Polizei

Der schreibt immer so was

Aus einem Durchsuchungsbericht:

Befragt, ob er zu den Angaben Angaben abgeben wolle, erklärte er, dass er dazu jetzt bereit sei.

Der Autor dieses Satzes hat die Hochschulreife. Jedenfalls auf dem Papier.

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Ein etwas pickierter Beamter

Der Kriminalbeamte ist zum Wohnort des Beschuldigten – nennen wir ihn Wilhelm Brause – angereist. Er hatte einen Durchsuchungsbeschluß für dessen Wohnhaus in der Tasche und wollte ihn gleich auch vor Ort vernehmen. Der Beschuldigte war nicht zuhause, aber das war kein Hinderungsgrund für den Beamten, sich in der Wohnung umzusehen:

Die Wohnung machte einen total verwahrlosten Eindruck; überall lagen ungewaschene Kleidungsgegenstände, Essensreste pp. herum. Auf einem vollkommen verdreckten Küchentisch wurden verschiedene geöffnete Briefumschläge … gefunden.

Die Durchsuchung war dann wohl recht schnell beendet. Man traf den Beschuldigten dann auf seiner Arbeitsstelle, ganz in der Nähe. Jetzt ging es nur noch um die Vernehmung, aber zurück in diese Küche?

Aufgrund des verwahrlosten Zustandes des Hauses wurde Herr Brause befragt, ob auch eine Vernehmung in den Räumlichkeiten des PK Kleinkleckersdorf durchgeführt werden könne. Herr Brause stimmte zu. Gemeinsam in seinem Wagen fuhr der Unterzeichner mit Herrn Brause zu den Räumlichkeiten des PK Kleinkleckersdorf.

Über den Zustand des Autos und olfaktorische Besonderheiten auf dieser Autofahrt schweigt der Kriminalbeamte sich aus. Vielleicht sollte ich ihn fragen, wenn er als Zeuge vor Gericht auftritt. Manchmal tun sie mir Leid, die Ermittler.

Update:
Ich bedanke mich für die zahlreichen Hinweise in den Kommentaren, per eMail und per Fax (!) auf meinen Rechtschreibefehler in der Überschrift. crh

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Hungriger Kriminalbeamter

Aus einem Durchsuchungsbericht:

Im Arbeitszimmer wurden ein PC-Tower, ein Laptop, eine interne Laptopffestplatte sowie drei Firmenstempel aufgefunden.

Da hatte Herr Freud wohl Hunger.

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Schlußfolgerung

Aus einer Ermittlungsakte:

Beim Betreten des Arbeitszimmer stellte ich fest, dass ein Netbook angeschaltet auf dem Sofa lag. Auf dem Bildschirm konnte ich eine laufende Gesprächsprotokollierung via ICQ (lnternet-Chat) lesen, darin ist der Beschuldigte offensichtlich gewarnt worden, dass die

„bullen bei manni … „

(sind).

Der Unterzeichner nimmt an, dass hiermit die Polizei gemeint ist.

Das ist das Ergebnis jahrelanger kriminalistischer Erfahrung.

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Polenböller auch in Frankfurt?

Amtshilfe aus Kreuzberg

Hinsichtlich der offenen Fragen nach der Art des Sprengstoffs rege ich die Kontaktaufnahme mit der Kreuzberger Polizei an. Die kennen sich aus mit sowas.

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Der Kopftreter

Kreuzberg 36, Spreewaldplatz / Wienerstraße, am 1. Mai 2011 2010:

Der Polizeibeamte wurde verurteilt. Ohne öffentliche Hauptverhandlung. Per Strafbefehl. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Ach, was er bekommen hat dafür? Raten Sie mal.

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Photoshop statt Rechtsanwalt

Auf einen Polizei-Einsatz in Kalifornien erfolgte eine bemerkenswerte Reaktion.

Als ein Campus-Polizist in Kalifornien ohne Not sitzende Studenten mit Pfefferspray einnebelte, waren nicht nur Anhänger der Occupy-Bewegung schockiert. Jetzt rächt sich das Web.

berichtet die Welt Online

Irgendjemand hatte die Anwendung des unmittelbaren Zwangs (so nennen wir Juristen die Behandlung von friedlichen Demonstranten mit Pfefferspray) photographisch dokumentiert.

Der Sprayer John Pike im Einsatz

Und nun kommen die derart beamtsbehandelten Studenten auf schlauen Ideen: Sie machen aus dem Polizisten einen Gärtner:

John PIke als Gärtner

In den anderen Montagen wird er unter anderem als Kämpfer gegen französischen Achselschweiß dargestellt. So wird aus dem Polizeibeamten John Pike dann doch noch eine lustige Berühmtheit.

Obiter dictum:
Interessant ist übrigens auch, welche Vorurteile der Autor des Berichts, Matthias Heine, pflegt. Seine Vorstellungen von „Rache“ formuliert er so:

Früher brauchte man, um sich zu rächen, ein Gewehr, einen Zauberspruch oder einen Anwalt, heute genügt es, auf dem Computer Photoshop zu installieren.

Daß die Welt Online das Ganze in die Sparte „/kultur/“ (siehe URL des zitierten Berichts) sortiert, stimmt einen Spitzfinder außerdem nachdenklich.

 

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Peng!

Eine Bombenattrappe an der Strecke nach Gorleben hielt die Polizei am Mittwoch auf Trab. Die Nachbildung wurde bei Routinekontrollen in Quickborn im Landkreis Lüchow-Dannenberg nahe eines Gullydeckels entdeckt, wie ein Polizeisprecher sagte.

Sprengstoffhunde schlugen an und Experten untersuchten die Fundstelle im Ortskern, die weiträumig abgesperrt wurde. Wohnhäuser mussten evakuiert werden. Doch dann die Entwarnung: Nach Angaben eines Polizeisprechers wurde ein Pappkarton mit der Aufschrift „Peng!“ gefunden.

Quelle: dapd/smb via Berliner Morgenpost
 

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Der Trickser lädt

Ein Kollege berichtet über eine Geschichte, die ihm sein Mandant erzählt hat.

Der Mandant wurde als Zeuge geladen. Die Polizei wollte ihn aber als Beschuldigten vernehmen. Bei der Belehrung als Beschuldigter wurde der Mandant stutzig und berief sich auf die Zeugenladung.

Der Polizeibeamte erwiderte: „Na, wenn ich Sie als Beschuldigter geladen hätte, wären sie doch nicht gekommen.

Eine solche Trickserei ist unzulässig, sie bleibt allerdings – jedenfalls für den Polizeibeamten – in aller Regel völlig folgenlos.

Allein deswegen raten Strafverteidiger stets dazu, Ladungen von Polizeibeamten nicht zu folgen. Völlig unabhängig davon, ob man als Zeuge oder als Beschuldigter geladen wurde. Weder Zeugen und erst Recht nicht Beschuldigte sind verpflichtet, sich in die Löwenhöhle zu begeben.

Danke für die Anregung an den Kollegen.

 

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Raub gesucht?

Falls jemand ‚mal einen „Raub“ sucht, oder „Gewalt“- die Berliner Zeitung hilft ihm dabei:

Ein visualisierter Polizeireport; nette Spielerei, wenn man auf die Schnelle wissen will, was so los ist im Kiez.

 

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