Polizei

Finde die Fehler der Polizei

Die Polizei in Brandenburg hat ein Problem. Es liegt eine Strafanzeige vor. Irgendwas ist passiert auf der Autobahn. Das muß nun geklärt werden. Eben wegen der Strafanzeige. Allerdings weiß der ermittelnde Kriminaloberkommissar nicht, gegen wen sich die Strafanzeige richtet. Deswegen schickt er der Halterin des PKW, der angeblich an dem Vorfall beteiligt sein soll, einen Fragebogen:

Erforderlich

Gibt es eigentlich keine Qualitätskontrolle – z.B. hinsichtlich der Grammatik und Rechtsschreibung – bei der Brandenburger Polizei? Wieviel und welche Fehler sind eigentlich in diesem kurzen Text enthalten? Wer hilft dem KOK bei der Optimierung?

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Kritische Nebenbeschäftigung eines Polizisten

Captain HUK zitiert einen Artikel aus dem Oberbayerisches Volksblatt, in dem über die Nebentätigkeit eine Kriminalbeamten aus Rosenheim berichtet wird.

In einer kleinen Unfallsache tauchte plötzlich ein Zeuge – eben dieser Kriminalhauptkommissar – auf, der Angaben zum Unfallhergang machen konnte. Dieser Zeuge soll nach Angaben des geschädigten Klägers aber gar nicht vor Ort gewesen sein. Das Zivilgericht schenkte dem Bericht des Zeugen – trotz seines Status‘ als Polizeibeamter – keinen Glauben und folgte im Wesentlichen den Ausführungen eines Unfallrekontruktionsgutachtens.

Bemerkenswert an dieser Beweisaufnahme war das Ergebnis der Nachforschungen des Klägers: Der Kriminalhauptkommissar arbeitete nebenberuflich bei der HUK, dem verklagten Versicherer.

Wenn ich jetzt nur die Details aus dem OVB-Online-Artikel zugrunde legen würde, könnte dieses kleine Zivilverfahren noch gewichtige Auswirkungen auf das Beamtenverhältnis des Herrn Kommissars bekommen. Es kann aber auch sein, daß es im bayerischen Rosenheim ganz anders zugeht.

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Bild: © Thorben Wengert / pixelio.de

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Zielorientierter Hellseher?

Am 17. Oktober 2015 um 10:38 Uhr meldete Zeit Online:

Henriette Reker, die parteilose Kandidatin für die Oberbürgermeisterwahl in Köln, wurde bei einer Attacke schwer verletzt.

Der Täter habe sich widerstandslos festnehmen lassen, nachdem er Frau Reker mit einem Jagdmesser am Hals schwer verletzt hat.

Am 18. Oktober 2015 um 13:50 Uhr, also rund 27 Stunden später, lese ich (wieder) auf Zeit Online:

Der Attentäter […] war bei seiner Attacke […] nach Ansicht eines Gutachters voll schuldfähig. Es gebe keine Anhaltspunkte, nach der psychologischen Begutachtung daran zu zweifeln, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit.

War das tatsächlich eine „psychologische Begutachtung“. Oder hat da ein Druide ein paar Hühnerknochen in die Luft geworfen?

Bei diesem Schnellschuß unmittelbar nach der Tat kann es doch „nur“ um die Frage gehen: „Ist er haftfähig oder muß er in der (forensischen) Psychiatrie untergracht werden?“ Aber dann kann man doch nicht von einem „Gutachten“ sprechen, liebe Polizisten und Staatsanwälte. Oder haben sich da ein paar Qualitäts-Journalisten ihre Agentur-Meldung mit ihren küchenpsychologischen Bordmitteln selbst zusammengebastelt?

Die Frage, ob der Beschuldigte „voll schuldfähig“ ist oder nicht, wird im Laufe des Ermittlungsverfahrens sicherlich noch von einem Psychiater (!) gewissenhaft untersucht werden.

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Keine kurzfristige Förderung möglich

Ein Fundstück aus einer Ermittlungsakte:

Hohes Arbeitsaufkommen

Wie man aus dem Aktenzeichen des LKA (ganz oben links) erkennen kann, geht es um einen Vorfall vom 07. Januar 2015. Auf dem Folgeblatt findet sich der Vermerk des Kriminalkommissars:

Vermerk KK

Dann ging es – für behördliche Verhältnisse rasend schnell. Die Akte landete auf dem Tisch eines Oberstaatsanwalts, der sich auch sofort an die Arbeit gemacht hat.

WV 1 Monat

Das Folgeblatt trägt das Datum vom 14.07.2015. Das war meine Sachstandsanfrage an die Staatsanwaltschaft.

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Kriminalistische Vorverurteilung

Aus dem Beschluß eines Amtsgerichts, mit dem die Durchsuchung von Geschäftsräumen und einer Wohnung begründet wurde:

Kriminalistische Erfahrung

Die Parole „kriminalistische Erfahrung“ ist ein deutlicher Hinweis auf massive Vorurteile, denen es an konkreten Anknüpfungs-Tatsachen mangelt. Wenn man sonst nichts in der Hand hat, muß man eben danach suchen, was man so im Gefühl hat. Und das liest sich dann so:

Die Durchsuchung dient der Auffindung weiterer Beweismittel. Als solche kommen insbesondere Geschäftsunterlagen der Graf Gottfried von Gluffke GmbH ab 2010 in Betracht.

Das war 2012. Gute drei Jahre später wurde das Verfahren dann nach § 170 II StPO eingestellt. Die GmbH, deren 2010 noch gesundes Betriebsvermögen sowie die 15 Arbeitsplätz gibt es nicht mehr. Aufgrund „kriminalistischer Erfahrung“.

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Grob unhöflich

Aus einer Anklageschrift:

unhöflich

Es gibt (nicht wenig) Momente, in denen mir Polizeibeamte Leid tun. Trotzdem: Die Formulierung dieses unhöflichen Vortrages in einer Anklageschrift mutet schon etwas seltsam an, wenn man sich die Jungs anschaut, die nun wegen Beleidigung und Bedrohung vor dem Strafrichter stehen.

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Lügende Polizei-Zeugen?

In einem für die Berliner Zeitung geschriebenen Artikel berichtet Katrin Bischoff über den „Maskenmann-Fall„. Genauer: Sie schreibt über die Folgen der Beweisaufnahmen. Die Staatsanwaltschaft prüfe derzeit einen Anfangsverdacht wegen uneidlicher Falschaussage von Polizisten. Im Raum stehe, daß Ermittler, die als Zeugen in dem Verfahren ausgesagt haben, gelogen haben könnten.

Örtlich und sachlich zuständig für dieses Vor-Ermittlungsverfahren ist die Staatsanwaltschaft in Frankfurt (Oder). In diesem Brandenburger Sprengel sind auch die Polizeibeamten engagiert, gegen die sich die Ermittlungen richten.

Es gibt durchaus berechtigte Befürchtungen, daß die brandenburgischen Ermittlungsbeamten (der Staatsanwaltschaft) gegen die brandenburgischen Ermittlungsbeamten (der Polizei) nicht mir dem notwendigen Biß vorgehen könnten. Deswegen wird immer mal wieder die Forderung laut, solcherlei Ermittlungsverfahren gegen Ermittlungsbeamte sollten nicht von den eigenen Krähen durchgeführt werden.

Das Ergebnis bleibt abzuwarten …

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Danke an den Regimekritiker ?(@staatsfeind2015) für den Hinweis.

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TrueCrypt geknackt? Vor 5 Jahren?

Muß ich mir da jetzt Sorgen machen oder ist das „nur“ ein Bluff:

Ein Anbieter von Verfahren zur Passwort-Wiedererlangung, Entschlüsselungen und Beweissicherungssoftware für Computer-Forensik, gab heute bekannt, dass die neueste Version seines Flagschiff-Produktes […] die erste käuflich erwerbliche Software zur Entschlüsselung von TrueCrypt-Festplatten-Kodierungen ist.

truecrypt… lese ich gerade in einem Beitrag von 31. März 2010 auf Cop2Cop.

Da bin ich aber mal auf die Ergebnisse gespannt, wenn das Programm erstmals in der Berliner Kriminaltechnik (KT) angekommen ist. Die brauchen ja immer etwas länger, aber mehr als 5 Jahre? Das kann’s ja eigentlich auch nicht sein.

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Provokation durch instinktgesteuerte Ermittler

Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs berichtet am 10.06.2015 über eine Selbstverständlichkeit; jedenfalls aus Sicht eines Bürgers, der sich nicht zum Objekt von jagdinstinktgesteuerten Ermittlern machen lassen will.

Rechtsstaatswidrige Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler der Polizei führt zur Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses

Urteil vom 10. Juni 2015 – 2 StR 97/14

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat durch Urteil vom 10. Juni 2015 ein Urteil des Landgerichts Bonn aufgehoben, durch das zwei Beschuldigte wegen Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln zu Freiheitsstrafen verurteilt worden waren. Der Senat hat das Verfahren wegen eines auf einer rechtsstaatswidrigen Tatprovokation beruhenden Verfahrenshindernisses eingestellt.

Hintergrund des Verfahrens war ein vager Tatverdacht gegen die zwei Männer, diese könnten in Geldwäsche- und Betäubungsmittelstraftaten verstrickt sein. Nachdem eine langfristige Observation sowie umfangreiche Überwachungsmaßnahmen diesen Verdacht nicht bestätigt hatten, setzte die Polizei mehrere verdeckte Ermittler aus Deutschland und den Niederlanden ein, die über einen Zeitraum von mehreren Monaten versuchten, die Beschuldigten dazu zu bringen, ihnen große Mengen „Ecstacy“-Tabletten aus den Niederlanden zu besorgen. Die Beschuldigten weigerten sich, dies zu tun. Erst als einer der Verdeckten Ermittler drohend auftrat und ein anderer wahrheitswidrig behauptete, wenn er seinen Hinterleuten das Rauschgift nicht besorge, werde seine Familie mit dem Tod bedroht, halfen die Beschuldigten in zwei Fällen ohne jedes Entgelt bei der Beschaffung und Einfuhr von Extacy aus den Niederlanden.

Diese Feststellungen hat das Landgericht auf der Grundlage der Einlassungen der Angeklagten getroffen, weil die Polizei nicht bereit war, die Verdeckten Ermittler offen als Zeugen vernehmen zu lassen.

Nach bisher ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts reichte es in Fällen einer solchen rechtsstaatswidrigen Tatprovokation durch Polizeibeamte zur Kompensation des Eingriffs aus, wenn die Strafe für den Angeklagten gemildert wurde. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 23. Oktober 2014 aber entschieden, dass eine solche „Strafzumessungslösung“ nicht ausreiche, um die Menschenrechtsverletzung zu kompensieren, die darin liegt, dass ein unschuldiger, unverdächtiger Mensch zum „Werkzeug“ der Kriminalpolitik gemacht wird, indem staatliche Behörden selbst ihn anstiften, eine Straftat zu begehen, um diese anschließend – zur Abschreckung anderer – bestrafen zu können. Daher war die Bundesrepublik in einem anderen Fall vom EGMR verurteilt worden.

Der 2. Strafsenat hat vor diesem Hintergrund die Rechtsprechung geändert. Da der Begriff der so genannten „rechtsstaatwidrigen Tatprovokation“, wie ihn der EGMR definiert, weiter ist als der des Bundesgerichtsgerichtshofs – also die Voraussetzungen bereits bei geringeren aktiven Einflussnahmen erfüllt sind –, gilt der Rechtssatz des EGMR, wonach eine bloße Strafmilderung nicht ausreicht, jedenfalls auch in allen Fällen, in denen der Bundesgerichtshof eine rechtsstaatswidrige Provokation als gegeben ansieht.

Auf der Rechtsfolgenseite war der 2. Strafsenat daher nicht an die bisherige Rechtsprechung gebunden, weil diese durch die Entscheidung des EGMR überholt ist und der Bundesgerichtsgerichtshof gehalten ist, die europarechtliche Rechtsprechung des EGMR in nationales Recht umzusetzen, um weitere Verurteilungen der Bundesrepublik wegen Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden. Daher war auch eine Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen nicht geboten, denn über die Rechtsfrage, die sich stellte, war auf der Grundlage der neuen menschenrechtlichen Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof noch nicht entschieden.

Der Senat hat offen gelassen, ob die Rechtsfolge einer Verfahrenseinstellung aufgrund eines endgültigen Verfahrenshindernisses in allen Fällen einer rechtsstaatswidrigen Tatprovokation eintreten muss, wie es die Rechtsprechung des EGMR allerdings nahe legt, oder ob eine „abgestufte“ Lösung je nach der konkreten Schwere der Menschenrechtsverletzung möglich wäre. Bei der Sachlage im konkreten Fall hat er auf der Basis der Feststellungen des Landgerichts jede andere Kompensation ausgeschlossen.

Damit ist in Deutschland erstmals die rechtswidrige Überredung von Bürgern zu Straftaten durch die Polizei oder von ihr gesteuerter Personen als ein Verfahrenshindernis anerkannt worden.

Vorinstanz: LG Bonn – 21 KLs 4/12 900 Js 721/10 – vom 13. Februar 2013

Der „Rebellensenat“ des BGH wird mir immer sympathischer, und das nicht nur wegen der Kolumnen des Vorsitzenden in der Zeit. Wenn jetzt noch ein mutiger Staatsanwalt ein Ermittlungsverfahren gegen diese Ermittler einleiten würde, wäre die Welt wieder einigermaßen rund. Aber jetzt fange ich wohl an zu halluzinieren.

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Fettdruck im Zitat vom Autor.

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Elmau und Heiligendamm

Zu dem Riesenwirbel, der zur Zeit in der Bayerischen Provinz veranstaltet wird, weil ein paar Großkopferte auf „Wellness in Bayern mit Stil, Sport & Kultur“ machen, hat der Republikanische(r) Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) am 3.6.2015 eine Pressemitteilung veröffentlicht:

Geschichte wiederholt sich immer zweimal, als Tragödie und als Farce
2007 Heiligendamm – 2015 Schloss Elmau

Der G7-Gipfel auf Schloss Elmau rückt näher und so auch die Medienmaschine der Polizei. Legitimer Protest wird im Vorfeld kriminalisiert – von der Anreise gewaltbereiter Personen ist die Rede. 20.000 Polizisten, 5.000 mehr als in Heiligendamm, sind mobilisiert, 200 Polizeigewahrsamplätze eingerichtet, 100 Richter und 15 Staatsanwälte abgestellt. Die Polizeipressestellen sind Teil des Versuchs, Demonstrierende im Vorfeld einzuschüchtern. Ein Blick zurück zeigt, wie die Demontage von Bürger- und Menschenrechten funktioniert.

Nach dem G8-Gipfel 2007 wurde klar: Die Mehrheit der Ingewahrsamnahmen war rechtswidrig, Ermittlungsverfahren wurden ohne Verdacht geführt, die Praxis von Polizei und Staatsanwaltschaft verlief vielfach am Rande der Rechtstaatlichkeit, und ›unverhältnismäßig‹ war noch das höflichste Wort. Zur Erinnerung einige Zahlen:

»Von den ca. 1.600 Ermittlungsverfahren, die wegen der Proteste im Juni 2007 eingeleitet worden waren, waren am 15.11.2007 bereits 1.086 eingestellt. Von 176 Verfahren, die bis Ende Mai 2008 gerichtsanhängig waren, führten 84 Fälle zu einem Urteil: eine Urteilsrate von rund fünf Prozent«. »Von den gut 1.000 Freiheitsentziehungen im Juni 2007 waren 586 Gegenstand gerichtlicher Überprüfungsverfahren. Lediglich 158 von der Polizei gestellte Anträge auf Gewahrsamsverlängerung wurden angenommen. Gegen 102 genehmigte Gewahrsamsverlängerungen wurde Beschwerde eingelegt, in 45 Fällen wurden die Gefangenen danach entlassen, lediglich 15mal ein Gewahrsam bestätigt«. (1)

Ein Fazit aus Heiligendamm: Menschenrechtsverstöße

Kaum ein Ermittlungsverfahren führte zu einer Anklage, gerichtlich überprüfte Ingewahrsamnahmen führten zu Freilassungen, Schadensersatzklagen hatten Erfolg. »Die Polizei sollte aus solchen Statistiken lernen«, so Verina Speckin, Rechtsanwältin und Mitglied des RAV und Legal Teams in Elmau, »sonst ist es wieder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der, wie in seiner Heiligendamm-Entscheidung von 2011, im Nachhinein Menschenrechtsverstöße der Polizei feststellt«. Der Gerichtshof hatte vier Jahre nach Heiligendamm geurteilt, dass G8-Freiheitsentziehungen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstießen – und Berlin zu Geldstrafen verurteilt.(2)

Die Stimmungsmache etwa des DPolG-Vorsitzenden Rainer Wendt spricht gegen jeden Lernprozess: Man werde gegen gewaltbereite Personen »konsequent und mit niedriger Einschreitschwelle vorgehen«, lässt der sich zitieren. »Mein Eindruck ist, ein Ereignis wie der G7-Gipfel wird gern genutzt, um Bürgerrechte einzuschränken«, so Speckin. »Dabei muss sich der Rechtsstaat gerade in diesen besonderen Situationen als Rechtsstaat bewähren«.

(1) Vgl. Prozessbeobachtungsgruppe Rostock sowie die Zahlen in Neue Justiz, 12/07: 529ff.

(2) 2007 mussten zwei junge Männern sechs Tage im Gefängnis verbringen, weil die Polizei zwei Transparente (›Freedom for all Prisoners‹/Freiheit für alle Gefangenen und ›Free all now‹/Befreit alle jetzt) als Aufforderung zur Gefangenenbefreiung bewertete, vgl. EGMR, 01.12.2011 (8080/08, 8577/08).

Eines muß man den Veranstaltern dieses G7-Gipfels allerdings lassen: Die Gegend um den Veranstaltungsort zwischen Wetterstein- und Karwendelgebirge, den die location scouts ausgegraben haben, ist ein wunderschönes Fleckchen Erde. Ich hoffe, die Herrschaften lassen sich ein wenig von der Landschaft inspirieren.

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