Politisches

Jedem Nazi das Seine

Der NPD-Politiker Marcel Zech fand es gut, sich ein Arschgeweih der besonderen Art auf die Fettpolster seines unteren Rückens tätowieren zu lassen.

Dieses Tattoo mit der Silhouette des KZ Auschwitz samt Spruch „Jedem das Seine“ führte er im November 2015 öffentlich in einem Hallenbad spazieren.

Dafür hat er sich vor dem Amtsgericht Oranienburg eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten gefangen, deren Vollstreckung für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

… habe ich in einem Blogbeitrag zum Verschlechterungsverbot geschrieben.

Das war der Staatsanwaltschaft zu wenig. Deswegen wurde die Zech’sche Volksverhetzung dann noch einmal in der Berufungsinstanz vor dem Landgericht Neuruppin verhandelt. Mit dem erfreulichen (wie ich finde) Ergebnis: Es gibt nun 8 Monate. Und zwar „pur“, das heißt: Ohne Strafaussetzung zur Bewährung.

Keine Frage: Was so ein echter Kämpfer ist, der läßt nicht locker. Der NPD-Kreistagsabgeordnete Marcel Zech griff das Urteil des Landgerichts mit der Revision an. Doch das Oberlandesgericht Brandenburg, das über dieses Rechtsmittel zu entscheiden hatte, fand: Die Richter am Landgericht Neuruppin haben alles richtig gemacht, als sie den Bilderbuchpolitiker, der den Massenmord der Nazis billigte, in den Knast schickten.

Dem Nazi das Seine.

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Bericht gefunden auf rbb Online / Bericht von Lisa Steger.

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Versammlungsfreiheit: Neu definiert

Die Polizei der Stadt Hamburg, vertreten durch den G20-Gipfel-Gesamteinsatzleiter Hartmut Dudde, will eine „blaue Zone“ einrichten.

Diese blaue Zone soll mehrere Quadratkilometer groß sein und die gesamte Innenstadt von der Willy-Brandt-Straße bis zum Heiligengeistfeld, vom Hauptbahnhof bis zum Flughafen umfassen.

berichtet Kai von Appen in der taz.

Innerhalb dieser Bannmeile soll nach dem Willen der Behörde nur noch das Einkaufen und Eis essen gestattet sein. Sich dort zu versammeln und seine Meinung kundzutun, wäre dann unzulässig.

Versammlungs- und Meinungsfreiheit in Hamburg bedeutet wohl: Die Innstadt ist frei von Versammlungen und Meinungen.

Warum regen wir uns eigentlich noch über russische Verhältnisse auf?

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Bild: @G20HH2017

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Hartz-IV und der Nebenerwerb

Die Berichte über diesen Herrn Wendt, also des Vorsitzenden der sogenannten „Deutschen Polizeigewerkschaft“, erinnern mich an einige, nicht wenige Mandate, in denen wir ALG-II-Empfänger verteidigt hatten.

Unseren Mandanten wurde jeweils ein (gewerbsmäiger) Betrug vorgeworfen. Sie haben beispielsweise den Lohn (50 Euro plus Trinkgeld) für eine Aushilfskellnerei auf einem Schützenfest oder das geerbte Sparbuch mit 1.500 Euro der verstorbenen Großmutter vergessen anzugeben.

Für einen gewerbsmäßigen Betrug nach § 263 Abs. 3 StGB gibt es mindestens 6 Monate Freiheitsstrafe. Pro Fall. Wie lange und wie oft hat dieser Herr Wendt seinen Nebenerwerb nicht angegeben, um damit seinen Lebensunterhalt zu sichern?

Unsere oben beschriebenen Mandanten waren erleichtert, wenn am Ende eine Freiheitsstrafe herauskam, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Dafür liegt die Höchstgrenze bei 2 Jahren, § 56 Abs. 2 StGB.

Für diesen Herrn Wendt gibt es eine Grenze, die bereits bei 1 Jahr liegt. Dann fliegt er achtkantig raus, auch aus der Frühpensionierung (vgl. § 24 BeamtStG). Obwohl: Wenn man ihn vorübergehend mal wegschließen würde, wäre das auch kein Verlust für die Welt.

Aber das darf ich mir als Strafverteidiger ja nicht wünschen. Und außerdem wissen wir gar nicht, was der Gierschlund seinen Gehaltszahlern so alles (nicht) erzählt hat. Bei dem Blödsinn, den er in der Öffentlichkeit verbreitet, kann ich mir jedoch so ziemlich alles vorstellen. Auch Böswilliges.

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Bild: ©Fabio Sommaruga / pixelio.de

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Peinliches Happening: Kammergericht vs. Lohfink

Frau Lohfink, Model und Vorkämpferin für die Rechte von Frauen, ist eine falsche Verdächtigerin. Das hat das Kammergericht heute ausgeurteilt.

Wie die Berliner Zeitung soeben berichtete, ist die Revision von Frau Gina-Lisa Lohfink verworfen worden, soweit sie sich gegen den Schuldspruch gewendet hat. Damit ist sie nun rechtskräftig wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt worden. Lediglich wegen der Höhe des Tagessatzes geht die Sache nun noch einmal zurück zum Amtsgericht. Ich denke, dort wird keine (weitere) Hauptverhandlung stattfinden.

Der Vorsitzende Richter am Kammergericht Ralf Fischer sagte, Frau Lohfink habe ihre Privatsphäre vor Gericht in einem großen Happening beerdigt. Sie dürfe sich nicht beklagen, dass sie die Geister, die sie rief, nun nicht mehr loswerde.

Oder aber ihr Anwalt hat sie den Haien vorgeworfen. Dann sollten Sie sich nicht beklagen, sondern Ihren Anwalt verklagen.

Für Frau Lohfink sicher eine Niederlage. Schlimmer scheint es aber den Verteidiger erwischt zu haben; ein solch oberpeinliches Statement des Vorsitzenden in Richtung der Verteidigung ist nur schwer verdaulich. Hui-ui-ui!

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Bild: © Michael Grabscheit / pixelio.de

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Warum macht er das?

Am Wochenende hat es in Köln einen Vorfall vor einer Schwulenbar gegeben, über den selbstverständlich der Boulevard berichtete. Die Polizei Köln lieferte dann in der Pressemitteilung POL-K: 170129-3-K die folgende Fakten:

Am frühen Samstagmorgen hat ein junger Mann (21) in der Kölner Innenstadt einen Türsteher (34) mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt. Der 34-Jährige hatte zuvor dem Kölner und seinen zwei Begleitern (17, 21) den Zugang zu einer Bar verweigert. Der 21-Jährige flüchtete zunächst vom Tatort, stellte sich jedoch am Sonntagmorgen auf einer Polizeiwache.

Gegen 4.30 Uhr war es vor der Lokalität auf der Schaafenstraße zu der Auseinandersetzung gekommen. Nach derzeitigem Ermittlungsstand griff der Abgewiesene den Bar-Angestellten von vorne an. In dem entstandenen Gerangel zog er ein Messer und stach seinem Gegenüber zweimal in den Rücken. Anschließend flüchtete er in Richtung Habsburgerring.

Ein Rettungswagen brachte den schwer aber nicht lebensgefährlich Verletzten in ein Krankenhaus. Ein Streifenteam fand auf dem Fluchtweg die mutmaßliche Tatwaffe und stellte sie sicher.

Eine Polizeibeamtin vernahm den aus dem Irak stammenden Angreifer noch am Sonntagmorgen. Er muss sich in einem Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung für seine Tat verantworten.

Beide Berichte stammen vom 29.01.2017, jeweils kurz nach 12 Uhr.

Aber auch Herr Prof. Dr. Ralf Höcker äußerte sich zu dem Vorfall. Auf seinem Facebook-Profil. Und zwar bereits am 28.01.2017 um 05:02 Uhr.

Ich bin zu einer Zeit auf diesen Beitrag des Medienrechtlers aufmerksam geworden, zu der ich meine, daß Höcker von einem Mordversuch durch einen Nafri geschrieben hat. Wenig später fand ich dann die Formulierung:

Ein Täter mit nach Zeugenangaben nordafrikanischem Aussehen …

Das Update des Beitrags hat mich interessiert und weil ich mehr sicher war, ob Herr Höcker tatsächlich in seiner ersten Version des Beitrags von einem Nafri geschrieben hat, habe ich nachgefragt:

Das kann Herr Höcker so machen, er kennt sich ja mit dem Äußerungsrecht aus und weiß um die Grenzen zum strafbaren Rassismus.

Im weiteren Verlauf berichtet er dann, daß es gar kein Nafri, sondern ein Kurde war. Am Ende dann ist es ein Iraker. Jedenfalls ein Fremder, der nicht aus Köln kommt. Ob das das Entscheidende für Herrn Höcker war und die Nationalität nur Nebensache?

Werfen wir aber mal einen Blick auf die strafrechtlichen Kompetenzen des Herrn Höcker. In einem weiteren Facebook-Post doziert er Strafrecht am konkreten Fall:

Herr Höcker subsumiert unter die Begriffe Totschlag, Mord, außergewöhnlicher Intensität, bedingter Vorsatz, Tatmotiv Rache als niedriger Beweggrund, Heimtücke; später gibt der professorale Medienrechtler noch Strafmaßprognosen für eine gefährliche Körperverletzung ab und diskutiert über den Rücktritt vom Versuch.

Alles Rechtsprobleme, an denen sich die Strafrechtler nicht selten die Zähne ausbeißen. Herr Höcker schüttelt das aus seinem Anzugsärmel, der in unmittelbarer Verbindung zum Tatgeschehen stehen muß; er scheint bereits über sämtliche Details zu verfügen, die die Ermittlungsbehörden im Laufe der nächsten Wochen noch feststellen und in die Akten schreiben werden.

Erst nachdem die von mir sehr geschätzte Hamburger Strafverteidigerin Doris Dierbach mahnend in die Runde fragt

Beteiligen sich jetzt hier ernsthaft Rechtsanwälte, womöglich Strafverteidiger ohne eigene Kenntnisse des Sachverhalts geschweige denn Aktenkenntisse an Mumassungen und Schreien nach „richtiger“ Strafverfolgung?

… bremst der von mir nicht geschätzte Höcker seinen Parforceritt durch’s Strafrecht und scheint (späte) Einsicht(?) zu formulieren:

Ich habe keine Aktenkenntnis, deshalb muss ich vorsichtig sein.

Aber um nun mal auf die Überschrift dieses Blogbeitrages zu kommen.
Was treibt den deutschen Mann aus Köln um? Eine Antwort auf diese Frage könnte ein Blick in die Kommentare seiner Facebook-Freunde geben, bei denen er augenscheinlich nach Komplimenten fischt:

Ich ziehe mal meinen eigenen Schluß daraus:
Höcker gräbt sein strafrechtliches Wissen, das er vor ein paar Jahren im Grundstudium erworben hat, aus, um Stimmung zu machen. Er nutzt seine Position als bekannter Medienrechtler, um ein Gedankengut zu verbreiten, das vielleicht in so lauschigen Örtchen wie Clausnitz, Heidenau, Freital und Bautzen auf Gegenliebe stoßen könnte. Höcker wird gefeiert von Gesellen, die Menschenmüll platt machen wollen, wenn man sie denn ließe.

Alternativen?
Statt einer solchen Stimmung entschieden entgegen zu treten (und z.B. solche widerwärtigen Kommentare zu löschen), könnte ich fast den Eindruck gewinnen, er hat Freude daran. Ich hoffe ernsthaft, daß Höcker über ein Mindestmaß an Selbstreflektion verfügt, um zu erkennen, welches Öl er da in ein gefährliches Feuer kippt. Ich kann mir nicht vorstellen, daß er die Lynchjustiz tatsächlich will, die er mit solchen Veröffentlichungen befördert.

Was mich sonst noch interessiert
Liebe Kolleginnen und Kollegen Dr. Carsten Brennecke, Dr. Frauke Schmid-Petersen, Dr. Sven Dierkes, Dr. Ruben Engel, Dr. Marcel Leeser, Dr. Johannes Gräbig, Dr. Christian Conrad, Dr. Anja Wilkat, Dr. Lucas Brost und Dr. Julian Rodenbeck. Wie positioniert Ihr Euch zu dem Verhalten Eures Frontman’s?

Update:
Herr Höcker legt noch einmal nach, nachdem ein Gericht gegen den Beschuldigten keine Untersuchungshaft angeordnet hat. Der Medienanwalt kennt sich vermutlich besser aus im Strafrecht als ein Strafrichter. Höcker findet es „unerträglich, dass der Täter[sic! crh] wieder frei durch unsere Stadt läuft„. Deswegen verteilt er großzügig Ratschläge an potentielle Nebenklagevertreter.

Unerträglich, das Wort fällt mir in einem anderen Zusammenhang ein.

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BRAK fordert faires Verfahren für verhaftete türkische Rechtsanwälte

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat die nachfolgend zitierte Presseerklärung veröffentlicht:

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat heute einen offenen Brief an den türkischen Justizminister Bekir Bozda? gerichtet. Nach aktuellen Angaben aus der türkischen Anwaltschaft (Arrested Lawyers Initiative) sollen sich noch immer ca. 270 Rechtsanwälte in Haft befinden, nachdem ihnen, wie auch zahlreichen Richtern und Staatsanwälten, die Zugehörigkeit zu terroristischen Vereinigungen vorgeworfen wurde. Unter den inhaftierten Rechtsanwälten sollen sich auch mehrere Präsidenten und ehemalige Präsidenten der regionalen Anwaltskammern befinden. Landesweit sollen aufgrund desselben Vorwurfs 29 Anwaltsvereine verboten und ihr Vermögen beschlagnahmt worden sein. Die türkische Anwaltschaft sieht sich durch diese Maßnahmen an der Ausübung ihres Anwaltsberufs gehindert und die Interessen ihrer Mandantschaft nachhaltig bedroht.

BRAK- Präsident Ekkehart Schäfer äußert e sich angesichts der hohen Zahl der Verhafteten besorgt über die Entwicklung in der Türkei: „Es ist irritierend, dass in einem so kurzen Zeitfenster zielgerichtet Zwangsmaßnahmen gegen eine so hohe Zahl von Anwälten ergriffen wurden. Solche Maßnahmen beeinträchtigen die anwaltliche Berufsfreiheit und wirken sich damit auch auf die Rechte der Mandanten aus.“ Die BRAK mahnte daher eine sorgfältige Überprüfung der Vorwürfe an und forderte den türkischen Justizminister auf, die Ermittlungen so durchführen zu lassen, dass sie rechtsstaatlichen Prinzipien entsprechen.

Was uns auf der diesjährigen Mitgliederversammlung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger von der türkischen Kollegin Fethiye Cetin berichtete wurde, war erschreckend. Massenentlassungen in der Justiz, gravierende Einschränkunge von Kolleginnen und Kollegen in ihrer Berufsausübung und die Installation eines Bollwerks gegen Klagen zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte stellen meiner Ansicht nach die de-facto-Abschaffung (aka: Gleichschaltung) einer unabhängigen Justiz dar.

Was uns hier bleibt?
Hilfreich ist auf jeden Fall die Veröffentlichung der aktuellen Zustände in der Türkei. Deswegen meine Bitte um weitere Verbreitung der Pressemitteilung und ggf. auch des Offenen Briefs (pdf).

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Keine Durchsuchungen in Sachsen

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof teilt mit:

Durchsuchungen in mehreren deutschen Städten gegen mutmaßliche Mitglieder einer rechtsextremistischen Vereinigung

In einem Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts der Bildung einer rechtsextremistischen Vereinigung werden aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs seit heute Morgen (25. Januar 2017) insgesamt 12 Wohnungen und weitere Räumlichkeiten in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt durchsucht, darunter die Wohnungen von sieben Beschuldigten. An dem Einsatz sind etwa zweihundert Polizeibeamte der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt beteiligt.

Gegen sechs Beschuldigte, die vorwiegend über soziale Medien miteinander vernetzt sind, besteht der Verdacht, sich zu einer rechtsextremistischen Vereinigung (§ 129a StGB) zusammengeschlossen zu haben. Sie sollen seit Frühjahr 2016 in Planungen eingetreten sein, bewaffnete Angriffe auf Polizisten als Repräsentanten des Staates, Asylsuchende und Menschen der jüdischen Glaubensgemeinschaft zu begehen. Dem siebten Beschuldigten wird vorgeworfen, die Gruppe durch Beschaffungshandlungen unterstützt zu haben.

Ziel der heutigen Durchsuchungsmaßnahmen ist es, weitere Beweismittel für das tatsächliche Bestehen einer Vereinigungsstruktur sowie zu den angeblich geplanten Straftaten und zu etwaigen Tatmitteln zu gewinnen. Erkenntnisse zu konkreten Anschlagsplanungen liegen derzeit nicht vor.

Mit den kriminalpolizeilichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das Landeskriminalamt Baden-Württemberg beauftragt. Weitergehende Auskünfte können mit Blick auf die laufenden Ermittlungen und die noch andauernden Durchsuchungsmaßnahmen derzeit nicht erteilt werden.

Quelle: Pressemitteilung 8/2017 vom 25.01.2017

In Sachsen hat es demnach keinen Anlaß gegeben, gegen mutmaßliche Mitglieder einer rechtsextremistischen Vereinigung zu ermitteln. Dafür waren die Berliner Polizisten erfolgreich dabei:

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Berliner Strafverteidiger bleiben Berliner Strafverteidiger

Am vergangenen Freitag fand die Jahresmitgliederversammlung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. statt.

Der von mir sehr geschätzte Kollege und Ehrenmitglied der Vereinigung Gerhard Jungfer hatte zuvor einen Antrag eingereicht, über den die Mitglieder abstimmen sollten:

Der Antrag, den Namen in „Vereinigung Berliner Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.“ zu ändern fand – nach engagierter Diskussion – nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit.

Beeindruckend …
… war der Vortrag der namhaften türkischen Kollegin Fethiye Cetin. Sie berichtete über die aktuelle – katastrophale! – Situation der Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger in der Türkei nach Einführung des Ausnahmezustandes. Im Anschluß an diesen Bericht muß man sich ernsthaft die Frage stellen, ob es gerechtfertigt ist, daß sich ausgewachsene Strafverteidiger beiderlei Geschlechts eine geschlagene Stunde lang mit vermeintlicher Diskriminierung durch Sprache auseinandersetzen müssen? Während in der Türkei massenhaft engagierte Strafverteidiger im Knast sitzen, nur weil sie ihren Job gemacht haben.

Was gab es sonst noch?
Justizsenator Dirk Behrendt stellte in einem Grußwort allerlei (wirklich) fortschrittliche Pläne der Koalition vor, teilte aber auch mit, daß das zur Umsetzung der Pläne notwendige Personal nicht zur Verfügung gestellt wird.

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Merkwürdiges Verständnis vom fairen Verfahren

Über die Beschuldigtenrechtereform berichtet das RTF.1 – Regionalfernsehen. In der Sache geht es um die Stärkung der Beschuldigtenrechte im Ermittlungsverfahren, die in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (pdf) formuliert sind.

Das Anwesenheitsrecht des Verteidigers bereits bei der ersten polizeilichen Vernehmung soll festgeschrieben werden. Die Polizeibeamten sollen verpflichtet werden, den Beschuldigten bei bei der Suche eines Verteidigers aktiv zu unterstützen. Der Verteidiger soll beispielsweise bei Gegenüberstellungen vorab informiert und beteiligt werden, um falsche Identifizierungen möglichst zu vermeiden.

Der Bericht zitiert den Kollegen Stefan Conen, Strafverteidiger in Berlin, der eine alte Forderung hervorhebt: Von solchen Ermittlungsmaßnahmen sollen

Videoaufzeichnungen angefertigt werden, die bei Zweifeln vor Gericht herangezogen werden könnten. Auch für andere Vorgänge im polizeilichen Ermittlungsverfahren wie Belehrungen sollten Aufzeichnungen vorgeschrieben werden. Bei Verfahrensfehlern trage der Beschuldigte die Beweislast, aber ohne Dokumentation könne er diesen Beweis kaum erbringen.

Und wie positionieren sich die Vertreter der Staatsgewalt zu diesen Forderungen, die im übrigen auch von vielen Polizeibeamten erhoben werden?

Der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Rolf Raum warnte dagegen, die im Gesetzentwurf angelegte „zunehmende Formalisierung“ der Verteidigerrechte würde „Verfahren schwerfälliger und ineffizienter machen“. Ähnlich argumentierte der Marburger Oberstaatsanwalt Gert-Holger Willanzheimer. Die vorgesehene Verpflichtung, im Verlauf eines Ermittlungsverfahrens „jedes Mal aktiv den Verteidiger zu benachrichtigen“, führe „zu einer Verkomplizierung“.

Diese Standpunkte sind nachvollziehbar:
Verteidiger stören ohnehin nur die Ruhe beim Verurteilen und Wegsperren. Konsequent zuende gedacht: Einfach die Verteidigung aus der EMRK und den Prozeßrechten streichen; dann klappt es auch wieder mit dem Standrecht.

Provokante Frage:
Wenn man Strafverteidiger nur noch zur Dekoration des Strafverfahrens heranziehen möchte – wozu braucht man dann eigentlich noch Richter? Die Staatsanwaltschaft ermittelt Straftaten, sie ist auch später zuständig für die Vollstreckung der Strafen. Warum sparen wir uns – neben den Verteidigern – nicht auch den Umweg über die Gerichte?

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Bild: © Bredehorn.J / pixelio.de

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Big Data und die Wahlerfolge der Populisten

677271_web_r_k_b_by_lupo_pixelio-deWer sich fragt, was passiert ist, dort in Großbritannien mit dem Brexit und da in den USA mit dem Trump, findet in „Das Magazin“ vielleicht eine Erklärung.

«Das Magazin» ist eine wöchentliche Beilage vier renommierter Zeitungen in Schweiz. Unter der Überschrift „Ich habe nur gezeigt, dass es die Bombe gibt“ liefern die beiden Journalisten Mikael Krogerus und Hannes Grassegger Hinweise auf ein Phänomen, mit dem sich hiesige Wahlkampfmanager unbedingt mal beschäftigen sollten.

Die vielen Versuche, die Wahlerfolge der Populisten in Great Britain, in den USA und in den deutschen Bundesländern zu erklären, übersehen die extrem effektiven Möglichkeiten, die das Internet und die sozialen Netzwerke liefern, um Einfluß auf richtungsweisende Entscheidungen zu nehmen. Wenn man weiß, wie es funktioniert.

Jeder, der nicht die letzten fünf Jahre auf dem Mond gelebt hat, kennt den Begriff «Big Data». Big Data bedeutet auch, dass alles, was wir treiben, ob im Netz oder ausserhalb, digitale Spuren hinterlässt. Jeder Einkauf mit der Karte, jede Google-Anfrage, jede Bewegung mit dem Handy in der Tasche, jeder Like wird gespeichert. Besonders jeder Like. Lange war nicht ganz klar, wozu diese Daten gut sein sollen – ausser dass in unserem Facebook-Feed Blutdrucksenker beworben werden, weil wir grad «Blutdruck senken» gegoogelt haben. Unklar war auch, ob Big Data eine grosse Gefahr oder ein grosser Gewinn für die Menschheit ist. Seit dem 9. November kennen wir die Antwort. Denn hinter Trumps Onlinewahlkampf und auch hinter der Brexit-Kampagne steckt ein und dieselbe Big-Data-Firma: Cambridge Analytica mit ihrem CEO Alexander Nix.
[Verlinkungen durch den Blogautor.]

So leiten Krogerus und Grassegger ihren lesenswerten Report ein. Es geht um Methoden der „Psychometrie“ bzw. „Psychografie“ und die sogenannte „Ocean-Methode“ und in welchem Zusammenhang sie mit den relativ harmlos erscheinenden Netzwerken wie Google und Facebook stehen.

Erschreckende Erkenntnisse, die hoffentlich zum Nachdenken anregen. Es ist eben nicht einfach eine ungefährliche Spielerei, wenn Facebook Werbung für Waschmittel ausliefert, weil man sich kurz zuvor bei Google oder Amazon Waschmaschinen angeschaut hat.

Auch wenn’s ein wenig dauert: Die Lektüre des Artikels der beiden Schweizer ist notwendig. Unbedingter Lesebefehl!

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Bild: © Lupo / pixelio.de

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