Polizei

Fünf gegen einen

Aus einem Polizeibericht:

Über Funk erhielten wir den Auftrag „Schlägerei, mehrere Personen“. Mein Kollege PK B*** und ich, fuhren daraufhin mit freigegebenen Sonderrechten zum u.g. Ort. Dort (zeitgleich mit dem EWA 11/7) angekommen stellte sich die Situation für uns so dar: Der Besch. befand sich auf dem Gehweg in einem Handgemenge mit einer männlichen Person. Beim Heraneilen an die beiden Personen schrie die andere männliche Person, dass der hier geführte Besch. ein Messer hat.

Daraufhin ergriffen PK B*** und ich die Oberarme des Besch. Dieser versuchte sich durch Herumschlagen der Arme und massiven Einsetzen seines stämmigen Körpers Herauszudrehen.

Plötzlich umfaßte der Besch. mein Mehrzweckstock und wollte diesen aus dem Holster ziehen. Aufgrund dessen schlug ich dem Besch. mit der rechten Faust in die linke Seite seines Oberkörpers. Gleichzeitig setzte der PK *** eine sog. FUßsichel an, um den Besch. zu Fall zu bringen.

Zusammen mit den Beamten POK H*** und POM A*** brachten wir den Besch. zu Boden.

Hier wurde dem Besch. durch POK H*** die Handfessel angelegt. Selbst hier versuchte der Besch. sich anfangs noch Herauszudrehen. PK B***, POM A*** und ich hielten den Besch. so lange auf dem Boden fest. Danach wurde er in eine Sitzposition, bis zum Eintreffen des GeTrKw, verbracht.

Anlaß dieser Aktion war eine erregte … naja Besprechung konnte man es nicht mehr nennen …. in einer Eckkneipe; der „Besch.“ hatte sich also schon ein wenig warm gelaufen. Nur mal so zu Ehrenrettung der vier engagierten Polizeibeamten.

Zwei Tage später wurde der Besch. dann auch aus dem Krankenhaus entlassen und sechs Wochen später waren seine Rippenbrüche weitestgehend ausgeheilt.

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Lügender Sonnyboy

Gottfried Gluffke wurde in der Kleingartenkolonie festgenommen. Die Polizei fand bei ihm ein paar Tütchen Gras, die er in den Hosentaschen bei sich trug. Irgendwas so um die 25 Gramm. Also eigentlich nicht die Welt. Naja, eine Feinwaage hatte er auch noch dabei. Und ein knappes Dutzend 5-Euro-Scheine.

Bulli Bullmann, Polizeibeamter vom Typ Miami Vice für Neuköllner, hat Gluffke „gestellt“ und ihm ein paar Vorhalte gemacht. Und ihn nachts um 2 Uhr ausführlich über § 31 BtMG und § 46b StGB belehrt.

Gluffke fabuliert irgendwas von „Das Gras habe ich vor ein paar Minuten bei Wilhelm Brause gekauft„. Die Bleibe von Brause war gleich um die Ecke, so daß man dort auch sofort mal nachschauen konnte. Die Spontandurchsuchung („Gefahr im Verzug“ stand im Protokoll) führt zu … nichts.

Brause lag tiefschlafend im Bette, als Bulli „Sonny“ Bullmann und seine Mannen vom „Neukölln Vice Police Squad“ mit der Tür ins Haus fielen. Kein Krümmel Gras und auch sonst nichts, was für irgendwas reichte.

Trotzdem: Die Aussage von Gluffke reichte der Staatsanwaltschaft … und zwar zur Erhebung der Anklage gegen Brause, der schließlich ein gut gefülltes Strafregister hatte – allerdings stammt die letzte Eintragung aus dem Jahr 2005.

Zur Hauptverhandlung war Gluffke als Zeuge geladen, erschien jedoch nicht. Die Vorführung klappte auch nicht, weil kein Mensch wußte, wo er sich denn herumtrieb. Deswegen wurde der Sonnyboy als Vernehmungsbeamter geladen.

Stolz auf seinen spektakulären Fang wollte er sich natürlich den Erfolg auch nicht streitig machen lassen. Er berichtete episch von der Zuverlässigkeit des Gluffke, der schon mehrfach zutreffende Hinweise gegeben habe. Gluffke habe mehrfach erfolgreiche Aufklärungsgehilfe geleistet. Mehrfach sei er als „polizeifreundlicher“ (O-Ton Sonny!) Zeuge hilfreich gewesen.

Meine Frage nach Einzelheiten blockte er ab. Mehrfach. Darüber wolle er jetzt nicht berichten. Meine Fragen möchte er aus ermittlungstaktischen Gründen nicht beantworten.

Mein recht lautstark und stehend vorgetragener Antrag an das Gericht auf Verhängung einer Ordnungshaft gegen ihn, wenn er sich weigert, meine Fragen zu beantworten, hat ihn dann aber doch deutlich erkennbar beeindruckt. ;-)

Kleinlaut und sehr zäh beantwortete er ausweichend und schwammig von einem einzigen Verfahren („Ob es vor dem Landgericht oder vor dem Amtsgericht war, weiß ich nicht.„), in dem zwar er nicht als Ermittler unterwegs war, wohl aber sein Kollege („Nein, der ist nicht mehr bei der Berliner Polizei. Ich glaube, der ist nach Bayern umgezogen.„).

Irgendwann war jedem, aber auch jedem im Gerichtssaal klar, daß Gluffke vielleicht „polizeifreundlich“ ist, aber mehr auch nicht. Und Bullmann wohl doch nicht ein geeignetes Beweismittel.

Ich wollte dem goldkettchenbehängten Sonnengesicht noch eine (peinliche) Pause gönnen, die der Vorsitzende jedoch unterbrach und sich an mich wandte: „Haben Sie noch eine Frage, Herr Verteidiger, oder können wir den Zeugen jetzt entlassen?

Nein, Herr Vorsitzender, es reicht. Ich stelle keine Fragen mehr. Sie können den Lügner jetzt des Saales verweisen, bevor die Deckenbalken brechen.

Bullmann machte dicke Backen, schaute mich eine lange Sekunde bitterböse an, stand dann aber auf und verließ gruß- und entschädigungslos den Saal.

Ich bin mir sicher, Bulli Sonnyboy Bullmann ist zu feige für einen Strafantrag wegen Beleidigung.

Bild: Katharina Wieland Müller / pixelio.de

PS @Werner:
Das Wörtchen „dreist“ habe ich mir verkniffen. 8-)

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Der gefährdete Erfolg

Aus einem Polizeibericht:

Die Durchsuchungsmaßnahmen wurden wegen des Vorliegens von Gefahr im Verzuge durchgeführt, weil die Aufschiebung der Durchsuchung bis zur Einholung einer richterlichen Anordnung den Erfolg der Maßnahme mit einer hohen Wahrscheinlichkeit gefährdet hätte.

Nun, darüber kann man – wie in den wohl meisten Fällen – geteilter Ansicht sein. Jedenfalls hat sich der Berichtsverfasser einigermaßen Mühe gegeben, die „Gefahr“ dann noch ausführlich und an sich auch ordentlich zu begründen. Zeit für einen Anruf bei der staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Bereitschaft wäre aber meiner Ansicht mehr als genug gewesen.

Aber egal, denn einen Absatz weiter lese ich:

Die durchgeführte Durchsuchung wurde durch den Tatverdächtigen freiwillig gestattet. Beweismittel konnten keine aufgefunden werden.

Ja, aber es hätte ja sein können … daß der anonyme Hinweis „zum Erfolg“ geführt hätte.

Falls jemand unter den Lesern ist, der jemandem gerne mal einen Besuch von der Polizei gönnt, kann ja dort mal anonym anrufen und etwas von Marihuana erzählen, das in einer Kaffeekanne versteckt ist … das scheint zu funktionieren.

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Unabhängige Kontrollinstanz zur Untersuchung von Polizeigewalt

Ich erinnere noch einmal an eine schon etwas ältere Forderung von

  • Amnesty International
  • Humanistische Union e.V.
  • Internationale Liga für Menschenrechte
  • Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
  • Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.

Darum gehts:

Als ein weiteres Element einer besseren Kontrolle polizeilichen Handelns bedarf es der Einrichtung von unabhängigen Untersuchungsinstanzen, die Beschwerden der Betroffenen entgegen nehmen und Fälle rechtswidriger Polizeigewalt eigenständig untersuchen.

In einer Art Thesenpapier werden fünf Kriterien vorschlagen, die für die Einrichtung einer solchen „Sonderermittlungstruppe“ gelten sollen.

Die Idee hat was. Wenn Polizisten wegen Straftaten ermitteln sollen, die möglicherweise Polizisten begangen haben, kann man sich nicht blind auf die Ermittlungsergebnisse verlassen.

Aber andererseits eine Ermittlungsbehörde neben einer Ermittlungsbehörde einzurichten, ist schon etwas problematisch, allein wenn ich an die notwendige rechtliche Ausgestaltung denke.

Immerhin: An anderer Stelle gibt es ja so etwas ähnliches ja schon: PUAG ist das Stichwort, nach dem man mal googlen könnte.

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Phantomverhütung

Die Kriminaltechnik ist vorsichtiger geworden. Die Wattestäbchen von Greiner Bio-One werden wohl nicht mehr so gerne genommen.

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Hells Angels Berlin City aufgelöst

Die Hells Angels Berlin City sollen sich aufgelöst haben. Damit seien sie einem unmittelbar bevorstehendem Polizeieinsatz zuvorgekommen, der eine Verbotsverfügung gegen die Angels durchsetzen sollte. Sagt man.

Gerüchten zu folge sollen kurz vorher noch etwa 20 Member des Bandidos MC, das Chapter South Central, zu den Hells Angels gewechselt haben.

Auch in Potsdam gibt es Bewegung in der Szene, in der die Grenzen zwischen Banditen und Engeln verschwimmen.

Wir leben in einer spannenden Zeit … in der wohl auch der eine oder andere Maulwurf unterwegs zu sein scheint.

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Landshut in Bayern

Polizeibeamte

sollen betrunken Auto fahren und unbeteiligte Bürger grundlos zu Boden schlagen. Die Folgen? Manchmal gar eine Beförderung.

berichtete Wolfgang Wittl in der Süddeutschen Zeitung am vergangenen Mittwoch.

In Bayern gehen die Uhren aber anders.

schrieb Rechtsanwalt Andreas Jede im Zusammenhang mit der Anklageerhebung durch die Landshuter Staatsanwaltschaft gegen einen seiner Mandanten.

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Amerikanische Polizisten im Einsatz

Der Focus berichtet über einen Einsatz amerikanischer Polizisten, die einen psychisch kranken Menschen „beamtshandeln“:

Das Gericht will nun aufgrund der Anhörungsergebnisse entscheiden, ob genügend Beweise für ein Verfahren vorliegen.

Ich bin gespannt auf die weiteren Einzelheiten in diesem Fall.

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Nicht mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich

Es hat ein wenig gedauert, 31 Monate, bis zwei prügelnde Polizeibeamte – erstinstanzlich – verurteilt wurden:

Die beiden Polizeibeamten, die im Rahmen der „Freiheit statt Angst“-Demonstration am 13. September 2009 durch gewalttätiges Verhalten gegen einen Demonstranten auffielen, wurden am gestrigen Montag vom Amtsgericht Berlin Tiergarten verurteilt. Sie müssen wegen Körperverletzung im Amt je 120 Tagessätze a 50 Euro – also insgesamt 6000 Euro – Geldstrafe bezahlen.

berichtet Gulli.

Bemerkenswert ist der Bericht an folgender Stelle:

Letztendlich sah das Gericht […] keinen Bedarf zu einer Freiheitsstrafe […]. Die Angeklagten könnten schließlich nichts dafür, daß es das Aufsehen erregende You-Tube-Video gegeben hat.

Mir stellt sich nicht(!) die Frage, wie das Verfahren ohne die Video-Dokumentation verlaufen wäre.

Zum Ergebnis: Vor dem Hintergrund, daß das Verhalten der Polizisten auch als gefährliche Körperverletzung im Amt (§§ 340, 224 StGB) gewertet werden könnte, ist die Geldstrafe ein recht moderates Ergebnis. Für die „gef.KV“ gibt es auch im günstigsten aller Fälle mindestens drei Monate Freiheitsstrafe; im ungünstigsten zehn Jahre. Das Amtsgericht ging aber nicht davon aus, daß die beiden Polizeibeamten jeweils „mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich“ geprügelt haben.

Ich gehe davon aus, daß das Verfahren vor dem Amtsgericht eine Durchgangsinstanz war, und wir in weiteren 31(?) Monaten von der Entscheidung der Berufungskammer des Landgerichts lesen werden. Wenn nicht die Staatsanwaltschaft ins Rechtsmittel geht, dann zumindest Jony E., der den Nebenkläger vertritt.

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Der Klassiker

Aus einem Durchsuchungsprotokoll:

Sowas liest man immer wieder gern. :-(

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