Philosophisches

Die Jahre des Affen

Ein Fabel zum Wochenende:

Nachdem Gott die Welt erschaffen hatte, wollte er die Lebenszeit aller Kreaturen bestimmen. Dem Esel, dem Hund, dem Affen und dem Menschen gab er je dreissig Jahre. Der Esel wusste, dass ihn ein mühseliges Dasein erwartete, daher bat er, ihm seine Lebenszeit zu verkürzen. Da erliess ihm Gott achtzehn Jahre. Der Hund und der Affe beklagten sich ebenfalls über ein zu langes Leben, und so wurde die Lebenszeit des Hundes um zwölf, die des Affen um zehn Jahre gekürzt.

Der Mensch hingegen fand, dass dreissig Jahre zu wenig seien. Daraufhin gab Gott ihm die Jahre, die er dem Esel, dem Hund und dem Affen weggenommen hatte, also lebt der Mensch siebzig Jahre. Die ersten dreissig sind seine, die menschlichen Jahre, in denen er gesund ist, mit Lust arbeitet und sich seines Daseins erfreut. Die nächsten sind die mühseligen Jahre des Esels, in denen er sich für andere abrackert und dafür nur Schläge und Tritte bezieht. Denen schliessen sich die Jahre des Hundes an, er liegt nur in der Ecke, knurrt und hat keine Zähne zum Beissen mehr. Zuletzt kommen die Jahre des Affen, da wird der Mensch zu einem alten Narren und zum Gespött der Kinder

Quelle: Dubravka Ugreši? via NZZ

Ich kenne aber auch ein paar Leute, die sich bereits im besten Mannesalter zum Affen machen.

Link gefunden bei Markus Felber (felnzz)

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Verteidiger als Gehilfe des Kronzeugen

Es war vorauszusehen. Irgendwann trifft die neue Kronzeugenregelung auch in unserer Kanzlei ein.

Dem Mandanten wird eine Tat zur Last gelegt, die mit einer Freiheitsstrafe bedroht ist, die schon im Mindestmaß nicht mehr bewährungsfähig ist. Vor dem Verteidigungsziel, der minder schwere Fall, bei dem es knapp noch reichen könnte für die Zwei-Jahres-Grenze (§ 56 Abs. 2 StGB), liegt ein steiniger Weg. Der Mandant ist Realist und richtet sich bereits auf einen längeren Aufenthalt in Tegel ein. Eine schwere räuberische Erpressung mit einer Schußwaffe ist eben kein Kindergeburtstag.

Es gehört hier mittlerweile zum Standard-Programm, den frisch verhafteten Mandanten über die neue Kronzeugenregelung zu informieren. Dazu gehört zunächst, ihn vor der Gefahr „vertraulicher“ Gespräche mit Mitgefangenen zu warnen. Der neue § 46 b StGB belohnt nämlich den Verräter. Dringt aus solchen Knastgesprächen etwas nach außen, z.B. auf den Tisch eines Staatsanwalts, hilft das der Verteidigung sicherlich nicht weiter.

Andererseits habe ich dem Mandanten nicht verheimlicht, daß auch er einen Rabatt bei der Strafzumessung bekommt, wenn er

durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass eine Tat nach § 100a Abs. 2 der Strafprozessordnung aufgedeckt werden

kann.

Bei dieser Belehrung sah ich ein Blitzen in den Augen des Mandanten. Durch seine Integration in den Randschichten unserer ehrenwerten Gesellschaft verfügt er selbstredend über Insiderkenntnisse, an denen die Strafverfolgungsbehörden größtes Interesse haben dürften.

Der Untersuchungshäftling steht nun vor der schwierigen Entscheidung: Fünf Jahre plus X in Tegel oder die Aussicht auf eine Bewährungsstrafe, zumindest aber eine Verbüßung im offenen Vollzug. Der Preis ist der Verrat. Soweit das Problem des Mandanten.

Aber auch der Verteidiger muß sich Gedanken darüber machen, ob er diesen Weg mit dem Mandanten gehen will. Um das Problem zu verdeutlichen: Erwartet man von einer Nebenklägerin-Vertreterin, die sich auf die Vertretung von Geschädigten in Sexualstrafsachen spezialisiert hat, die Übernahme der Verteidigung eines Vergewaltigers? Keine einfache Entscheidung, wenn es um einen Grundsatz geht.

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Familienstreit zur Weihnachtszeit

Offenbar waren die vier freien Tage über das Weihnachtswochenende zuviel des Guten. Es ist ja unter Familientherapeuten bekannt, daß es oft zu Streit kommt, wenn die Familienmitglieder – ungewohnt und mit hohen Erwartungen – zu lange und zu dicht aufeinander hocken. Die Polizei berichtet:

Aus verbalen Pöbeleien entwickelte sich gestern Abend in Tiergarten binnen kürzester Zeit eine größere Schlägerei. Gegen 18 Uhr gerieten in der Pohlstraße bis zu 60 Mitglieder dreier Großfamilien in Streit und versuchten ihre Argumente kurz darauf offenbar durch körperliche Attacken gegeneinander zu untermauern.

Soweit der Bericht vom 29.12.2009 – 16:05 Uhr

Eine Auseinandersetzung zwischen Mitgliedern mehrerer Großfamilien hat in der vergangenen Nacht zu einem Polizeieinsatz in Kreuzberg geführt. Ein Taxifahrer hatte gegen 0 Uhr 40 die Beamten zur Großbeerenstraße Ecke Yorckstraße alarmiert. Dort trafen die Polizisten auf ca. 35-40, zum Teil mit Baseballschlägern und „Nun-Chakkus“ bewaffnete Personen, die sich stritten und körperlich attackierten.

und dies der Bericht vom 29.12.2009 – 16:15 Uhr

Scheinbar ist den Herrschaften die Weihnachtsgans nicht bekommen. Oder so.

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Islamophobie?

Es ist nicht wahr, dass irgendein Mensch in Europa Angst vor dem Islam hat. Wo er sichtbar wird durch Moscheen, verschleierte Frauen und bärtige Imame, ruft der Islam bei Europäern keine Angst hervor, sondern eher eine diffuse Abneigung. Und diese Abneigung gilt nicht dem Koran oder den muslimischen Glaubensinhalten – sie gilt der eklatanten Rückständigkeit, die mit Einwanderern oder Arbeitsemigranten aus Südostanatolien oder dem arabischen Raum so oft zusammen ins Land dringt.

Quelle: Barbara Sichtermann auf Deutschlandradio Kultur

Frau Sichtermann beschreibt in ihrem Beitrag das Problem der angeblichen „Ausländerfeindlichkeit“ im alten Europa. Und übt berechtigte Kritik an einer „tiefen Religiosität“, die ihrer Ansicht nach nichts anderes ist als Rückständigkeit.

Lesens- und nachdenkenswert!

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Eine friedliche Welt …

friedlicheWelt-443

… kommt nach dem Kampf ums Recht. Darauf freuen sich nicht nur die Zeugen Jehovas.

Allerdings: Nach diesem heutigen Vormittag beim Gericht habe ich da so meine Zweifel mit dem friedlichen Nebeneinander von Löwen, Lämmern … und Schlangen. Trotz Berufsoptimismus. ;-)

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Kampf um’s Recht

Vor dem Kriminalgericht in der Wilsnacker Straße steht ein symbolträchtiges Monument:

kampfumsrecht443

Ich vermute mal, daß damit der Kampf um’s Recht dargestellt werden soll:

Der Verteidiger als Löwe, der Staatsanwalt als Schlange und ganz hinten die kleine Miezekatze, der Richter. Und unter dem Verteidiger? Die Nebenklägerinvertreterin.

Fotos: hu

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Keine Minarette in der Schweiz

Knapp 60 Prozent der volksabstimmenden Schweizer haben sich heute gegen den Bau von (weiteren) Minaretten in der Oase ausgesprochen.

Unbestätigten Berichten zufolge soll Saudi Arabien sogleich mit einem Verbot des Baus von christlichen Kirchen in Riad, Dschidda, Mekka, Medina, Dammam und Taif reagiert haben.

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Wochenend-Lektüre: Armuts-Heuchler

Ansprüche unserer Armen an den Sozialstaat:

Hartz-IV-Empfänger erhalten nicht nur gratis Kost und Logis, sondern auch kostenlos Fernseher, Fahrkarten, Wohnungseinrichtungen, Heizkosten, Krankenversicherung, Rentenversicherung.

Sind die Armen bei uns wirklich arm? Fragt Hans-Olaf Henkel in einem lesenswerten Gastkommentar für den Tagesspiegel.

Erwähnenswert finde ich insbesondere seinen Hinweis auf die Definition der Armut:

„Jeder, der weniger als 60 Prozent des Durchschnittseinkommens verdient, gilt als arm.“ Eigentlich heißt es, „befindet sich im Armutsrisiko“.

die Herr Henkel – wie ich meine zu Recht – als Unsinn entlarvt:

Für eine Familie, bestehend aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren, belief sich der Grenzwert, unter dem man von „Armutsrisiko“ sprechen kann, auf sage und schreibe 1917 Euro monatlich, wohlgemerkt netto.

Er erinnert am Ende seines Kommentars an die

bedauernswerten Mitmenschen, die aus verschiedenen Gründen aus der Bahn geworfen wurden.

also an tatsächlich (und nicht statistisch) Arme, die die Dienste der Berliner Stadtmission am Hauptbahnhof in Anspruch nehmen müssen: Kältebusse, Nachtlager und warmes Essen.

Sind die anderen also Armuts-Heuchler, die auf hohem Niveau jammern?

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Ich zahle nicht!

Mit einem Fall aus dem Lehrbuch für’s strafrechtliche Grundstudium beschäftigt sich das Amtsgericht Tiergarten:

Wenn Edgar von H. einen U- oder S-Bahnsteig betritt, dann steckt er sich ein Schild ans Revers. Auf den ersten Blick könnte es ein Betriebsausweis sein. Beim näheren Hinsehen aber wird klar, dass er seine nächste Schwarzfahrt öffentlich macht: „Freie Fahrt in Bus und Bahn. Ich zahle nicht!“

liest man im Tagesspiegel.

Ist das noch ein „Erschleichen von Leistungen“ nach § 265a StGB?

Ich führe mal den Beschluß des BayObLG vom 21. 2. 1969 (RReg. 3 a St 16/69) in Feld:

Wenn jedoch ein Fahrgast eine unentgeltliche Beförderung durch die Straßenbahn deren Fahrpersonal gegenüber, gleich aus welchen Gründen, ganz offen in Anspruch nimmt, kann von einem Erschleichen schlechterdings nicht mehr gesprochen werden.

Diese Argumentation hat was für sich. Erschleichen ist etwas Verdecktes. Das Schild „Ich bin Schwarzfahrer!“ ist das Gegenteil von verdeckt.

Ich denke mal, das Amtsgericht Tiergart wird den allgemeinen übergesetzlichen Grundsatz anwenden: Das geht doch nicht! Wo kommen wir denn da hin?! Wenn das jeder machen würde!

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Das Wort zum Sonntag

Die Gründe für eine Wiederaufnahme liegen mit der unversehrten Leiche bereits auf dem Tisch.

Rechtsanwältin Regina Rick, München, zu dem Wiederaufnahmeverfahren „Bauer Rudi“.

Zitat nach SPON

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