Philosophisches

Kommentarmüll

Richter Ballmann mag Udo Vetter nicht. Das ist bekannt. Was Udo Vetter von Richter Ballmann hält, muß man raten. Das für sich ist eigentlich keinen Blogbeitrag wert

Interessant aber ist, was die Beziehung der beiden Blogger unter den Lesern der Blogs für Blüten treibt. Einige der Kommentatoren scheinen es zu genießen, aus der Anonymität heraus endlich einmal einem Richter bzw. einem Strafverteidiger ans Bein pinkeln zu können. Im wirklichen Leben sind das wohl eher zurückhaltende Menschen, die noch rot anlaufen, wenn man sie auf ihre Pickel im Gesicht anspricht.

Aber ich räume ein: Popcorn und Bier sind auch bei mir stets griffbereit. ;-)

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Robenstreit im Kriminalgericht

Der Kollege Johannes Eisenberg hat über die taz angekündigt, er werde sich nackig machen ohne Robe vor der 12. Strafkammer auftreten. Ich habe hier bereits darüber berichtet.

Der Termin, der öffentlich ist und an dem jeder teilnehmen kann, findet nach Auskunft von Rechtsanwalt Andreas Jede statt im
Kriminalgericht, Turmstraße 91, Moabit
Saal 504 am Freitag, den 10.07.2009 um 09:00 Uhr

Ich schau’s mir dann mal an.

Mich hat heute in einer kleinen Strafsache eine kleine Amtsrichterin angefaucht, daß sie mich zurückweisen würde, wenn ich ohne Robe auftreten wolle. Ich hatte da die Robe bereits angezogen und habe dem Reflex widerstanden, sie wieder auszuziehen. Aber irgendwie scheint dieses Thema für manche Richterinnen ein (Selbstwert-)Problem zu sein.

Die Vereinigung der Berliner Strafverteidiger informierte heute Vormittag in einer Rundmail die Mitglieder:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Rechtsanwaltskammer Berlin teilt mit, dass nach § 20 BORA unabhängig von der Verwaltungsverfügung der Senatsverwaltung für Justiz der übliche Robenzwang besteht. Mithin ist nach Berufsrecht vor allen Strafgerichten eine Robe zu tragen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Der Vorstand

Ob das den Verteidiger Johannes Eisenberg kümmert?

Update vom 10.07.2009:
Herr Eisenberg verteidigte den Angeklagten heute ohne Robe, gemeinsam mit einer Verteidigerin, die konventionell in schwarzes Textil gehüllt war. Das Gericht hat den Robenverweigerer nicht zurückgewiesen.

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Groß im Kommen: Rentner als Straftäter

Unsere Finanzverwaltung macht wohl ernst mit der Drohung, unbescholtene Rentner und Pensionäre zu Kriminellen zu machen:

Von Ende September an gilt: Alle privaten und gesetzlichen Renten sowie Pensionen bis ins Jahr 2005 zurück sind dem Finanzamt zu melden. Wer für die fraglichen Jahre keine oder keine vollständige Steuererklärung abgegeben hat, muss daher unbedingt klären, ob er dazu verpflichtet war und Steuern hätte zahlen müssen. Falls ja, sollte er die Steuererklärung nachholen oder korrigieren, bevor die Kontrollen beginnen. Er bleibt dann auf jeden Fall straffrei. Sobald die Finanzämter sich von sich aus melden, ist die Chance vorbei.

Quelle: Stiftung Warentest

Es ist immer wieder ein helle Freude, den Finanzverwaltungen bei der Arbeit zuzuschauen, mit der am Ende immer mehr Bürgern ihre Loyalität zu diesem Rechtsstaat gnadenlos ausgetrieben wird.

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Squat Tempelhof erfolgreich

Um 3:22 Uhr ging es über den Ticker:

na endlich, 2 menschen und 1 bier haben tempelhof besetzt! mehr bier und menschen benötigt!

Tempelhof is sqauted by 2 people and 1 beer. please bring beer yourself and friends!

Quelle: Aktionstage im Netz

Die taz klärt auf: Ab wann ist die Aktion eine Besetzung?

Eine Besetzung ist es, sobald mehrere Leute auf dem Gelände sind und sich auch mal hinsetzen.

Aha!

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Europawahl

Stimme aus der Wahlkabine:

Sach ma einer Stopp!

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Demnächst: Arbeitslose Strafjuristen

Wenn das hier durchgeht:

Es zu verboten zu verbieten

werden tausende Richter, Staatsanwälte und Verteidiger arbeitslos.

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Anders als andere

Von Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG geschützt ist auch das Recht, unbenachteiligt anders zu sein.

Quelle: BVerfG, 2 BvR 1870/07 vom 7.11.2008, (Randziffer 27)

… schon fast poetisch.

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Gepflegte Worte

Eigentlich dachte ich, daß manche Beiträge, die ich hier im Blog veröffentlicht habe, grenzwertig sind. Wie weit weg die Grenze der Erlaubten allerdings zu sein scheint, zeigt ein bekannter Intellektueller.

Der Exzess der Nichtigkeit erreicht seinen Höhepunkt, wo Heidi Nazionale mit Knallchargen-Pathos und einer Pause, in der man die Leere ihres Kopfes wabern hört, ihre gestrenge Entscheidung mitteilt und wertes von unwertem Leben scheidet.

Puha! Das hätte ich mich nicht getraut. Auch dieses Zitat ist nicht von Pappe:

Da möchte man sechs Sorten Scheiße aus ihr herausprügeln – wenn es nur nicht so frauenfeindlich wäre.

Ich frage mich, ob Herr Roger Willemsen irgendein ein schlechtes Kraut geraucht hat. Jedenfalls wird er nun wohl Bedarf an einer engagierten Strafverteidigung haben. Ich bin gespannt.

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Drango in abstruser Gedankenwelt

Erwartungsgemäß hat Drango seine Berufung begründet. Das Kammergericht hat sie mir zugestellt. Es ist herrlich zu lesen, was man sich alles einfallen läßt. Ich zitiere erst einmal nur eins von mehreren Highlights:

Unter den hier zu beleuchtenden Voraussetzungen grenzt es an reine Willkür, wenn es gebilligt wird, dass aus einer Interessenabwägung nicht standhaltenden Gründen ein Organ der Rechtspflege bestimmen kann, wie er mit Dritten kommunizieren will.

Folgt man stringent dem Ansatz des Landgerichts, so wäre abzuleiten, dass es denkbar und vorstellbar ist, dass ein Rechtsanwalt auch zukünftig bestimmen kann, eben nicht nur nicht mehr angerufen zu werden, sondern vielleicht zukünftig nur noch per Voice-Mail kommunizieren zu wollen oder falls auch das nicht in sein Konzept der Beweissicherung passt, verlangen zu können, dass grundsätzlich nur noch Videokonferenzen mit ihm zulässig seien.

Ich habe diesen Satz auch mehrmals gelesen, mir den Sand aus den Augen gewischt und bereits begonnen, eine traurige Arie anzustimmen. Dann bringt der Autor dieser Zeilen es selbst auf den Punkt:

Der Unterton der bewussten Übertreibung zeigt, in welcher abstrusen Gedankenwelt wir uns bei Fortspinnens dieses Gedankenansatzes unweigerlich befinden.

Whow! Das hätte ich nicht eleganter formulieren können. 8-)

… to be continued …

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… und noch eine Emmely

Eine über 50 Jahre alte Mitarbeiterin war seit über 20 Jahren als Kassiererin in einem Kaufhaus beschäftigt. Sie und ihre Tochter waren im Besitz von Kundenbonuskarten, die der Arbeitgeber an seine Kunden herausgibt. Die Käufer können sich bei jedem Einkauf Punkte (ein Cent pro Euro) in der Weise gutschreiben lassen, dass der Wert des Einkaufs auf ihre Karte eingescannt wird. Die Punkte können in Form von Einkaufsgutscheinen – auch bei dem Arbeitgeber und angeschlossenen Partnerunternehmen – eingelöst werden. Der Arbeitgeber kündigte seiner Mitarbeiterin fristlos vorsorglich fristgemäß, weil diese im Zeitraum von 13 Monaten unberechtigt Kundeneinkäufe im Warenwert von über € 20.000,00 auf ihre Kundenbonuskarte und im Wert von mehr als € 13.000,00 auf die Karte ihrer Tochter eingegeben hatte.

Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2008 – 9 Sa 1075/08

Und? Was sagt der gerechte Volkszorn nun dazu? Reichen die gesammelten 330 Euro für eine Kündigung?

Link gefunden im beck-blog

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