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Ordnungswidrigkeitenrecht
Überweisung nach Pisa
Wenn man in Pisa etwas falsch macht, zum Beispiel falsch parkt oder falsch zu schnell fährt, bekommt man Post. Naturalmente in italienischer Sprache. Es bleibt dann dem Empfänger der Post überlassen, irgendwie heraus zu finden, was Il Prefetto della Provincia di Pisa von einem will.
Die Zahlen vor dem Währungssymbol sind aber deutlich erkennbar. Keine Kleinigkeit, nur hätte der Mandant gern gewußt, wofür der die knapp 300 Euro zahlen soll. Naja, das scheint dem Pisaer Prefekt ja nicht weiter wichtig zu sein.
Zumindest aber die Bedienungsanleitung für die Überweisung hat er versuchsweise mal in annäherndes Deutsch übersetzt:
Irgendwas erinnert mich bei diesem Text an die eMails von den afrikanischen Bankmitarbeitern, die auf ein bisher verborgenes Bankvermögen gestoßen sind.
Wenn il Prefetto da nicht mal in Schieflage geraten ist, was die Erwartung dieser Zahlung angeht.
Neue Fahrerlaubnis, neues Glück!
Unser Dauer-Mandant Wilhelm Brause war ein Vielfahrer. Manche würden sagen, ein Viel-zu-schnell-fahrer. Trotz erheblicher und oft auch erfolgreicher Gegenwehr stapelten sich seine Punkte in Flensburg
Gut 20 Stück waren es dann schon. Aber durch die geschickte Verteidigung – auch mit taktierenden Verzögerungen, Einspruchs-Rücknahmen, Ausnutzung der Schwerfälligkeit der Behörden usw. – konnten wir verhindern, dass die Pappe das Plastik damit schon weg war, obwohl er die rote 18er-Linie schon überschritten hatte.
Das war aber alles sehr aufregend für ihn. Und um sich zu beruhigen, nutzte Brause die Wirkung einer altbekannten THC-haltigen Heilpflanze. Leider wurde er auch damit erwischt. Da half dann auch keine Taktiererei mehr: Die Fahrerlaubnisbehörde entzog ihm die Fahrerlaubnis.
In sich gegangen und geläutert überkam Wilhelm Brause nun die Angst, dass er seine Fahrerlaubnis erst wieder beantragen kann, wenn seine alten Punkte durch Ablauf der Tilgungsfristen gelöscht würden. Oder bekommt er die Fahrerlaubnis später nur mit der 20-Punkte-Hypothek zurück?
Ich konnte unseren Wilhelm beruhigen: Auch die schlimmsten Amputationen – die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine solche! – bergen etwas Gutes in sich. Nach der Entziehung ist der § 4 Absatz 2 Satz 3 StVG ein Freund von Herrn Brause: Diese Vorschrift regelt nämlich, dass durch den Entzug der Fahrerlaubnis alte Punkte im Verkehrszentralregister gelöscht werden.
Ist die Fahrerlaubnis entzogen oder eine Sperre […] angeordnet worden, so werden die Punkte für die vor dieser Entscheidung begangenen Zuwiderhandlungen gelöscht.
„Neue Fahrerlaubnis, neues Glück!“ lautet also die Devise. Den (ehemaligen?) Dauergast in unserer Kanzlei erwartet in Kürze eine funkelnagelneue Fahrerlaubnis mit einem Nullpunktekonto in Flensburg.
Bildquellenangabe: Marianne J. / pixelio.de
Sonderrechte für Medizinmänner
Ärzte sind wie Pfarrer und Rechtsanwälte etwas ganz Besonderes. Deswegen verfügen sie über allerlei Privilegien. Aber anders als Gottesvertreter und Strafverteidiger haben sie sogar eigens für sie geschaffene Waschmittel.
Und sowas hier haben die Weißkittel auch:
Nicht erkennbar, was das ist? Der VW-Fahrer, der nachts sein Auto dort abgestellt hatte, konnte (wollte?) es auch nicht sehen. Sonst hätte er den VW ganz sicher nicht dorthin gestellt. Zwei Tage später klemmten aber ausführliche Hinweise auf üble Straftaten und böse Rechtsfolgen unter dem Scheibenwischer:
Nebenbei:
Außer dieser Straßenmalerei befindet sich im Umkreis von 2 km kein Hinweis- oder Verbotsschild auf diese nach dem Neuköllner Arztparkplatzausnahmegesetz reservierte Stellfläche.
Und überhaupt:
Warum dürfen auf diesem bemalten öffentlichen Grund eigentlich keine Pfarrer und/oder Strafverteidiger (na gut, von mir aus auch Zivilrechtler; aber keine Verwaltungsrechtler!) parken? Darf ich mir meine Hände jetzt auch nicht mit Arztseife waschen?
Emergency Exit verboten
Nun stellen Sie sich mal vor, das wäre ein Emergency oder sogar ein Notfall. Sie sind auf dem Weg zum Notausstieg, der nur noch 125 Meter weit entfernt liegt. Und kommen dann an diese Schilderwand:
Dann brauchen Sie doch erst einmal anwaltlichen Rat, ob Sie da überhaupt durch dürfen. Denn das Zeichen 267 der StVO heißt schließlich „Verbot der Einfahrt“. Und wenn etwas verboten ist, dann ist es eben verboten.
Ich bin gespannt auf die nächste Katastrophe in dem U-Bahnhof, und wieviel Menschen vor dem Klapptürchen mit diesem Schild stehen bleiben, um ihren Strafverteidiger anzurufen.
Unbürokratische Freiwillige vor!
Frisch von einer Windschutzscheibe gepflückt:
Ich frage mich, was daran unbürokratisch sein soll, wenn ein derart Verwarnter auf ersten Zuruf mal eben 20 Euro zur Sanierung eines durch die Bürokratie marodierten Staatshaushalts abdrückt.
Aber so ist das nun mal in unseren Breiten: Wenn eine Behörde ruft, springt das Lamm. Oft jedenfalls. Hofft die Bürokratie jedenfalls.
In diesem Fall allerdings vergeblich. Denn so eine schriftliche Anhörung kostet auch nicht mehr und der Halter des VW bekommt einen ausgefüllten Überweisungsauftrag gleich unbürokratisch mit ins Haus geliefert.
Verfahren gegen Strafverteidiger eingestellt
Nach zähem Ringen und unter Aufwendung des gesamten Repertoires eines Fachanwalts für Verkehrsrecht wurde das Verfahren gegen den Strafverteidiger einem (einigermaßen) gerechten Ende zugeführt.
Besten Dank an den besten Verkehrsrechtler am Paul-Lincke-Ufer 42-43!
Kein Multitasking beim Richter
Die mit Abstand schwierigsten Mandanten eines Rechtsanwalts sind – nein, nicht Lehrer, sondern – Juristen. Aber auch innerhalb dieser Kategorie läßt sich differenzieren. Spitzenreiter sind hier – na? – Richter.
Beleg gefällig? Bitteschön:
Er wolle keine Extrawurst, ihm sei auch nicht langweilig und er sei schon gar kein Querulant, verteidigte ein Amtsrichter aus dem Breisgau … seinen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.
Hmm. Der Küchenpsychologe zieht bei so einer Verteidigungsstrategie sofort eindeutige Schlüsse. Das aber erstmal beiseite; was ist denn nun passiert?
Es geht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung von netto 7 km/h, die der Richter – aus eigener Tasche! – mit 25 Euro büßen soll. Das geht ja nun gar nicht. Vor allem deswegen, weil die Straßenverkehrsordnung den vollen Juristen massiv überfordert.
In einer Tempo-30-Zone müsse er stets mit Kleinkindern und Omas mit Rollatoren rechnen. Deswegen sei er verpflichtet, permanent auf die Straße zu schauen. Wenn er aber den Rentner- und Kinder-Verkehr beobachtet, könne er nun mal nicht den Tacho im Blick behalten.
Ja, er halte es schlechterdings für gefährlich, das kleine rote Tacho-Strichlein wie eine Schlange zu fixieren. Genau so passierten nämlich Unfälle.
berichtete die Badische Zeitung.
Das Verfahren wurde ausgesetzt, damit – zum Beweis der Tatsache, daß Richter nicht multitaskingfähig sind – ein Physiker feststellen kann, daß die StVO für Richter nicht anwendbar ist, wenn sie mit dem Auto an Altersheimen und Kindergärten vorbeifahren.
Danke an Tobias Andrae für den Hinweis.
Auslandsknöllchenrabatt: 100%
Wie man „teilweise bis zu 50 % der Strafe erlassen“ bekommt, kann man in der Septemberausgabe der ADAC-Motorwelt lesen.
In einem Bericht über „Rabatte auf Knöllchen im Ausland“ verrät der ADAC einen Trick, wie man in Italien 30 % des Bußgelds sparen könne: Einfach sofort zahlen, gern auch direkt mit EC Karte.
In Großbritannien soll es demnach sogar einen Rabatt von 50 % geben, wenn das Verwarnungsgeld innerhalb von 14 Tagen gezahlt werde.
Der Kundige weiß allerdings, dass es auch eine 100-prozentige Ersparnis geben kann. Dieser volle Rabatt immer dann möglich, wenn der Schnellfahrer oder Falschparker schlicht überhaupt nicht zahlt. Denn dann muss die ausländische Bußgeldbehörde versuchen, die Knolle mithilfe der deutschen Behörde in Deutschland zu vollstrecken.
Die Vollstreckung von Auslandsknollen ist jedoch nur mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand verbunden, den ausländischen Behörden sehr gerne vermeiden. Das hängt auch damit zusammen, dass die erfolgreiche Vollstreckung nicht den Ausländern zu Gute kommt; das Bußgeld landet dann nämlich im deutschen Staatssäckel.
Sinnvoll erscheint daher, das freundlich gemeinte Rabattangebot vor Ort nicht in Anspruch zu nehmen, sondern die Post abzuwarten, die irgendwann zuhause eintrudelt. Dann ist immer noch Zeit genug, einen versierten Verkehrsrechtler um Rat zu fragen.
Die Beißhemmung und Richter K.
Wer sich mit den Aktenzeichen der Berliner Strafjustiz auskennt, wird wissen, daß das Kammergericht in seinem Beschluß vom 12. August 2013 einmal mehr Richter K. aus der Abteilung 290 vor der Flinte hatte.
In einer Ordnungswidrigkeitensache hatte der Verteidiger die Verlegung des Gerichtstermins beantragt. Hintergrund war seine Verhinderung, die er anwaltlich versicherte. Richter K. setzte sich über diese Glaubhaftmachung hinweg und verwarf den Einspruch nach nach § 74 Abs. 2 OWiG, weil weder die Betroffene, noch der Verteidiger zu dem Termin erschienen waren.
Trocken betrachtet hat das Kammergericht zum wiederholten Male bestätigt, daß die anwaltliche Versicherung als Mittel zur Glaubhaftmachung grundsätzlich ausreicht. Nichts Neues, eigentlich kein Blogbeitrag wert.
Spannend an dem Beschluß (KG 3 Ws (8) 246/13 – 122 Ss 74/13 (12.08.2013)) sind aber zwei Textpassagen, die ziemlich deutlich die Qualität der Arbeit des Richters sowie sein persönliches Verhältnis zur richterlichen Bindung an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) widerspiegeln:
Der Tatrichter [Richter K.] hat den Antrag des Verteidigers der Betroffenen auf Verlegung des Hauptverhandlungstermins am 2. April 2013 aus sachfremden und nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt und ihr dadurch den ersten Zugang zum Gericht genommen.
Ein Richter, dem die Rechtsmittelinstanz eine sachfremde und nicht nachvollziehbare Motivation für seine Entscheidungen bescheinigt, hat es schon weit gebracht.
Aber das Kammergericht setzt noch einen oben drauf:
Dies ist weder mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens noch der dem Tatrichter gegenüber der Betroffenen obliegenden Fürsorgepflicht vereinbar, willkürlich und verletzt diese in Ihrem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs.
Der kammergerichtliche Willkürvorwurf, dem sich im Übrigen Richter K. nicht zum ersten Male ausgesetzt sieht, trägt ernsthaft gefährliche Züge.
Die Entscheidungen der Abteilung 290 des Amtsgerichts Tiergarten sind insoweit vorhersehbar. Ich frage mich nur, warum Richter K. nicht vorhersieht, welches gefährliches Ende solche Entscheidungen für ihn nehmen könnten.
Es ist ganz bestimmt nicht das Ansinnen der Verteidiger, die regelmäßig Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen beim AG Tiergarten verteidigen, einem Richter die Pension wegzuschießen. Aber wenn ein Richter sich immer wieder in dieser Art schlicht daneben benimmt, dann setzt irgendwann einmal die Beißhemmung aus.
Schleiz liegt nicht in Österreich
Im Südosten von Thüringen liegt die „Rennstadt“ Schleiz. Die Mittelstadt im Saale-Orla-Kreis hat eigentlich recht wenig zu bieten, mit Ausnahme eines Straßendreiecks, das die Straßen von Schleiz nach Hof, von Schleiz nach Plauen und die Verbindungsstraße Heinrichsruh – Waldkurve (Prinzessinnenweg) bilden. Im Jahr 1923 bastelten ein paar Männer, durch deren Adern Benzin statt Blut floß, daraus eine Rennstrecke, das Schleizer Dreieck. Die Bedingungen seinerzeit:
Keine Strohballensicherung an den Kurven, keine Asphaltdecke, Bäume unmittelbar an der Straße, tiefe Chausseegräben, über Federungen der Maschinen gar nicht zu reden – es war härteste Arbeit für die mutigen Männer.
Vieles hat sich bis heute geändert. Die Geschichte der ältesten Naturrennstrecke Deutschlands kann man auf der Website der derzeitigen Betreiber nachlesen.
Mutige Männer gibt es aber auch heute noch am Schleizer Dreieck. Zum Beispiel flotte Motorradfahrer und aufmerksame Polizeibeamte. Eine interessante Begegnung zwischen einem Rennstreckenbesucher und einem Verkehrspolizisten, kann man sich mal in folgendem Video anschauen.
Ich war selbst ein paar Mal an diesem Dreieck und habe viele nette Polizeibeamte kennen gelernt, die dort einen hervorragenden Job gemacht haben. Dieser Polizeibeamte gehört aber eher nicht zu der Kategorie von Beamten, die ich für eine Beförderung vorschlagen würde.
Die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten funktioniert nicht ganz so hemdsärmelig, wie sich dieser Herr Wachtmeister es sich vorgestellt hat. Es darf davon ausgegangen werden, daß das Bußgeldverfahren, wenn es denn überhaupt eingeleitet wurde, zumindest mit einer Einstellung, spätestens aber mit einem Freispruch beendet würde.
Der dicke Daumen eines Polizeibeamten reicht zur Messung der gefahrenen Geschwindigkeit vermutlich nicht aus. Wir sind hier nicht in Österreich, sondern in Schleiz.
Besten Dank an Sebastian B. für den Hinweis auf das Filmchen