Politisches

20 Millionen Euro für die Desozialisierung

Unser Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne), eigentlich ein ganz vernünftiger Mann, ist stolz.

Und zwar auf den Ausbau der JVA Tegel. Bis 2021 soll dort die Teilanstalt III saniert sein.

Das wird mit Nachdruck vorangetrieben!“ sagte Justizsenator laut einem Bericht des rbb24.

Das denkmalgeschützte Haus stehe seit Jahren leer und verfalle. Nun werde die Modernisierung in Angriff genommen. Nach ersten Schätzungen beliefen sich die Kosten auf mindestens 20 Millionen Euro.

heißt es weiter in dem Bericht.

Da steckt der Senat nun einen achtstelligen Betrag in ein archaisches System, statt diesen Betrag in die Hand zu nehmen, um eine effektive und erfolgversprechende Resozialisierung unserer Mandanten zu betreiben. Als wenn jemals ein Mann, der in der JVA Tegel gesessen hat, gebessert wieder entlassen wurde.

Regelmäßig ist es doch so, daß die Straftat einen Mangel bei dem Straftäter offenbart. Statt nun diesen Mangel zu beheben, steckt man ihn zusammen mit anderen Mangelbehafteten in den Knast und hofft darauf, daß sich dadurch alle Mängel irgendwie von selbst beheben. Das kann doch einfach nicht funktioneren.

Und trotzdem werden Millionenbeträge dieses kaputte System investiert, mit dem versucht wird, eine Resozialisierung durch Desozialisierung zu erreichen. Vernünftig ist das nicht.

__
Bild: © Marco Barnebeck(Telemarco) / pixelio.de

23 Kommentare

Flüchtlingsobergrenze erreicht?

In den vergangenen Tagen sind insgesamt neun Häftlinge aus der Justizvollzugsanstalt Plötzensee ausgebrochen oder nicht in den offenen Vollzug zurückgekehrt. Nach Ansicht einiger vermeintlicher Kompetenzträger trage der Justizsenator Dirk Behrendt (Die Grünen) dafür die Verantwortung.

Dazu hat der Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidiger am 3. Januar 2018 die nachfolgende

Presseerklärung zu Gefangenenentweichungen aus der JVA Plötzensee

veröffentlicht:

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger lehnt die oberflächlichen und von Sachkenntnis weitgehend ungetrübten Forderungen nach persönlichen Konsequenzen des Justizsenators für die jüngsten Entweichungen aus der JVA Plötzensee ab. Die jetzigen Vorkommnisse sind absehbares Resultat der verfehlten Personal- und Sparpolitik der Vorgängerregierungen des letzten Jahrzehnts. Deren Fehlleistungen sind weder dem Offenen Vollzug als Vollzugsform noch dem jetzigen Justizsenator anzulasten.

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger hat ebenso wie die Rechtsanwaltskammer Berlin die langjährige Sparpolitik der Senate im Justizbereich wiederholt kritisiert. Auch unter dem CDU-Senator Heilmann wurde in den fünf Jahren seines Wirkens der Personalschlüssel in den Justizvollzugsanstalten nicht einmal im Ansatz an die Mindestanforderungen eines verantwortungsvollen Strafvollzuges und dessen tatsächliche Erfordernisse angepasst.

Tatsächlich kann erst angesichts der aktuellen Personalplanung des jetzigen Senators erstmals wieder Hoffnung auf Besserung aufkeimen. Damit ist keinesfalls gemeint, dass Justizpersonal nur insoweit vorhanden sein müsse, als es gelte, Ausbrüche zu verhindern: Nicht nur gesetzliche, sondern auch rational vordringliche Aufgabe eines aufgeklärten Strafvollzuges ist die Resozialisierung der Gefangenen. Berlin praktiziert zwar seit Jahren erfolgreich den Offenen Vollzug, ist indes traditionell ein Schlusslicht unter den Bundesländern, was die Zahl vorzeitiger Entlassungen aufgrund günstiger Prognosen für Gefangenen vor Ende ihres Vollzuges angeht. Dies ist direkte Folge der permanenten personellen Unterausstattung der Vollzugsanstalten durch die Vorgängerregierungen, welche bis heute eine adäquate Betreuung und Dokumentation der Behandlung der Gefangenen verhindert. Statt wohlfeiler Rücktrittsforderungen aus den Reihen derjenigen, welche diese Zustände maßgeblich mitzuverantworten haben, wäre es an der Zeit einen parlamentarischen und haushalterischen Konsens für einen verfassungsgemäßen Strafvollzug herbeizuführen, der gleichermaßen den Ansprüchen der Gefangenen und der Gesellschaft Rechnung und dann auch konsequent dafür Sorge trägt, dass entsprechende finanzielle Mittel und Personal bereitgestellt werden. Dies schuldet die Stadt nach unserer Auffassung nicht zuletzt auch ihren Vollzugsbediensteten, die unter schwierigsten Bedingungen und in Unterbesetzung einen immer noch bewundernswerten Einsatz zeigen.

Sach- und Personalmangel sind die Ursachen einerseits. Andererseits könnte man ja einmal mehr darüber nachdenken, ob es sinnvoll ist, daß fast jeder dritte Insasse in der JVA Plötzensee eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen wiederholten Schwarzfahrens bei den Berliner Verkehrsbetrieben verbüßt.

__
Bild: Ahle, Fischer & Co. Bau GmbH, CC BY-SA 3.0

23 Kommentare

beA bleibt offline – Chaostage bei der BRAK

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) teilt – endlich – mit:

beA muss vorerst offline bleiben – Sicherheit und Datenschutz haben Priorität

Hier gehts zur Pressemeldung der BRAK.

Die Neuentwicklung einer funktionierenden Software wird zeitgleich mit der Eröffnung des „BER“ bekannt gegeben. Hofft man.

1 Kommentar

Gleichberechtigte Radfahrer??

Der letzte Sonntagsbeitrag über Krampfradler ist auf sehr gute Resonanz gestoßen. Zahlreiche engagierte Kommentatoren haben sich an der Diskussion beteiligt. Vielen Dank dafür!

Deswegen soll es auch an diesem Wochenende einen Beitrag zum Thema Fahrrad geben, und zur angeregten Diskussion führen.

Die Eingangsfrage dazu lautet:

Sind Auto- und Fahrradfahrer gleichberechtigt?

Andrea Reidl meint in ihrem Blogbeitrag auf Zeit Online: „Ja, na klar doch!“:

Radfahrer gehören grundsätzlich auf die Fahrbahn und gelten laut Gesetzgeber dort als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer. So steht es seit dem 1. September 1997 in der StVO und wurde 2010 vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt.

Nun ja, in der Entscheidung des BVerwG 3 C 42.09 geht es um Radwegbenutzungspflicht; das Wort „Gleichberecht*“ findet sich nicht in dem Urteil.

Trotzdem wird diese durchaus nachvollziehbare und richtige Entscheidung von Radfahraktivisten immer gern falsch zitiert. Deswegen einmal eine grundlegende Stellungnahme dazu.

Es gibt einen auch für Radfahrer verständlichen Grundsatz, der seine Anknüpfung an Art. 3 GG findet:

Gleiches soll gleich und Ungleiches soll ungleich behandelt werden.

Schauen wir uns das Nebeneinander von Auto und Fahrrad also mal genauer an.

Umsatzsteuer
Ein Durchschnittsfahrrad für den Alltag kostet um die … sagen wir mal … 500 bis 1.000 Euro. Also im Mittel 750. Ein Durchschnittsauto liegt bei geschätzten 20.000 Euro. Gucken wir nun mal auf die Umsatzsteuer, die beim Kauf von Autos und Fahrrädern anfällt und die in den Kaufpreisen enthalten ist: Beim Fahrad fließen etwa 120 Euro in die Gemeinschaftskasse, beim Auto sind es rund 3.200 Euro.

Einkommensteuer
Damit sich der gemeine Verkehrsteilnehmer ein Fahrzeug kaufen kann, muß er Geld verdienen. Für dieses Einkommen zahlt er Einkommensteuer. Je höher das Einkommen, desto höher die Steuer, die wiederum in die Gemeinschaftkasse einfließt. Autos werden ob ihrer hohen Anschaffungskosten nur von einkommensstarken Verkehrsteilnehmern gekauft, die vergleichsweise hohe Steuern zahlen. Radfahrer tragen auch insoweit weniger zum Allgemeinwohl bei.

Mineralölsteuer
Fährt man 100 km Fahrad, verbraucht man ca. 3 Liter Wasser. Das gibt es nahezu kostenlos aus jedem verfügbaren Wasserhahn. Der Durchschnittsverbrauch eines Autos liegt bei 7 bis 8 Liter auf 100 km. Bei den derzeitigen Spritpreisen zahlt der Tanker runde 10 Euro; darin sind enthalten 65 % Steuern und Abgaben, mithin 6,50 Euro, die der Allgemeinheit zugute kommen.

KFZ-Steuer
Dann weise ich hin auf die Kraftfahrzeugsteuer, die die Kraftfahrzeughalter an den Fiskus zahlen. Die Fahrradhalter zahlen nichts.

Betriebskosten
Betrachtet man die weiteren Betriebskosten, zeigt sich ein vergleichbares Bild. Allein die Verschleißteile, die regelmäßig ersetzt werden müssen, lösen wiederum reichlich Umsatzsteuerzahlungen aus – beim Betrieb eines Autos; die Betriebskosten eines Fahrrads liegen pro Jahr im ein- bis maximal niedrigen zweistelligen Bereich.

Diese überschlägigen Vergleiche zeigen also mehr als deutlich, daß der Autofahrer für das Gemeinwohl wesentlich mehr aufbringt, als der Radfahrer. Die beiden Verkehrsteilnehmer sind also völlig ungleich, müssen also auch ungleich behandelt werden.

Wenn jetzt ein Fahrradfahrer – unbeleuchtet im Dunkeln entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße – einem Autofahrer begegnet und dann meint, ihm, dem Radler, gehöre die Straße genauso wie dem Autofahrer: Könnte es sein, daß er ein Rad abhat?

Obiter dictum
Popcorn für Alle! ;-)

__
Bild: © Carsten R. Hoenig / pixelio.de

33 Kommentare

Die AfD und der Berliner Anwaltsverein

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,

der Berliner Anwaltsverein nimmt für sich in Anspruch, die Interessenvertretung der Anwaltschaft in Berlin zu sein. Ich werde dort Mitglied seit 1996 – dem Jahr meiner Zulassung als Rechtsanwalt – gewesen sein.

Warum ich hier und jetzt meinen sofortige Austritt aus dem Verein erkläre, teile ich Euch mit

in diesem offenen Brief.

In der Ausgabe Juli/August 2017 des Berliner Anwaltsblatts fand ich – nach dem Hinweis des Kollegen Alexander Bredereck auf einer Social Media Plattform – eine Stellenanzeige der AfD, genauer: Der „Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) im Abgeordnetenhaus von Berlin“.

Mit dieser einseitigen Anzeige sucht die AfD „Referenten für Rechtsangelegenheiten und Justiz„. Sie richtet sich damit an die über 4.200 Mitglieder des Berliner Anwaltsvereins.

Gebraucht werden Anwälte zur „qualifizierten Vorbereitung parlamentarischer Initiativen (u. a. Anfragen, Gesetzesentwürfe und -änderungen)“, zur „selbständigen Aufbereitung aktueller fachpolitischer Themen sowie zur Vorbereitung von Entscheidungsvorlagen für die Fraktion und Abgeordnete„, für die „Kontaktpflege und Kooperation mit Verfassungsorganen und gesellschaftlichen Interessensgruppen„.

Die Aufgabengebiete sind laut der Anzeige u.a. die „Erarbeitung fachpolitischer Positionspapiere im Bereich der Innenpolitik, inneren Sicherheit, des Polizei- und Asylrechts sowie das Schreiben von Reden in den genannten Bereichen„.

Neben Grundkenntnissen des parlamentarischen Betriebs und den üblichen Einstellungsvoraussetzungen werden Kenntnisse und Erfahrungen in den einschlägigen Politik- und Rechtsbereichen der Innenpolitik gewünscht.

Dazu gehören unter anderem Polizei und Sicherheit, Verwaltungsstrukturen, Dienstrecht und Asylrecht. Weiterhin können Sie fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der ausländerrechtlichen Bestimmungen und den entsprechenden Bestimmungen in den Sozialgesetzbüchern nachweisen.

Für diese Anzeige hat der Berliner Anwaltsverein von der AfD-Fraktion 2.600 Euro bekommen.

Allein aus diesen Informationen kann ich noch keine Rückschlüsse darauf erzielen, wer hier wen unterstützt: Zahlt die AfD an der Berliner Anwaltsverein, um dessen Arbeit zu unterstützen und zu versuchen, Einfluß auf die Vereinstätigkeit zu nehmen? Oder veröffentlicht der Verein die Anzeige, um die Ziele der AfD-Fraktion voranzubringen?

Das ist aus meiner Sicht aber auch völlig egal. Es läuft auf dasselbe hinaus: Rechtsradikale Rassisten zu unterstützen oder von Neonationalsozialisten unterstützt zu werden, ist aus meiner Perspektive gleichermaßen verwerflich; und daran werde ich mich nicht – auch nicht mittelbar – beteiligen. Der Berliner Anwaltsverein, bzw. dessen Vertreter, sind sich scheinbar nicht zu schade, sich für den Anzeigenpreis zu prostituieren und diejenigen zu unterstützen, die sich für die Abschaffung dessen einsetzen, deren Garanten die Mitglieder des Vereins eigentlich sind.

Wiedereinführung der Todesstrafe, De-Facto-Abschaffung des Art. 16a GG, Schußwaffengebrauch gegen Frauen und Kinder, Einschränkungen der Religionsfreiheit nach Art. 4 GG, Rücknahme des Atomausstiegs, Nein zu den Klimaschutzzielen usw. usf..

All das und noch viel mehr, wird sie machen, wenn die AfD an den Schaltstellen wär‘.

Dazu braucht diese Partei, die dafür angetreten ist, grundlegende Elemente unserer Verfassung abzuschaffen, kompetente Unterstützung, die von dem Berliner Anwaltsverein gegen Geld mit der Veröffentlichung dieser Anzeige geleistet wird.

Auf eine zu Recht empörte Reaktion der Kollegin Maria Elsbernd veröffentlicht die Redaktion des Berliner Anwaltsblatts die folgende Erklärung:

Die Anzeige ist im Inseratsteil als Stellenanzeige der Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) im Abgeordnetenhaus von Berlin gedruckt worden. Die Redaktion nimmt die Trennung von redaktionellem und Anzeigenteil ernst.

Ja, ne; is klar. Das kenne ich auch aus anderen Blättern, die nur mit Werbe-Anzeigen wirtschaftlich zu verbreiten sind. An welcher Stelle erkenne ich als zukünftiges Exmitglied, daß Ihr Euch den Umtrieben der Rechtspopulisten – trotz der Anzeige – entgegen stellt?

Ich kann noch ein weiteres Argument vorwegnehmen, das erfahrungsgemäß in vergleichbaren Diskussionen angeführt wird: Die AfD ist in Land- und Bundestagswahlen gewählt worden. Ja, das ist richtig; in freien und geheimen Wahlen. Aber das hat es auch schon mal gegeben:

Bei den Reichstagswahlen am 14. September 1930 wurde die NSDAP mit 18,3 Prozent der abgegebenen Stimmen zweitstärkste Partei hinter der SPD.

Das grausame Ende der Wahlerfolge dieser Alt-Nazi-Partei ist bekannt. Bekannt ist auch, wie eine Neu-Nazi-Partei mit dieser einmaligen und unsägliche Katastrophe heute umgehen möchte.

Ich unterstelle niemandem aus dem Redaktionsteam des Berliner Anwaltsblatts, sich dieses unerträgliche Gedankengut der AfD zu eigen gemacht zu haben. Aber ich kenne zuviele Leute, die noch in den siebziger Jahren behauptet haben, sie hätten von den Entwicklungen in den dreißiger Jahren angeblich nichts mitbekommen. Wer sich auch nur ganz oberflächlich mit der Zeit um die Mitte der 1920er Jahre bis 1933 beschäftigt hat, wird die Parallelen zu Entwicklung insbesondere der AfD und ihren Kameraden leicht feststellen.

Es ist nicht nur diese in dieser Anzeige zutage getretende Gleichgültigkeit des Redaktionsteams und des Vorstands des Berliner Anwaltsvereins gegenüber der aktuellen Entwicklung, sondern auch der aktive Support einer rechtsnationalistischen Bewegung, der für mich unvereinbar ist mit den Leitgedanken des Vereins, in den ich vor über zwei Jahrzehnten eingetreten bin.

Der Berliner Anwaltsverein gesellt sich mit dieser Anzeige in die gefährliche Nähe des Teufels. Und weil ich nicht auch irgendwann einmal nach Schwefel stinken will, ziehe ich mit aus dieser Nähe mit sofortiger Wirkung zurück.

75 Kommentare

Terroristen, Chewbacca und das Mimimi der AfD

Bernd Höcke und seine Kameraden waren Ziel eines terroristischen Angriffs. Die Täter sind bekannt und werden die Konsequenzen(*) auf’s Schärfste zu tragen haben.

Sehr, sehr schön! Und politisch.
__
(*) Die Mitglieder des Zentrums für Politische Schönheit (ZPS) werden fürchterlich leiden müssen. An dem Kater ihrer Lachmuskeln. Ich leide mit gratuliere ihnen.

20 Kommentare

Politisch motivierte Verteidigung?

Am 24.11.2017 verurteilte das Amtsgericht Gießen die Ärztin Kristina Hänel wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen.

Soweit ich es aus den verschiedenen Medienberichten entnehmen konnte, scheint dieses (nicht rechtskräftige!) Urteil das Ergebnis einer politisch motivierten Verteidigung zu sein.

Wie berichtet wird, hat die Ärztin bereits mehrere Ermittlungsverfahren „überlebt“, die von Abtreibungsgegnern der Organisation „Nie wieder!“ initiiert, d.h. angezeigt wurden. Jene Verfahren wurden eingestellt. Dennoch hat die Ärztin ihre Internet-Präsentation nicht geändert.

Statt dessen hat Frau Hänel weiter für ein „Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch“ gekämpft und auch eine Online-Petition an den Deutschen Bundestag gestartet, für die sie inzwischen mehr als 115.000 Unterschriften gesammelt hat.

Das Strafverfahren wäre – soweit ich das aus der Ferne beurteilen kann – vermeidbar gewesen. Die eingestellten Verfahren sollten die Ärztin – und ihre strafrechtlichen Beraterinnen – in ausreichendem Maße sensibilisiert haben. Es wäre sicher problemlos möglich gewesen, die Website an die geltende Strafrechtslage anzupassen.

Ich kann mir auch gut vorstellen, daß eine unpolitische Verteidigung eine Verurteilung nach einer öffentlichen Hauptverhandlung hätte verhindern können. Für eine diplomatische Argumentation, die zur erneuten Einstellung führen kann, bietet die StPO ein ausreichend effektives Instrumentarium.

Es geht aber nicht immer nur nach dem Kopf eines puristischen Strafverteidigers, der eine „technische“ Verteidigung zu betreiben empfiehlt. Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen und für eine Idee brennen, haben oft andere Vorstellungen als ein Jurist. Dann ist es die Aufgabe des Beraters, dem Idealisten das Risiko einer politisch motivierten Verteidigung darzulegen.

Welche Möglichkeiten – außer der Anklageerhebung – hat eine Staatsanwaltschaft, wenn die Beschuldigte mit dem Kopf durch die Wand will? Das Legalitätsprinzip ist insoweit zwingend.

Und wie anders als mit einer Verurteilung (abgesehen von § 59 StGB) kann eine Richterin am Amtsgericht darauf reagieren, wenn die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale nach ihrer Überzeugung feststehen?

Dann bleibt der politisch engagierten Angeklagten eben nur noch der Instanzenzug und anschließend die Verfassungsbeschwerde, in der dann die Verletzung von Grundrechten reklamiert wird. „Verletzer“ ist dann aber nicht das (Amts-/Berufungs-/Revisions-)Gericht, sondern die Strafnorm, die zu Zeiten eingeführt wurde, als Gebärfreude mit Mutterkreuzen ausgezeichnet wurde.

Allerdings: Bis Karlsruhe über diese Beschwerde entschieden haben wird, dürfte die Ärztin aus Altersgründen eher nicht mehr als Ärztin tätig sein. Und für lau bekommt man so ein Verfahren auch nicht.

Trotzdem ist es manchmal notwendig, diesen mühsamen und kostenintensiven Weg zu wählen. Wenn die Entscheidung dazu gut beraten, informiert und dann bewußt getroffen wird, ist es in Ordnung. Aber nur dann.

Ach ja: Auch (und gerade!) um den Schloßbezirk herum tobt die hohe See.

12 Kommentare

Die AfD, Gauland, Til Eugenspiegel und Art. 93 GG

Die „Ehe für alle“ ist beschlossene Sache. Sie wird in den alt-ehrwürdigen § 1353 BGB gegossen und damit Gesetz.

Das gefällt einigen nicht. Zum Beispiel diesem Alexander Gauland, seines Zeichens Jurist und Parteifunktionär einer Alternative fürs Dummvolk. Jedenfalls hält er das Volk offenbar für dumm.

Denn sonst würde er – wider besseren Wissens – nicht so herumtönen, die Alternative für Deutschland (AfD) prüfe eine Verfassungsklage gegen die Ehe für alle, wie er der „Bild am Sonntag“ verrät.

Als wenn dieser Alex G. – als ehemaliger Jurist – es nicht besser wüßte. Selbst ein in die Jahre gekommener AfD-Funktionär sollte die klaren Worte des Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG verstehen:

Nur …

… auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages …

… kann eine abstrakte Normenkontrollklage zum Bundesverfassungsgericht erhoben werden. Dem Himmel und dem klugen(!) Volk sei gedankt, daß die AfD weit davon entfernt ist, die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages zu stellen.

Einmal unterstellt, Gauland leidet (noch) nicht unter beginnender Demenz: Diese Vorschrift des GG lernt jeder Jurastudent im 1. Semester auswändig, also zu einer Zeit, in der er noch hochmotiviert die Vorlesungen des Staatsorganisationsrecht besucht. Was macht der alte AfD-Populist da also? Populismus at his best!

Wer sich als interessierter Nichtjurist einmal informieren möchte, welche Möglichkeiten bestehen, dieses neue Gesetz vom Verfassungsgericht überprüfen zu lassen (wobei das Ergebnis dieser Prüfung völlig offen ist), mag sich den Artikel von Dietmar Hipp auf SPON anschauen. Der Journalist weist nach, daß Gauland einem gewissen Til Eulenspiegel sehr ähnlich ist; und der hat auch überwiegend Unsinn gemacht.

14 Kommentare

Deniz Yücel vs. Türkei vor dem EGMR

Medienberichten zufolge hat der in der Türkei inhaftierte Journalist Deniz Yücel Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erhoben.

Yücel sitzt seit Februar 2017 in Untersuchungshaft; ihm wird vorgeworfen, Terrorpropaganda und Volksverhetzung betrieben zu haben.

Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Ok, teilte den Medien mit, die Beschwerde werde …

… von seinem Gegenstand her unter die Fälle gerechnet, die vom Gericht vorrangig behandelt werden und als solche in kürzest möglicher Zeit untersucht werden sollen.

Ich (aka: leidenschaftlicher Berufsoptimist) möchte an dieser Stelle vor zuviel unberechtigtem Optimismus warnen. Denn die Hürden für die Zulässigkeit einer solchen Individualbeschwerde (Art. 34 EMRK) sind nicht ohne, auch wenn Art. 35 Abs. 1 EMRK auf den ersten Blick einen recht überschaubaren Eindruck macht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte …

… kann sich mit einer Angelegenheit erst nach Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsbehelfe […] befassen.

Mir sind die Rechtsbehelfe im türkischen Haftverfahren nicht bekannt. In der deutschen StPO gibt es beispielsweise die mündliche Haftprüfung, die Haftbeschwerde, die weitere Beschwerde und schließlich noch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde. Vergleichbares dürfte auch in der Türkei geregelt sein.

Optimismus-Dämpfer Nr. 1
Deniz Yücel ist seit etwas mehr als 100 Tagen inhaftiert. Innerhalb einer solchen Zeitspanne das Haftverfahren und anschließend auch noch das Eilverfahren einer Verfassungsbeschwerde zu durchlaufen, ist schon in Deutschland ein Job für Fortgeschrittene.

Soweit mir bekannt ist, betreibt die türkische Justiz an allen möglichen Ecken das Gegenteil dessen, was man als Verfahrensbeschleunigung bezeichnen könnte. Will sagen: Diese sogenannte „Subsidiarität der Menschenrechtsbeschwerde“ nutzen die türkischen Justiziellen, um den Weg nach Straßburg mit reichlich Steinen zu versehen.

Die türkische Kollegin Fethiye Cetin berichtete auf der diesjährigen Mitgliederversammlung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger unter vielem anderen von der Installation eines Bollwerks gegen Klagen zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Deswegen schließe ich allein aus dem Zeitablauf auf Probleme bei der Zulässigkeit der Beschwerde.

Optimismus-Dämpfer Nr. 2
Wer sich hier in Deutschland einmal näher mit den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer (deutschen) Verfassungsbeschwerde beschäftigt hat, weiß, welche ungeschriebenen Schwierigkeiten dieses auch dort geltende Subsidiaritätsprinzip (§ 90 Absatz II 1 BVerfGG) macht.

Der Rechtsweg ist nicht erst dann erschöpft, wenn alle formellen Rechtsbehelfe genutzt worden sind. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich allerlei informelle Rechtsbehelfe ausgedacht, um nicht zu früh in die Rechtsprechungskompetenz der ordentlichen Gerichte eingreifen zu müssen (und das ist auch gut so, wie ich meine).

Was sind nun diese informellen Rechtsbehelfe?
Das deutsche, teilweise ungeschriebene Prozeßrecht bietet da u.a. die Dienst-/Fachaufsichtsbeschwerde, Untätigkeitsbeschwerde, Gegenvorstellung, Anträge an die Staatsanwaltschaft und/oder das Gericht auf Einstellung des Verfahrens nach §§ 153, 153a, 154 und/oder 154a StPO … usw.. Es würde mich echt überraschen, wenn den türkischen Rechtsverdrehern ;-) nicht Vergleichbares eingefallen wäre.

Chancenlos?
Wir Juristen, besonders die Strafjuristen, haben es gelernt, so zu argumentieren, daß jedes(!) gewünschte Ergebnis als gesetzeskonform durchgeht. Auch und gerade in den Verfahrensvorschriften verlangen viele sogenannte unbestimmte Rechtsbegriffe eine Interpretation. Und das genau sind die Spielräume, innerhalb der sich nun auch die Richter beim EGMR bewegen werden.

Sind sie – wie ich – der Ansicht, daß Yücel „nur seinen Job“ als Journalist gemacht hat, als er über den Kurdenkonflikt und den Putschversuch vom Juli 2016 berichtete, und deswegen dafür nicht bestraft werden darf, werden die Richter seine Menschenrechtsbeschwerde als zulässig interpretieren. Wenn nicht, dann nicht. Ich bin gespannt, habe aber Hoffnung.

Nachwort:
Ich bin kein Verfassungs- oder Menschenrechtler, sondern Instanzverteidiger; Ergänzungen oder Korrekturen meiner Gedanken sind daher willkommen. Mit diesem Beitrag möchte ich gleichwohl auf die rechtliche Situation, in der sich Deniz Yücel befindet, aufmerksam machen, um damit zumindest für ein gewisses Verständnis des nun anstehenden Straßburger Verfahrens beizutragen.

__
Bild: © Piratenpartei Deutschland

4 Kommentare

Demo gegen die geplante Strafrechtsverschärfung

Der RAV ruft gemeinsam mit den zahlreichen anderen Organisationen für

Donnerstag, den 27. April 2017 um 18 Uhr
vor dem Bundestag

zu einer Kundgebung gegen die geplante Strafrechtsverschärfung für Angriffe auf Vollstreckungsbeamte auf! Dazu wurde eine Pressemitteilung (pdf) mit detaillierten Informationen veröffentlicht.

In zweiter und dritter Lesung steht am Donnerstag, den 27.04.2017 die Änderung des StGB zum Schutz von Polizist*innen auf der Tagesordnung des Bundestags.

Gegen die geplante Gesetzesverschärfung haben sich RAV, das Grundrechtekomitee, die Humanistischen Union, die Int. Liga für Menschenrechte und die VDJ bereits in einer umfangreichen Stellungnahme vom 20.03.2017 gewandt.

3 Kommentare