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Philosophisches
Raucher
Du Schwein, dich bringen wir um!
Nichtraucher-Nazi! Verzieh dich!
Wenn’s dir nicht passt, dass ich rauche, vergas ich dich.
Ihr Ökofaschisten mit langen Haaren. Ihr gehört daran aufgehängt.
Du Missgeburt!
Plakate an den Hauswänden: „Tötet F.“
Raucher-Fuzzi, schleich di!
I hau die zam!
Und das nur, weil sie nicht rauchen dürfen, wo sie wollen.
Quelle der Zitate: SPON
Die Luft wird dünner für Raucher
Ein striktes Rauchverbot ist […] nicht unverhältnismäßig.
Auch und erst Recht nicht in Bayern. Meint jedenfalls das Bundesverfassungsgericht in einer Pressemitteilung zu seinem Nichtannahme-Beschluß BVerfG, 1 BvR 1746/10 vom 2.8.2010.
Eine Entscheidung, die mir vertretbar erscheint. Entweder es darf geraucht werden oder eben nicht. Alles andere dazwischen ist Gemurkse und führt zu Neuköllner / Kreuzberger Verhältnissen, wo – gefühlt – in *jeder* Gaststätte irgend ein bedauernswerter Süchtling immer raucht, weil der Gastwirt irgendeinen Ausnahme-Tatbestand reklamieren zu müssen meint.
Und wenn das nun schon die Bayern und sogar die Italiener hinbekommen, nur an der frischen Luft zu rauchen, dann kann das doch so schwer nicht sein.
Kreuzberger Verhältnisse in der Oase
Ich war eigentlich der Ansicht, daß die letzten noch lebenden Anarchisten die Kreuzberger Radfahrer sind. Ok, vereinzelt dürfte es noch ein paar Neuköllner sein, die die StVO, soweit sie Radfahrer betrifft, mit minus eins ( -1) multiplizieren.
Aber offenbar es gibt noch mehr von diesen Überlebenskünstlern, und zwar in einer Ecke Europas, in der ich ausschließlich rechtschaffene und gesetzestreue Verkehrsteilnehmer auf blank geputzten Rädern mit funktionierenden Rücklichtern und Reflektoren in den Speichen vermutet hätte:
Generell stelle ich fest, dass Velofahrer in der Schweiz sich nicht um Vorschriften kümmern und sehr allergisch reagieren, wenn sie von Polizei oder Dritten auf missachtete Vorschriften aufmerksam gemacht werden…
berichtete der helvetische Markus Felber in seinen Kalenderblättern.
Anarchie in der Eidgenossenschaft? Ich bin entsetzt!
Eine riesige Drogen-, Alkohol- und Sexorgie
Eva Hermann kennt die Ursachen dafür, daß
Die Loveparade in Duisburg […] zu einem Sodom und Gomorrha mit katastrophalen Folgen geworden …
ist. Auf den Seiten des Kopp-Verlags („Informationen, die Ihnen die Augen öffnen„) stellt sie fest:
Die unheilvollen Auswüchse der Jetztzeit sind, bei Licht betrachtet, vor allem das Ergebnis der Achtundsechziger, die die Gesellschaft »befreit« haben von allen Zwängen und Regeln, welche das »Individuum doch nur einengen«. Wer sich betrunken und mit Drogen vollgedröhnt die Kleider vom Leib reißt, wer die letzten Anstandsrnormen feiernd und tanzend einstürzen lässt, und wer dafür auch noch von den Trägern der Gesellschaft unterstützt wird, der ist nicht weit vom Abgrund entfernt. Die Achtundsechziger haben ganze Arbeit geleistet!
Fritz Teufel und Rudi Dutschke sind Schuld! Und noch einer:
Eventuell haben hier ja auch ganz andere Mächte mit eingegriffen, um dem schamlosen Treiben endlich ein Ende zu setzen.
Gott sei Dank (sic!), daß es immer eine(n) gibt, der genau Bescheid weiß.
Pink Henker
Zehn Tage vor einer angekündigten linken Protestdemonstration ist die Fassade einer bei Neonazis beliebten Kneipe im Ortsteil Schöneweide durch einen Farbanschlag komplett in rosa Farbe getaucht worden. Die Täter warfen in der Nacht zu Dienstag Farbbeutel oder spritzten die Farbe auf die Hauswand und die Fensterscheibe der Kneipe „Zum Henker“ in der Brückenstraße.
Es gibt immer mal wieder Straftaten, für die man durchaus eine gewisse Sympathie haben könnte.
Für die Ortsunkundigen ein paar weiterführende Informationen: Zum Henker mit dem Henker.
Bezirkliche Grillordnungen
… das Grillgut muss kleinteilig sein, das heißt, auch in diesen Sommer wird es wieder nichts mit dem Spanferkelessen im Tiergarten. Ganze Schweine, Rinder, Hammel, Truthähne zu grillen ist verboten.
berichtet der Tagesspiegel.
Was sonst noch Spaß macht, weil es verboten ist, kann man bei der Senatverwaltung für Stadtentwicklung und in dieser Broschüre nachlesen.
Man könnte seitens der Bezirksverwaltungen vielleicht auch noch darüber nachdenken, ausschließlich das Grillen von Biogemüse und Fleisch von glücklichen Kühen zu gestatten. Wo kämen wir denn hin, wenn hier jeder machen grillen würde, was er will.
Ihr seid ein Volk
Das Arbeitsgericht Stuttgart hat am Donnerstag die Klage einer Frau abgewiesen, die als Ostdeutsche keine Stelle bei einer schwäbischen Firma bekam. Die Frau, die seit 22 Jahren im Großraum Stuttgart lebt, hatte sich im Sommer 2009 als Buchhalterin bei einem Fensterbauer beworben. Der Arbeitgeber hatte der 49-Jährigen die Bewerbungsunterlagen zurückgeschickt – und auf dem Lebenslauf notiert: „(-) Ossi“.
Dieser Vermerk könne zwar als diskriminierend verstanden werden, urteilte das Gericht. Er falle aber nicht unter die gesetzlich verbotene Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft. „Ossis“ seien kein eigener Volksstamm.
Quelle: SPON
Dieses Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist doch immer wieder eine Quelle der fröhlichen Unterhaltung.
Nebenbei: Ist der Name der Buchhalterin eigentlich schon künftigen potentiellen Arbeitgebern in der Öffentlichkeit bekannt?
Kreuzberger Nächte
Verbrecher pflegen sich an Orten aufzuhalten, die andere Leute eher meiden: heruntergekommene Gegenden, ethnisch homogene Milieus, bestimmte Bars, Boxstudios, Klubs, die voll sind, während die normale Bevölkerung arbeitet oder schläft.
schreibt Jürgen Kaube in der FAZ.
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Ethische Differenz
Im Jahr 1988 hat noch niemand daran gedacht, daß der Staat geklaute Daten kauft, um damit für Steuermehreinnahmen zu sorgen. In jenem Jahr schrieb der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Hassemer in seiner Festschrift für Werner Maihofer:
Das Problem dieser Entwicklung liegt in dem Verlust an Würde und überlegener Distanz, den der ermittelnde Staat sich selber zufügt; er greift zu Mitteln der intimen Ausforschung, der Hinterlist und des Taktierens mit Tatverdächtigen und verkleinert so die ethische Differenz zwischen Strafverfolgung und Straftat. Er begibt sich damit in die Gefahr, die moralische Überlegenheit des Strafverfahrens zu verspielen, welche die Rechtfertigung für die einschneidende Maßnahmen ist, die in ihm verhängt werden dürfen.
Wer als Organ der Rechtspflege mit Straftätern gemeinsame Sache macht, darf sich am Ende nicht wundern, wenn die ethische Differenz sich auch beim Normalbürger verringert – zwischen bürgerlicher Rechtschaffenheit einerseits und der Bereitschaft, eben dieser den Mittelfinger zu zeigen.
Zitat gefunden bei Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg im beck-blog.
Das Wort zum Wochenbeginn
Eine Gefängnisbiographie zu haben, ist auch eines der verlässlichsten Signale dafür, es mit dem Verbrechen als Beruf ernst zu nehmen.
schreibt Jürgen Kaube in der FAZ.
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