Philosophisches

Auch eine Art Bestrafung

Zumwinkels Kölner Mietvilla war zuletzt zum Anziehungspunkt für Touristen geworden. Busfahrer hatten bei Stadtrundfahrten immer wieder für Erinnerungsfotos angehalten.

Quelle: Tagesspiegel

Jetzt wird er es ein wenig ruhiger haben. Am Gardasee.

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Psychologie

Die Psychologie, wie wir sie in den meisten, also schlechten Filmen sehn, ist durchaus nicht so weltfremd, wie man denken sollte. Sie kehrt in vielen Urteilsbegründungen der Strafkammern wieder.

Tucholsky, via Textlog.de

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Erst Abmahnung, nun Anwaltshaftung

Anwaltshaftung: Sie haben einen Prozess verloren und vermuten, das Ihr Anwalt schuldhaft gehandelt hat. Sie haben die Möglichkeit ihren Anwalt zu verklagen, damit man ihren Schaden ersetzt. […] Wir haben uns auf die Anwaltshaftung spezialisiert und können aufgrund unserer Erfahrung schnell sagen, ob ihre Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Mann-O-Mann, manche Anwälte sind sich einfach für nichts zu schade.

Wenn Ihr Anspruch Aussicht auf Erfolg hat, übernehmen wir sämtliche Anwalts-, Gutachter- und Verfahrenskosten. Wird der Prozess verloren, tragen wir sämtliche Kosten, auch die Honorare für die gegnerischen Anwälte. Sie gehen also kein Risiko ein!

Erst Massenabmahnungen säckeweise Abmahnungen und dann das hier. Widerlich, ich kann gar nicht so viel essen, …

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Bewerbunk um Ausbildung zu SPedition

Hiermit bewerbe ich mich bei euch für eine Ausbildung zu Spedition. Das Arbeitsamt hat gesagt ich muss etwas finden sonst ist kein Geld.

Schulbildung: Grund und Hauptschule in Neuköln fast mit Hauptschulabschluss.

(Danke an Patrick, der schon einen Job hat.)

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Korruptionsregistergesetz – Ciao Unschuldsvermutung

Der Kollege Andreas Jede wies mich auf eine interessante Berliner Vorschrift hin, das

Gesetz zur Einrichtung und Führung eines Registers über korruptionsauffällige Unternehmen in Berlin (Korruptionsregistergesetz – KRG)

Eine spannende Vorschrift, die man sich einmal genauer anschauen sollte:

§ 3 zum Beispiel enthält einen Katalog von Taten, die nicht nur Korruptionsstraftaten im klassischen Sinne sind, sondern auch solche Vergehen wie Steuerhinterziehung, Untreue, Schwarzabeit, Vorenthalten von Arbeitsentgelt und ungenehmigte Beschäftigung von Ausländern etc.

Nunja, man könnte meinen, was geht mich das an?! Ich hinterziehe keine Steuern und beschäftige nicht schwarz eine Putzfrau aus Osteuropa. Und überhaupt: Solange ich mich nicht daneben benehme und ich nicht von einem unabhängigen Gericht rechtskräftig verurteilt werde, streitet für mich doch die Unschuldsvermutung:

Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

Das ist der Artikel 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948. Das findet man nun auch noch im Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK):

Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

Knackig in diesem Zusammenhang auf den Punkt gebracht heißt das: Ohne Urteil kein Eintrag ins Korruptionsregister. Also, was soll die Aufregung?

Tja, das sieht der Berliner Gesetzgeber ganz anders. § 3 Absatz 2 KRG lautet:

Der für die Eintragung erforderliche Nachweis des jeweiligen Rechtsverstoßes
gilt als erbracht, wenn
1. eine rechtskräftige Verurteilung in einem Strafverfahren vorliegt,
2. ein bestandskräftiger Bußgeldbescheid in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren vorliegt,

Soweit würde ich ja noch mitgehen. Rechtskraft und Bestandskraft sind nunmal die Kriterien, an denen sich die Unschuldsvermutung orientiert. Nun aber kommt der dicke Hund:

3. eine endgültige Einstellung gemäß § 153 a der Strafprozessordnung vorliegt

Ja-nee, ist klar. So eine Einstellung gegen Erfüllung einer Auflage – wenn einer schon Auflagen freiwillig erfüllt, dann muß er ja Dreck am Stecken haben. Sonst würde er ja nicht zahlen. So denkt sich das das (juristisch) ungebildete Volk. Aber der Gesetzgeber??

Der kann’s noch besser:

4. unter Berücksichtigung aller Umstände keine vernünftigen Zweifel mehr daran bestehen, dass eine Tat nach Absatz 1 begangen wurde.

Aha, keine vernünftigen Zweifel. Was ist denn vernünftig? Für wen und aus welcher Perspektive? Wer soll die Zweifel nicht haben? Welche Umstände nach welchen Kriterien sollen Berücksichtigung finden. Der dicke Daumen des Regierenden oder des Kontaktbereichsbeamten aus Pankow mit seinen 40 Jahren Berufserfahrung?

Von wann das Gesetz ist? Vom 19. April 2006. Wer hatte die Mehrheit hier im Abgeordnetenhaus, unser Berliner Gesetzgebungsorgan? Nein, die Rechten waren an der Regierungskoalition in der 15. Wahlperiode nicht mehr beteiligt. Das ist rein linke Politik, die hier unseren Rechtsstaat wieder ein Stück weit schlachtet.

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Spruch am Samstag

Ein Recht, das Du Dir rauben kannst, sollst Du Dir nicht geben lassen.

Friedrich Wilhelm Nietzsche, 1844 bis 1900

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Immer wieder Stalking

Früher waren es vornehmlich Auseinandersetzungen von Nachbarn in Eigenheimsiedlungen, die die Strafrichter beschäftigen. In jüngerer Vergangenheit sind vermehrt die Namen der Teilnehmer an „Rosenkriegen“ auf den roten Aktendeckeln der Staatsanwaltschaften zu lesen. Diese Art der Auseinandersetzung mag niemand wirklich, sind die Sachverhalte doch meist selbst für die unmittelbar Beteiligten kaum noch überschaubar.

So kommt es immer wieder dazu, daß die Staatsanwaltschaft oder spätestens das Gericht mit den üblichen prozessulaen Mitteln versuchen, die Sachen irgendwie wieder vom Tisch zu bekommen. Das bedeutet in dem meisten Fällen, die Verfahren werden nach § 153a StPO gegen Auflagenzahlung an eine gemeinnützige Organisation (oder an die Jusitzkasse) ohne Urteil eingestellt.

Über einen solchen Fall berichtete Barbara Keller auf Berlin Kriminell. Dort versucht das Gericht, den vermeintlichen Stalker durch die Kostenkeule zur Raison zu bringen. Manchmal funktioniert das ja …

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Unverschämt? Oder nur gedankenlos?

Unser eMail-Kurs zur Selbstverteidigung in Bußgeldsachen erfreut großer Beliebtheit. Viele „Kursteilnehmer“ schreiben uns, fragen nach, geben Anregungen und Hinweise oder bedanken sich schlicht. Das ist erfreulich.

Dann gibt es noch solche, die die eine oder andere Lektion verloren haben; diejenigen bitten uns dann um Noch-einmal-Lieferung und bedanken sich vorab. Auch darüber freuen wir uns, zeigt es doch, daß der Kurs mit Interesse gelesen wird.

Und dann bekommen wir ab und zu auch eMails, oftmals am Wochenende, von folgendem Kaliber:

Hallo und guten Tag,

ich würde mich freuen, wenn Sie mir die 3.Lektion (Anhörungsbogen) schnellstmöglich (am besten gestern ) zumailen würden.

Gruß
Otto

Was soll ich damit machen? Löschen? In gleicher Manier beantworten? Oder milde lächelnd die Forderung erfüllen?

Ich überleg’s mir nochmal, es scheint gerade die Sonne, die Waldwege trocknen ab und das Fahrrad wippt schon unruhig in den Federn …

Update:
Otto hat diesen Beitrag gelesen und mir geschrieben, daß es ihm Leid tut. Ich habe die aufrichtige Entschuldigung angenommen, es scheint nur ein Versehen gewesen zu sein.

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Strafe als Rache

Unser aktuelles Strafrecht ist […] ein lediglich „im Gewande wohlklingender Worte“ daherkommendes inhumanes Racheorgan.

Quelle: Dr. jur. Michel Friedman via SZ

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