Polizei

Observation ohne Herzkasper

Es gibt Berufe, da überlege ich mir, ob das nicht geeigneter gewesen wäre, als der eines Strafverteidigers. Observator bei der Polizei, zum Beispiel. Die schreiben keine Blogbeiträge oder Verteidigungsschriften, sondern so was hier, Observationsberichte:

Obervation

Und hier geht’s weiter auf der zweiten Seite:

Obervation2

Ich kann mir gut vorstellen: Nach so einem Tag fährt der Observator zum Recyclinghof der Stadtreinigung, um die Pizzakartons und Hamburger-Verpackungen von der Rücksitzbank zu nehmen und sie wieder dem Wirtschaftskreislauf zuzuführen.

An Burnout oder Herzkasper wird so einer nicht sterben … allenfalls an Langeweile.

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Eine hausgemachte Übersetzung mit Bordmitteln

Ein Telefonat unter vielen; vier dicke Akten-Ordner mit verschrifteten – also abgehörten und aufgeschriebenen – Telefonaten beschäftigen zur Zeit die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger. Gesprächspartner waren jeweils Türken, allerdings aus unterschiedlichen Regionen.

Die einen haben ihr Türkisch in Deutschland gelernt, die anderen – zum Beispiel – in Armenien, einem Land unmittelbar östlich der Türkei. Entsprechend sind die Dialekte eingefärbt und die Sprachkompetenzen unterschiedlich. Aber wenn der Gesprächsgegenstand den Gesprächspartnern bekannt ist, versteht man sich sehr gut untereinander.

Bei den Ermittlungsbehörden arbeiten mittlerweile auch Beamte und Angestellte, deren Eltern und Großeltern muttersprachliche Türken sind bzw. waren. Aus Kostengründen übernehmen diese Mitarbeiter die Arbeit der Übersetzung solcher Telefonate.

Nun liegen hier solche hausgemachten und mit Bordmitteln zusammen geschraubte Verschriftungen vor. Hier eine Kostprobe:

Übersetzer

Man merkt recht schnell, daß hier der Inhalt so wiedergegeben wurde, wie der behördliche Migrant es verstanden haben will. Wenn es dann aber auf den exakten Inhalt der Gespräche (und nicht so sehr auf den Wortlaut) ankommt, ist sehr schnell die Grenze zur Verwertbarkeit erreicht. Die fehlenden Worte … waren die nun wichtig, oder kann man darüber hinweg sehen?

Zwei Sätze, die sich nur um ein einziges Wort unterscheiden, machen im Einzelfall schon einmal den Gegenwert für ein paar Jahre Freiheitsstrafe aus:

Ich arbeite nicht mehr mit ihm zusammen.

oder

Ich arbeite nicht mit ihm zusammen.

Während im ersten Satz auch mitgeteilt wird, daß zuvor eine Zusammenarbeit (Strafjuristen reden dann von Mittäterschaft) stattgefunden hat, ist genau dieses kollusive Zusammenwirken in der zweiten Übersetzung nicht belegt.

Das Beispiel macht deutlich, daß es dann wohl in der gerichtlichen Beweisaufnahme auf Folgendes hinauslaufen wird:

  1. Die Telefongespräche müssen im Original angehört werden.
  2. Dann werden sie von einem kompetenten Dolmetscher zuerst in der Originalsprache aufgeschrieben.
  3. Danach erst erfolgt die Übersetzung.
  4. Und wenn es diese beschriebene Mischung aus Deutsch-Türkisch-Armenisch ist, wird eine sachverständige Analyse des Inhalts wohl auch noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.

Die Frage, die sich stellt: Hat man beim Einsatz der zweisprachigen Bordmittel im Ermittlungsverfahren nicht am falschen Ende gespart? Eine echte Alternative sehe ich allerdings auch nicht so richtig.

Allerdings sollten die Leser solcher hausgemachten Telefongesprächsinterpretationen stets jenes Moment berücksichtigen, das unter dem Kapitel „tendenziöse Ermittlungen“ zu fassen wäre. Denn welche Tendenzen in einem Steuerstrafverfahren ein Steuerfahnder hat, dürfte jedem Berufspendler bekannt sein, der schon einmal versucht hat, seine Fahrtkosten beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend zu machen-

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Ganz grobe Ehrenverletzung

Es gab eine völlig sinnlose, gleichwohl tätliche Auseinandersetzung, die zufällig von einem Polizeibeamten beobachtet wurde:

Beim Eintreffen am Einsatzort konnte ich von der J*-Straße aus in der Ferne, auf der Kreuzung K*-Straße / C*-Straße, ein Handgemenge zwischen zwei Bürgern sehen.

Diese beiden Bürger waren stark alkolisiert, und zwar so, daß es auch für vier Bürger gereicht hätte. Der Polizist und sein Kollege trennten die beiden; er forderte sie auf, sich auszuweisen. Einer der beiden war entweder nicht willens (oder auch nicht in der Lage, Genaues weiß man nicht mehr), seine Hände aus den Hosentaschen zu nehmen und einen Ausweis vorzuzeigen. Statt dessen richtete sich der Zorn beider nun gegen die Polizisten.

Irgendwann fiel der mit den Händen in der Hosentasche um. Auf’s Gesicht. Die Situation beruhigte sich dadurch eher weniger.

Mittlerweile fing der nun Beschuldigte uns mit den Worten „Ärsche“ und „Vollidioten“ an zu beleidigen.

lautet das Originalzitat aus der zeugenschaftlichen Äußerung des Polizeimeisters. Es kommt – na klar – zum klassischen Dreisprung:

  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
  • Körperverletzung (zu Lasten des Polizisten)
  • Beleidigung

heißt es in der Akte, die nun den Namen des einen besoffenen Bürgers trägt.

Am Ende der Polizisten-Aussage ist dann zu lesen:

Empfindlicher Beamter

Das kommentiere ich jetzt besser nicht.

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Eine Verkehrskontrolle in Krefeld

Die Krefelder Polizei möchte sich einen 17-jährigen Rollerfahrer näher anschauen. Nach dem Einsatz von drei Streifenwagen ist das am Ende auch ganz gut gelungen.

Ich finde, das hätte die Herren von der Rennleitung auch einfacher haben können. Oder tragen Verkehrspolizisten keine Schußwaffen?

Weitere Details im Stern

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Witzige Bewachung durch den Hilfspolizisten

Arbeitsrecht gehört nun nicht gerade zum Kernangebot unserer Kanzlei. Eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg (27 Ca 207/13) hat es trotzdem verdient, hier vorgestellt zu werden.

Es gibt da einen humorvollen Polizisten, dessen Arbeitsplatz in einem Container liegt. Böse Zungen sprechen von einer „Wachtel“. Denn er soll als Angestellter im Polizeidienst aufpassen, daß der Schule der Jüdischen Gemeinde in Rotherbaum nichts passiert. Das ist nun nicht gerade ein abwechslungsreicher Job: Tagein, tagaus die Vögelchen zu zählen, die ihre Runden über das Schulgelände ziehen. Da kommt man schon mal auf andere Gedanken.

Um – natürlich nur in den Pausen – für Ablenkung zu sorgen, hat der Wachtmeister ein Spielzeug in den Container mitgebracht. Einen Totenkopf. Damit der Schädel nicht friert, hat er ihm seine Mütze aufgesetzt. Das Arrangement wird – mit der jüdischen Schule im Hintergrund – abgelichtet und den „Freunden“ bei Facebook zur Verfügung gestellt.

Die Freie und Hansestadt Hamburg nahm dies zum Anlaß, den Wachmann vor die Tür zu setzen. Zu Unrecht, wie die Witzbolde beim Arbeitsgericht nun meinten. Die Richter folgten der Argumentation des Polizeidienstlers: Der Totenkopf mit Polizeimütze vor einer Jüdischer Schule stehe in überhaupt keinem Bezug zu den SS-Totenkopfverbänden. Es sei nur ein Scherz-Foto gewesen.

Nach Auffassung des Arbeitsgerichts hat die Polizei nicht dargelegt und nachgewiesen, dass Herr W. das Foto aufgrund einer rechtsradikalen Gesinnung aufgenommen und in das Internet gestellt hat. Maßgeblich sei, dass der fotografierte Totenschädel nicht zwangsläufig Ausdruck einer rechtsradikalen Gesinnung ist, sondern dass der Totenschädel vielfach auch in anderen Zusammenhängen, etwa bei einem Fußballverein, als Symbol verwendet werde. Auch sei nicht ersichtlich, dass es einen Zusammenhang mit dem Totenschädel und der nur im Hintergrund zu sehenden Schule gäbe, die auf dem Foto nur Ortskundige erkennen könnten.

heißt es in einer Pressemitteilung des Arbeitsgerichts (via Juris)

Ja, klar. Und Käse ist ein witziges Gemüse.

Hinweis auf diese Entscheidung gefunden bei der Kanzlei Dr. Bahr, auch kein Arbeitsrechtler.

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Präsentierte Vermutungen

Die Durchsuchungsbeschlüsse ergingen wegen vermuteter Waffen. Ja, wegen einer Vermutung. Mehr braucht es im Grunde nicht, damit 280 zweibeinige Polizeibeamte mit ihren vierbeinigen Freunden ausrücken, um nach Revolvern, Schrotflinten und Munition zu schnüffeln suchen.

Wenn man sich in Fachkreisen umhört, gelten für einen behördlichen Besuch diese Voraussetzungen (Achtung, der nächste Absatz ist ausnahmsweise keine Belletristik!):

Verdächtiger iSd § 102 StPO ist diejenige Person, von der aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte oder kriminalistischer Erfahrungen angenommen werden kann, dass sie als Täter oder Teilnehmer einer Straftat in Betracht kommt. Als Verdachtsgrad genügt damit ein Anfangsverdacht (BGH NStZ 2000, 154; NJW 2000, 84). Ausreichend ist eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass die Straftat bereits begangen oder versucht und nicht nur vorbereitet worden ist. Anders als bei § 103 StPO rechtfertigt bereits die allgemeine Aussicht, irgendwelche relevanten Beweismittel zu finden, die Maßnahme nach § 102 StPO (BGH NStZ 2002, 215, 216). Der Tatverdacht darf allerdings nicht ganz vage sein; auch bloße Vermutungen genügen nicht (vgl BVerfG NJW 2006, 2974; BGH StV 1988, 90). Es muss mindestens im Bereich des Möglichen liegen, dass der Verdächtige durch das ihm vorgeworfene Verhalten eine Straftat begangen hat (BVerfGE 20, 162, 185).

Und da ist sie wieder, die neue japanische Weisheit: Nichts ist unmöglich bei Rockern. Deswegen reiten knapp 300 Zwei- und Vierbeiner in Wohnungen und Lokalen ein, um schlußendlich ein paar Tütchen mit Marihuana zu finden.

Spannend wäre jetzt noch zu wissen, ob die Sprengstoffsuchhunde das Gras in raffinierten Verstecken gefunden haben. Oder ob es die paar Reste waren, die irgendwelchen Kneipenbesuchern beim Tütenbauen auf den Boden gefallen sind.

Aber vielleicht ging es ja auch gar nicht um Waffen (oder Betäubungsmittel). Sondern um einen Betriebsausflug, um mal wieder ein wenig Präsenz zu zeigen. Einfach, weil es mal wieder an der Zeit war …

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Polizisten dürfen das!

Polizisten dürfen das

… auch wenn es sich, wie hier, nicht um einen Einsatz handelte, sondern das Auto nur deswegen dort steht, weil man zum gemeinsamen Plaudern mit den Kollegen vor Ort nicht so weit (nur ca. 3 Meter) laufen wollte.

Aber bestimmt ist das sowieso nur eine drei Monate ( § 26 Abs. 3 StVG ) alte Photomontage …

Update, ein paar Tage später:

Polizisten dürfen das - 02

Eine Gruppierung (hat nichts mit dem Bandenbegriff i.e.S. zu tun!) von Serien- oder Intensivtätern, sozusagen.

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Das iPhone und sensible Beerdigungen

Ausstellung kurioser GartenzwergeBahnreisenden ist das Phänomen bekannt: Wichtig-Telefonierer, die den gesamten Zug (inkl. Lokführer) mit privaten Details aus ihrem Leben unterhalten. Der (mein!) Wunsch nach einem Störsender, der diesen Großraumbeschallern die Instrumente lahmlegt, dürfte nachvollziehbar sein.

Ähnlich Wünsche wie Zugpassagiere müssen wohl auch Polizeibeamte haben. Wegen der vielen „Leser-Journalisten“, die Film- und Photoaufnahmen von den Einsätzen anfertigen und die dann auch noch im Netz veröffentlichen. Diesen Beamten kann nun geholfen werden.

Im elektronischen Blätterwald wird über eine Vereinbarung zwischen Apple einerseits und unserer Exekutive andererseits berichtet. Danach sollen Polizei und Regierung die Möglichkeit bekommen, die Aufzeichnungsfunktionen von Apple Produkten zu deaktivieren. Der Einsatzleiter, der seine Mannen und Frauen ungestört beispielsweise eine Demonstration auflösen lassen möchte, legt schlicht einen Schalter um und schickt ein Signal an alle Apple Produkte im Umkreis seiner Wirkung.

Den Medienberichten zufolge sperre dieses Signal die Aufzeichnungsfunktion der smarten Phone und zusätzlich auch den Versandt der Bilder über das Funknetz, so daß die Beamten unverletzt in ihren Persönlichkeitsrechten z.B. lästige Demonstranten entsorgen können.

Das sei laut Apple aber gar nicht beabsichtigt. Vielmehr gehe es dem Hersteller dieser Elektronik um Kino- und Theaterbetreiber, Veranstalter von „sensiblen Veranstaltungen wie Beerdigungen oder religiösen Events“, die die Chance bekommen sollen, mit dieser Funktion illegale Aufzeichnungen zu unterbinden.

Es wird berichtet, daß bei dem Versuch, trotz eingeschalteter Sperre hinter dem so genannten Geofence zu filmen, ein Popup mit dem Bild des Polizeipräsidenten oder wahlweise Steve Jobs erscheinen wird, die dem Nutzer den gestreckten Mittelfinger zeigen.

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Bagatellartiger Welpenschutz

435671_web_R_by_Sabine Holzke_pixelio.deEin Kollege hatte reklamiert, daß der Polizeibeamte seinen Mandanten belogen habe. Bei einer Verkehrskontrolle hatte der Polizist dem Autofahrer wahrheitswidrig mitgeteilt, er – der Beamte – sei aufgrund eines richterlichen Beschlusses zur Anordnung der Blutentnahme berechtigt. Es gab schlicht keinen solchen Beschluß. Trotzdem wurde dem Mandanten gegen seinen ausdrücklichen Willen Blut abgenommen.

Die Staatsanwaltschaft lehnte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Polizeibeamten ab. Die Beschwerde des Kollegen gegen diese Ablehnung hatte keinen Erfolg.

Aus der Begründung des Generalstaatsanwalts des Landes Brandenburg:

Die von Ihnen beanstandete Täuschung über das Vorliegen einer richterlichen Anordnung nach § 81 a StPO kann unter dem Gesichtspunkt eines strafprozessualen Verwertungsverbots und auch unter dem einer Dienstpflichtverletzung bedeutsam sein, erfüllt aber keinen Straftatbestand.

Die Entnahme der Blutprobe selbst lässt an eine Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB denken. Es erscheint aber bereits fraglich, ob ein so geringer Eingriff wie der Einstich einer Kanüle das Merkmal der körperlichen Misshandlung erfüllt.

Selbst wenn das so gewertet werden könnte, hätte sich ein die Entnahme einer Blutoprobe anordnender Polizei beamter nicht strafbar gemacht, denn zu dem bagatellartigen körperlichen Eingriff wäre es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch bei der Beteiligung eines Richters gekommen.

Es ist immer wieder erstaunlich, wie rührend sich Staatsanwälte um ihre Hilfsbeamten bemühen.

Moral ist ganz wichtig. Gut, wenn man sie doppelt hat.

Bild: Sabine Holzke / pixelio.de

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Psychische Schäden nach Pfefferspray-Einsatz

Aus dieser Situation soll ein Anspruch auf Entschädigung entstanden sein:

Aber nicht (nur?) für die Studenten, die per friedlichem Sit-in protestierten, und dafür mit Pfefferspray eingedeckt wurden.

sergeant-pepperDer ehemalige Polizei-Offizier John P., bekannt geworden unter dem Namen „Sergeant Pepper“, begründet einem Medienbericht zufolge seinen Anspruch auf „Workers-Compensation“ mit den psychischen Schäden, die er in der Folge seines Einsatzes bei dieser Demonstration davongetragen hat.

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