Medien

Kostenlose Sorgenfresser an der Anwaltshotline

Sorgenfresser-RumpelIch kann mich noch an Zeiten erinnern, in denen Drückerkolonnen durch die Mietskasernen zogen, um den Leuten an der Wohnungstür Zeitschriften Abos auf’s Auge zu schwätzen. Eine Variante dieser Art des Marketings gab es in den Fußgängerzonen der Groß- und Mittelstädte. Und dann stolperte der Surfer schließlich noch in ein paar Abofallen. Das alles ist eigentlich und faktisch ausgewachsen. Gibt’s kaum noch bis nicht mehr.

Heute verstecken die Zeitschriftenverlage die Abofallen hinter großartigen Werbegeschenk-Versprechen. Uhren, Kugelschreiber und anderen mehr oder minder wertlosen Tand bekommt der Leser versprochen, wenn er einen Knebelvertrag mit dem Zeitschriftenverlag abschließt.

Anders macht es der Gong Verlag GmbH aus 85737 Ismaning. Der verschenkt nicht nur hoch-qualifizierte Sorgenfresser aus Plüsch (so einer wie den da oben. Oder hier, den Ernst), sondern auch solche, die telefonieren können – als Gimmick zu dem Abo von TV direkt:

Sorgenfresser

Ein Superangebot mit einem

äußerst günstigen Preis-/Leistungsverhältnis

und mit

hoher Spielfilmkompetenz. Für nur 1 €

Ich würde ja gern mal wissen, welcher kuschelige Anwalt sich als Sorgenfresser beim Gongverlag verdingt. Spannend wäre auch, wie so ein Rechtsanwalt aussieht.

__
Entdeckt bei Rechtsanwältin Alexandra Braun. Merci!

4 Kommentare

Es geht voran!

102146_web_R_B_by_Helene Souza_pixelio.deIn einer Agenturmeldung war heute zu lesen, daß der „Prozess gegen mutmaßlichen Pillenbanden-Chef […] nicht voran [kommt]“ und „auf der Stelle tritt„. Ursache dafür seien „diverse Anträge der Verteidigung„.

So einfach isses aber nicht. Diese „diversen Anträge“ sind notwendige Aktivitäten der Verteidigung, die dazu beizutragen, daß die Angeklagten ein rechtsordnungsgemäßes Verfahren bekommen. Und weil es eben Ausschlußfristen gibt, die der Gesetzgeber und die Rechtsprechung vorgesehen haben, müssen die Anträge gleich zu Beginn eines Verfahren gestellt werden.

Wenn also geklärt werden muß,

  • ob die Richter befangen sind, weil sie „vorbefaßt“ sind, weil sie mit den parallel geführten Verfahren durcheinander geraten und weil sie sich einer unangemessenen Ausdrucksweise bedienen,
  • ob den Verteidigern rechtzeitig Akteneinsicht gewährt wurde, damit sich sich auf ihre Arbeit genauso gut vorbereiten konnten wie Staatsanwaltschaft und Gericht,
  • ob das Gericht – Berufsrichter und Schöffen – richtig besetzt wurde und die Verteidiger (rechtzeitig) die Gelegenheit bekommen haben, das zu prüfen,
  • ob die richtige Partei als Nebenkläger am Katzentisch der Staatsanwaltschaft Platz genommen hat,

dann zieht es sich eben.

Nicht die Verteidiger, sondern die Richter haben Anlaß zu diesen notwendig gewordenen Überprüfungen gegeben. Die Verteidiger haben den Spruchkörper nicht als „Haufen“ bezeichnet, sie haben auch nicht mehrere Mandanten in ein- und demselben Sachverhalt verteidigt. Und wenn die Verteidigung ein halbes Dutzend mal die Akteneinsicht beantragt und diese nicht gewährt wird, muß das eben zu Beginn des Verfahrens thematisiert werden. Ebenso darf nicht hingenommen werden, daß die Überprüfung der Gerichtsbesetzung durch Zuständigkeitsabstreitungsausreden vereitelt wird.

Erst durch die Anträge der Verteidigung kam das Verfahren in einer rechtsstaatlich vertretbaren Form in Gang. Es kann nicht im Interesse der Justiz (und der dpa) liegen, einen kurzen und kafkaesken Prozeß durchzuprügeln.

Die dpa vermeldet, es sei strittig, unter welchen Umständen der Hauptangeklagte verhaftet wurde. Nein, das ist nicht strittig, sondern schlicht unbekannt!

Weil diese Potsdamer Staatsanwaltschaft es nicht geschafft hat, eine saubere Dokumentation des Auslieferungsverfahrens abzuliefern. Wenn denn der Sitzungsvertreter dieses unorganisierten Haufens gelangweilt vorträgt, man habe alles, was vorliegt an das Gericht abgegeben und in diesem Haufen Akten kein Auslieferungsbeschluß und auch sonst nichts Handfestes dazu zu finden ist, dann trägt nicht die Verteidigung die Verantwortung dafür, daß die Anklage nicht verlesen werden kann. Solange nicht geklärt ist, was dem ausgelieferten Angeklagten hier in Deutschland überhaupt vorgeworfen werden darf, muß der staatsanwaltliche Schlipsträger eben warten, bis er den Vorleser geben kann.

Die Verteidigung zweifelt an, dass die Auslieferung rechtmäßig war. Dies wollen die Potsdamer Richter nun prüfen.

Das ist schief. Diese Prüfung ist nicht „freiwillig“ von dem Potsdamer Richter gewollt, sondern von den Braunschweiger Verteidigern beantragt und durchgesetzt. Ohne den Antrag des Verteidigers wäre es der Staatsanwaltschaft nicht nur ermöglicht worden, während des Auslieferungsverfahrern herumzubasteln, statt die Spielregeln einer sauberer internationalen Zusammenarbeit der nationalen Justizbehörden zu beachten. Sondern dieses Herumgebastel wäre dann auch noch die Basis des gesamten Verfahrens geworden.

Es ist die vornehme Aufgabe eines Verteidigers, darauf zu achten, daß alles mit rechten Dingen zugeht. Und je mehr Unfug vor dem ersten Hauptverhandlungstermin gemacht wurde, desto länger dauert es eben, bis auch die dpa schreiben kann:

Keine Atempause, Prozesse wer’n gemacht. Es geht voran!

__
Bild: Helene Souza / pixelio.de

8 Kommentare

Springers Brandstifter

49615_web_R_by_Jürgen Acker_pixelio.deVor einiger Zeit habe ich einen Mittdreißiger verteidigt, der beim Umziehen am Baggersee vergessen hatte, daß er sich als Heranwachsender mal ein briefmarkengroßes Hakenkreuz auf die Schulter tätowieren lassen hat. Zwei Hauptverhandlungstermine vor dem Strafrichter hat es gebraucht, bis die Staatsanwaltschaft sich mit einer Einstellung des (§ 86a StGB)-Verfahrens einverstanden erklärte. Mein Mandant hatte zwischen den beiden Terminen das Kennzeichen der verfassungswidrigen Organisation umstechen lassen („Das ist das Haus vom Nikolaus.„).

Gegen diese „Schrift“ hier (PDF), die die Herrschaften Jonas Herrmann, Christian Seidl und Volker Weinl gestochen haben, und die seit dem 30.11.2014 bis zum heutigen Tag unverändert verbreitet wird, ermittelt jedoch kein Staatsanwalt. Obwohl die Gefahr, die von einem solch widerwärtigen Artikel ausgeht, nicht vergleichbar ist mit der Gedankenlosigkeit eines Postpubertisten ohne Hauptschulabschluß.

Ich habe anfangs überlegt, ob diese Drei aus der Gosse der Rudi-Dutschke-Straße lediglich „ein bisschen provozieren“ wollen, und mich zurück gehalten. Nun berichtet aber auch das Bildblog über diese geistigen Brandstifter, pflückt den Beitrag auseinander und merkt an, daß dieser dilettantisch recherchierte Hetzartikel immer noch online ist.

Angesichts solcher Bewegungen wie Pegida in Dresden stelle ich mir aber die Frage, ob Jonas Herrmann, Christian Seidl und Volker Weinl tatsächlich Dilettanten und des Lesens (und der Sinnentnahme) nur eingeschränkt kundig sind. Oder haben sie ganz bewußt „alles vermieden oder verschwiegen […] was das Märchen vom Weihnachtsmarktverbot als solches entlarvt hätte“ (Bildblog). Um gezielt das zu schüren, was vor einigen Jahren in solchen rassistischen Pogromen endete?

In Hoyerswerda und Rostock standen „die Ausländer“ im Focus des Mobs. Verfolgen die möglicherweise von dumpfen Ressentiments getriebenen Kleinbürger Jonas Herrmann, Christian Seidl und Volker Weinl mit ihrem Beitrag das gleiche, nur jetzt gerichtet gegen „die Muslime„?

Man darf und muß den Islam (wie jede andere Religion auch) kritisieren. Gegen ihn und gegen diejenigen, die an ihn glauben, aber auf diese gefährliche Art zu hetzen, wird – wenn man diese Zündler laufen läßt – zu brennenden Moscheen in Berlin führen. Das – und diese geistlosen Brandstifter Jonas Herrmann, Christian Seidl und Volker Weinl – gehören verhindert.

__
Bild: Jürgen Acker / pixelio.de

28 Kommentare

Aufstehen, Krönchen gerade rücken, weitermachen!

BechsteinreichenbergerEnde November war’s soweit: “Habe fertig” und “Adieuschrieb der Kollege Detlef Burhoff. Und hat damit wohl die gesamte Jura-Blogger-Szene in Aufregung versetzt.

Doch schnell wurde dem Leser klar, einen Intensivblogger wie „den Burhoff“ bekommt man nicht so schnell aus dem Netz.

Drei Tage war der Burhoff krank. Jetzt bloggt er wieder, Gott sei Dank!

Aber irgendwie hat er sich verändert. Kämpferischer scheint er geworden zu sein, der sonst so richtertypisch zurückhaltende OLG-Pensionär. Und erfreulich deutlich in seinen sonst so moderaten Tönen.

Unter einer provokanten Überschrift – Zum Sterben in die JVA – kritisiert Herr Burhoff mit knackigen Worten einen Beschluß des Landgericht Kleve und bestätigt damit ein Phänomen, das Strafverteidiger gemeinhin mit dem Denkspruch „U-Haft schafft Rechtskraft“ umschreiben.

Seine Frage, ob es menschenverachtend sei, jemanden, der kein halbes Jahr mehr zu leben hat, in den Knast zu stecken, beinhaltet gleich auch schon die Antwort; auch wenn Herr Burhoff danach doch noch einmal abwägt – „einerseits / andererseits“ – und Versöhnliches in dem Beschluß zu entdecken vorgibt; am Ende spricht der Blogger dann doch Klartext:

Fluchtgefahr und Wiederholungsgefahr wären auch erneut zu überprüfen, wenn der Beschuldigte durch objektiv überprüfbare Aufklärungshilfe die Verbindungen zu den Rauschgifthändlern unwiderruflich kappen würde. Wenn man das liest, erkennt man die m.E. wahren Gründe für die Fortdauer der U-Haft: Sie ist hier im Grunde nichts anderes als Beugehaft. Man hofft offenbar, so an die „brandgefährlichen“ Hintermänner zu kommen.

Beugehaft ist ein sehr höfliches Wort für das, was den Inhalt dieser Haftfortdauer ausmacht. Man könnte auch mal über den Begriff der Aussage-Erpressung nachdenken.

Unübersehbar, jedenfalls für den, der auf eindeutige historische Zusammenhänge sensibel reagiert, ist dann noch der Hinweis auf das Totschlagargument des Rechtsguts der „Volksgesundheit“, das offenbar gedankenlos zum Standard im Betäubungsmittelstrafrecht gemacht wurde. Bei dieser Formulierung sträuben sich nicht nur Herrn Burhoffs Nackenhaare.

In jedem Ende liegt ein neuer Anfang,

… stellte Miguel de Unamuno zutreffend fest. Bei Detlef Burhoff ist es ein kämpferischer Neuanfang. Wenn er so weiter macht, dauert es nicht mehr lange, dann richtet er seine neue Kanzlei in einer Kreuzberger Fabriketage ein. Ich würde mich über diesen Nachbarn sehr freuen.

9 Kommentare

Journallien wie Florian Flade und Lars-Marten Nagel

Die Verteidiger hatten zu Prozeßbeginn ausdrücklich darum gebeten, die Fotos von ihren Mandanten zu verpixeln. Die Medienvertreter haben sich daran gehalten. Besten Dank insoweit.

Die Herrschaften, die für die Gosse schreiben, namentlich Florian Flade und Lars-Marten Nagel, veröffentlichen den Namen und ein unverpixeltes Foto, das Jakob Hoff von einem der Angeklagten geschossen hat. Wo? In der für diese Art der Berichterstattung bekannten Springerpresse. Wo sonst.

Ob sich das Niveau, auf dem sich diese charakterschwachen Herren Florian Flade und Lars-Marten Nagel ihr FastFood verdienen, von dem Niveau unterscheidet, das den Angeklagten von der Staatsanwaltschaft unterstellt wird, kann ich nicht verbindlich ausschließen.

5 Kommentare

Der schwarze Mann über den Wolken

Das scheint den Journalisten vom bayerischen Lande beeindruckt zu haben: Ein Rechtsanwalt wurde vor der Wirtschafsstrafkammer eines überschaubaren Landgerichts als Zeuge geladen und vernommen. Weil nicht auszuschließen stand, daß dort Fragen gestellt werden, deren Antworten u.a. berufsrechtliche Konsequenzen haben könnten, ist der rechtsanwaltliche Zeuge nicht allein erschienen. In der Dorfzeitung war zu lesen:

Für seine Befragung hat er selbst einen Rechtsbeistand mitgebracht. Nur sieht der nicht aus wie einer: sportliche Schuhe, Jeans, Softshelljacke, Rucksack – alles in Schwarz. Hätte er eine Gitarre mit dabei, man würde innerlich das Lied „Über den Wolken“ anstimmen. Aber es ist nicht Reinhard Mey, der den im dunklen Anzug erscheinenden, akkurat gescheitelten […] Anwalt begleitet.

Gut, daß der Journalist nicht in die Seele des Zeugenbeistands gucken konnte. 8-)

12 Kommentare

Enteignet Springer!

Drogenhändler

Da bekommt eine uralte Forderung im Lichte der § 33 BtMG, §§ 73 ff StGB eine ganz aktuelle Bedeutung.
__
Ok, der ist jetzt nur für Fortgeschrittene.

4 Kommentare

Schweigende Mordverdächtige und nichtssagende Meldungen

690905_web_R_by_Thorben Wengert_pixelio.deEine Agenturmeldung der dpa machte am Mittwochmorgen die Runde:

Thema jener Meldung waren „tödliche Schüsse“ auf einem „Neuköllner Parkplatz„. Besonders hervorgehoben war der Umstand, daß die „Mordverdächtigen schweigen“ (in der Überschrift) und daß die „beiden Mordverdächtigen vor dem Berliner Landgericht die Aussage verweigern“ (in der Meldung).

Richtig ist, daß die beiden Angeklagten schweigen. Falsch ist – jedenfalls die Formulierung, daß sie die Aussage verweigern. Sie verteidigen sich durch Schweigen und machen damit Gebrauch von einem Recht, das ihnen Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert.

Eine weitere Formulierung in der Meldung ist schief: Es gibt keinen „heimtückischen Mord“, sondern allenfalls einen „Mord aus Heimtücke“. Aber das sind Feinheiten, die immer wieder gern mal dem journalistischen Hobel einer Agenturmeldung zum Opfer fallen.

Die Staatsanwaltschaft und die Medien gehen also von einem Kapitalverbrechen aus. Das stimmt. Die Meldung ist aber insoweit unvollständig, weil nicht nur Heimtücke, sondern auch ein „niedriger Beweggrund“, ein weiteres Mordmerkmal, vorgelegen haben soll. Aber vielleicht verschweigt die Agentur diesen Teil der Anklagebehauptung auch deswegen, weil er auf ziemlich dünnenm Eis ruscht (nicht: steht!). Die späte Rache erscheint nach aktueller Sachlage wohl auch eher ein Blick in die Kristallkugel zu sein. Der unterstellte Beweggrund wirkt, wie dargestellt, mehr als nur konstruiert.

Es gibt zudem keine objektiven Beweise für die Täterschaft der Angeklagten. Nur ein paar äußerst vage Zeugenaussagen stützen die Theorie (sic!) der Anklagebehörde. Es gibt keine Identifizierung der Tatbeteiligten, etwa durch eine Wahllichtbildvorlage oder (DNA-)Spuren. Lediglich ein paar wenige Indizien liegen der Anklageschrift zugrunde, die – bei Lichte betrachtet – ein unrundes Bild abgeben, das voreingenommene Ermittler durch einen Tunnel erblickt haben wollen.

Um noch einmal auf die EMRK zurück zu kommen, die auch die Spielregeln des deutschen Strafprozeßrechts entscheidend bestimmt: Es ist Sache der Strafverfolgungsbehörde, den Tatnachweis zu führen und die Schuld des Verdächtigen zu beweisen. Ein Angeklagter ist nicht in der Position, in der er seine Unschuld beweisen muß, auch wenn es das wäre, was sich die Ermittler – und Teile der Medien – gern wünschen würden, wenn man sie denn ließe.

In dieser Situation ist es doch naheliegend, daß ein unschuldiger (Art. 6 Abs. 2 EMRK!) Angeklagter schlicht schweigt, um sich gegen den heftigen Vorwurf zu verteidigen, einen Mord begangen zu haben. Denn mehr als „Ich war es nicht!“ könnte er ohnehin nicht sagen, wenn er nicht am Tatort war. Dann ist es allemal sicherer, wenn der Angeklagte dem Rat seines Verteidigers folgt, und nichts sagt; das, was zu sagen wäre, läßt sich bequem und gefahrlos auf anderem Wege in die Beweisaufnahme einführen.

Aber die interessiert dann wieder die Presseagenten nicht. Leider.
__
Bild: © Thorben Wengert / pixelio.de

32 Kommentare

Hoenig unterliegt im Zivilprozeß

Damit das mal klar ist: Einen Strafverteidiger verklagt man nicht! Jedenfalls dann nicht, wenn man eigentlich wissen sollte, daß dieser Strafverteidger einen ganz hervorragenden Kollegen kennt, der sich unter wenig anderem auf das Recht der neuen Medien spezialisiert hat:

Hoenig verliert

Besten Dank an Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr aus Hamburg für die professionelle und erfolgreiche Prozeßführung.

Über den Inhalt dieses Verfahrens – warum mich der ehemaliger Imbiss-Mitarbeiter und jetziger Schauspieler Heinz Hoenig verklagt hat – werde ich in Kürze berichten.

20 Kommentare

Die Seidenstraße neu entdeckt

Berlin, "Koks Emil"  der Kokain-VerkäuferNun hat es auch die bürgerliche Presse herausgefunden: Es gibt Betäubungsmittel nicht nur beim Dealer im Görlitzer Park und in der Hasenheide zu kaufen. Wer zu faul oder zu beschäftigt ist, auf die Straße zu gehen oder durch Parks zu schlendern, kann es sich nach neuesten Erkenntnissen der FAZ vom 30.08.2014 auch im Onlinehandel besorgen.

Silk_Road_SeizedDabei gibt es den Hidden Service im Tor-Netzwerk bereits seit 2011. Und nur wenige (zwei) Jahre später hat auch schon die Kavallerie der Justiz massiv zugeschlagen; vom australischen Melbourne bis nach Deggendorf in Niederbayern wurden Nutzer der amerikanischen Internetseite Silk Road, das „Paradies für Drogenfans“ (Süddeutsche), gepflückt und eingetütet. Das Portal wurde erst einmal dicht gemacht und die Online-Besteller mußten vorübergehend wieder in den Görli.

Aber wie das so ist, im wirklichen Leben und im Netz: Eine gute Idee – oder das, was für eine gute Idee gehalten wird – setzt sich durch. Die Kombination zwischen The Onion Router (TOR) und der Onlinewährung Bitcoins (BTC) erschien genial für den anonymen Handel. Silk Road 2.0 ging an den Start.

501884_web_R_B_by_Markus Götz_pixelio.deNichts ist aber perfekt:

Die Sollbruchstelle liegt beim Versand. Denn irgendwie muß die Ware doch zum Kunden kommen. Und wer die Qualität mancher Paketdienste kennt, wird ziemlich genau vorhersagen können, wo die Strafverfolger immer wieder gern ansetzen werden.

Dennoch: Es gibt sie immer noch (oder schon wieder?): Die Futurezone berichtete erst im November vergangenen Jahres: The Silk Road ist wieder online. Und wenn jetzt schon die altehrwürdige FAZ darüber berichtet, werden in Kürze auch wieder die Deggendorfer Staatsanwälte im Deep Web unterwegs sein.

__
S/W-Bild: Bundesarchiv Bild 102-07741, Berlin, „Koks Emil“ der Kokain-Verkäufer

Bild Transporter: Markus Götz / pixelio.de

5 Kommentare