehe links) sind aneinander geraten.
Was genau passiert ist kann man sich auf dieser Seite nochmal in einem Video genau anschauen. Entscheidend ist Sekunde 12 bis 13: Da geschieht das Unfassbare mit katastrophalen Konsequenzen, das sich nach – im Verhältnis zur BZ Berlin – seriöser Berichterstattung (Spiegelbestsellerautor!) wie folgt anhört:
Also wenn jemand von so einem Format, der sich in Rockerkriegen herumtreibt, über einen krank geschriebenen „Kollegen“ berichtet, scheint es eine überaus ernsthafte Angelegenheit zu sein.
Und wirklich – der Schwerverletzte exklusiv:
Trotz intensiver Recherchen ist es mir jedoch nicht gelungen, den pathologischen Befund für die Krankschreibung des BZ-Chef-Stammlers herauszufinden. Unbestätigten Gerüchten zufolge könnte es sich aber um auch eine Erkrankung aus dem Kapitel V des ICD 10 handeln. Jedenfalls: Gute Besserung, da oben auf Bonnies Ranch, lieber @BeckerMatts!
Gossenjournalist greift Verteidiger an
Jetzt muß ich doch mal mit einem Prinzip brechen und in den Untergrund des Journalismus verlinken. Also in den Bereich der verbalen Kathederbeutel.
Der sich selbst irrtümlich als Reporter bezeichnende Matthias Becker vertritt (wohl gemeinsam mit seinen Komplizen Anne Pauly und Olaf Wagner) die Ansicht, eine Drehgenehmigung der Gerichtsverwaltung rechtfertige Persönlichkeitsverletzungen. Die gegenteilige Ansicht wird vertreten von einem Rechtsanwalt, der mir persönlich als engagierter Verteidiger und kompetenter Vertreter der Interessen seiner Mandanten bekannt ist.
Aus der irrwitzigen Sicht jenes boulevardesken Meisters der Tiefschlagzeilen haben es Angeklagte und deren Angehörige im Gericht hinzunehmen, wenn die Paparazzi mit ihren Geräten wehrlose Speichermedien mißhandeln. Angehörige …
einer südländischen Großfamilie, die zusammen mit einem mutmaßlichen Komplizen einen Mann (46) auf der Straße schwer verletzt haben sollen
… haben in den Augen dieser Borderline-Publizisten stillzuhalten. Für den Ausschluß der Öffentlichkeit in Jugendstrafsachen haben Boulevardhaubitzen natürlich kein Verständnis. Woher auch? Bei der Erziehung, die diese Menschen genossen haben müssen.
Als die Mutter der Angeklagten um 11.50 Uhr den Saal verlässt, wollen die Reporter ihr eine Frage stellen, die Kamera läuft. Antworten möchte sie nicht, stattdessen fordert sie dazu auf, mit dem Filmen aufzuhören.
Was gibt diesem großmäuligen Journalistoiden eigentlich das Recht, sich über diese Art von Aufforderung hinweg zu setzen? Das weinerliche Gestammele in diesem Beitrag zeigt, daß er entweder das Prinzip nicht verstanden hat, für das er eigentlich einstehen sollte. Oder er setzt sich bewußt darüber hinweg. Dafür gebührt ihm mehr als nur ein Klaps auf den Arm.
Ich gratuliere dem Kollegen Hansgeorg B. zu seinem beherzten Einschreiten für die Rechte seines Mandanten und seiner Angehörigen.
Gegoogelte Journaloiden
Ich hatte vor einiger Zeit über die Gossenschreiber Florian Flade und Lars-Marten Nagel einen kleinen Blogbeitrag geschrieben. Dieses Borderline-Publizisten-Duo Flade-Nagel vertrat die Ansicht, sich über Grenzen hinweg setzen zu müssen, die für einen handwerklich sauberen Journalismus kein Problem darstellen.
Nun berichtete mir ein befreundeter Kollege, daß ich mit meinem Eindruck, den ich von Florian Flade und Lars-Marten Nagel gewonnen hatte, nicht daneben gelegen habe. Nicht nur in dem von mir berichteten Fall scheinen sich die Herren Flade und Nagel daneben benommen zu haben.
Der Kollege beschrieb einen „dummdreisten Rechercheversuch“ dieses Lars-Marten Nagel, der mit einer sofortigen Vom-Hof-Jagung endete. Spannend an diesem Bericht war auch, daß der Kollege bei seiner Google-Suche nach dem Namen Nagel auf meinen Blogbeitrag gestoßen ist.
Ich habe dem Kollegen mit dem bekannten Zitat von Max Goldt geantwortet, der über das bekannteste Springerblatt, für dessen Herausgeber auch Florian Flade und Lars-Marten Nagel arbeiten, zutreffend schreibt:
Diese Zeitung ist ein Organ der Niedertracht. Es ist falsch, sie zu lesen. Jemand, der zu dieser Zeitung beiträgt, ist gesellschaftlich absolut inakzeptabel. Es wäre verfehlt, zu einem ihrer Redakteure freundlich oder auch nur höflich zu sein. Man muß so unfreundlich zu ihnen sein, wie es das Gesetz gerade noch zuläßt. Es sind schlechte Menschen, die Falsches tun.
Das Zitat paßt hervorragend auf diese beiden Hetzschriftsteller. Liebe Kollegen, jagt sie vom Acker, diese Jungs und Mädels von der Springerpresse, wenn sie sich bei Euch melden. Wer so arbeitet wie die, verdient unser Vertrauen nicht.
Update:
Es gibt auch noch andere, die sich über unsaubere Praktiken von Lars-Marten Nagel beschweren. Das „Internationale Wirtschaftsforum Regenerative Energien“ berichtet über …
… die Methoden der beiden Journalisten Lars-Marten Nagel und Marc Neller, die zum „Investigativteam“ der „Welt“-Gruppe gehören.
Das in wirtschaftliche Schieflage geratene Unternehmen Prokon beschwerte sich über “reißerisches Bildzeitungs-Niveau” und über „verbreitete Lügen“ der Text-Paparazzi, die selbstüberschätzend von sich als „Investigativ-Journalisten“ sprechen.
Zack in der Zeit
Es war an der Zeit, daß nicht immer nur ein gewisser ehemaliger Kraftfahrer, heute Bundesrichter, in der Zeit schreibt. Auch ein ehemaliger Motorradfahrer, heute Strafverteidiger wird in der Zeit zitiert.
Peter Ilg berichete am 11. März 2015 in einem Artikel auf Zeit Online über Motorradfahrer, die sich verbotener Weise durch hohle Gassen schlängeln, und beruft sich auf meine Erfahrungen, die ich in über 35 Jahren auf bundesdeutschen Autobahnen sammeln konnte.
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Bild: © daniel dobroczek / pixelio.de
Journalisten und der Pressekodex
Einen Bericht über ein Ermittlungsverfahren so zu verfassen, daß er zumindest handwerklich in Ordnung ist, muß geübt sein. Ich möchte hier mal an einem Beispiel erläutern, wie sowas (nicht) geht.
Es geht um eine Straftat, „die sich von 25 Jahren in Neukölln ereignet hat„. An dieser Stelle geht es schon los:
Hat sich die Straftat ereignet? Oder ist es besser, bis ein Richter (rechtskräftig) darüber entschieden hat, zu schreiben: „… die sich ereignet haben soll.“ Nicht jede Leiche, die ein Polizeibeamter findet, ist ein Taterfolg im Sinne des 16. Abschnitts des StGB.
Der nächste Punkt, über den sich nachzudenken lohnt:
Polizei klärt Raubmord in Neukölln nach 25 Jahren auf.
Ok, für den Fall, daß man es auf die Spitze treiben möchte: Einen „Raubmord“ gibt es in unserem Strafrecht nicht. § 211 StGB spricht in diesem Zusammenhang von Habgier. Aber Journalisten sprechen eben manchmal anders. Geschenkt.
Noch eine Frage: Klärt die Polizei eine Straftat auf? Oder stellt erst das Gericht die Tatbegehung fest? Nur eine Spitzfindigkeit, über die sich ein Berichterstatter Gedanken machen sollte. Sowas kann man ohne Mühe auch korrekt formulieren.
Aber jetzt zum Eingemachten. Ich zitiere dazu erst einmal aus dem Pressekodex, Ziffer 13:
Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse.
Und jetzt lese ich in der Zeitung:
Eine alte Frau wird in ihrer Wohnung überfallen, ausgeraubt und ermordet. Die Kripo verdächtigt einen Mann, kann ihm aber nichts nachweisen. Ein Vierteljahrhundert lang wiegt sich der mutmaßliche Täter in Sicherheit – dann verrät ihn die Auswertung alter DNA-Spuren. Am Freitag wurde der heute 44-Jährige in Zehlendorf verhaftet.
Heißt das jetzt: Die Kripo hat den Mann bereits rechtskräftig verurteilt? Nein, das will uns der Berichterstatter sicher nicht mitteilen. Aber vielleicht hatte er diese Formulierung im Kopf, bevor der Vortänzer in der Redaktion seinen Rotstift zückte:
Eine alte Frau wird in ihrer Wohnung überfallen und getötet. Der oder die Täter entwendeten ihre Wertsachen. Die Kripo verdächtigt einen Mann. Ein Tatnachweis ist aber ein Vierteljahrhundert lang nicht zu führen. Dann verdichtet sich der Verdacht durch die Auswertung alter DNA-Spuren. Am Freitag wurde der heute 44-Jährige verhaftet.
Das ist selbstredend eine Formulierung, die eher nicht publikumsgeeignet erscheint. Aber vielleicht hilft sie dabei, einmal darüber nachzudenken, was man mit gut klingenden Worten so alles falsch machen kann. Vorurteile in die Welt zu setzen, ist nicht das, was man von einer sauber arbeitenden Berichterstattung erwartet.
Ich räume ein, das ist eine Kritik an einem – gemessen an dem Jargon des Gossenjournalismus – recht neutralen Bericht. Aber gerade weil der rbb-online einen gehobenen Qualitätsanspruch hat, sollten sich die Schreiber die Mühe machen, diesem eigenen Anspruch auch am Hochreck zu genügen.
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Bild: Timo Klostermeier / pixelio.de
Özdemir: Viel Rauch um nichts.
Das gegen den Migranten Cem Özdemir geführte Strafverfahren wegen Besitzes von Rauschgift ist nun eingestellt worden. Der Grünenpolitiker hatte neben einem brandgefährlichen Kübel mit grünem Gras gestanden, als er sich einen Kübel mit Eis über den Kopf geschüttet, das Szenario gefilmt und veröffentlicht hatte.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte daraufhin den Anfangsverdacht, daß Herr Özdemir gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben könnte. Deswegen mußte ein gewaltiges Immunitätsaufhebungs- und Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet werden. Ein Sprecher der Strafverfolger teilte jetzt aber die Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO mit.
Anders als die Zeit Online berichtet, erfolgte die Einstellung aber nicht deswegen, weil der verdächtige Rauschgiftbesitzer nur gering schuldig gewesen ist. Die Einstellung nach § 153 StPO spricht von einer theoretisch möglichen geringen Schuld, die aber eben gar nicht feststeht bzw. festgestellt wurde.
Also: Selbst wenn das Pflänzchen eine echte THC-haltige oder -produzierfähige Cannabispflanze gewesen wäre und kein Gummibaum, wäre die Schuld des Kübelbesitzers – wer auch immer das gewesen sein könnte – nicht so schwer gewesen, daß es einer Bestrafung bedurft hätte. Sagt der Staatsanwalt! Und genauso steht es im Gesetz.
Richtig ist aber der Bericht in der Zeit über den Unsinn der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen eines grünen Pflänzchens in einem grüne Video insoweit:
Die Staatsanwaltschaft hatte begonnen, gegen Özdemir zu ermitteln, nachdem dieser in einem Video auf seinem Balkon mit einer Hanfpflanze zu sehen war. Zudem hatte Özdemir auf einem Landesparteitag in Berlin statt Blumen eine Hanfpflanze entgegengenommen. Während der Ermittlungen war auch die Immunität des Bundestagsabgeordneten aufgehoben worden.
Conclusio: Es gibt sicher sinnvollere Möglichkeiten, das Geld des Steuerzahlers sinnlos zu verbraten.
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Bild: tokamuwi / pixelio.de
Grünes Cannabis
Gut ist, daß der Grünen-Chef Cem Özdemir auf diese subtile Art und Weise zeigt, was er von der Idee einer Legalisierung von Cannabis hält:
Entbehrlich ist aber, daß Özdemir sich mit der BILD am Sonntag („BamS“) einläßt und sich gegenüber deren Jounalistoiden äußert:
Dass das simple Platzieren einer Hanfpflanze in einem Internetvideo umfangreiche Ermittlungen nach sich zieht, zeigt, wie widersinnig die deutsche Drogenpolitik ist.
Es gibt sicherlich reichlich andere, seriöse Medien, die ein solches zutreffendes Statement ehrlicher und damit überzeugender hätten rüberkommen lassen.
Die Kriminalisierung der Konsumenten von Cannabis in Deutschland lässt sich jedoch nur mit einer ideologischen und irrationalen Drogenpolitik erklären, die eine Droge wie beispielsweise Alkohol akzeptiert, eine andere wie Cannabis jedoch mit allen gesellschaftlichen Folgen verteufelt.
Inhaltlich läßt sich dem nichts entgegen setzen, was von Vernunft getragen ist. Bloß das Medium, über das Özdemir dieses Argument transportieren läßt, entwertet den hervorragenden Ansatz.
Lieber Cem Özdemir, das können Sie besser machen!
Lichtzeichnungen zur Berichterstattung
Ein Film, den sich
- sowohl die Menschen, die auf die Straßen gehen, um gegen die Aufnahme von Flüchtlingen zu demonstrieren,
- als auch diejenigen, die mit der Kamera ihren Lebensunterhalt als Paparazzo verdienen möchten,
anschauen sollten:
Der brasilianische Fotograf Sebastião Salgado berichtet mit seinen Bildern über Menschen. Menschen, denen es wirklich dreckig geht. Mit Photo-Graphien, die nichts, aber auch gar nichts Voyeuristisches haben, und trotzdem (oder deswegen) sehr ergreifende Dokumentationen sind.
Ich bin tief beeindruckt. Auch von dem Optimismus, den Salgado am Ende des Films dann doch noch vermittelt.
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Verdient haben es die Affen nicht
Die Frage wird sein, ob das hier noch unter den § 32 StGB fällt.
Eine schöne Aufgabe für unsere studentischen Leser. ;-) Ein paar Gedanken von mir dazu:
Das, was Herr Grönemeyer da macht, kommt dem Tatbestand einer Körperverletzung im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB ziemlich nahe. Nur wenig entfernt davon liegt die Hausnummer § 224 Abs. 1 Ziff. 2 Var. 2 StGB. Um es im Gutachterstil zu formulieren: Dann müßte die Umhängetasche ein anderes gefährliches Werkzeug sein. Wenn die Ermittlungen ergeben sollten, daß Herr Grönemeyer in der flauschigen Tasche nicht nur Wattebällchen und Papiertaschentücher, sondern etwa einen Laptop mitgenommen hat, dann sind wir gefährlich dicht dran an der Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten.
Ob das, was diese Paparazzi (überwiegend die Springerpresse spricht noch von „Fotografen“) da gemacht haben, noch rechtmäßig ist, kann nicht einfach aus dem Ärmel beantwortet werden. Die Grenzen zur Persönlichkeitsverletzung sind da nicht so schön eindeutig. Christian Scherz, der Medienanwalt von Herbert Grönemeyer, teilte laut Meedia in einer Presseerklärung mit:
Herr Grönemeyer hat mehrfach darum gebeten, dass Filmen bzw. Fotografieren zu unterlassen. Dennoch ließen die genannten Personen hiervon nicht ab.
Daß die „genannten Personen“ ihn und seine Begleitung dann trotzdem noch abgeschossen haben, ist zweifelsfrei frech, aber nicht sofort erkennbar rechtswidrig.
Ein weiteres Problem – wenn das Fotografenpack sich tatsächlich nicht mehr im grünen Bereich bewegt haben sollte – wird die Gegenwärtigkeit der dann rechtswidrigen Angriffe mit der Linse sein. Der Paparazzo, der die Tasche um die Ohren zu bekommen scheint, befindet sich wohl eher in der Phase einer leise weinenden Davonschleichung. Nicht erkennbar ist allerdings, ob der dann trotz seines feigen Rückzugs immer noch auf den Abzug drückt.
Für verhältnismäßig halte ich das Verhalten des Barden aber zweifelsohne – wer sich so daneben benimmt, hat es nicht anders verdient, als mit Nachdruck nach Hause geschickt zu werden.
Wenn der Feigling tatsächlich seine angebliche Drohung mit dem Ruf nach der Obrigkeit wahrmacht, wird sicherlich ein kompetenter Rechtsreferendar für seinen Ausbilder ein vorbereitendes strafrechtliches Gutachten schreiben können, um dem Strafverteidiger von Herrn Grönemeyer das nötige Handwerkszeug zu reichen.
Nur der Vollständigkeit halber noch: Unangemessen ist jedoch, die armen Bepelzten
mit diesen Paparazzi gleichzusetzen. Aber die Äffchen sind leider nicht nach § 194 StGB antragsberechtigt.
Ich drücke dem Bochumer meine solidarischen Daumen.
8-)
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Bild oben: Screenshot des Videos bei VIP.de
Bild Äffchen: Dietmar Meinert / pixelio.de